Ratgeber · Verkaufen
Steuer bei Hausverkauf: muss ich zahlen?
Welche Steuern beim Verkauf eines Hauses anfallen, wer sie zahlt und wann der Gewinn steuerfrei bleibt.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Als Verkäufer zahlen Sie beim Hausverkauf nur in zwei Fällen Steuer, und zwar Einkommensteuer auf den Gewinn: wenn zwischen Ihrem Kaufvertrag und Ihrem Verkaufsvertrag nicht mehr als zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben, oder wenn Sie gewerblich handeln oder das Haus zu einem Betrieb gehört. Die Grunderwerbsteuer von 5 % übernimmt in Niedersachsen in der Regel der Käufer. Die Grundsteuer für das Verkaufsjahr fordert die Gemeinde noch von Ihnen, ab der Übergabe trägt sie meist der Käufer. Umsatzsteuer fällt nicht an.
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Einkommensteuer
Sie
nur innerhalb von 10 Jahren ohne Eigennutzung oder bei gewerblichem Handel
-
Grunderwerbsteuer 5 %
Käufer
in der Regel laut Kaufvertrag; beide haften
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Grundsteuer
Sie, dann Käufer
Bescheid für das Verkaufsjahr an Sie; ab der Übergabe trägt sie meist der Käufer
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Umsatzsteuer
niemand
Grundstücksverkäufe sind befreit
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
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Einkommensteuer nur in zwei Fällen: Verkauf innerhalb von zehn Jahren ohne Eigennutzung (§ 23 EStG1) oder gewerblicher Handel.
Wann Einkommensteuer anfällt -
Nach zehn Jahren steuerfrei: Es zählen die Daten der notariellen Verträge. Selbst bewohnt ist der Verkauf auch früher steuerfrei.
Die Zehn-Jahres-Frist -
Mehr als drei Objekte in fünf Jahren machen den Verkauf in der Regel gewerblich. Dann hilft die Zehn-Jahres-Frist nicht, und Gewerbesteuer kann dazukommen.
Gewerblicher Handel -
Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer, in Niedersachsen 5 % des Kaufpreises. Sie haften aber mit.
Wer die Grunderwerbsteuer zahlt -
Grundsteuer: Den Bescheid für das Verkaufsjahr bekommen noch Sie. Ab der Übergabe trägt sie meist der Käufer.
Grundsteuer im Verkaufsjahr -
Notar und Makler absetzen können Sie nur von einem steuerpflichtigen Gewinn. Den müssen Sie erklären, einen steuerfreien Verkauf nicht.
Steuererklärung und Kosten
Abschnitt 2
Steuer bei Hausverkauf: Wann Einkommensteuer anfällt
Fällt beim Verkauf Einkommensteuer an?
Als Verkäufer kommt für Sie vor allem eine Steuer in Frage: die Einkommensteuer auf den Gewinn. Ein Haus in Ihrem Privatvermögen verkaufen Sie steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG1). Umgangssprachlich heißt diese Steuer Spekulationssteuer, auch wenn Sie gar nicht spekulieren wollten.3
Nach zehn Jahren steuerfrei
Gemessen wird zwischen den Tagen, an denen Ihr Kaufvertrag und Ihr Verkaufsvertrag beim Notar geschlossen wurden.3 Haben Sie am 15. Juni 2016 gekauft, ist ein Verkaufsvertrag ab dem 16. Juni 2026 steuerfrei. Haben Sie geerbt oder geschenkt bekommen, zählt der Kaufvertrag dessen, der das Haus gekauft hat (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG1, für das Erbe H 233). Was nach einem Erbfall sonst steuerlich gilt, steht im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen: welche Steuer?
Steuerfrei, wenn Sie selbst darin wohnen
Haben Sie das Haus seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Verkauf auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG1). Für die drei Jahre reicht es, ohne Unterbrechung vom 31. Dezember des zweiten Vorjahres bis zum 1. Januar des Verkaufsjahres dort zu wohnen.16
Wie viel Steuer anfällt
Der Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Ihrer Kosten für Kauf, Ausbau und Verkauf. Abschreibungen, die Sie als Vermieter abgesetzt haben, kommen wieder hinzu (§ 23 Abs. 3 EStG1). Versteuert wird er mit Ihrem persönlichen Satz, 2026 bis zu 45 % (§ 32a EStG2). Liegt Ihr Gewinn aus solchen Geschäften im Jahr unter 1.000 €, bleibt er frei. Frist und Steuer auf den Tag genau ausrechnen können Sie im Ratgeber Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Rechenbeispiel
Sie haben 2019 eine Wohnung für 250.000 € samt Nebenkosten gekauft und vermietet, abgesetzt haben Sie 20.000 € Abschreibungen. 2026 verkaufen Sie die vermietete Wohnung für 300.000 €, Ihre Verkaufskosten betragen 8.000 €. Der Gewinn: 300.000 € − 8.000 € − (250.000 € − 20.000 €) = 62.000 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sind das 26.040 € Einkommensteuer, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Hätten Sie die Wohnung ab 2019 selbst bewohnt, wäre der Verkauf steuerfrei.
Abschnitt 3
Wann ist der Hausverkauf gewerblich?
innerhalb von fünf Jahren nach Kauf oder Bau verkauft
3 Objekteprivat: Es gilt die Zehn-Jahres-Frist
4 Objektegewerblich: alle vier, auch die ersten drei
Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren nach Kauf oder Bau mehr als drei Objekte, geht die Finanzverwaltung in der Regel von einem gewerblichen Grundstückshandel aus. Das gilt dann für alle Verkäufe, auch für die ersten drei.4 Jede Eigentumswohnung ist ein eigenes Objekt, ein unbebautes Grundstück ebenso.
Die Grenze ist ein Anzeichen, keine feste Regel. Auch weniger Verkäufe können gewerblich sein, etwa wenn Sie ein Haus bauen und es schon vor der Fertigstellung verkaufen oder während der Bauzeit einen Makler beauftragen.4
Was dann gilt
Gewerbliche Gewinne sind auch nach zehn Jahren steuerpflichtig, denn die Regeln für private Verkäufe treten dahinter zurück (§ 23 Abs. 2 EStG1). Zur Einkommensteuer kann Gewerbesteuer kommen (§ 15 Abs. 2 EStG, § 2 GewStG5). Dasselbe gilt für ein Haus, das zum Vermögen eines Betriebs gehört.
Was nicht mitzählt
- das Haus, in dem Sie selbst wohnen; haben Sie es weniger als fünf Jahre bewohnt, nur wenn Sie zeigen können, dass Sie auf Dauer dort wohnen wollten und der Verkauf auf Sachzwängen beruht
- geerbte Häuser, es sei denn, schon der Erblasser hat gewerblich gehandelt oder Sie modernisieren vor dem Verkauf in nicht unerheblichem Umfang; geschenkte zählen dagegen mit
- Häuser, die Sie vor dem Verkauf mindestens zehn Jahre vermietet haben4
Abschnitt 4
Grunderwerbsteuer: Zahlt sie der Verkäufer?
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises.6 Im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer12, und das Finanzamt richtet den Bescheid zuerst an ihn. Nach dem Gesetz schulden sie aber beide Vertragsparteien (§ 13 GrEStG7). Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt die Steuer von Ihnen fordern.6
Entstanden ist die Steuer schon mit dem Kaufvertrag. Ins Grundbuch kommt der Käufer erst, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass steuerlich nichts entgegensteht, die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG7). Bis dahin bleiben Sie Eigentümer.
Keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis
Verkäufe, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG8). Auf den Kaufpreis Ihres Hauses kommt deshalb keine Umsatzsteuer.
Welche Kosten Sie als Verkäufer sonst tragen, etwa die Löschung Ihrer Grundschuld, steht im Ratgeber Hausverkauf. Wer welche Notarkosten zahlt, erklärt der Ratgeber Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?
Abschnitt 5
Grundsteuer bei Hausverkauf: Wer zahlt im Verkaufsjahr?
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen am 1. Januar für das ganze Jahr festgesetzt. Schuldner ist, wem das Haus an diesem Tag steuerlich zugerechnet ist (§§ 9, 10 GrStG9). Verkaufen Sie im Lauf des Jahres, geht der Bescheid für dieses Jahr deshalb noch an Sie.
Den Wechsel trägt das Finanzamt in Niedersachsen von sich aus ein, eine Anzeige erwartet es von Ihnen nicht.10 Er wirkt zum 1. Januar des folgenden Jahres (§ 222 Abs. 4 BewG, in Niedersachsen mit § 8 Abs. 4 NGrStG9), unter Umständen schon dann, wenn Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind, auch bevor der Käufer im Grundbuch steht (BFH, II R 44/1711).
Was der Kaufvertrag regelt
Untereinander gilt der Kaufvertrag. Darin geht der wirtschaftliche Besitz in der Regel mit der Zahlung des Kaufpreises über, und ab dann trägt der Käufer die laufenden Kosten, auch die Grundsteuer.12 Den Anteil für die Monate danach, den Sie an die Gemeinde zahlen, schuldet er Ihnen dann nach dem Vertrag. Lesen Sie die Klausel im Entwurf vor dem Termin.
Abschnitt 6
Steuererklärung: was Sie angeben und absetzen können
Ist der Verkauf steuerpflichtig, gehört der Gewinn in Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem der Kaufpreis bei Ihnen eingeht (§ 11 EStG13). Der Notar muss jeden Kaufvertrag über ein Grundstück dem Finanzamt anzeigen (§ 18 GrEStG7). Wer einen steuerpflichtigen Gewinn bewusst nicht angibt und so Steuern verkürzt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar (§ 370 AO14).
Ist der Verkauf steuerfrei, weil mehr als zehn Jahre vergangen sind oder Sie selbst darin gewohnt haben, ist er kein privates Veräußerungsgeschäft. Dann haben Sie daraus keine Einkünfte und in der Einkommensteuererklärung dafür nichts anzugeben (§ 2 Abs. 1, § 22 Nr. 2 EStG17).
Was Sie absetzen können
Die Kosten Ihres Verkaufs, etwa Maklerprovision, Notarkosten oder eine Vorfälligkeitsentschädigung, ziehen Sie als Werbungskosten vom Gewinn ab (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG1). Grunderwerbsteuer und Notarkosten Ihres eigenen Kaufs gehören zu den Anschaffungskosten und mindern den Gewinn ebenfalls (§ 255 HGB15). Beides wirkt nur bei einem steuerpflichtigen Verkauf. Ist er steuerfrei, gibt es keinen Gewinn, von dem Sie etwas abziehen könnten.
Ergibt sich bei einem steuerpflichtigen Verkauf ein Verlust, verrechnet das Finanzamt ihn nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren (§ 23 Abs. 3 Satz 7, 8 EStG1). Geben Sie ihn deshalb ebenfalls an.
Was Sie konkret tun
- Suchen Sie die Daten beider notariellen Verträge heraus und rechnen Sie aus, wann die zehn Jahre enden.
- Klären Sie, ob Sie seit dem Kauf oder in den letzten drei Kalenderjahren ohne Unterbrechung selbst darin gewohnt haben.
- Endet die Frist bald, setzen Sie den Notartermin danach an und binden sich vorher nicht, auch nicht mit einem Vorvertrag.
- Ist der Verkauf steuerpflichtig, sammeln Sie Kaufvertrag, Rechnungen für Ausbauten und die abgesetzten Abschreibungen.
- Geben Sie den Gewinn in der Erklärung für das Jahr an, in dem der Kaufpreis eingeht.
Begriffe kurz erklärt
- Privatvermögen
- alles, was nicht zu einem Betrieb gehört, etwa Ihr selbst bewohntes oder vermietetes Haus.
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Kauf oder Bau und Verkauf von Immobilien in einem Umfang, den das Finanzamt wie ein Gewerbe besteuert.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bestätigung des Finanzamts, dass der Eintragung des Käufers steuerlich nichts entgegensteht; ohne sie keine Umschreibung.
- Werbungskosten
- Kosten, die durch den Verkauf entstehen; sie mindern einen steuerpflichtigen Gewinn.
Quellen
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte: Zehn-Jahres-Frist, Eigennutzung, Gewinn, Freigrenze, Vorrang anderer Einkunftsarten
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab dem Veranlagungszeitraum 2026
- Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, H 23: Spekulationsabsicht, Veräußerungsfrist (maßgeblich sind die Verträge), Werbungskosten
- BMF-Schreiben vom 26. März 2004 (BStBl I S. 434) – Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel, Tz. 2, 5, 8, 9, 10, 20, 28, im Einkommensteuer-Handbuch 2025
- Gewerbebetrieb: § 15 Abs. 2 EStG · § 2 GewStG
- Landesamt für Steuern Niedersachsen – Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer (Steuersatz 5 %, Schuldner, Entstehung)
- Grunderwerbsteuergesetz: § 13 (Steuerschuldner) · § 18 (Anzeigepflicht der Notare) · § 22 (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG – Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind steuerfrei
- Grundsteuer: § 9 GrStG · § 10 GrStG · § 222 BewG · §§ 1, 8 Abs. 4 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (Regeln des GrStG und BewG gelten, soweit das Landesgesetz nichts anderes bestimmt)
- Landesamt für Steuern Niedersachsen – Grundsteuer: Anzeige von Änderungen (Stand Mai 2026)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Februar 2021, II R 44/17 – Zurechnung beim wirtschaftlichen Eigentümer
- Bundesnotarkammer: Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten · Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“ (Käuferseite zahlt die Grunderwerbsteuer)
- § 11 EStG – Zufluss im Kalenderjahr
- § 370 AO – Steuerhinterziehung
- § 255 HGB – Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
- BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000 zu privaten Grundstücksgeschäften (BStBl I S. 1383), Rz. 25 mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2020 (BStBl I S. 576): Eigennutzung am 1. Januar, im Vorjahr durchgehend und am 31. Dezember des zweiten Vorjahres, im Einkommensteuer-Handbuch 2025
- Einkommensteuergesetz: § 2 Abs. 1 (der Einkommensteuer unterliegen nur die sieben Einkunftsarten) · § 22 Nr. 2 (sonstige Einkünfte nur aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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- Ich sage Ihnen, welche Unterlagen fehlen, und besorge sie; anfallende Gebühren stimme ich vorher mit Ihnen ab.
- Behalten statt verkaufen: Weil ich auch vermiete und verwalte, spreche ich auch über diese Wege – ohne Verkaufsdruck.
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