Ratgeber · Vermieten
Pflichten als Vermieter: der Überblick für Hannover
Von der Besichtigung bis zur Heizkostenabrechnung – was Sie tun müssen, was in Hannover gilt und was sich 2026 geändert hat.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Wer eine Wohnung vermietet, hat Pflichten aus vielen Gesetzen: Mietrecht, Betriebs- und Heizkostenrecht, Datenschutz, Bau- und Energierecht. In Hannover gelten strengere Grenzen für die Miethöhe, und 2026 hat sich beim Heizen einiges geändert. Hier steht alles in der Reihenfolge, in der es Ihnen begegnet.
einmal je Mietverhältniskommt immer wieder
- 1Vor dem EinzugEnergieausweisFragen an BewerberEinzug bestätigen
- 2Bei MietbeginnMiethöheKaution
- 3Jedes JahrNebenkostenHeizkostenCO2-Kosten
- 4LaufendInstandhaltungSicherheitHeizung
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Vor dem Einzug: Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, den Einzug binnen zwei Wochen bestätigen.
Vor der Vermietung -
Miethöhe in Hannover:
- Mietpreisbremse: bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: höchstens 15 % mehr in drei Jahren
- beides bis 31.12.2029; Hilfsmittel für die Vergleichsmiete ist der Mietspiegel 2025
-
Kaution: höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, in drei Raten, getrennt von Ihrem Vermögen angelegt.
Kaution -
31. Dezember 2026: Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2025 beim Mieter, ältere Heizkostenzähler grundsätzlich fernablesbar.
Nebenkosten -
Heizen: Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-%-Vorgabe ist gestrichen; neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand brauchen ab 2029 einen wachsenden Anteil Biobrennstoffe oder bestimmten Wasserstoff – oder einen anderen gesetzlichen Erfüllungsweg.
Heizung und Energie
Abschnitt 2
Vor der Vermietung
- 1InseratKennwerte aus dem Energieausweis
- 2BesichtigungEnergieausweis zeigen, nur Kontaktdaten erfragen
- 3MietwunschEinkommen und Haushaltsgröße erfragen
- 4Zusage und VertragNachweise prüfen, Energieausweis übergeben
- 5Einzugbinnen 2 Wochen bestätigen
Energieausweis.
Wer vermietet, braucht in aller Regel einen gültigen Energieausweis; er gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG1). Liegt er beim Inserieren vor, nennt die Anzeige Kennwerte daraus, etwa Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 GModG1). Spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Energieausweis oder eine Kopie vor. Ohne Besichtigung legen Sie ihn dem Mietinteressenten unverzüglich vor, spätestens unverzüglich auf dessen Verlangen. Unverzüglich nach Vertragsschluss übergeben Sie dem Mieter den Ausweis oder eine Kopie (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG1). Wer das vorsätzlich oder leichtfertig versäumt, riskiert bis 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GModG1).
Bereits beschlossen ab 1. Januar 2027Die Pflicht gilt dann auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags; die pauschale Ausnahme für Baudenkmäler entfällt, kleine Gebäude bleiben ausgenommen. Neue Ausweise werden digital erstellt, auf Verlangen auch auf Papier. Anzeigen mit einem ab 2027 ausgestellten Ausweis nennen unter anderem Ausstellungsdatum und Jahres-Primärenergiebedarf; für ältere Ausweise bleiben die bisherigen Angaben (§§ 79, 80, 87, 112 GModG in der Fassung ab 20272).
Mieter auswählen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern beschreiben in einer Orientierungshilfe (Stand Januar 2026),12 was Vermieter wann fragen dürfen: nur, was im jeweiligen Schritt nötig ist. Eine Einwilligung im Fragebogen ersetzt das nicht.
| Besichtigung | Interessent will mieten | Ihre Wahl ist gefallen | |
|---|---|---|---|
| Erlaubt |
|
|
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| Nicht erlaubt |
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Daten abgelehnter Bewerber löschen Sie, sobald ihr Zweck entfällt. Nur soweit sie noch zur Abwehr möglicher Ansprüche wegen einer Benachteiligung nötig sind, dürfen erforderliche Daten länger bleiben – regelmäßig höchstens sechs Monate, sofern kein konkreter Streit eine weitere Speicherung rechtfertigt.12
Einzug bestätigen.
Ihr Mieter muss sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG10). In dieser Frist bestätigen Sie ihm den Einzug, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde (§ 19 Abs. 1 BMG10). Eine Bestätigung ohne echten Einzug ist verboten (§ 19 Abs. 6 BMG10).
Mit Makler vermieten.
Beauftragen Sie einen Makler, darf er von Ihrem künftigen Mieter keine Provision verlangen (§ 2 Abs. 1a WoVermRG11).
Abschnitt 3
Miethöhe in Hannover
Miete je m²
Ortsübliche Vergleichsmiete
gilt bis 31.12.2029
Hannover steht in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung, in der Region außerdem Garbsen, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Wedemark und Wunstorf.7
Mietpreisbremse.
Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB5), in Hannover bis 31.12.2029.7 Ausnahmen gelten unter anderem bei höherer Vormiete, für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§§ 556e, 556f BGB5). Wollen Sie eine dieser Ausnahmen nutzen, informieren Sie den Mieter darüber unaufgefordert in Textform, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Fehlt die Auskunft, können Sie sich erst zwei Jahre nach ihrer Nachholung auf die höhere Miete berufen; fehlte nur die Textform, ab der formgerechten Nachholung (§ 556g Abs. 1a und 4 BGB5). Die Bremse gilt auch für möblierte Wohnungen; ausgenommen sind Sonderfälle wie Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 BGB5).
Kappungsgrenze.
Im laufenden Vertrag können Sie die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich; beim Wirksamwerden muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein. Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB bleiben dabei außer Betracht (§ 558 Abs. 1 BGB5). In Hannover gilt eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren, außerhalb abgesenkter Gebiete grundsätzlich 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB5); die 15 % gelten bis 31.12.2029.7 Das Verlangen erklären und begründen Sie in Textform (§ 558a Abs. 1 BGB5). Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete grundsätzlich ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 1 BGB5).
Wie weit darf ich die Miete erhöhen?
Beispielwerte
Gilt nur für eine seit mindestens drei Jahren laufende, nicht preisgebundene Vermietung ohne Staffel- oder Indexmiete, ohne Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB im betrachteten Zeitraum und ohne anzurechnende Drittmittel.
Höchstmiete €
Spielraum €
- Grenze A · Kappungsgrenze €Miete drei Jahre vor dem Wirksamwerden × 1,15
- Grenze B · Vergleichsmiete €ermittelte Vergleichsmiete je m² × Wohnfläche
Es greift:
Grobe Obergrenze für eine einfache Vergleichsmietenerhöhung in Hannover (§ 558 BGB, Kappungsgrenze 15 %). Die niedrigere Grenze bestimmt den rechnerischen Spielraum gegenüber der heutigen Nettokaltmiete. Zustimmung, Vertragsbedingungen und Fristen prüft der Rechner nicht. Beim Wirksamwerden muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein; das Verlangen ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.
Mietspiegel 2025.
Wichtigstes Hilfsmittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ist der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Landeshauptstadt, gültig seit 18. Dezember 2025.8 Er unterscheidet die Wohnlagen „normal“ und „gut“, adressgenau im Wohnlagenverzeichnis der Stadt. Enthält der aktuelle qualifizierte Mietspiegel Angaben für Ihre Wohnung, teilen Sie diese auch dann mit, wenn Sie die Erhöhung anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB5).
Staffel- und Indexmiete.
- Staffelmiete: Die Vereinbarung braucht Schriftform und nennt jede Miete oder Erhöhung als Eurobetrag. Jede Staffel gilt mindestens ein Jahr; die Mietpreisbremse gilt für jede Staffel (§ 557a BGB5).
- Indexmiete: Auch sie wird schriftlich vereinbart. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Zwischen Indexanpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben; gesetzlich zugelassene Sondererhöhungen bleiben unberührt. Die Änderung erklären Sie in Textform mit Indexänderung und neuer Miete oder Erhöhungsbetrag; sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang. Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete (§ 557b BGB5).
- Reform: Ein Gesetzentwurf, der unter anderem Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen soll, liegt dem Bundestag vor (Drucksache 21/6807),9 beschlossen ist er nicht (Stand 15. Oktober 2026).
Abschnitt 4
Kaution
Höchstens drei Monatsmieten, in drei Raten, auf einem getrennten Konto.
-
3×
Höhe
höchstens drei Monatsmieten, ohne Vorauszahlungen oder Pauschalen für Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB5).
-
3 Raten
Raten
Eine Geldkaution darf Ihr Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn (§ 551 Abs. 2 BGB5).
-
1 Konto
Anlage
getrennt von Ihrem Vermögen bei einem Kreditinstitut, zum üblichen Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, oder in einer vereinbarten anderen Anlageform. Die Erträge gehören dem Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB5).
Verkauf.
Der Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten aus der Kaution. Bekommt Ihr Mieter sie von ihm nicht zurück, haften Sie weiter (§ 566a BGB5). Mehr im Ratgeber Hausverkauf.
Abschnitt 5
Nebenkosten und Heizkosten
- Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 beim Mieter
- ältere Zähler fernablesbar
Was Sie umlegen dürfen.
Betriebskosten zahlt Ihr Mieter nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB5). Umlegbar sind die 17 Kostenarten der Betriebskostenverordnung, von Grundsteuer, Wasser und Müll bis zu Hauswart und Versicherungen (§ 2 BetrKV13). Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zahlen Sie selbst (§ 1 Abs. 2 BetrKV13). Grundgebühren für Kabel- und Breitbandanschlüsse sind seit 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig (§ 2 Nr. 15 BetrKV13).
Grundsteuer.
Auch sie ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV13). In Niedersachsen wird sie seit 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet.15 Hannover erhebt für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 900 %, 2026 unverändert.16
Abrechnungsfrist.
Über die Vorauszahlungen rechnen Sie jährlich ab. Die Abrechnung muss Ihrem Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt sein; danach ist eine Nachzahlung ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB5). Entspricht Ihr Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr 2025, muss die Abrechnung dem Mieter spätestens am 31. Dezember 2026 mitgeteilt sein; bei einem anderen Abrechnungszeitraum verschiebt sich die Frist entsprechend. Belege zeigen Sie auf Verlangen, auch elektronisch (§ 556 Abs. 4 BGB5).
Heizkosten.
Soweit die Heizkostenverordnung gilt, erfassen Sie den anteiligen Wärme- und Warmwasserverbrauch je Mieter (§ 4 Abs. 1 HeizkostenV14). Heizkosten werden grundsätzlich zu 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt; bei bestimmten älteren Öl- und Gasgebäuden schreibt § 7 Abs. 1 HeizkostenV 70 % vor, vereinbarte höhere Verbrauchsanteile bleiben zulässig (§ 10 HeizkostenV14). Ausnahmen stehen insbesondere in §§ 2 und 11 HeizkostenV14. Ältere nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen grundsätzlich bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, außer das ist technisch unmöglich oder unbillig hart (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV14). Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, informieren Sie Ihre Mieter monatlich über den Verbrauch; diese Pflicht gilt bereits seit Januar 2022 (§ 6a HeizkostenV14). Fehlt pflichtwidrig die Fernablesung oder die Information, darf der Mieter seinen Anteil um 3 % kürzen, bei vorschriftswidrig fehlender Verbrauchsabrechnung um 15 % (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV14).
CO2-Kosten.
Grundsätzlich teilen Sie sie mit Ihrem Mieter nach einem Stufenmodell: Je mehr CO2 das Haus je Quadratmeter ausstößt, desto mehr tragen Sie; unter 12 kg CO2 je m² und Jahr trägt der Mieter sie vollständig (§ 5 und Anlage CO2KostAufG3). Mieteranteil, Einstufung und Rechengrundlagen gehören in die Heizkostenabrechnung, sonst darf der Mieter um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 3 und 4 CO2KostAufG3). Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben, etwa Denkmalschutz oder ein Anschluss- und Benutzungszwang, eine wesentliche Verbesserung der Gebäudehülle oder der Wärmeversorgung, halbiert sich Ihr Anteil; betreffen sie beides, entfällt er. Die Voraussetzungen müssen Sie nachweisen (§ 9 CO2KostAufG3).
Versorgt sich der Mieter selbst, etwa über einen eigenen Gasvertrag, kann er Ihren Anteil von Ihnen zurückverlangen; er muss das innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung seines Lieferanten in Textform geltend machen. Bei neuen Heizungen nach § 43 GModG weisen Sie ihn bei Vertragsschluss und beim Einbau in Textform auf die Brennstoffpflicht und den Erstattungsanspruch hin (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG3). Für bestimmte neue Heizungen gelten die Sonderregeln aus Abschnitt 7. Zum Rechnen gibt es ein Rechentool des Bundeswirtschaftsministeriums.
| CO2 je m² und Jahr | Ihr AnteilAnteil Mieter | Ihr Anteil als Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 0 % | |
| 12–17 kg | 10 % | |
| 17–22 kg | 20 % | |
| 22–27 kg | 30 % | |
| 27–32 kg | 40 % | |
| 32–37 kg | 50 % | |
| 37–42 kg | 60 % | |
| 42–47 kg | 70 % | |
| 47–52 kg | 80 % | |
| ab 52 kg | 95 % |
(Spannen jeweils „bis unter“; den Rest trägt der Mieter.)
Vermietete Eigentumswohnung.
Das Hausgeld zahlen Sie als Eigentümer nach dem für die jeweiligen Kosten geltenden Schlüssel. Grundsätzlich zählt Ihr Miteigentumsanteil; Vereinbarungen, wirksame Beschlüsse und besondere gesetzliche Regeln können eine andere Verteilung vorsehen (§ 16 Abs. 2 WEG17). Hausgeld ist nicht gleich Betriebskosten: Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage dürfen Sie nicht umlegen, denn die Rücklage dient der Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV13; § 13 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG17). Welche Teile des Hausgelds umlagefähig sind, zeigt der Ratgeber Wohnungseigentümer.
Abschnitt 6
Instandhaltung und Sicherheit
- 1RauchwarnmelderKinderzimmer · Einbau Eigentümer, Betrieb Mieter
- 2Lose TeileDachkante · Eigentümer haftet
- 3LegionellenWarmwasserspeicher im Keller · neue Anlage nach 3–12 Monaten, danach mindestens alle 3 Jahre
- 4Reinigen und WinterdienstGehweg vor dem Haus · Eigentümer
Erhaltung.
Sie halten die Wohnung während der Mietzeit zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet (§ 535 Abs. 1 BGB5). Beeinträchtigt ein Mangel den vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich, ist die Miete grundsätzlich angemessen gemindert. Ausnahmen gelten etwa während der ersten drei Monate bestimmter energetischer Modernisierungen sowie bei Kenntnis des Mangels oder einer unterlassenen erforderlichen Mängelanzeige (§§ 536 bis 536c BGB5). Reparaturen muss Ihr Mieter dulden; Sie kündigen sie rechtzeitig an, außer bei Kleinigkeiten oder wenn sofort gehandelt werden muss (§ 555a BGB5).
Rauchwarnmelder.
Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, brauchen je mindestens einen Rauchwarnmelder; die Ausstattung ist Sache des Eigentümers. Die Betriebsbereitschaft sichert der Mieter, es sei denn, Sie übernehmen das selbst (§ 44 Abs. 5 NBauO18).
Verkehrssicherung.
Wer fahrlässig einen anderen verletzt, etwa durch lose Stufen oder fehlendes Licht, haftet für den Schaden (§ 823 Abs. 1 BGB6). Löst sich ein Gebäudeteil wegen mangelhafter Unterhaltung, haften Sie, wenn Sie die nötige Sorgfalt nicht nachweisen (§ 836 BGB6). In Hannover sind Gehwegreinigung und Winterdienst grundsätzlich den anliegenden Eigentümern und Gleichgestellten übertragen. Ausnahmen gelten unter anderem innerhalb des Cityrings, am Weißekreuzplatz und seiner Verbindung zum Cityring sowie in Fußgängerstraßen; dort ist das aha zuständig. Prüfen Sie für Ihre Adresse die Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis (§§ 3, 4 und 4a Straßenreinigungssatzung19).
Trinkwasser.
Bei vermietetem Wohnraum außerhalb von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen, wenn Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen Wasser vernebelt wird, und der Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter oder mindestens eine Leitung vom Erwärmer zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter fasst; Zirkulationsleitungen zählen dafür nicht mit. Vermietung gilt als gewerbliche Tätigkeit (§ 2 Nr. 8 TrinkwV20); bei dieser gewerblichen, nicht öffentlichen Abgabe wird mindestens alle drei Jahre untersucht, eine neue Anlage erstmals drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme (§ 31 TrinkwV20).
Die Störungsdienste für Gas, Strom, Wasser und Fernwärme in Hannover stehen auf unserer Seite Notrufnummern.
Abschnitt 7
Heizung und Energie 2026
Vorgeschriebene Wärmeanteile nach § 43 GModGalternative Erfüllungswege möglich
Neue Anlagen im Bestand: Netzentgelte und CO2-Kosten ab 2028, Pflichtbrennstoffe bis 30 % ab 2029
Seit 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).2
Was weggefallen ist.
Gestrichen sind die bisherigen §§ 71 bis 73 GEG mit der 65-%-Vorgabe für neue Heizungen und dem Betriebsverbot für alte Heizkessel.2 Beim Heizungstausch stehen mehrere Technologien zur Wahl, etwa Gas- oder Ölheizung, Wärmepumpe, Hybridheizung, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetz (§ 42 GModG1). Für die jeweilige Lösung gelten die Anforderungen der §§ 43 bis 46 GModG und gegebenenfalls örtliche Fernwärmepflichten.
Neue Gas- oder Ölheizung.
Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, steigen die vorgeschriebenen Anteile grundsätzlich auf 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Anerkannt sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff (§ 43 Abs. 1 GModG1). Unter gesetzlichen Bedingungen erfüllen auch Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung die Pflicht; nach irreparablem Ausfall gelten Übergangsregeln (§ 43 Abs. 3 bis 5 und 7 GModG1).
Für diese neuen Heizungen im Bestand werden ab 1. Januar 2028 die Gas-Netzentgelte und die CO2-Kosten grundsätzlich hälftig geteilt, statt nach dem Stufenmodell. Ab 1. Januar 2029 gilt das auch für die Kosten der verpflichtend einzusetzenden Brennstoffe, begrenzt auf einen Brennstoffanteil von 30 % (§ 5a Abs. 3 CO2KostAufG3). Übergänge nach irreparablem Ausfall, die Härtefallregel und Neubaufälle regeln §§ 5a, 5b und 5d CO2KostAufG3.
Neue Heizung und Miete.
Der Einbau ist eine Modernisierung (§ 555b Nr. 1a BGB5). Sie kündigen ihn grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beginn in Textform an. Dazu gehören Art und voraussichtlicher Umfang, Beginn und Dauer, die erwartete Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten; weisen Sie auch auf Form und Frist eines Härteeinwands hin (§ 555c BGB5). Bei einer dem Grunde nach förderfähigen Heizungsmodernisierung mit tatsächlich in Anspruch genommenen Drittmitteln, etwa Fördergeldern, können Sie die Jahresmiete um 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten erhöhen. Zuvor ziehen Sie grundsätzlich 15 % der Kosten pauschal für Erhaltung und die erhaltenen Drittmittel ab; der pauschale Abzug entfällt für Kosten einer Anlage nach § 43 GModG. Die Erhöhung ist auf 0,50 Euro je Quadratmeter und Monat innerhalb von sechs Jahren begrenzt; weitere gesetzliche Grenzen bleiben zu beachten (§ 559e BGB5).
Neu seit 29. Juli 2026: Wärmepumpenkosten dürfen grundsätzlich nur dann vollständig berücksichtigt werden, wenn ein Fachunternehmen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist – in der Regel durch Berechnung vor Inbetriebnahme. Der Nachweis entfällt unter anderem bei Bau nach 1996, beim gesetzlich bezeichneten Wärmeschutzstandard 1994, nach einer Sanierung mindestens auf den Standard des § 38 GModG oder wenn das Haus mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur bei lokaler Norm-Außentemperatur beheizt werden kann. Fehlt ein erforderlicher Nachweis, darf nur die Hälfte der Kosten angesetzt werden (§ 559f BGB5).
Häuser ab sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten.
In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten müssen die von § 60b GModG erfassten Wasserheizungen aus der Zeit vor dem 1. Oktober 2009 grundsätzlich bis 30. September 2027 geprüft werden. Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, sind die Maßnahmen innerhalb eines Jahres nach der Prüfung umzusetzen; gesetzliche Ausnahmen, etwa bei bestimmter Gebäudeautomation, bleiben bestehen (§ 60b GModG1). Neue Wasserheizungssysteme sind in solchen Gebäuden zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen (§ 60c GModG1). Ab 1. Januar 2027 sind Wärmepumpen ausdrücklich von der Prüfung nach § 60b ausgenommen.2 Für Wärmepumpen, die seit 1. Januar 2024 in solchen Gebäuden eingebaut wurden, gilt eine eigene Betriebsprüfung nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme (§ 60a GModG1); ab 2027 entfällt sie bei Fernkontrolle oder Wartungsvertrag.2
Hannover: Fernwärmesatzung.
Im Satzungsgebiet gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang, sobald die Fernwärmeversorgung betriebsfertig hergestellt ist; Ausnahmen und Befreiungen bleiben möglich (§ 6 Fernwärmesatzung Hannover21). Für bestehende Anlagen gilt die Befreiung unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 mit Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Sie erlischt bei einer wesentlichen Änderung oder Erneuerung, wenn die neue Versorgung mehr Treibhausgase verursacht als die Fernwärme; ausfallbedingte Reparaturen von Oktober bis März sind ausgenommen. Absehbare wesentliche Änderungen zeigen Sie drei Monate vorher an, sonst jedenfalls unverzüglich (§ 7 Abs. 2, 6 und 721). Lageplan und Adressprüfung finden Sie über die Infoseite der Stadt. Unser Partner Greensmile Energieberatung berät rund um die Energie Ihrer Immobilie: Energieausweis, Sanierungsfahrplan und Fördermittel.
Abschnitt 8
Was eine Mietverwaltung abnimmt
- Wer einzieht
- Investitionen wie der Heizungstausch
- Mieteingang und Mahnwesen
- NebenkostenabrechnungAbschnitt 5
- Reparaturen koordinierenAbschnitt 6
- MieterwechselAbschnitt 2
Vieles auf dieser Seite kommt jedes Jahr wieder: Abrechnungen, Fristen, Reparaturen, Mieterwechsel. Diese Arbeit können Sie abgeben. Vermieter bleiben Sie: Sie entscheiden, wer einzieht und was Sie investieren.
Unsere Mietverwaltung
auch für einzelne Wohnungen (Sondereigentumsverwaltung):
- Mieteingang und Mahnwesen
- Nebenkostenabrechnung
- Reparaturen koordinieren
- Mieterwechsel und Neuvermietung
Unsere Vermietung
- marktgerechte Miete ermitteln
- Exposé, Fotos, Inserate
- Besichtigungen organisieren
- Bewerber stufenweise und datensparsam prüfen
- Mietvertrag vorbereiten
- Übergabe mit Protokoll
Eigentumswohnung
Als zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG17 erstellen wir für Gemeinschaften Wirtschaftsplan und Hausgeld. Als WEG-Verwalter erstellen wir die Jahresabrechnung der Gemeinschaft, in der Mietverwaltung die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter.
Mehr auf der Startseite: Vermietung · Miet- und WEG-Verwaltung
Abschnitt 9
Häufige Fragen
Welche neuen Pflichten gelten 2026 für Vermieter?
Vor allem das Gebäudemodernisierungsgesetz (Abschnitt 7) und fernablesbare Zähler. Die nächsten Termine:
| Datum | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| 31.12.2026 | Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 beim Mieter; ältere Zähler grundsätzlich fernablesbar | § 556 BGB5; § 5 HeizkostenV14 |
| 01.01.2027 | Energieausweis auch bei Vertragsverlängerung; neue Ausweise digital | §§ 79, 80 GModG (Fassung ab 2027)2 |
| 30.09.2027 | Heizungsprüfung für Anlagen von vor Oktober 2009, ab sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten | § 60b GModG1 |
| 01.01.2028 | Neue Gas- und Ölheizung im Bestand: Netzentgelte und CO2-Kosten grundsätzlich je zur Hälfte | § 5a CO2KostAufG3 |
| 01.01.2029 | Neue Gas- und Ölheizung im Bestand: mindestens 10 % vorgeschriebener Wärmeanteil | § 43 GModG1 |
| 31.12.2029 | Mietpreisbremse und 15-%-Kappungsgrenze in Hannover enden (Stand heute) | § 4 Mieterschutzverordnung7 |
Muss ich als Vermieter Rauchmelder einbauen und warten?
Einbauen ja. Betriebsbereit halten muss sie in Niedersachsen der Mieter, wenn Sie das nicht selbst übernehmen.
Muss ich als Vermieter die Zähler ablesen?
Für Heizung und Warmwasser ja, je Mieter. Ältere Geräte müssen bis Ende 2026 grundsätzlich fernablesbar sein; mit fernablesbaren Geräten erhalten Ihre Mieter monatlich eine Verbrauchsinformation.
Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter?
Eng mit Ihren Pflichten verbunden sind Gebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Beide dürfen Sie als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 2 Nr. 13 BetrKV13). In einer Eigentümergemeinschaft gehören sie zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG17).
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums; für das Kalenderjahr 2025 also bis 31. Dezember 2026.
Wer zahlt die CO2-Kosten: Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich beide, nach dem Stufenmodell in Abschnitt 5; unter 12 kg CO2 je m² und Jahr trägt der Mieter sie vollständig. Für neue Gas- und Ölheizungen im Bestand gelten ab 2028 Sonderregeln (Abschnitt 7).
Darf ich wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja. Bei Einbau in ein bestehendes Gebäude nach dem 29. Juli 2026 steigen ab 2029 die vorgeschriebenen Anteile aus Biobrennstoffen oder bestimmtem Wasserstoff, bis 2040 auf 60 %; andere gesetzliche Erfüllungswege sind möglich. In Hannover prüfen Sie vorher das Fernwärme-Satzungsgebiet.
Begriffe kurz erklärt
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- die üblichen Entgelte für vergleichbaren Wohnraum, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren vereinbart oder – abgesehen von Betriebskostenänderungen – geändert wurden. Der Mietspiegel hilft, sie zu ermitteln (§ 558 Abs. 2 BGB).
- Mietpreisbremse
- die Obergrenze für die Miete bei einer neuen Vermietung – in Hannover 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Kappungsgrenze
- die Obergrenze für Mieterhöhungen in drei Jahren – in Hannover 15 %.
- Textform
- eine lesbare Erklärung, die die erklärende Person nennt und dauerhaft gespeichert oder aufbewahrt sowie unverändert wiedergegeben werden kann, zum Beispiel ein Brief oder eine E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB).
- Betriebskosten
- laufende Kosten von Haus und Grundstück, die Sie nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegen dürfen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
- Wohnungsgeberbestätigung
- die Bescheinigung des Vermieters über den Einzug, die der Mieter für die Anmeldung braucht.
- Fernablesbar
- Zähler oder Heizkostenverteiler, die sich ablesen lassen, ohne dass jemand die Wohnung betritt.
- Stufenmodell
- die Tabelle, nach der Vermieter und Mieter die CO2-Kosten der Heizung teilen.
- Jahresarbeitszahl
- wie viel Wärme eine Wärmepumpe im Jahr je Kilowattstunde Strom liefert.
- Sondereigentumsverwaltung
- die Verwaltung einzelner vermieteter Eigentumswohnungen im Auftrag ihrer Eigentümer.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz), §§ 42, 43, 60a, 60b, 60c, 79, 80, 87, 108, 112
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, §§ 5, 5a, 5b, 5d, 6, 7, 9, 11 und Anlage
- Rechentool zur CO2-Kostenaufteilung
- BGB, Mietrecht: § 126b · § 535 · § 536 · § 536b · § 536c · § 549 · § 551 · § 555a · § 555b · § 555c · § 556 · § 556d · § 556e · § 556f · § 556g · § 557a · § 557b · § 558 · § 558a · § 558b · § 559e · § 559f · § 566a
- BGB, Haftung: § 823 · § 836
- Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 · Änderung Nds. GVBl. 2025 Nr. 93
- Mietspiegel 2025 der Landeshauptstadt Hannover mit Wohnlagenverzeichnis
- Deutscher Bundestag, Anhörung vom 14. Oktober 2026 zum Gesetzentwurf Drucksache 21/6807
- Bundesmeldegesetz: § 17 · § 19
- Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, § 2
- Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026
- Betriebskostenverordnung, §§ 1, 2
- Heizkostenverordnung, §§ 2, 4, 5, 6a, 7, 10, 11, 12
- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Grundsteuer B
- Landeshauptstadt Hannover, Bekanntmachung Steuerfestsetzung 2026, Amtsblatt ElenA 04/2026
- WEG: § 13 · § 16 · § 19 · § 26a
- Niedersächsische Bauordnung, § 44
- Straßenreinigungssatzung für die Landeshauptstadt Hannover, Fassung vom 01.01.2026
- Trinkwasserverordnung: § 2 · § 31
- Fernwärmesatzung Hannover: Lesefassung mit Änderung vom 27.03.2025 · Infoseite der Stadt
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 15. Oktober 2026.
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