1. Abrechnung an den MieterSpätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungsjahres, auch ohne WEG-Beschluss
  2. Schaden: Wohnung oder HausIm Sondereigentum zahlen in der Regel Sie, an Dach und Fassade die Gemeinschaft
Wer bei Ihrer vermieteten Eigentumswohnung was abrechnet

Verwalten · Einzelne Wohnung

Sondereigentumsverwaltung in Hannover

Sie vermieten eine Eigentumswohnung in Hannover oder der Region und wollen die Arbeit damit abgeben – oder wohnen weit weg? Ich prüfe den Mieteingang, koordiniere Reparaturen, begleite Mieterwechsel und mache aus der Abrechnung der Gemeinschaft die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Wer einzieht und was Sie in die Wohnung stecken, entscheiden weiterhin Sie.

  • Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter
  • Mieteingang und Mahnwesen
  • Reparaturen in der Wohnung koordiniert

Es gibt schon eine WEG-Verwaltung – wozu eine zweite?

Der Verwalter Ihrer Gemeinschaft kümmert sich um Haus, Versammlung und gemeinsames Geld – er handelt für die Gemeinschaft, nicht für Sie allein. Ihr Mieter, seine Nebenkostenabrechnung und Ihre Wohnung innen sind ein eigener Auftrag: die Sondereigentumsverwaltung.

Hellmuth Pusch, Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH

Hellmuth Pusch · Geschäftsführer

Warum Sie Ihre Wohnung mit mir verwalten lassen

Für Eigentümergemeinschaften stelle ich als zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf. Die Abrechnung, aus der die Nebenkostenabrechnung Ihres Mieters entsteht, kenne ich also von beiden Seiten. Eigentümer und Mieter haben bei mir einen festen Ansprechpartner.

Siegel „immowelt Partner“

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, erteilt von der IHK Hannover · Hellmuth Pusch: zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter · Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG · Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Serbokroatisch

Aus der Hausgeld­abrechnung wird die Neben­kosten­abrechnung

Nach jedem Kalenderjahr bekommen Sie von der Gemeinschaft Ihre Einzelabrechnung. Für Ihren Mieter taugt sie so nicht: Verwaltung, Rücklage und Reparaturen stecken darin, Grundsteuer und seine Vorauszahlungen fehlen. Auf diese fünf Punkte kommt es an, wenn daraus seine Abrechnung wird:

  1. Posten sortieren

    Umlegen dürfen Sie nur Kostenarten aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung, soweit Ihr Mietvertrag ihre Umlage vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Verwaltervergütung, Zahlungen in die Erhaltungsrücklage und Reparaturen bleiben bei Ihnen (§ 1 Abs. 2 BetrKV, welche Posten der Mieter trägt).

  2. Grundsteuer dazu

    Sie steht nicht im Hausgeld, weil jede Wohnung einzeln veranlagt wird, lässt sich aber umlegen (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Für 2026 verschickt die Stadt Hannover keine neuen Bescheide, weil die Hebesätze gleich geblieben sind: Hat sich der Messbetrag Ihrer Wohnung nicht geändert, gilt der zuletzt für 2025 festgesetzte Betrag weiter (§ 27 Abs. 3 GrStG); ändert er sich, kommt ein Änderungsbescheid.

  3. Den richtigen Schlüssel

    Nennt der Mietvertrag keinen, gilt der Schlüssel der Gemeinschaft in seiner jeweils aktuellen Fassung. Widerspricht er billigem Ermessen, wird nach Wohnfläche und, wo Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch umgelegt (§ 556a Abs. 3 BGB). Heiz- und Warmwasserkosten verteilt die Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 % nach Verbrauch.

  4. CO2-Anteil ausweisen

    Heizt das Haus zentral, etwa mit Gas, Öl oder Fernwärme, muss die Heizkostenabrechnung den CO2-Kostenanteil Ihres Mieters, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Fehlt das, darf er seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 3, 4 CO2KostAufG).

  5. Die Frist

    Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung Ihrem Mieter zugehen – auch wenn die Gemeinschaft ihre Jahresabrechnung bis dahin nicht beschlossen hat (BGH, VIII ZR 249/15). Eine verspätete Abrechnung kostet Sie die Nachzahlung, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Verschuldet eine Verwaltung, die Sie mit der Abrechnung beauftragt haben, die Verspätung, müssen Sie das gegenüber dem Mieter vertreten wie eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Der Verwalter der Gemeinschaft zählt nur dazu, wenn Sie ihn selbst mit Ihrer Abrechnung beauftragen; seine späte Jahresabrechnung entschuldigt Sie nur, wenn Sie belegen, dass Sie sich rechtzeitig um die Zahlen bemüht haben (wann eine Verspätung entschuldigt ist). Eine Nebenkostenabrechnung allein, ohne die Verwaltung der Wohnung, biete ich nicht an – sie ist Teil meiner Sondereigentumsverwaltung. Verwalte ich auch Ihre Gemeinschaft, liegen beide Abrechnungen in einer Hand: WEG-Verwaltung für Ihre Gemeinschaft.

Was ich übernehme – was Sie entscheiden

Abrechnung, Fristen, Reparaturen und Mieterwechsel können Sie abgeben, ohne die Entscheidungen über Ihre Wohnung aus der Hand zu geben – auch wenn Sie eine vermietete Wohnung gerade erst gekauft haben.

Übernehme ich

Was im Mietverhältnis laufend anfällt.

Miete
Bleibt eine Zahlung aus, mahne ich sie an. Ab wann ein Rückstand für eine Kündigung reicht, steht im Ratgeber Kündigung wegen Mietrückstand.
Nebenkosten
Einmal im Jahr die Abrechnung für Ihren Mieter, erstellt aus der Einzelabrechnung der Gemeinschaft.
Reparaturen
In der Wohnung koordiniere ich Handwerksbetriebe aus der Region. Betrifft der Schaden das Haus, ist die Gemeinschaft zuständig.
Mieterwechsel
Auszug, Übergabe und auf Wunsch die Neuvermietung – wie ich einen neuen Mieter finde, steht bei Wohnung vermieten.

Entscheiden Sie

Vermieter bleiben Sie.

Mieter
Bei einer Neuvermietung wählen Sie den Mieter aus.
Investitionen
Was Sie in die Wohnung stecken, ebenfalls.
Miethöhe
Ob und wann Sie die Miete erhöhen, entscheiden Sie. Welche Regeln dafür gelten, steht unter Miete nach dem Mietspiegel anpassen.
Versammlung
In der Eigentümerversammlung stimmen Sie, nicht Ihr Mieter. Wer Sie vertritt, braucht eine Vollmacht in Textform (§ 25 Abs. 3 WEG); Ihre Gemeinschaftsordnung kann den Kreis der Vertreter beschränken (wer Sie vertreten darf).

Wohnen Sie weit weg oder im Ausland, erreichen Sie mich per Telefon und E-Mail, auf Wunsch auch auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Serbokroatisch. Ihr Mieter hat in mir ebenfalls einen festen Ansprechpartner; bei Feuer, Gasgeruch, Wasserrohrbruch, Stromausfall oder Einbruch ruft er direkt die Notrufnummern an.

Schaden: Wohnung oder Haus?

Bei jedem Schaden ist das die erste Frage. Davon hängt ab, wer den Auftrag gibt und wer zahlt: Sie für Ihre Wohnung oder die Gemeinschaft für das Haus. Gegenüber Ihrem Mieter bleiben Sie in beiden Fällen der Vermieter: Solange der Mangel die Wohnung spürbar beeinträchtigt, schuldet er nur eine geminderte Miete (§ 536 BGB).

Vermietete Eigentumswohnungen in Hannover und Umgebung

Eine Sondereigentumsverwaltung übernehme ich für Wohnungen in der Stadt und überall in der Region. Drei Beispiele, wo Häuser von Eigentümergemeinschaften einen großen Teil des Bestands ausmachen:

In der Stadt

  • Linden-Süd

    jedes vierte Wohnhaus

    169 von 678 Wohnhäusern gehören Eigentümergemeinschaften. Die Wohnungen sind im Schnitt 69 m² groß, in der ganzen Stadt 78 m².

  • Ricklingen

    227 Wohnhäuser von Gemeinschaften

    18,5 % der Wohnhäuser im Stadtteil; mit im Schnitt 66 m² sind die Wohnungen hier noch kleiner.

In der Region

  • Burgdorf

    23,6 % der Wohnungen

    Fast jede vierte Wohnung liegt in einem Haus einer Eigentümergemeinschaft, und knapp die Hälfte aller Wohnungen ist vermietet.

Wohnhäuser und Wohnungen: Zensus 2022, eigene Auswertung; Wohnfläche: Strukturdaten der Stadt Hannover, Stand Ende 2024. Ihre Wohnung liegt woanders in der Region? Schreiben Sie mir die Adresse.

Was die Sonder­eigentums­verwaltung kostet – und warum nur Sie sie zahlen

Bezahlt wird sie weder aus dem Hausgeld noch von Ihrem Mieter, sondern von Ihnen als Auftraggeber.

Wovon der Preis abhängt, zeigt die Preisbildung meiner Hausverwaltung. Verkaufen Sie die Wohnung später, bleibt der Mietvertrag bestehen: Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer ein, auch in die Pflichten aus der Kaution (§§ 566, 566a BGB). Wie ich eine vermietete Wohnung verkaufe, steht bei Kapitalanlage verkaufen.