Ratgeber · Verkaufen

Übergabeprotokoll beim Hausverkauf – Vorlage zum Ausfüllen

Was hineingehört, was ab dem Übergabetag für Kosten und Versicherung gilt, und ein Protokoll, das Sie am Bildschirm ausfüllen und drucken.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein Übergabeprotokoll hält fest, wann und in welchem Zustand der Käufer Ihr Haus bekommt: Zählerstände, Schlüssel, übergebene Unterlagen, Mängel und mitverkaufte Gegenstände, unterschrieben von beiden Seiten. Vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber Ihr Beleg für einen Stichtag mit Folgen: Ab der Übergabe gehören dem Käufer die Nutzungen, er trägt die laufenden Kosten und das Risiko eines Schadens. Weiter unten finden Sie eine Vorlage, die Sie am Bildschirm ausfüllen und drucken können.

Übergabe­protokollTag und Uhrzeit

  • Zählerstände
  • Schlüssel
  • Unterlagen
  • Zustand und Mängel
  • Mitverkauftes

VerkäuferKäufer

Ab der Übergabe beim Käufer

  • Nutzungen
  • laufende Kosten
  • Risiko eines Schadens

§ 446 BGB · Eigentum erst mit dem Grundbuch

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Teile und zwei Unterschriften: Zählerstände, Schlüssel, Unterlagen, Zustand mit Mängeln und Mitverkauftes.

    Was hineingehört
  • Der Übergabetag zählt: Ab dann gehören dem Käufer die Nutzungen, er trägt die Kosten und das Risiko (§ 446 BGB1).

    Was sich ab dann ändert
  • Vorlage zum Ausfüllen: am Bildschirm eintragen, drucken, unterschreiben. Gespeichert wird nichts.

    Zur Vorlage
  • Schlüssel erst gegen Geld: In der Regel wird nach Zahlung des Kaufpreises übergeben.4

    Ablauf der Übergabe
  • Bescheide laufen weiter auf Sie: Grundsteuer fürs ganze Jahr, Müllgebühren und Gebäudeversicherung bis zum Eigentumswechsel.

    Grundsteuer, Müll, Versicherung
  • Typische Fehler: Schlüssel vor dem Geld, Zählerstände ohne Zählernummer, Versicherung zum Übergabetag gekündigt.

    Fehler vermeiden

Abschnitt 2

Was gehört ins Übergabeprotokoll beim Hausverkauf?

  • 4

    Zähler

    Strom, Gas, Wasser, Wärme oder Heizöl, je mit Zählernummer und Stand

  • 5

    Arten von Schlüsseln

    Haustür, Keller und Nebentüren, Garage und Sender, Briefkasten, weitere

  • 2

    Unterschriften

    Verkäufer und Käufer, je eine Ausfertigung für beide Seiten

Ein Übergabeprotokoll ist keine Formvorschrift, sondern Ihr Beweis. Es belegt, an welchem Tag und in welchem Zustand der Käufer das Haus bekommen hat. Das zählt, weil mit der Übergabe die Gefahr eines zufälligen Schadens auf ihn übergeht und ihm von da an die Nutzungen zustehen, während er die Lasten trägt (§ 446 BGB1). Hinein gehören:

  • Tag, Uhrzeit, Anschrift und Beteiligte. Der Tag ist der Stichtag für alles, was danach kommt.
  • Zählerstände mit Zählernummer für Strom, Gas, Wasser und Wärme oder den Füllstand des Heizöltanks. Sie sind die Grundlage für die Schlussrechnung Ihrer Versorger und den Ausgleich mit dem Käufer.
  • Schlüssel nach Art und Anzahl, auch Garagensender und Briefkastenschlüssel.
  • Übergebene Unterlagen. Den Energieausweis oder eine Kopie müssen Sie dem Käufer schon unverzüglich nach dem Kaufvertrag übergeben; wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 80 Abs. 4, § 108 GModG2). Dazu kommen Anleitungen, Wartungsnachweise und Pläne, bei Vermietung die Mietverträge.
  • Zustand: ob das Haus wie vereinbart geräumt ist, welche Mängel bekannt sind und ob seit dem Vertrag etwas beschädigt wurde.
  • Mitverkaufte Gegenstände, so wie sie im Kaufvertrag stehen.

Warum auch neue Schäden hineingehören

Bis zur Übergabe tragen Sie das Risiko: Beschädigt ein Sturm das Dach vor dem Übergabetag, ist das Ihre Sache, danach die des Käufers (§ 446 Satz 1 BGB1). Ein Protokoll, das den Zustand an diesem Tag festhält, beugt Streit vor. Für Mängel selbst gilt der Kaufvertrag: Bei gebrauchten Häusern wird die Haftung häufig ausgeschlossen, außer für arglistig verschwiegene oder garantierte Eigenschaften (§ 444 BGB3) und für eine im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit (BGH, V ZR 78/143). Was der Käufer schon beim Vertragsschluss kannte, kann er nicht geltend machen (§ 442 BGB3). Was dazu im Vertrag stehen sollte, zeigt der Ratgeber Kaufvertrag fürs Haus.

Abschnitt 3

Was ändert sich ab der Übergabe?

Untereinander zählt der Übergabetag; Gebäudeversicherung und Müllgebühren richten sich nach dem Eigentum im Grundbuch.
Wer was trägt – vor der Übergabe, ab der Übergabe, ab der Eintragung im Grundbuch
Bis zur ÜbergabeKaufvertrag unterschrieben Ab der Übergabemeist mit der Zahlung Ab der EintragungKäufer ist Eigentümer
Wohnen, MieteinnahmenSieKäuferKäufer
Laufende Kosten untereinanderSieKäuferKäufer
Risiko eines SchadensSieKäuferKäufer
Gebäude­versicherungIhr Vertragweiter Ihr VertragKäufer tritt ein
Müllgebühren an ahaSieSieSie bis Monatsende, dann Käufer
EigentumSieSieKäufer

Wann übergeben wird, legt der Kaufvertrag fest; in der Regel geht der Besitz mit der Zahlung des Kaufpreises über.4 Ab dann stehen dem Käufer die Nutzungen zu, also das Wohnen oder die Miete, und er trägt die Lasten wie Grundsteuer, Müll- und Abwassergebühren (§ 446 BGB1). Wiederkehrende Lasten werden dabei nach der Zeit geteilt (§ 103 BGB1). Eigentümer bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers (§ 873 BGB5).

Grundsteuer, Müll und Versicherung

Bescheide und Versicherung richten sich nicht nach Ihrem Protokoll:

  • Grundsteuer: Sie schuldet für das ganze Jahr, wem das Haus zu Jahresbeginn zugerechnet ist (§§ 9, 10 GrStG6). Den Eigentümerwechsel trägt das Finanzamt in Niedersachsen von sich aus nach; eine Anzeige von Ihnen wird nicht erwartet.7 Den Anteil ab der Übergabe trägt untereinander der Käufer; wie er erstattet wird, steht im Kaufvertrag.
  • Müllgebühren in der Region Hannover: Gebührenpflichtig bei aha ist der Eigentümer. Wechselt er, zahlt der bisherige bis zum Ende des laufenden Monats, und der Wechsel ist innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.8
  • Gebäudeversicherung: Der Käufer tritt in Ihren Vertrag ein, sobald er Eigentümer ist; den Eigentümerwechsel müssen Sie oder der Käufer dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§§ 95, 97 VVG9). Mehr dazu steht im Ratgeber Gebäudeversicherung beim Hausverkauf.

Abschnitt 4

Vorlage: Übergabeprotokoll zum Ausfüllen und Drucken

Tragen Sie ein, was Sie schon wissen, und haken Sie ab, was erledigt ist. Ist ein Punkt ausgefüllt, wird er abgehakt. „Protokoll drucken“ erzeugt ein Blatt mit Ihren Angaben und Zeilen für die Unterschriften; leere Felder erscheinen als Linie zum Ausfüllen von Hand. Als PDF sichern Sie es über den Druckdialog. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und gehen beim Verlassen der Seite verloren.

Übergabeprotokoll

0 von 24 Punkten erledigt

Haus und Termin
Zählerstände
Schlüssel
Unterlagen
Zustand und Mitverkauftes

Abschnitt 5

Wie läuft die Übergabe ab?

Erst das Geld, dann der Rundgang, zum Schluss Schlüssel und Unterschriften.
  1. 1

    Zahlung bestätigt

    Übergeben Sie, wenn der Kaufpreis da ist; Ihre Bank oder der Notar bestätigt den Eingang.

  2. 2

    Haus geräumt

    So wie im Vertrag vereinbart; mitverkaufte Gegenstände bleiben.

  3. 3

    Rundgang

    Gemeinsam durch alle Räume, Keller, Dach und Außenanlagen; Mängel und neue Schäden notieren, Fotos machen.

  4. 4

    Zähler

    Zählernummer und Stand je Zähler eintragen und fotografieren.

  5. 5

    Schlüssel, Unterlagen

    Gezählt übergeben und im Protokoll abhaken.

  6. 6

    Unterschriften

    Beide unterschreiben, jede Seite behält eine Ausfertigung.

  7. 7

    Melden

    Zählerstände an Ihre Versorger, den Verkauf an den Gebäudeversicherer, nach der Umschreibung den Wechsel an aha.

Ist das Haus vermietet, stimmen Sie den Rundgang mit dem Mieter ab. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt auch die Rechte und Pflichten aus der Kaution; bekommt der Mieter sie später vom Käufer nicht zurück, bleiben Sie zur Rückzahlung verpflichtet (§§ 566, 566a BGB10). Halten Sie deshalb fest, welche Kaution in welcher Form übergeben wurde. Wie der Verkauf insgesamt abläuft, zeigt der Ratgeber Hausverkauf: die Schritte.

Abschnitt 6

Welche Fehler sollten Sie bei der Übergabe vermeiden?

Die Schlüssel gibt es gegen das Geld; früher nur mit einer Regelung im Kaufvertrag.
  • Schlüssel vor dem Geld. Um ungesicherte Vorleistungen zu vermeiden, ist der Besitzübergang in der Regel an die vorherige Zahlung geknüpft.11 Will der Käufer früher hinein, etwa zum Renovieren, schlägt der Notar Regelungen zu Ihrer Absicherung vor.4
  • Zählerstände ohne Zählernummer oder nur mündlich. Dann lässt sich die Schlussrechnung später nicht zuordnen.
  • Versicherung zum Übergabetag gekündigt. Bis zur Eintragung des Käufers läuft Ihr Vertrag weiter (§ 95 VVG9).
  • Neue Schäden nicht festgehalten. Was vor der Übergabe passiert, trägt nach dem Gesetz der Verkäufer (§ 446 BGB1).
  • Energieausweis vergessen. Er gehört schon unverzüglich nach dem Kaufvertrag in die Hände des Käufers; fehlt er noch, übergeben Sie ihn spätestens jetzt (§ 80 Abs. 4 GModG2).
  • Nur ein Exemplar. Unterschreiben Sie zwei, damit beide Seiten denselben Stand haben.

Welche Unterlagen Sie schon für den Verkauf brauchen und wo Sie sie bekommen, steht in der Checkliste für den Hausverkauf.

Begriffe kurz erklärt

Nutzungen
die Vorteile aus dem Haus, also das Wohnen selbst oder Mieteinnahmen.
Lasten
die mit dem Grundstück verbundenen Kosten, insbesondere Grundsteuer, Erschließungskosten und Versicherungsprämien.

Quellen

  1. §§ 100, 103, 446 BGB – Nutzungen, Verteilung der Lasten, Gefahr- und Lastenübergang: § 100 · § 103 · § 446
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz): § 80 Abs. 4 (Energieausweis nach dem Kaufvertrag übergeben) · § 108 Abs. 1 Nr. 19, Abs. 2 (Bußgeld)
  3. §§ 442, 444 BGB – Kenntnis des Käufers, Haftungsausschluss: § 442 · § 444 · Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. November 2015, V ZR 78/14 (allgemeiner Haftungsausschluss erfasst keine vereinbarte Beschaffenheit)
  4. Bundesnotarkammer – Besitz, Nutzen, Lasten (Übergang in der Regel mit der Kaufpreiszahlung; Grundsteuer, Müll- und Abwassergebühren; Absicherung bei früherer Übergabe)
  5. § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung
  6. §§ 9, 10 GrStG – Stichtag und Schuldner der Grundsteuer (in Niedersachsen anwendbar nach § 1 NGrStG): § 9 · § 10
  7. Landesamt für Steuern Niedersachsen – Grundsteuer, Anzeige von Änderungen (Stand Mai 2026)
  8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Abfallgebührensatzung, Fassung vom 01.01.2026, § 1 Abs. 2 und § 10 Abs. 2
  9. §§ 95, 97 VVG – Veräußerung der versicherten Sache: § 95 · § 97
  10. §§ 566, 566a BGB – Kauf bricht nicht Miete, Mietsicherheit: § 566 · § 566a
  11. Bundesnotarkammer – Glossar „Grundstückskaufverträge“ (Besitz, Lasten, Sachmängel)

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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