Ratgeber · Vermieter

Vermietung an Angehörige: was das Finanzamt verlangt

Ab welcher Miete alle Werbungskosten zählen, wie die Prognose zwischen 50 und 66 % funktioniert und welchen Mietvertrag das Finanzamt anerkennt. Mit Rechner.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Vermieten Sie an Angehörige, erkennt das Finanzamt alle Werbungskosten an, wenn die Miete samt Nebenkosten mindestens 66 % der ortsüblichen Miete samt umlagefähiger Nebenkosten erreicht – und der Mietvertrag so geschlossen und gelebt wird wie unter Fremden. Unter 50 % zählen Ihre Kosten nur anteilig. Dazwischen entscheidet eine Prognose über 30 Jahre, ob Sie alles oder nur einen Teil abziehen dürfen. So gilt es seit 2021 nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz.

Miete + Nebenkostenortsübliche Miete + Nebenkosten

  • unter 50 % Werbungskosten nur im Verhältnis der Miete
  • 50 bis unter 66 % Prognose über 30 Jahre entscheidet
  • ab 66 % alle Werbungskosten, ohne Prüfung

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 66 % der ortsüblichen Miete erkennt das Finanzamt alle Werbungskosten an, unter 50 % nur anteilig.

    Die drei Stufen
  • Verglichen wird warm: Ihre Miete samt gezahlter Nebenkosten mit der ortsüblichen Kaltmiete samt umlagefähiger Kosten.

    Womit verglichen wird
  • Zwischen 50 und 66 % muss über 30 Jahre ein Überschuss zu erwarten sein, sonst wird gekürzt.

    Die Prognose
  • Der Vertrag muss wie unter Fremden sein und gelebt werden: klare Wohnung, klare Miete, pünktliche Zahlung aus dem Geld des Mieters.

    Was der Vertrag braucht
  • Jedes Jahr nachrechnen: Steigt die ortsübliche Miete um 2,6 %, sinkt eine Miete von genau 66 % auf 64,3 %.

    Jedes Jahr prüfen

Abschnitt 2

Vermietung an Angehörige: welche Miete das Finanzamt verlangt

Das Gesetz ist kurz: Beträgt die Miete für eine Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Marktmiete, wird die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Beträgt sie bei einer auf Dauer angelegten Vermietung mindestens 66 %, gilt sie als voll entgeltlich (§ 21 Abs. 2 EStG1). Diese Grenzen gelten seit 2021; vorher wurde schon unter 66 % aufgeteilt. Und sie gelten nicht nur für Angehörige, sondern für jede verbilligte Vermietung.

Was die drei Stufen bedeuten

  • Ab 66 %: Das Finanzamt unterstellt, dass Sie mit der Vermietung Überschüsse erzielen wollen. Alle Werbungskosten zählen – Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Verwaltung.
  • 50 bis unter 66 %: Das Finanzamt prüft mit einer Totalüberschussprognose. Fällt sie positiv aus, zählen alle Werbungskosten, sonst nur der Teil, der dem Verhältnis der Miete zur Marktmiete entspricht.2
  • Unter 50 %: Die Werbungskosten zählen nur im Verhältnis der Miete zur Marktmiete, ohne weitere Prüfung.3 Bei 40 % der Marktmiete und 5.000 € Kosten im Jahr sind das 2.000 €.

Die Mieteinnahmen versteuern Sie in jedem Fall voll. Eine sehr günstige Miete kann deshalb zu einem steuerlichen Überschuss führen, obwohl die Wohnung Sie Geld kostet.

Abschnitt 3

Womit vergleicht das Finanzamt Ihre Miete?

Die Nebenkosten zählen auf beiden Seiten mit – im Beispiel macht das aus 60,3 % kalt 68,9 % warm.
Beispiel: 70 m², ortsübliche Kaltmiete 9,00 €/m²
PostenBetragErläuterung
Kaltmiete, die Ihr Angehöriger zahlt380,00 €vereinbart im Mietvertrag
Nebenkosten, die er zahlt175,00 €Vorauszahlung auf die umlagefähigen Kosten
Miete für den Vergleich555,00 €Kaltmiete und gezahlte Umlagen
Ortsübliche Marktmiete805,00 €630,00 € kalt plus 175,00 € umlagefähige Kosten
Anteil68,9 %über 66 %: alle Werbungskosten (nur kalt verglichen wären es 60,3 %)

Die ortsübliche Marktmiete ist die übliche Kaltmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung zuzüglich der Kosten, die Sie nach der Betriebskostenverordnung umlegen dürfen. Ihr gegenüber steht, was Ihr Angehöriger tatsächlich zahlt: Kaltmiete und Umlagen (R 21.3 EStR4, BMF RdNr. 113). Wer die Nebenkosten nicht oder nur zum Teil berechnet, verschlechtert seinen Anteil.

Die ortsübliche Miete ermitteln

Grundlage ist in der Regel der Mietspiegel. Weist er für Ihre Wohnung eine Spanne aus, ist jeder Wert darin ortsüblich, auch der untere (BFH IX R 7/207). Nur wenn es keinen Mietspiegel gibt oder er nicht passt, kommen gleichrangig ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die Auskunft aus einer Mietdatenbank oder die Mieten von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen in Betracht.4 In Hannover lesen Sie die Kaltmiete am einfachsten mit dem Rechner im Ratgeber Mietspiegel Hannover ab.

Ist die Wohnung möbliert, gehört ein Möblierungszuschlag dazu, der sich am Markt erzielen lässt; sieht der Mietspiegel einen vor, gilt dieser. Aus der monatlichen Abschreibung der Möbel plus Aufschlag darf er nicht abgeleitet werden; lässt sich kein marktüblicher Zuschlag ermitteln, entfällt er.4

Abschnitt 4

Rechner: Erkennt das Finanzamt Ihre Werbungskosten an?

Tragen Sie ein, was Ihr Angehöriger im Monat zahlt und was die Wohnung ortsüblich kosten würde. Der Rechner zeigt den Anteil, die Stufe nach § 21 Abs. 2 EStG und die Miete, ab der alle Werbungskosten zählen. Voreingestellt ist das Beispiel aus Abschnitt 3.

Miete im Vergleich zur Marktmiete

Beispielwerte, keine Bewertung

Anteil an der Marktmiete68,94 %

Abziehbare Werbungskosten6.000,00 €

ab 66 %: alle Werbungskosten

Ihre Miete in Prozent68,94 %

  • Ihre Miete samt Nebenkosten555,00 €
  • Marktmiete samt Nebenkosten805,00 €
  • Mindestens für alle Werbungskosten (66 %)531,30 €
  • Bis dahin fehlen im Monat0,00 €
  • Grenze für die Aufteilung (50 %)402,50 €

Rechnet die Grenzen des § 21 Abs. 2 EStG mit Kaltmiete und Nebenkosten. Zwischen 50 und 66 % zeigt er beide möglichen Ergebnisse; welches gilt, entscheidet die Prognose. Ob der Mietvertrag anerkannt wird (Abschnitt 6), prüft der Rechner nicht.

Abschnitt 5

Zwischen 50 und 66 %: Wie funktioniert die Total­überschuss­prognose?

Die Prognose rechnet die Vermietung über 30 Jahre hoch – mit Sicherheitszuschlag und -abschlag zu Ihren Gunsten.

  • 30

    Jahre Zeitraum

    Bei unbefristeter Vermietung; ab Anschaffung oder Herstellung, bei späterer Verbilligung ab dem neuen Mietvertrag.

  • +10 %

    Einnahmen

    Zuschlag auf die geschätzten Mieteinnahmen.

  • −10 %

    Werbungskosten

    Abschlag auf die geschätzten Kosten; Abschreibung nur linear.

Die Totalüberschussprognose beantwortet eine Frage: Bleibt über die Dauer der Vermietung insgesamt ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten? Die Finanzverwaltung rechnet dafür nach dem BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004, das die Gesetzesbegründung von 2020 ausdrücklich für maßgeblich erklärt.2

  • Der Zeitraum umfasst 30 Jahre, wenn nicht von einer befristeten Vermietung auszugehen ist.
  • Einnahmen und Ausgaben werden geschätzt, in der Regel aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
  • Für das Gebäude zählt die lineare Abschreibung; Sonderabschreibungen und degressive Abschreibung bleiben regelmäßig außen vor.
  • Auf die Einnahmen kommt ein Sicherheitszuschlag von 10 %, von den Werbungskosten geht ein Sicherheitsabschlag von 10 % ab.3

Je höher Zinsen und Reparaturen im Verhältnis zur Miete sind, desto eher fällt die Prognose negativ aus. Dann zählt nur der entgeltliche Anteil. Wer die Prüfung vermeiden will, vereinbart mindestens 66 %.

Abschnitt 6

Wann erkennt das Finanzamt den Mietvertrag an?

Entscheidend ist, dass Wohnung und Miete klar vereinbart sind und die Miete wirklich fließt – kleine Abweichungen schaden nicht.

Das Finanzamt prüft Mietverträge unter Angehörigen mit dem Fremdvergleich. Nicht jede Abweichung vom Üblichen schadet. Die Hauptpflichten müssen aber klar und eindeutig vereinbart und so durchgeführt werden: eine konkret bestimmte Wohnung und die Höhe der Miete. Das gilt auch für spätere Änderungen. Die Beispiele in der Grafik stammen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wie sie das amtliche Einkommensteuer-Handbuch zusammenfasst.4

Wer als Angehöriger gilt

Die Abgabenordnung zählt dazu unter anderem Ehegatten und Lebenspartner, Verlobte, Eltern, Kinder, Enkel und Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Onkel und Tanten sowie Pflegeeltern und Pflegekinder – Ehegatten und Verschwägerte auch nach einer Scheidung (§ 15 AO6). Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen nicht in dieser Liste; einen Mietvertrag über ihre gemeinsam bewohnte Wohnung erkennt das Finanzamt nicht an.4 Die Prozentgrenzen aus Abschnitt 2 gelten unabhängig davon für jede verbilligte Vermietung.

So setzen Sie den Vertrag auf

  • schriftlicher Mietvertrag mit Wohnung, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Fälligkeit und Kündigungsfristen
  • Miete jeden Monat pünktlich vom Konto des Angehörigen auf Ihr Konto
  • jährliche Nebenkostenabrechnung wie bei jedem anderen Mieter
  • Änderungen der Miete schriftlich und ab einem festen Datum

Abschnitt 7

Was Sie jedes Jahr prüfen sollten

Bleibt die Miete gleich und steigt die ortsübliche Miete um 2,6 % im Jahr, fällt eine Miete von genau 66 % schon nach einem Jahr unter die Grenze.

Die Grenzen beziehen sich auf die ortsübliche Miete des jeweiligen Jahres. Im Mietspiegel Hannover stieg die Durchschnittsmiete zwischen 2021 und 2025 um 2,6 % im Jahr.5 Wer knapp über 66 % vermietet und die Miete nie anpasst, rutscht deshalb bald in die Prognose. Halten Sie Abstand zur Grenze oder passen Sie die Miete an. Eine höhere Miete können Sie mit Ihrem Angehörigen vereinbaren oder nach § 558 BGB bis zur Vergleichsmiete verlangen, in Hannover aber höchstens 15 % mehr in drei Jahren.8 Wie Sie die Erhöhung begründen, steht im Abschnitt Mieterhöhung mit dem Mietspiegel.

Ihre Liste für jedes Jahr

  • ortsübliche Miete neu ablesen, etwa nach einer Fortschreibung des Mietspiegels
  • Anteil warm nachrechnen und Abstand zu 66 % prüfen
  • Zahlungseingänge und Nebenkostenabrechnung dokumentieren
  • bei Änderungen den Vertrag schriftlich anpassen

Wer statt zu vermieten über eine Übertragung an die Kinder nachdenkt, findet die Abwägung im Ratgeber Haus an Kinder verschenken oder verkaufen? Die Pflichten, die bei jeder Vermietung gelten, fasst der Ratgeber Pflichten als Vermieter zusammen.

Begriffe kurz erklärt

Ortsübliche Marktmiete
die übliche Kaltmiete für vergleichbare Wohnungen zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten.
Totalüberschussprognose
Schätzung, ob die Vermietung über 30 Jahre insgesamt mehr Einnahmen als Werbungskosten bringt.
Fremdvergleich
Prüfung, ob ein Vertrag unter Angehörigen so geschlossen und durchgeführt wird, wie es fremde Dritte tun würden.

Quellen

  1. § 21 Einkommensteuergesetz – Vermietung und Verpachtung, Abs. 2: verbilligte Überlassung einer Wohnung
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/22850 – Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020, Begründung zu Artikel 2 Nummer 3 (§ 21 Abs. 2 EStG)
  3. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 8. Oktober 2004 – Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, RdNr. 11 bis 14, 27, 28 und 34 (Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 30 II)
  4. Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, § 21 EStG mit R 21.3, H 21.3 und H 21.4 (Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu verbilligter Überlassung und Mietverträgen zwischen Angehörigen)
  5. Region Hannover – Dokumentation der qualifizierten Mietspiegel 2025, Tabelle 11 (Hannover: +2,6 % pro Jahr)
  6. § 15 Abgabenordnung – Angehörige
  7. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar 2021 – IX R 7/20: ortsübliche Marktmiete nach dem Mietspiegel, jeder Wert innerhalb der Spanne ortsüblich (Rz. 13), andere Ermittlungswege nur ohne passenden Mietspiegel (Rz. 16)
  8. § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze (Abs. 3) · Niedersächsische Mieterschutzverordnung, Nds. GVBl. 2024 Nr. 122: § 2 (15 % in Hannover), § 4 (bis 31.12.2029)

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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Wie ich Ihnen helfe

Ich vermiete und verwalte Wohnungen in Hannover und der Region.

Ob Sie an Angehörige oder an Fremde vermieten – ich übernehme die Arbeit rund um die Vermietung:

  • Ich ermittle eine marktgerechte Miete.
  • Ich bereite den Mietvertrag vor und übergebe die Wohnung mit Protokoll.
  • In der Mietverwaltung, auch für einzelne Wohnungen, kümmere ich mich um Mieteingang und Mahnwesen und um die Nebenkostenabrechnung.

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