Ratgeber · Verkaufen
Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Kein fester Satz, sondern Ihr eigener Einkommensteuersatz auf den Gewinn – und oft gar keine Steuer. Mit Rechner für Frist und Steuer.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Die Spekulationssteuer auf Immobilien hat keinen festen Satz: Den Gewinn aus dem Verkauf versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, 2026 zwischen 0 und 45 %. Bei 100.000 € Gewinn und einem Satz von 42 % sind das 42.000 €, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Fällig wird sie nur, wenn zwischen Kaufvertrag und Verkaufsvertrag nicht mehr als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben. Ein Gewinn unter 1.000 € im Jahr bleibt frei.
Beispielvermietet, nach acht Jahren verkauft
Gewinn100.000 €
× Ihr Steuersatz 0 bis 45 %42 %
= Steuer42.000 €
Keine Steuer, wenn
- mehr als 10 Jahrezwischen Kauf- und Verkaufsvertrag
- selbst bewohntseit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor
- unter 1.000 €Gewinn aus solchen Verkäufen im Jahr
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Kein fester Satz: Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, 2026 zwischen 0 und 45 % (§ 32a EStG3).
Wie hoch der Satz ist -
Gewinn = Verkaufspreis minus Kosten. Abschreibungen, die Sie als Vermieter abgesetzt haben, erhöhen ihn.
So rechnen Sie den Gewinn -
Zehn Jahre auf den Tag: Es zählen die Daten der notariellen Verträge. Kaufvertrag am 15. Mai 2018: steuerfrei ab einem Verkaufsvertrag am 16. Mai 2028.
Wann die Frist endet -
Selbst bewohnt bleibt steuerfrei: seit dem Kauf durchgehend oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.
Ausnahme Eigennutzung -
Unter 1.000 € Gewinn im Jahr bleibt alles frei. Ab 1.000 € zählt der ganze Gewinn.
Die Freigrenze -
Geerbt oder geschenkt: Es zählt der Kaufvertrag dessen, der das Haus gekauft hat.
Erbe und Schenkung
Abschnitt 2
So hoch ist die Spekulationssteuer bei Immobilien
Der Gewinn kommt zu Ihrem übrigen Einkommen hinzu. Je höher beides zusammen, desto höher der Satz für jeden weiteren Euro.
Einkommensteuertarif 2026 für Ledige, nach zu versteuerndem Einkommen. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, gelten die doppelten Beträge.
-
0 %
bis 12.348 €
Grundfreibetrag: Bis hierhin fällt keine Einkommensteuer an.
-
14 %
ab 12.349 €
Eingangssatz; danach steigt der Satz mit jedem Euro.
-
42 %
ab 69.879 €
Jeder weitere Euro Gewinn kostet 42 Cent.
-
45 %
ab 277.826 €
Höchster Satz (§ 32a EStG3).
Eine eigene Spekulationssteuer gibt es nicht. Gemeint ist die Einkommensteuer auf ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nr. 2 EStG2, § 23 EStG1). Ob Sie spekulieren wollten, spielt keine Rolle.7 Der Gewinn kommt zu Ihren übrigen Einkünften des Jahres hinzu, etwa Lohn oder Rente, und wird nach dem normalen Tarif versteuert.
Ihr Grenzsteuersatz zählt
Entscheidend ist der Satz, mit dem der letzte Euro Ihres Einkommens besteuert wird, der Grenzsteuersatz. Liegt Ihr Einkommen samt Gewinn 2026 über 69.879 €, als Ehepaar über 139.758 €, kostet jeder Euro Gewinn 42 Cent Steuer. Darunter ist der Satz niedriger, ein großer Gewinn kann Sie aber in diesen Bereich schieben.
Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von bis zu 5,5 % der Einkommensteuer, wenn Ihre Einkommensteuer im Jahr 20.350 € übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40.700 € (§§ 3, 4 SolZG4). Sind Sie Mitglied einer Kirche, fällt auch Kirchensteuer an.
Freigrenze: unter 1.000 € bleibt alles frei
Ist Ihr gesamter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr kleiner als 1.000 €, bleibt er steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG1). Diese Grenze gilt seit 2024, vorher waren es 600 € (BGBl. 2024 I Nr. 1085). Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Zusammen veranlagte Ehepaare haben sie jeder für sich.7
In welchem Jahr Sie zahlen
Versteuert wird der Gewinn in dem Jahr, in dem der Kaufpreis bei Ihnen eingeht (§ 11 EStG6). Unterschreiben Sie im Dezember und zahlt der Käufer im Januar, gehört der Gewinn ins neue Jahr. Sie geben ihn in Ihrer Einkommensteuererklärung an, das Finanzamt setzt die Steuer mit dem Bescheid fest.
Abschnitt 3
So berechnen Sie den Gewinn
| Posten | Betrag | Erläuterung |
|---|---|---|
| Verkaufspreis | 380.000 € | laut Verkaufsvertrag |
| − Ihre Verkaufskosten | −10.000 € | etwa Ihre Maklerprovision und Notarkosten |
| − Anschaffungskosten | −300.000 € | Kaufpreis samt Kaufnebenkosten (§ 255 HGB)8 |
| + abgesetzte Abschreibungen | +30.000 € | als Vermieter seit 2018 abgesetzt (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG)1 |
| = Gewinn | 100.000 € | Steuer bei 42 % Grenzsteuersatz: 42.000 € |
- Gewinn = Verkaufspreis − Verkaufskosten − (Anschaffungskosten + Ausbaukosten − abgesetzte Abschreibungen)
So steht es im Gesetz: Vom Verkaufspreis gehen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Werbungskosten des Verkaufs ab (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG1).
- Anschaffungskosten sind der Kaufpreis samt Nebenkosten, also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler beim Kauf (§ 255 Abs. 1 HGB8).
- Ausbaukosten zählen, wenn Sie angebaut, ausgebaut oder das Haus wesentlich verbessert haben, nicht aber laufende Reparaturen (§ 255 Abs. 2 HGB8).
- Werbungskosten des Verkaufs sind etwa Ihre Maklerprovision und Ihre Notarkosten. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zählt, wenn Sie Ihren Kredit ablösen müssen, um lastenfrei zu verkaufen.7
Abschreibungen erhöhen den Gewinn
Haben Sie vermietet und dabei Abschreibungen abgesetzt, mindern diese die Anschaffungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG1). Im Beispiel macht das den Gewinn um 30.000 € größer. Die abgesetzten Beträge finden Sie in Ihren Steuererklärungen der Vermietungsjahre.
Wenn ein Verlust herauskommt
Einen Verlust verrechnet das Finanzamt nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften: im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren (§ 23 Abs. 3 Satz 7, 8 EStG1). Mit Lohn oder Mieteinnahmen lässt er sich nicht ausgleichen.
Abschnitt 4
Rechner: Läuft die Frist noch, und wie viel Steuer fällt an?
Tragen Sie die Daten beider notariellen Verträge ein, für einen geplanten Verkauf den Tag, an dem Sie beurkunden wollen. Der Rechner zeigt, wann die zehn Jahre enden, ob eine Ausnahme greift und wie viel Steuer etwa anfällt. Ohne Ihre Zahlen rechnet er das Beispiel aus Abschnitt 3.
Zehn-Jahres-Frist und Steuer
Näherung, Stand 17.10.2026
Frist
Gewinn
42 % gelten 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen samt Gewinn, für Ehepaare ab 139.758 €; 45 % ab 277.826 € (Ehepaare 555.652 €).
- Die zehn Jahre enden am
- Steuerfrei mit einem Verkaufsvertrag ab
Ergebnis
Gewinn €
Steuer etwa €
Steuer als Gewinn mal Ihrem Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weitere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr zählen für die Freigrenze von 1.000 € mit. Fristende nach §§ 187, 188 BGB; die Feiertage im Hinweis sind die in Niedersachsen.
Abschnitt 5
Wann endet die Zehn-Jahres-Frist?
Steuerpflichtig ist der Verkauf, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG1). Gemessen wird zwischen den Tagen, an denen Ihr Kaufvertrag und Ihr Verkaufsvertrag wirksam geschlossen wurden, bei Immobilien also beim Notar (BFH, IX R 18/139). Übergabe, Zahlung und Eintrag im Grundbuch zählen dafür nicht.
Auf den Tag genau gerechnet
Der Tag des Kaufvertrags zählt nicht mit. Die Frist endet zehn Jahre später mit dem Tag, der dieselbe Zahl trägt. Fehlt dieser Tag, weil Sie an einem 29. Februar gekauft haben, endet sie am letzten Tag des Februars (§ 108 AO, §§ 187, 188 BGB10). Ein Verkaufsvertrag genau am Tag des Fristendes ist noch steuerpflichtig, erst der Tag danach ist frei.
| Kaufvertrag | steuerpflichtig | steuerfrei |
|---|---|---|
| Di, 15.05.2018 | bis Mo, 15.05.2028 | ab Di, 16.05.2028 |
| Fr, 28.02.2014 | bis Mi, 28.02.2024 | ab Do, 29.02.2024 (Schaltjahr) |
| Mo, 29.02.2016 | bis Sa, 28.02.2026 | ab So, 01.03.2026; sicher ab Di, 03.03.2026 |
Wochenende und Feiertag
Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, könnte sie sich nach § 108 Abs. 3 AO10 bis zum nächsten Werktag verlängern. Ob das für diese Frist gilt, hat der Bundesfinanzhof, soweit ersichtlich, nicht entschieden. Wer sichergehen will, beurkundet erst nach diesem Werktag. Der Rechner nennt das Datum, für Feiertage in Niedersachsen (§ 2 NFeiertagsG11), und zeigt einen Verkaufsvertrag bis zu diesem Werktag als nicht sicher steuerfrei an.
Vor dem Fristende nicht binden
Schon ein bindender Vorvertrag oder ein bindendes Angebot kann als Verkauf gelten. Tritt eine Bedingung des Vertrags oder eine behördliche Genehmigung erst nach dem Fristende ein, bleibt es beim Datum des Vertrags. Anders, wenn jemand ohne Vollmacht für eine Seite unterschrieben hat: Dann zählt erst der Tag, an dem diese Seite den Vertrag genehmigt.7 Über Preis und Käufer können Sie vorher sprechen, beurkunden sollten Sie erst danach.
Gebaut oder ausgebaut
Die Frist beginnt mit dem Kauf des Grundstücks. Ein Haus, das Sie in den zehn Jahren bauen, ausbauen oder erweitern, gehört zum Verkauf dazu (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG1). Für das Haus beginnt keine eigene Frist.
Abschnitt 6
Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung
Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt, bleibt der Verkauf auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei. Dafür gibt es zwei Wege (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG1):
- Sie haben seit dem Kauf ausschließlich selbst darin gewohnt. Ein Leerstand vor dem Einzug, etwa für eine Renovierung, schadet nicht.12
- Sie haben im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor ohne Unterbrechung darin gewohnt (BFH, IX R 37/1613).
Die drei Jahre genau
Es reicht, wenn Sie im zweiten Jahr vor dem Verkauf mindestens am 31. Dezember, im Vorjahr durchgehend und im Verkaufsjahr mindestens am 1. Januar selbst darin gewohnt haben. Ziehen Sie im Verkaufsjahr aus, dürfen Sie danach sogar vermieten. Steht die Wohnung dagegen im Vorjahr auch nur kurz leer oder vermieten Sie sie dann, ist der Gewinn zu versteuern.12 Es geht um Kalenderjahre, nicht um drei volle Jahre.
Was als eigene Nutzung zählt
- eine Zweit- oder Ferienwohnung, die Sie nicht vermieten (BFH, IX R 37/1613)
- ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung (BFH, IX R 27/1914)
- eine Wohnung, die Ihr Kind kostenlos bewohnt, solange Sie für es Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen; bei anderen Angehörigen gilt das nicht12
Bei einem teilweise vermieteten Haus bleibt nur der selbst bewohnte Teil steuerfrei, für die vermietete Wohnung gilt die Frist.12
Nach einer Trennung
Wer auszieht, nutzt das Haus nicht mehr selbst, auch wenn der frühere Partner und die Kinder dort wohnen bleiben (BFH, IX R 11/2115). Verkauft er seinen Anteil innerhalb der zehn Jahre, auch an den früheren Partner, kann Steuer anfallen. Was beim Verkauf in einer Scheidung sonst gilt, steht im Ratgeber Haus verkaufen bei Scheidung.
Abschnitt 7
Geerbt, geschenkt oder an Angehörige verkauft
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt die laufende Frist. Es zählt der Kaufvertrag dessen, der sie gekauft hat (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG1, für das Erbe H 237). Hat Ihre Mutter das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, verkaufen Sie es steuerfrei. Hat sie selbst darin gewohnt, zählt ihre Nutzung für Sie mit.12 Welche Steuern nach einem Erbfall sonst eine Rolle spielen, steht im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen: welche Steuer?
Verschenken und an Angehörige verkaufen
Eine Schenkung ist kein Verkauf. Übernimmt der Beschenkte dabei aber Ihre Kredite, gilt das als Entgelt, und die Übertragung zählt teilweise als Verkauf.16 Verkaufen Sie zum vollen Preis an Ihr Kind oder andere Angehörige, gelten dieselben Regeln wie bei einem fremden Käufer. Liegt der Preis unter dem Verkehrswert, zählt nur der bezahlte Anteil als Verkauf, und davon gehen auch nur die anteiligen Anschaffungskosten ab. Ein Verkauf zum eigenen Einstandspreis ist dann nicht automatisch ohne Gewinn.16 Was beide Wege in der Familie unterscheidet, steht im Ratgeber Haus an Kinder verschenken oder verkaufen?
Mehrere Verkäufe in kurzer Zeit
Wer in wenigen Jahren mehrere Immobilien kauft und verkauft, kann gewerblich handeln. Dann gehen die Regeln für Gewerbe vor, und die Zehn-Jahres-Frist hilft nicht (§ 23 Abs. 2 EStG1). Wann das so ist und welche Steuern beim Verkauf sonst anfallen, erklärt der Ratgeber Steuer beim Hausverkauf. Die Kurzfassung für alle Schritte des Verkaufs steht im Ratgeber Hausverkauf.
Begriffe kurz erklärt
- Grenzsteuersatz
- der Steuersatz für den nächsten Euro Einkommen; mit ihm wird ein zusätzlicher Gewinn besteuert.
- Freigrenze
- Betrag, unter dem nichts versteuert wird; wird er erreicht, ist alles steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
- Anschaffungskosten
- Kaufpreis samt Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler.
- Werbungskosten
- Kosten, die durch den Verkauf entstehen, etwa Makler und Notar des Verkäufers; sie mindern den Gewinn.
- Abschreibung (AfA)
- der Teil der Gebäudekosten, den Vermieter jedes Jahr als Kosten absetzen; beim Verkauf erhöht er den Gewinn.
Quellen
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte: Zehn-Jahres-Frist, Eigennutzung, Gewinn, Freigrenze, Verluste
- § 22 Nr. 2 EStG – sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab dem Veranlagungszeitraum 2026, Splitting für Ehepaare
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995: § 3 (Freigrenze) · § 4 (5,5 %) · § 6 Abs. 27 (ab 2026)
- Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 2 Nr. 5 und Art. 35 Abs. 4: Freigrenze 1.000 € ab 2024
- § 11 EStG – Zufluss im Kalenderjahr
- Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, H 23: Anschaffung, Freigrenze, Spekulationsabsicht, Veräußerung, Veräußerungsfrist, Werbungskosten
- § 255 HGB – Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. April 2014, IX R 18/13 – maßgeblich ist der Abschluss der Verträge
- Fristberechnung: § 108 AO · § 187 BGB · § 188 BGB
- Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage, § 2 – staatlich anerkannte Feiertage
- BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000 zu privaten Grundstücksgeschäften (BStBl I S. 1383), Rz. 16, 23, 25, 26, mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2020 (BStBl I S. 576), im Einkommensteuer-Handbuch 2025
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Juni 2017, IX R 37/16 – Zweit- und Ferienwohnungen, zusammenhängende Nutzung über drei Kalenderjahre
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. März 2021, IX R 27/19 – häusliches Arbeitszimmer
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21 – Auszug nach der Trennung
- BMF-Schreiben vom 13. Januar 1993 zur vorweggenommenen Erbfolge (BStBl I S. 80), Rz. 9 (übernommene Kredite sind Entgelt), Rz. 14 und 23 (Aufteilung bei Verkauf unter Wert), im Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 13 II
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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