Ratgeber · Kaufen
Vermietete Wohnung kaufen: Eigenbedarf und Sperrfrist
Wann Sie selbst einziehen dürfen, entscheidet vor allem eine Frage: Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters zur Eigentumswohnung? Mit Fristenrechner für Hannover und die Region.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
In eine gekaufte, vermietete Wohnung einziehen können Sie frühestens drei bis neun Monate nach Ihrer Eintragung im Grundbuch. Denn erst als Eigentümer dürfen Sie wegen Eigenbedarfs kündigen, und dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt, kommt vorher eine Sperrfrist hinzu: in Hannover fünf Jahre, sonst mindestens drei. Ob sie für Sie gilt, zeigen Grundbuch und Mietvertrag.
Schon Eigentumswohnung, als der Mieter einzog3–9 Monate
Erst danach umgewandelt, Wohnung in Hannover5 Jahre + 3–9 Monate
Jahre ab der Eintragung im Grundbuch
- Sperrfrist
- Kündigungsfrist
- länger bei langer Mietdauer
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Der Mietvertrag geht auf Sie über. Mit Ihrer Eintragung im Grundbuch werden Sie Vermieter und dürfen erst ab dann kündigen (§ 566 BGB1).
Kündigen nach dem Kauf -
Sperrfrist nur nach Umwandlung: Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters zur Eigentumswohnung, ist Eigenbedarf zunächst gesperrt (§ 577a BGB6).
Wann die Sperrfrist gilt -
In Hannover fünf Jahre, ebenso in acht weiteren Kommunen der Region; sonst drei. Die Verordnung gilt bis 31. Dezember 2031.
Die Region im Überblick -
Die Sperrfrist beginnt mit der Eintragung des ersten Käufers nach der Umwandlung, nicht mit dem Kaufvertrag (BGH, VIII ZR 247/242).
Zum Fristenrechner -
Danach drei bis neun Monate Kündigungsfrist, je nachdem, wie lange der Mieter schon dort wohnt (§ 573c BGB10).
Die Kündigungsfristen -
Der Mieter kann widersprechen, wenn der Auszug für ihn eine Härte wäre. Einigen Sie sich nicht, entscheidet das Gericht (§ 574 BGB14).
Wenn der Mieter widerspricht
Abschnitt 2
Dürfen Sie nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs kündigen?
Ja, aber erst als Vermieter. Mit Ihrer Eintragung im Grundbuch treten Sie anstelle des Verkäufers in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 BGB1). Erst damit erhalten Sie das Recht zu kündigen (BGH, VIII ZR 247/242). Der Kaufvertrag allein reicht dafür nicht. Auch die Kaution des Mieters geht auf Sie über (§ 566a BGB1); welche Regeln für sie gelten, steht im Ratgeber Vermieter.
Was als Eigenbedarf zählt
Kündigen dürfen Sie nur mit einem berechtigten Interesse. Eigenbedarf ist eines: Sie benötigen die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Angehörige Ihres Haushalts (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB3). Der Wunsch muss ernsthaft und schon konkret sein. Wer nur irgendwann einziehen möchte, darf noch nicht kündigen (BGH, VIII ZR 297/144).
So muss die Kündigung aussehen
Sie kündigen schriftlich (§ 568 Abs. 1 BGB5) und nennen im Schreiben den Grund, also wer einziehen soll und warum (§ 573 Abs. 3 BGB3). Weisen Sie den Mieter rechtzeitig darauf hin, dass er widersprechen kann, in welcher Form und bis wann (§ 568 Abs. 2 BGB5).
Abschnitt 3
Vermietete Wohnung kaufen: Wann gilt die Sperrfrist für Eigenbedarf?
Gilt für Sie eine Sperrfrist?
Die Sperrfrist schützt Mieter, deren Wohnung nach ihrem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft wurde. Wer sie danach kauft, kann sich erst nach Ablauf von drei Jahren seit dieser Veräußerung auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB6). Gesperrt ist außerdem die Kündigung zur wirtschaftlichen Verwertung. Andere Gründe, etwa Mietrückstände, sperrt sie nicht.
Lag die Umwandlung dagegen vor dem Einzug des Mieters, gilt keine Sperrfrist: Sie können kündigen, sobald Sie eingetragen sind.
Wann die Frist beginnt
Die Frist beginnt mit dem ersten Verkauf nach der Umwandlung, genauer: mit der Eintragung dieses Käufers im Grundbuch, nicht mit dem Kaufvertrag (BGH, Urteil vom 21. Januar 2026, VIII ZR 247/242). Sind Sie der erste Käufer, zählt Ihre eigene Eintragung. Hat schon vor Ihnen jemand die umgewandelte Wohnung gekauft, zählt dessen Eintragung, denn das Gesetz rechnet „seit der Veräußerung“; ist die Frist dann abgelaufen, gilt sie für Sie nicht mehr.
Auch in der Familie
Die Sperrfrist gilt auch, wenn der Eigentümer die umgewandelte Wohnung in eine Gesellschaft mit seiner Ehefrau und den Kindern einbringt: Danach können sich mehr Personen auf Eigenbedarf berufen als vorher. Die Ausnahme für Familien aus § 577a Abs. 1a BGB gilt bei umgewandelten Wohnungen nicht, auch nicht für mehrere Käufer aus derselben Familie (BGH, VIII ZR 247/242).
Mehrere Käufer oder eine GbR
Eine zweite Sperrfrist gilt ohne Umwandlung: Kaufen mehrere Personen gemeinsam oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermieteten Wohnraum, etwa ein ganzes Haus, gilt dieselbe Frist (§ 577a Abs. 1a BGB6), auch wenn niemand umwandeln will (BGH, VIII ZR 104/177). Ausgenommen sind Käufer aus derselben Familie oder demselben Haushalt und Wohnungen, die schon vor dem Einzug des Mieters Eigentumswohnungen waren.
Abschnitt 4
Wie lange gilt die Sperrfrist in Hannover und der Region?
5 Jahre9 Kommunen
- Hannover
- Garbsen
- Hemmingen
- Isernhagen
- Laatzen
- Langenhagen
- Seelze
- Wedemark
- Wunstorf
3 Jahre12 Kommunen
- Barsinghausen
- Burgdorf
- Burgwedel
- Gehrden
- Lehrte
- Neustadt a. Rbge.
- Pattensen
- Ronnenberg
- Sehnde
- Springe
- Uetze
- Wennigsen (Deister)
Wo Mietwohnungen besonders knapp sind, dürfen die Länder die Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängern (§ 577a Abs. 2 BGB6). Niedersachsen hat sie in der Mieterschutzverordnung auf fünf Jahre festgelegt (§ 3 der Verordnung8). In der Region Hannover gilt das für die Landeshauptstadt und für Garbsen, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Wedemark und Wunstorf. In den übrigen zwölf Städten und Gemeinden der Region9 bleibt es bei drei Jahren. Außerhalb der Region nennt die Verordnung unter anderem Braunschweig, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg.
Die Verordnung gilt bis Ende 2031
Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025 und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft (§ 48). Ob eine Kündigung wirksam ist, richtet sich nach dem Recht, das gilt, wenn sie erklärt wird (BGH, VIII ZR 247/242). Wird die Verordnung nicht verlängert, gelten ab 2032 deshalb wieder drei Jahre. Ob das Land sie verlängert, steht nicht fest; sicherer planen Sie mit fünf Jahren. Der Rechner zeigt beide Fälle.
Abschnitt 5
Wann können Sie frühestens einziehen?
3 Monate
Mietdauer unter 5 Jahren
Kündigung bis zum dritten Werktag, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats.
6 Monate
ab 5 Jahren Mietdauer
Für Sie als Vermieter drei Monate länger.
9 Monate
ab 8 Jahren Mietdauer
Noch einmal drei Monate länger (§ 573c BGB10).
Die Kündigungsfristen
Ist die Sperrfrist vorbei oder gilt keine, kündigen Sie mit der gesetzlichen Frist. Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen; dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Für Sie als Vermieter verlängert sich die Frist um drei Monate, wenn der Mieter fünf Jahre dort wohnt, und um weitere drei nach acht Jahren (§ 573c Abs. 1 BGB10). Ein Samstag zählt als Werktag mit (BGH, VIII ZR 206/0411), Sonn- und Feiertage nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, reicht nach § 193 BGB12 der nächste Werktag; der BGH hat das offengelassen, sicherer ist der Samstag.
Ein Beispiel aus Hannover
Sie werden am 1. März 2027 als erster Käufer einer umgewandelten Wohnung in Hannover eingetragen. Der Mieter wohnt seit Juni 2012 dort. Die Sperrfrist endet mit Ablauf des 1. März 2032 (§ 188 Abs. 2 BGB12). Geht Ihre Kündigung am 2. oder 3. März 2032 zu, endet das Mietverhältnis nach neun Monaten Frist am 30. November 2032. War die Wohnung schon vor dem Einzug des Mieters geteilt, wäre es der 30. November 2027.
Fristenrechner: Ab wann dürfen Sie kündigen?
nach BGB und Nds. Verordnung, Stand 17.10.2026
- Sperrfrist
- Kündigung frühestens zugehen lassen
- für das Mietende unten spätestens am Mittwoch, 3. März 2032
- Kündigungsfrist
- Mietende frühestens
Gerechnet nach §§ 187, 188, 193, 573c, 577a BGB, der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung und den Feiertagen in Niedersachsen. Kündigen dürfen Sie erst als Eigentümer; der Rechner nimmt deshalb frühestens den Tag nach Ihrer Eintragung. Ein Kündigungsverzicht oder eine längere Frist im Mietvertrag und ein Widerspruch des Mieters können den Auszug verschieben.
Abschnitt 6
Was den Einzug verzögern kann
Widerspruch wegen Härte
Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für ihn, seine Familie oder seinen Haushalt eine Härte wäre, die auch Ihr Interesse nicht rechtfertigt (§ 574 Abs. 1 BGB14). Eine Härte liegt auch vor, wenn er keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen findet. Hohes Alter und lange Mietdauer allein reichen in der Regel nicht. Lässt eine schwere Erkrankung einen Umzug nicht zu, kann schon das genügen (BGH, VIII ZR 180/1815).
Widersprechen muss der Mieter in Textform, spätestens zwei Monate vor dem Mietende. Haben Sie den Mieter nicht rechtzeitig auf Widerspruch, Form und Frist hingewiesen, kann er ihn noch im ersten Termin einer Räumungsklage erklären. Einigen Sie sich nicht, bestimmt das Gericht, ob und wie lange das Mietverhältnis weiterläuft, notfalls auf unbestimmte Zeit (§§ 574a, 574b BGB14).
Kündigungsverzicht im Mietvertrag
Was der Verkäufer mit dem Mieter vereinbart hat, bindet auch Sie (§ 566 BGB1). Steht im Mietvertrag ein Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung oder eine längere Kündigungsfrist, gilt das nach dem Kauf weiter.
Vorkaufsrecht des Mieters
Wurde die Wohnung nach dem Einzug des Mieters umgewandelt, darf er sie beim Verkauf an Sie zu Ihren Bedingungen selbst kaufen, außer Sie gehören zur Familie oder zum Haushalt des Verkäufers. Dafür hat er zwei Monate nach der Mitteilung des Kaufvertrags Zeit (§§ 577, 469 BGB16). Wie der Notar diesen Fall im Kaufvertrag regeln sollte, steht im Ratgeber Immobilie kaufen.
Einigung mit dem Mieter
Unabhängig von allen Fristen kann der Mieter freiwillig ausziehen, etwa mit einem Aufhebungsvertrag. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht; dafür braucht es einen Vertrag mit ihm (§ 311 Abs. 1 BGB17). Wie es aus Sicht des Verkäufers aussieht, wenn ein Mieter nicht ausziehen will, steht im Ratgeber Mieter will nicht ausziehen.
Abschnitt 7
Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten
- 1
Grundbuchauszug anfordern
Das Wohnungsgrundbuch zeigt, wann es angelegt und wann welcher Eigentümer eingetragen wurde.
- 2
Mietvertrag lesen
Mietbeginn, Nachträge, vereinbarte Kündigungsfristen, ein möglicher Verzicht auf Eigenbedarf und die Kaution.
- 3
Daten vergleichen
Lag der Mietbeginn vor der Anlegung des Wohnungsgrundbuchs, gilt die Sperrfrist. Sie läuft ab der Eintragung des ersten Käufers danach.
- 4
Ort zuordnen
Hannover und acht Kommunen der Region: fünf Jahre. Übrige Region: drei Jahre.
- 5
Mietende ausrechnen
Mit dem Fristenrechner das früheste Mietende ermitteln und mit Ihrem Zeitplan und Ihrer Finanzierung abgleichen.
Für jede Eigentumswohnung führt das Grundbuchamt ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Im Bestandsverzeichnis steht, wann es angelegt wurde, in Abteilung I der Tag, an dem jeder Eigentümer eingetragen wurde (§§ 6, 9 Grundbuchverfügung18). Einsehen darf es nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO18). Bitten Sie deshalb den Verkäufer um einen aktuellen Auszug. Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft Sie außerdem lesen sollten, steht in der Prüfliste für die Eigentumswohnung.
Wie Eigentümer eine vermietete Wohnung verkaufen, steht im Ratgeber Vermietete Wohnung verkaufen.
Begriffe kurz erklärt
- Eigenbedarf
- Sie benötigen die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige Ihres Haushalts; ein Grund, aus dem ein Vermieter kündigen darf.
- Sperrfrist
- Zeit nach dem Verkauf einer umgewandelten Wohnung, in der ein Käufer nicht wegen Eigenbedarfs oder zur Verwertung kündigen darf.
- Umwandlung
- Aufteilung eines Hauses mit Mietwohnungen in einzelne Eigentumswohnungen, die sich getrennt verkaufen lassen.
- Wohnungsgrundbuch
- eigenes Grundbuchblatt für jede Eigentumswohnung; es wird bei der Aufteilung angelegt.
- Härte
- Folgen eines Auszugs, die für den Mieter so schwer wiegen, dass das Mietverhältnis trotz Kündigung weiterlaufen kann.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch – Eintritt des Käufers in den Mietvertrag und in die Kaution: § 566 · § 566a
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Januar 2026, VIII ZR 247/24 – Sperrfrist beginnt mit der Eintragung im Grundbuch (Rn. 29); Einbringung in eine Familien-GbR ist Veräußerung, der Kreis für Eigenbedarf wird größer (Leitsatz a, Rn. 28–31); Familienausnahme gilt nicht bei umgewandelten Wohnungen (Leitsatz b, Rn. 35 ff.); maßgeblich ist das Recht bei Erklärung der Kündigung (Rn. 18)
- § 573 BGB – ordentliche Kündigung des Vermieters, Eigenbedarf (Abs. 2 Nr. 2), Gründe im Schreiben (Abs. 3)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14 – keine Kündigung für einen nur vagen oder späteren Nutzungswunsch
- § 568 BGB – schriftliche Form, Hinweis auf den Widerspruch
- § 577a BGB – Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung (Abs. 1, 1a, 2)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. März 2018, VIII ZR 104/17 – Sperrfrist beim Kauf durch eine GbR auch ohne Umwandlung
- Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, §§ 3 und 4: Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 · Änderung: Nds. GVBl. 2025 Nr. 93
- Region Hannover, Statistik „Bevölkerung Ende Dezember 2025“ – die 21 Städte und Gemeinden der Region
- § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04 – Sonnabend zählt als Werktag; ob § 193 BGB greift, wenn er der dritte Werktag ist, offengelassen (Leitsatz, unter 3 a)
- Bürgerliches Gesetzbuch – Fristberechnung: § 187 · § 188 · § 193
- Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage, § 2 (Niedersächsisches Ministerium für Inneres)
- Bürgerliches Gesetzbuch – Widerspruch des Mieters: § 574 · § 574a · § 574b
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Mai 2019, VIII ZR 180/18 – Härte bei Alter, langer Mietdauer und Krankheit
- Bürgerliches Gesetzbuch – Vorkaufsrecht des Mieters: § 577 · § 469
- § 311 BGB – Schuldverhältnisse durch Vertrag
- Grundbuch: § 6 Grundbuchverfügung · § 9 Grundbuchverfügung · § 12 Grundbuchordnung · § 7 Wohnungseigentumsgesetz
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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