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Wohnflächen­berechnung bei Dachschrägen: was wie viel zählt

Unter der Schräge, auf dem Balkon, an der Treppe: die Regeln der Wohnflächenverordnung, eine Messanleitung und ein Rechner für Ihre Räume.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Unter Dachschrägen zählt die Fläche nach ihrer lichten Höhe: ab 2 m voll, ab 1 m bis unter 2 m zur Hälfte, darunter gar nicht. So regelt es die Wohnflächenverordnung, die der Bundesgerichtshof auch bei frei finanzierten Mietwohnungen mit Verträgen seit 2004 grundsätzlich zugrunde legt. Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Ein Dachzimmer mit 16 m² Grundfläche kann so auf 11,5 m² Wohnfläche kommen.

1 m 2 m
  1. unter 1 mzählt nicht
  2. 1 bis 2 mzur Hälfte
  3. ab 2 mvoll

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2 m voll, ab 1 m zur Hälfte, darunter nichts: So zählt die Fläche unter Dachschrägen (§ 4 WoFlV1).

    Die Regel
  • Gemessen wird die lichte Höhe vom fertigen Boden bis zur Unterseite der Schräge. Markieren Sie, wo sie 1 m und 2 m erreicht.

    So messen Sie
  • Beispiel: Ein Dachzimmer mit 16 m² Grundfläche hat 11,5 m² Wohnfläche, wenn 2 m² niedriger als 1 m und 5 m² niedriger als 2 m sind.

    Zum Rechner
  • Balkon und Terrasse: in der Regel ein Viertel ihrer Fläche, höchstens die Hälfte.

    Balkon und Terrasse
  • Nicht mitzählen: Keller, Dachboden, Heizungsraum, Garage und Treppen mit mehr als drei Steigungen (§§ 2, 3 WoFlV2).

    Häufige Fehler
  • Nennen Sie im Exposé die Methode: Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, nicht die bloße Grundfläche.

    Beim Verkauf

Abschnitt 2

Wohnflächen­berechnung bei Dachschrägen: die Regel

Was wie viel zählt: Die Wohnflächenverordnung rechnet jede Fläche mit einem festen Anteil an.
FlächezähltGrundlage
Raum oder Raumteil mit lichter Höhe ab 2 m100 %§ 4 Nr. 1 WoFlV
lichte Höhe ab 1 m bis unter 2 m50 %§ 4 Nr. 2
lichte Höhe unter 1 m0 %in § 4 nicht genannt
unbeheizbarer Wintergarten, Schwimmbad und ähnliche geschlossene Räume50 %§ 4 Nr. 3
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse25 %§ 4 Nr. 4: in der Regel, höchstens 50 %
Keller, Dachboden, Heizungsraum, Garage0 %§ 2 Abs. 3 WoFlV2

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) rechnet in drei Schritten: Sie legt fest, welche Flächen zur Wohnung gehören, wie man sie misst und wie viel davon angerechnet wird (§ 1 Abs. 2 WoFlV2). Für Dachschrägen entscheidet der letzte Schritt. Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m zählen vollständig, ab 1 m bis unter 2 m zur Hälfte (§ 4 WoFlV1). Flächen unter 1 m nennt die Verordnung nicht; sie werden deshalb nicht angerechnet (so auch die Begründung der Verordnung11).

Gilt das auch für Ihre Wohnung?

Unmittelbar vorgeschrieben ist die Verordnung für Berechnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 1 Abs. 1 WoFlV2). Im Mietrecht legt der Bundesgerichtshof auch bei frei finanzierten Wohnungen grundsätzlich die Regeln zugrunde, die bei Abschluss des Mietvertrags für preisgebundenen Wohnraum galten (BGH, VIII ZR 33/184): für Verträge seit 2004 die Wohnflächenverordnung, für ältere die Zweite Berechnungsverordnung, die sie abgelöst hat (Begründung11). Für den Kauf gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wie die Wohnfläche eines selbst genutzten Hauses zu berechnen ist, und auch keinen einheitlichen Sprachgebrauch (BGH, V ZR 78/146). Schreiben Sie im Exposé deshalb dazu, nach welcher Regel gerechnet wurde.

Abschnitt 3

So messen Sie Schritt für Schritt

Erst die Räume auswählen, dann die Höhenlinien markieren, je Zone messen und anrechnen – Balkon zum Schluss.
  1. 1

    Räume auswählen

    Es zählen die Räume, die nur zu Ihrer Wohnung gehören. Keller, Dachboden, Waschküche, Heizungsraum und Garage bleiben draußen.

  2. 2

    Linien bei 1 m und 2 m

    Halten Sie einen Zollstock senkrecht an die Schräge und markieren Sie auf dem Boden, wo die lichte Höhe 1 m und 2 m erreicht.

  3. 3

    Zonen messen

    Messen Sie je Zone Länge und Breite, von Wand zu Wand ab der fertigen Oberfläche.

  4. 4

    Anrechnen

    ab 2 m voll, ab 1 m zur Hälfte, darunter nichts.

  5. 5

    Balkon dazu

    Balkon, Loggia oder Terrasse mit einem Viertel, höchstens der Hälfte.

Gemessen werden die lichten Maße zwischen den Bauteilen, ab der Vorderkante der Bekleidung, also ab Putz, Platten oder Verkleidung (§ 3 Abs. 1 WoFlV3). Sie können vor Ort messen oder eine Bauzeichnung verwenden, die für den Bauantrag gefertigt oder dafür geeignet ist und die lichten Maße erkennen lässt – wenn danach auch gebaut wurde (§ 3 Abs. 4 WoFlV3).

Was mitzählt und was nicht

  • Mit: Fußleisten, Einbaumöbel, Öfen, Heizkörper, Bade- und Duschwannen und versetzbare Raumteiler.
  • Ohne: Schornsteine, Pfeiler und Vormauerungen, die höher als 1,50 m und größer als 0,1 m² sind; Türnischen; Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen, und bodentiefe Nischen bis 13 cm Tiefe.
  • Treppen: Eine Treppe mit mehr als drei Steigungen zählt samt Absätzen nicht mit (§ 3 Abs. 3 WoFlV3). Den Raum unter der Treppe rechnen Sie nach seiner lichten Höhe wie jeden anderen Raumteil (Begründung11).
  • Gauben: Unter einer Gaube ist die Decke höher; messen Sie die Zone dort gesondert.

Abschnitt 4

Rechner: Wohnfläche nach Wohnflächen­verordnung

Tragen Sie die gemessenen Flächen je Zone ein, für ein Zimmer oder die ganze Wohnung. Leere Felder zählen als 0. Voreingestellt ist das Beispiel eines Dachzimmers von 4 × 4 m: Ein Streifen von 0,5 m Breite ist niedriger als 1 m (2 m²), ein Streifen von 1,25 m liegt zwischen 1 und 2 m (5 m²), der Rest ist höher (9 m²). Das ergibt 9 + 2,5 = 11,5 m² Wohnfläche; mit einem Balkon von 6 m² zu einem Viertel 13 m².

Wohnfläche Ihrer Räume

nach § 4 WoFlV, Stand 17.10.2026

Wohnfläche nach WoFlV13,00 m²

Grundfläche der Räume16,00 m²

nicht angerechnet4,50 m²

  • ab 2 m, voll9,00 m²
  • 1 bis unter 2 m, zur Hälfte2,50 m²
  • Wintergarten, zur Hälfte0,00 m²
  • Balkon & Co., anteilig1,50 m²

Rechnet nur mit den Flächen, die Sie eingeben. Ob ein Raum zur Wohnung gehört und wo die Höhenlinien liegen, legen Sie beim Messen fest. Einen beheizbaren Wintergarten tragen Sie bei den Höhenzonen ein. Für Balkon & Co. gilt in der Regel 25 %; mehr, bis 50 %, nur bei besonders guter Lage oder aufwendiger Gestaltung, weniger nur, wenn er kaum nutzbar ist. Grundfläche der Räume = alle Zonen und Wintergarten ohne Anrechnung, ohne Balkon.

Abschnitt 5

Balkon bei der Wohnflächen­berechnung: ein Viertel, höchstens die Hälfte

  • 25 %

    in der Regel

    Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse zählen zu einem Viertel.1

  • 50 %

    höchstens

    Nur bei besonders guter Lage oder aufwendiger Gestaltung, mehr nie.11

  • 1,96 m²

    aus 7,83 m² Balkon

    So hat der Bundesgerichtshof einen Balkon in einem Mietstreit angerechnet.4

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen zur Wohnfläche, wenn sie nur zu Ihrer Wohnung gehören. Angerechnet werden sie in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4 Nr. 4 WoFlV1). Wann mehr gilt, steht nicht in der Verordnung, aber in ihrer Begründung: nur, wenn besondere Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, vor allem eine besonders gute Lage oder eine aufwendige Gestaltung. Weniger als ein Viertel kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn ein Balkon kaum nutzbar ist, etwa im Erdgeschoss an einer stark befahrenen Kreuzung (Begründung11).

Der Bundesgerichtshof hat in einem Mietstreit das Viertel angewendet: Ein Balkon von 7,83 m² ging mit 1,96 m² in die Wohnfläche ein. Der Einwand, vor Ort würden Balkone üblicherweise zur Hälfte gerechnet, genügte nicht. Ein anderer Maßstab gilt nur, wenn die Parteien ihn vereinbart haben, wenn vor Ort ein ganzes anderes Regelwerk üblich ist oder wenn es nach der Art der Wohnung näher liegt (BGH, VIII ZR 33/184). Bis Ende 2003 regelte die Zweite Berechnungsverordnung die Wohnfläche; nach ihr durften Balkone bis zur Hälfte angerechnet werden (BGH, V ZR 78/146). Für Mietverträge von vor 2004 kann diese Regel deshalb noch maßgeblich sein.

Wintergarten

Ein unbeheizbarer Wintergarten zählt zur Hälfte, ebenso ein Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume. Ist der Wintergarten beheizbar, rechnen Sie ihn wie jeden anderen Raum nach seiner lichten Höhe (§ 4 WoFlV1), ab 2 m also voll (Begründung11).

Abschnitt 6

Häufige Fehler bei der Wohnflächen­berechnung

Was nach der Wohnflächenverordnung gilt – und welche Fehler Sie vermeiden.
Falsch und richtig gerechnet
Nach WoFlVso richtig Häufiger Fehlerso nicht
Dachschrägenach lichter Höhe: 100, 50 oder 0 %ganze Grundfläche angeben
Balkon, Terrassein der Regel ein Viertelvoll oder pauschal zur Hälfte
Treppebei mehr als drei Steigungen weglassenGrundfläche der Treppe mitzählen
Keller, Hobbyraum im Keller, Dachbodengetrennt als Nutzfläche nennenals Wohnfläche ausweisen
Angabe im Exposé„Wohnfläche nach WoFlV“ dazuschreibenZahl ohne Methode
  • Die Höhe falsch messen: Maßgeblich ist die lichte Höhe bis zur Unterseite der Schräge, nicht die Höhe des Kniestocks oder der Wand.
  • Räume mitzählen, die baurechtlich keine sind: Räume, die die Anforderungen des Bauordnungsrechts an ihre Nutzung nicht erfüllen, gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV2).
  • Eine alte Berechnung ungeprüft übernehmen: Wurde bis Ende 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung gerechnet, bleibt es dabei. Wird danach so umgebaut, dass neu berechnet werden muss, etwa durch einen Anbau, gilt die Wohnflächenverordnung (§ 5 WoFlV5, Begründung11). Eine solche alte Berechnung ist keine nach der Wohnflächenverordnung; nennen Sie im Exposé dann die Regel, nach der sie erstellt wurde.
  • Nach Plan rechnen, aber anders gebaut haben: Dann muss neu gemessen werden (§ 3 Abs. 4 WoFlV3).

Abschnitt 7

Was die Wohnfläche beim Verkauf und Vermieten bedeutet

Käufer vergleichen Preise je Quadratmeter. Steht im Exposé die Grundfläche statt der Wohnfläche, wirkt der Preis je Quadratmeter niedriger, als er ist – bis ein Käufer nachmisst. Nennen Sie deshalb die Wohnfläche und dazu, dass sie nach der Wohnflächenverordnung berechnet ist. Die Berechnung gehört zu den Unterlagen, die Käufer und Bank sehen wollen; was sonst dazugehört, steht im Ratgeber Hausverkauf.

Haften Sie für eine falsche Angabe?

Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden, dass Angaben vor dem Vertrag, die nicht in die notarielle Urkunde aufgenommen werden, in aller Regel keine vereinbarte Beschaffenheit sind. In dem Fall stand im Exposé „ca. 200 m²“ ohne Berechnungsmethode; ein Architekt kam nach der Wohnflächenverordnung auf 171,74 m², der Käufer bekam trotzdem nichts (BGH, V ZR 78/146). Anders kann es sein, wenn die Wohnfläche im notariellen Vertrag steht: Eine dort vereinbarte Beschaffenheit erfasst ein allgemeiner Haftungsausschluss nicht. Und wer weiß, dass seine Angabe falsch ist, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB7); dass er es hätte wissen können, genügt dafür nicht (BGH, V ZR 78/146). Eine sauber berechnete Zahl vermeidet den Streit.

Bei vermieteten Wohnungen

Ist die tatsächliche Fläche mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, ist das ein Mangel, und der Mieter darf mindern (BGH, VIII ZR 295/038). Für Mieterhöhungen zählt die tatsächliche Fläche (BGH, VIII ZR 266/149). Käufer einer vermieteten Wohnung prüfen deshalb die Fläche im Mietvertrag; mehr dazu im Ratgeber Vermietete Wohnung verkaufen.

Und die DIN 277?

Die DIN 277 legt Regeln für Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken fest, etwa für die Planung.10 Sie ist eine andere Rechnung als die Wohnfläche; für Berechnungen nach der Wohnflächenverordnung schließt deren Begründung die DIN 277 ausdrücklich aus (Begründung11). Im Mietrecht zählt sie nach dem Bundesgerichtshof nur, wenn sie vereinbart ist, vor Ort als ganzes Regelwerk üblich ist oder nach der Art der Wohnung näher liegt (BGH, VIII ZR 33/184). Für ein Exposé ist sie deshalb nicht die passende Zahl.

Begriffe kurz erklärt

Lichte Höhe
der Abstand vom fertigen Fußboden bis zur Unterseite der Decke oder Schräge.
Kniestock
die niedrige senkrechte Wand im Dachgeschoss, auf der die Dachschräge aufsetzt.
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Verordnung vom 25. November 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004; vorgeschrieben für die soziale Wohnraumförderung, im Mietrecht grundsätzlich für Verträge seit 2004 maßgeblich. Für die Wohnfläche löste sie die Zweite Berechnungsverordnung ab.

Quellen

  1. § 4 Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Anrechnung der Grundflächen
  2. Wohnflächenverordnung: § 1 Anwendungsbereich · § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
  3. § 3 WoFlV – Ermittlung der Grundfläche
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. April 2019, VIII ZR 33/18 – Wohnfläche im Mietrecht nach den Regeln bei Vertragsschluss (hier WoFlV), Balkon zu einem Viertel, DIN 277 nur als ganzes ortsübliches Regelwerk
  5. § 5 WoFlV – Überleitungsvorschrift
  6. Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. November 2015, V ZR 78/14 – Wohnflächenangabe im Exposé
  7. § 444 BGB – Haftungsausschluss
  8. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03 – Wohnfläche mehr als 10 % kleiner als vereinbart
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. November 2015, VIII ZR 266/14 – Mieterhöhung nach der tatsächlichen Fläche
  10. DIN 277:2021-08 „Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau“, Produktbeschreibung von DIN Media (dinmedia.de)
  11. Begründung der Bundesregierung zur Wohnflächenverordnung, Bundesrat-Drucksache 568/03 vom 15. August 2003, S. 19, 21, 25–27 – unter 1 m, Raum unter Treppen, Wintergarten, Abweichungen vom Viertel bei Balkonen, DIN 277, Überleitung

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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