Ratgeber · Immobilienwert

Wertgutachten fürs Haus bei Erbschaft: Kosten und wann es sich lohnt

Was Gutachterausschuss und Sachverständige berechnen, ab welcher Wertminderung sich das Gutachten beim Finanzamt trägt und welches Gutachten es anerkennt.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Ein Wertgutachten für ein geerbtes Haus kostet beim Gutachterausschuss in Niedersachsen eine feste Gebühr nach dem Verkehrswert: bei 400.000 € sind es 2.985 €, bei 500.000 € 3.325 €, jeweils ohne Umsatzsteuer. Freie Sachverständige vereinbaren ihr Honorar frei. Es lohnt sich, wenn es dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegt und die Erbschaftsteuer dadurch um mehr sinkt, als es kostet. Ohne Gutachten geht das mit einem Verkaufspreis innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag.

Beispiel: Ein Kind erbt allein ein Haus

  • Wert des Finanzamts

    620.000 €

    Steuer 22.550 € auf 205.000 €

  • Wert laut Gutachten

    540.000 €

    Steuer 13.750 € auf 125.000 €

  • steuerfrei: 400.000 € Freibetrag und 15.000 € Pauschbetrag
  • steuerpflichtig, 11 %

8.800 €weniger Erbschaftsteuer

3.461 €Gebühr des Gutachter­ausschusses, ohne Umsatzsteuer

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebühr beim Gutachterausschuss: 2.985 € bei 400.000 € Verkehrswert, 3.325 € bei 500.000 €, ohne Umsatzsteuer. Freie Sachverständige rechnen nach Vereinbarung.

    Was das Gutachten kostet
  • Das Finanzamt rechnet mit Durchschnittswerten. Schäden, Rechte und Lasten Ihres Hauses kennt seine Formel nicht.

    Wie das Finanzamt rechnet
  • Es lohnt sich, wenn Wertminderung mal Steuersatz die Kosten übersteigt. Bei 11 % muss der Wert um gut das Neunfache der Kosten sinken.

    Ab wann es sich rechnet
  • Anerkannt werden Gutachten des Gutachterausschusses und bestellter oder zertifizierter Sachverständiger zum Todestag, kostenlos auch ein Verkaufspreis binnen eines Jahres.

    Welche Gutachten zählen
  • Fristen: Anzeige ans Finanzamt binnen drei Monaten, Einspruch gegen den festgestellten Wert binnen eines Monats.

    Die Fristen
  • Erbengemeinschaft: Ein Gutachten für das ganze Haus genügt für alle Erben. Zahlt der Nachlass, trägt jeder den Anteil seines Erbteils.

    Wer in der Erbengemeinschaft zahlt

Abschnitt 2

Wertgutachten für das Haus bei Erbschaft: die Kosten

Drei Wege belegen dem Finanzamt einen niedrigeren Wert – nur einer kostet nichts.
Nachweis des niedrigeren Werts
Gutachter­ausschussGebühr nach Staffel Sach­verständigebestellt oder zertifiziert Verkaufs­preisbinnen eines Jahres
WerGutachterausschuss Hameln-Hannover für Hannoveröffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziertIhr Kaufvertrag über genau dieses Haus
BedingungAntrag, Wert zum TodestagWert zum Todestag, nach der ImmoWertVübliche Bedingungen, Haus zwischen Kauf und Todestag unverändert
Kosten3.325 € bei 500.000 € WertHonorar nach Vereinbarungkeine

Beim Gutachterausschuss steht die Gebühr in einer Verordnung. In Niedersachsen richtet sie sich nach dem Verkehrswert, den das Gutachten ermittelt: eine Grundgebühr plus Promille vom ganzen Wert.1

Gebühr für ein Haus oder eine Wohnung
VerkehrswertGebührRechnung
250.000 €2.475 €1.175 € + 5,2 ‰
400.000 €2.985 €1.625 € + 3,4 ‰
500.000 €3.325 €1.625 € + 3,4 ‰
750.000 €4.175 €1.625 € + 3,4 ‰
1.000.000 €4.475 €3.275 € + 1,2 ‰
2. bis 10. gleichartige Wohnung60 %zum selben Todestag, im selben Antrag; ab der 11. 50 %

Die Umsatzsteuer ist in der Gebühr nicht enthalten (§ 1 Abs. 2 GOGut1); fragen Sie die Geschäftsstelle, ob sie hinzukommt. Genau steht sie erst mit dem Ergebnis fest; mit Ihrer Schätzung rechnen Sie sie im Gebührenrechner für Verkehrswertgutachten vorab aus.

Freie Sachverständige vereinbaren ihr Honorar frei; eine Honorarordnung für Wertgutachten gibt es nicht.2 Lassen Sie sich Preis, Umfang und den Stichtag Todestag vorher schriftlich bestätigen.

Was ein Gutachten im Erbfall teurer macht

Der Gutachterausschuss erhebt einen Zuschlag nach Zeitaufwand, wenn Bauakten fehlen, wenn ein Wohnrecht, Nießbrauch oder Wegerecht zu bewerten ist oder wenn Bauschäden und Instandhaltungsrückstände zu ermitteln sind.1 Vollständige Unterlagen ersparen Ihnen den Zuschlag für fehlende Bauakten.

Wer zahlt, und lässt es sich absetzen?

Die Kosten trägt, wer das Gutachten beauftragt. Bei der Erbschaftsteuer zählen sie zu den Kosten der Nachlassregelung (BFH, II R 20/123). Für diese Kosten und die Bestattung zieht das Finanzamt bei Erbfällen seit 2025 ohne Nachweis pauschal 15.000 € ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG4). Einen zusätzlichen Abzug bringt die Rechnung des Gutachtens nur, wenn alles zusammen mehr kostet.

Abschnitt 3

Wie bewertet das Finanzamt das geerbte Haus?

Das Finanzamt rechnet mit Durchschnittswerten, das Gutachten bewertet Ihr Haus.
Zwei Wege zum Wert
Finanzamtnach dem Bewertungs­gesetz Gutachtennach der ImmoWertV
GrundlageFläche, Baujahr, Bodenrichtwert und Daten des Gutachterausschussesdieselben Marktdaten und das einzelne Haus mit seinen Merkmalen
ZustandAlter laut Tabelle; Schäden am einzelnen Haus sieht die Formel nicht vorBauschäden und Mängel als Abschlag
LastenBesonderheiten wie ein Wegerecht oder eine Baulast bleiben außen vorRechte und Belastungen als Zu- oder Abschlag
ErgebnisGrundbesitzwert nach RegelnVerkehrswert am Todestag

Das Finanzamt fragt nicht nach dem Marktpreis, sondern rechnet nach festen Regeln. Den Grundbesitzwert stellt das Finanzamt am Ort des Hauses gesondert fest, wenn er für die Erbschaftsteuer von Bedeutung ist.5

Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen bewertet es grundsätzlich im Vergleichswertverfahren, mit Vergleichspreisen oder Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses. Fehlen sie, rechnet es im Sachwertverfahren, Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren.6 Der Boden zählt mit Fläche mal Bodenrichtwert; wie Sie diesen lesen, steht im Ratgeber Bodenrichtwert Hannover.

Die Regeln sind bewusst grob. Besonderheiten, insbesondere Belastungen wie ein Wegerecht oder eine Baulast, berücksichtigt das Finanzamt nicht (§ 177 Abs. 4 BewG6). Im Sach- und Ertragswertverfahren gilt ein noch nutzbares Haus immer mindestens 24 Jahre lang als nutzbar: 30 % von 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer (§ 190 Abs. 6 BewG, Anlage 227).

Ein Verkehrswertgutachten rechnet Bauschäden, Mängel sowie Rechte und Belastungen dagegen mit Zu- oder Abschlägen ein (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV8). Deshalb kann es niedriger liegen als der Wert des Finanzamts – oder höher; dann war es umsonst. Ob ein deutlich niedrigerer Wert realistisch ist, zeigt vorab eine erste Einschätzung des Marktwerts.

Abschnitt 4

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich nur, wenn Steuer anfällt und kein Verkaufspreis den Wert schon belegt.

Erbschaftsteuer zahlen Sie auf den Teil des Erbes über dem Freibetrag: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Eltern, 20.000 € für Geschwister und alle anderen (§ 16 ErbStG9). Wohnen Sie selbst in dem Haus, in dem der Verstorbene gewohnt hat, kann es als Familienheim ganz oder teilweise steuerfrei sein.10 Die Bedingungen stehen im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen: welche Steuer?

Liegt das Erbe über dem Freibetrag, spart jeder Euro, um den das Gutachten den Wert senkt, grob den Steuersatz. Für Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern sind das 7 % bis 75.000 € und 11 % bis 300.000 € steuerpflichtigem Erbe, für Geschwister, Nichten und Neffen 15 und 20 %, für alle anderen 30 % (§ 19 ErbStG9).

  • Lohnt sich, wenn Wertminderung × Steuersatz größer ist als die Kosten des Gutachtens

Bei 11 % muss der Wert also um gut das Neunfache der Kosten sinken, bei 30 % um gut das Dreifache. Bei 3.461 € Gebühr und 11 % sind das rund 31.500 €.

Beispiel, keine Bewertung

Ein Kind erbt allein ein Haus
FinanzamtWert nach Regeln GutachtenWert am Todestag
Wert des Hauses620.000 €540.000 €
Pauschbetrag− 15.000 €− 15.000 €
Freibetrag Kind− 400.000 €− 400.000 €
Steuer­pflichtig205.000 €125.000 €
Steuer, 11 %22.550 €13.750 €

Das Gutachten senkt die Steuer um 8.800 €. Die Gebühr des Gutachterausschusses beträgt bei 540.000 € 3.461 €, mit 19 % Umsatzsteuer 4.118,59 €; es bleiben 4.681 bis 5.339 € Vorteil. War das Haus zu Wohnzwecken vermietet, setzt das Finanzamt nur 90 % des Werts an (§ 13d ErbStG10); auch die Wertminderung zählt dann nur zu 90 %. Ist das Kind jünger als 27 Jahre, kommt ein Versorgungsfreibetrag hinzu (§ 17 Abs. 2 ErbStG9); das Beispiel rechnet ohne ihn.

Abschnitt 5

Welches Gutachten erkennt das Finanzamt an?

Richtige Stelle, richtiger Stichtag, nachvollziehbare Rechnung – oder ein Verkaufspreis.

  • 17024

    Wer bewerten darf

    Gutachterausschuss oder Sachverständige, bestellt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (§ 198 Abs. 2 BewG11).

  • 1 Tag

    Stichtag: der Todestag

    Das Gutachten weist den Wert an genau diesem Tag nach, nicht am Tag der Besichtigung (§ 11 ErbStG15).

  • 1 Jahr

    Kaufpreis statt Gutachten

    Ein Verkauf binnen eines Jahres vor oder nach dem Todestag kann den niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 3 BewG11).

Den niedrigeren Wert müssen Sie nachweisen; es genügt nicht, ihn nur darzulegen (BFH, II R 9/1812). Das Gesetz nennt zwei Wege:11

  • Ein Gutachten des Gutachterausschusses oder von Sachverständigen, die eine staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle bestellt oder zertifiziert hat. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden Sie im Sachverständigenverzeichnis der IHKs.
  • Einen Kaufpreis für genau dieses Haus, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vereinbart, innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag. Am Haus darf sich in der Zwischenzeit nichts Wesentliches geändert haben.

Andere Bewertungen, etwa eine Online-Einschätzung oder die Preisempfehlung eines Maklers, nennt das Gesetz nicht.

Wann das Finanzamt dem Gutachten folgt

Das Gutachten muss nach der Immobilienwertermittlungsverordnung rechnen, und das Finanzamt muss ihm ohne weitere Sachverständige folgen können.12 Ist es plausibel und hält die Vorschriften ein, ist ihm regelmäßig zu folgen. Ist nur ein Abschlag nicht ausreichend begründet, wird dieser Abschlag gestrichen, nicht das ganze Gutachten. Pauschal zurückweisen, weil das Haus später teurer verkauft wurde, dürfen Finanzamt und Finanzgericht es nicht (BFH, II B 87/2513).

Ein Verkaufspreis wirkt nur nach unten. Liegt er über dem Wert des Finanzamts, bleibt es bei dessen Wert.13

Abschnitt 6

Bis wann muss das Gutachten beim Finanzamt sein?

Mit der Feststellungserklärung oder im Einspruch gegen den festgestellten Wert – dafür bleibt ein Monat.
  1. 1

    Todestag

    Er ist der Stichtag für den Wert, auch wenn das Gutachten Monate später entsteht (§§ 9, 11 ErbStG15).

  2. 2

    Anzeige binnen drei Monaten

    Gehört ein Haus zum Erbe, zeigen Sie den Erwerb dem Erbschaftsteuer-Finanzamt binnen drei Monaten an (§ 30 ErbStG16). Alle Fristen nach dem Erbfall erklärt mein Ratgeber Haus geerbt – die Fristen.

  3. 3

    Erklärungen

    Das Finanzamt fordert die Erbschaftsteuererklärung und für das Haus eine Feststellungserklärung an, jeweils mit mindestens einem Monat Frist (§ 31 ErbStG16, § 153 BewG5). Liegt das Gutachten schon vor, legen Sie es bei.

  4. 4

    Bescheid über den Wert

    Das Finanzamt am Ort des Hauses stellt den Grundbesitzwert fest. Mit diesem Wert rechnet das Erbschaftsteuer-Finanzamt.

  5. 5

    Einspruch binnen eines Monats

    Ist der Wert zu hoch, legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gegen diesen Bescheid ein. Gegen den späteren Steuerbescheid geht das nicht mehr (§§ 351, 355 AO17). Das Gutachten können Sie nachreichen; setzt das Finanzamt dafür eine Frist, zählt danach Eingereichtes nicht mehr.

  6. 6

    Steuerbescheid

    Das Erbschaftsteuer-Finanzamt setzt die Steuer fest. Sinkt der festgestellte Wert später, ändert es den Steuerbescheid.17

Abschnitt 7

Erben­gemeinschaft: Wer beauftragt und zahlt das Gutachten?

Erben mehrere, stellt das Finanzamt den Wert einmal für das ganze Haus fest und rechnet ihn der Erbengemeinschaft zu. Gibt ein Erbe die Feststellungserklärung ab, sind die anderen insoweit befreit.5 Ein Gutachten für das ganze Haus genügt deshalb für alle.

Steuer zahlt jeder Erbe auf seinen Anteil, mit eigenem Freibetrag; ob sich das Gutachten rechnet, kann also für jeden anders aussehen. Am einfachsten beauftragen Sie es gemeinsam und zahlen es aus dem Nachlass; dann trägt jeder die Kosten im Verhältnis seines Erbteils.

Gutachten für Teilung und Pflichtteil

Ein Gutachten hilft auch, wenn ein Erbe die anderen auszahlt oder ein Pflichtteil zu berechnen ist. Für den Pflichtteil ist der Wert zur Zeit des Erbfalls maßgeblich; für eine Auszahlung unter Erben gilt dieser Stichtag nicht automatisch. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter, dass der Wert ermittelt wird, zahlt der Nachlass das Gutachten (§§ 2311, 2314 BGB18). Erfüllt es die Anforderungen des § 198 BewG, können Sie es auch dem Finanzamt vorlegen.

Einigen sich die Erben nicht, hilft der Ratgeber Erbengemeinschaft: ein Erbe will nicht verkaufen. Wer aussteigen will, kann seinen Anteil verkaufen: Erbteil verkaufen.

Begriffe kurz erklärt

Gutachterausschuss
unabhängiges Gremium, das Kaufverträge auswertet, Bodenrichtwerte ermittelt und auf Antrag Gutachten erstellt; für Hannover der Gutachterausschuss Hameln-Hannover.
Verkehrswert
der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB); im Steuerrecht heißt der entsprechende Wert gemeiner Wert (§ 9 BewG).
Grundbesitzwert
der Wert, den das Finanzamt für Haus und Grundstück nach dem Bewertungsgesetz feststellt; Grundlage der Erbschaftsteuer.

Quellen

  1. Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut) vom 6. November 2023, § 1 Abs. 2 und Anlage Nr. 1 mit Anmerkungen: Nds. GVBl. 2023 Nr. 23 · Änderung vom 13. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juni 2024: Nds. GVBl. 2024 Nr. 41
  2. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: § 1 HOAI – Anwendungsbereich
  3. Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Juni 2013, II R 20/12 – Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit
  4. Erbschaftsteuergesetz: § 10 Abs. 5 Nr. 3 · § 37 Abs. 21 (Erwerbe ab 2025)
  5. Bewertungsgesetz, gesonderte Feststellung: § 151 · § 152 · § 153 BewG
  6. Bewertungsgesetz, bebaute Grundstücke: § 177 · § 179 · § 182 · § 183 BewG
  7. Bewertungsgesetz: § 190 Abs. 6 (ebenso § 185 Abs. 3) · Anlage 22 – Gesamtnutzungsdauer
  8. § 8 Immobilienwertermittlungsverordnung – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
  9. Erbschaftsteuergesetz: § 15 Steuerklassen · § 16 Freibeträge · § 17 Versorgungsfreibetrag · § 19 Steuersätze
  10. Erbschaftsteuergesetz: § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c (Familienheim) · § 13d (vermietete Wohngrundstücke)
  11. § 198 BewG – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
  12. Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Dezember 2019, II R 9/18 – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten
  13. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 4. August 2026, II B 87/25 – Gutachten nach § 198 BewG und höherer Kaufpreis
  14. Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis
  15. Erbschaftsteuergesetz: § 9 Entstehung der Steuer · § 11 Bewertungsstichtag
  16. Erbschaftsteuergesetz: § 30 Anzeige des Erwerbs · § 31 Steuererklärung
  17. Abgabenordnung: § 355 Einspruchsfrist · § 351 Abs. 2 Grundlagenbescheid · § 364b Fristsetzung · § 175 Abs. 1 Nr. 1 Folgeänderung
  18. Bürgerliches Gesetzbuch: § 2311 Wert des Nachlasses · § 2314 Auskunftspflicht, Wertermittlung, Kosten

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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