Ratgeber · Vermieter
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag: welche Klausel noch gilt
Was der Bundesgerichtshof gekippt hat, welche Klausel er gebilligt hat und was gilt, wenn Ihre unwirksam ist – aus Sicht des Vermieters.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Eine Klausel, die dem Mieter die Schönheitsreparaturen überträgt, gilt nur noch, wenn Sie die Wohnung renoviert übergeben oder den Mieter dafür angemessen entschädigen, wenn sie keine starren Fristen setzt und wenn sie Farben höchstens für die Rückgabe und mit Spielraum vorgibt, etwa helle Töne statt nur Weiß. Fehlt eine dieser Bedingungen, renovieren Sie als Vermieter selbst und dürfen dafür keinen Zuschlag zur Miete verlangen. Eine Kostenquote beim Auszug oder eine Endrenovierung ohne Bedarf können Sie mit einer Formularklausel nie verlangen. Das folgt aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2004 bis 2024.
Klausel-Checkgilt nur, wenn alle drei zutreffen
- Wohnung renoviert übergebenoder angemessen ausgeglichen
- Fristen flexibel„üblicherweise“, nicht „spätestens“
- Farbvorgabe nur für die Rückgabemit Spielraum, nicht nur „weiß“
Sonst: Sie renovieren selbst – ohne Zuschlag zur Miete.
Als Formularklausel nie wirksam: Kostenquote beim Auszug und Endrenovierung ohne Bedarf
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Ohne wirksame Klausel renoviert der Vermieter. Schönheitsreparaturen sind Tapezieren und Streichen innen – mehr nicht.
Was dazu gehört -
Als Formularklausel unwirksam sind starre Fristen, Quotenklauseln, Endrenovierung ohne Bedarf und Farbvorgaben für die Mietzeit oder nur in Weiß.
Unwirksame Klauseln -
Unrenoviert übergeben, ohne angemessenen Ausgleich: Dann ist jede Klausel für laufende Schönheitsreparaturen unwirksam.
Unrenoviert übergeben -
Gebilligt hat der BGH eine Klausel mit „üblicherweise“-Fristen von drei, fünf und sieben Jahren – bei renovierter Übergabe.
Welche Klausel gilt -
Klausel unwirksam: kein Zuschlag zur Miete; war die Wohnung bei Einzug unrenoviert und verlangt der Mieter eine Renovierung, trägt er in der Regel die Hälfte.
Wenn die Klausel unwirksam ist
Abschnitt 2
Was sind Schönheitsreparaturen – und wer muss sie ohne Klausel machen?
- Wände und Deckentapezieren, anstreichen, kalken
- Heizkörpersamt Heizrohren streichen
- Innentürenstreichen
- Fenster und Außentürenvon innen streichen
- Fußbödenstreichen
Nach dem Gesetz müssen Sie als Vermieter die Wohnung während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB1). Dazu gehören auch die Schönheitsreparaturen. Der Mieter übernimmt sie nur, wenn der Mietvertrag es wirksam regelt.
Was zu den Schönheitsreparaturen zählt, steht in der Zweiten Berechnungsverordnung: das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (§ 28 Abs. 4 II. BV2). Diese Aufzählung gilt nach dem Bundesgerichtshof auch für frei finanzierte Wohnungen.3
Abschnitt 3
Welche Klauseln der Bundesgerichtshof gekippt hat
| Klausel | Ergebnis | Entscheidung |
|---|---|---|
| Unrenoviert übergeben, ohne Ausgleich | unwirksam | jede Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen; BGH, 18.03.2015, VIII ZR 185/14 |
| Starre Fristen | unwirksam | „mindestens aber“ alle zwei bzw. fünf Jahre; BGH, 23.06.2004, VIII ZR 361/03 |
| Kostenquote beim Auszug | unwirksam | Anteil an einer noch nicht fälligen Renovierung; BGH, 18.03.2015, VIII ZR 242/13 |
| Endrenovierung ohne Bedarf | unwirksam | renovieren beim Auszug, egal wann zuletzt; BGH, 12.09.2007, VIII ZR 316/06 |
| Farbvorgabe für die Mietzeit | unwirksam | „neutrale, helle, deckende Farben“ – kippt die ganze Übertragung; BGH, 18.06.2008, VIII ZR 224/07 |
| Rückgabe nur in Weiß | unwirksam | eine einzige Farbe für den Auszug – kippt die ganze Übertragung; BGH, 14.12.2010, VIII ZR 198/10 |
| Flexible Fristen | wirksam | „üblicherweise“ alle drei, fünf, sieben Jahre – bei renovierter Übergabe; BGH, 22.10.2008, VIII ZR 283/07 |
Wer einen vorgedruckten oder für viele Mieter vorformulierten Mietvertrag verwendet, schließt einen Formularvertrag. Ihre Klauseln prüfen Gerichte darauf, ob sie den Mieter unangemessen benachteiligen; ist das so, sind sie unwirksam (§ 307 BGB4). Ein Gericht schneidet eine zu weit gehende Klausel nicht auf das gerade noch Zulässige zurück. Sie fällt ganz weg.5
Starre Fristen und Quoten
„Mindestens“ oder „spätestens“ alle zwei Jahre in Küche und Bad zwingt den Mieter zu renovieren, auch wenn es nicht nötig ist. Solche starren Fristenpläne sind unwirksam.5 Eine Quotenklausel verlangt beim Auszug einen Anteil an den Kosten einer Renovierung, die noch nicht fällig ist. Der Mieter müsste dafür bei Vertragsschluss mehrfach hypothetisch rechnen; auch sie ist unwirksam.6 Einer dieser Fälle stammte aus Hannover. Wirksam kann eine Quote nur sein, wenn Sie sie mit dem Mieter einzeln ausgehandelt haben: Sie müssen die Klausel ernsthaft zur Verhandlung stellen. Die Wahl zwischen vorformulierten Varianten, etwa einer niedrigeren Miete mit Schönheitsreparaturen, genügt dafür nicht.17
Farben und Endrenovierung
Wer dem Mieter auch während der Mietzeit Farben vorschreibt, riskiert die gesamte Übertragung: Die unwirksame Farbvorgabe lässt die ganze Pflicht zu Schönheitsreparaturen entfallen.7 Auch für die Rückgabe darf die Klausel nur einen Rahmen setzen, etwa helle, neutrale Farben. Schreibt sie für den Auszug eine einzige Farbe wie Weiß vor, ist die Übertragung ebenfalls ganz unwirksam.18 Ebenso unwirksam ist eine Pflicht, beim Auszug zu renovieren, ganz gleich, wann zuletzt renoviert wurde.8
Abschnitt 4
Unrenoviert übergeben: Wann ist jede Klausel unwirksam?
Muss Ihr Mieter renovieren?
Seit März 2015 gilt: Übergeben Sie eine Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig, darf ein Formularvertrag dem Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen nicht auferlegen – es sei denn, Sie gewähren einen angemessenen Ausgleich.9 Der Ausgleich muss den Mieter so stellen, als hätte er eine renovierte Wohnung bekommen.10 Das gilt auch für ältere Verträge: Der Mietvertrag im Fall von 2015 stammte aus dem Jahr 2002.9
Wann eine Wohnung unrenoviert ist
Nicht erst, wenn sie völlig abgewohnt ist. Maßgeblich sind Gebrauchsspuren aus der Zeit vor dem Mietvertrag; ganz unerhebliche zählen nicht. Entscheidend ist, ob die Wohnung den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittelt. Im entschiedenen Fall mussten drei von vier Zimmern gestrichen werden; dass die Miete im ersten Monat erst ab der Monatsmitte zu zahlen war, entsprach einer halben Monatsmiete und war kein angemessener Ausgleich.9
Wer was beweisen muss
Dass die Wohnung unrenoviert war, muss der Mieter beweisen. Dass Sie einen angemessenen Ausgleich gewährt haben, müssen Sie.9 Eine Abrede zwischen altem und neuem Mieter, dass der neue die Renovierung übernimmt, ändert daran nichts – sie bindet nur die beiden Mieter.10 Ein Übergabeprotokoll mit Fotos hilft beiden Seiten.
Abschnitt 5
Gültige Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag: ein Muster vom BGH
„Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.“
Was diese Klausel wirksam macht: Sie verlangt nur die erforderlichen Schönheitsreparaturen, nennt die Fristen als Regel („üblicherweise“) statt als Pflicht, verlangt keine Kostenquote und gibt Farben nur für die Rückgabe von Holzteilen vor: lackierte im Ausgangston, farbig gestrichene wahlweise auch in Weiß oder hellen Tönen.11 Das Urteil stammt aus der Zeit vor 2015. Seitdem kommt die Bedingung aus Abschnitt 4 hinzu: Sie gilt nur bei einer renoviert übergebenen Wohnung oder mit angemessenem Ausgleich.
Übernehmen Sie eine Vorlage nicht ungeprüft: Schon ein zusätzlicher Satz, etwa „spätestens“ statt „üblicherweise“ oder eine Farbvorgabe für die Mietzeit, kann die ganze Übertragung zu Fall bringen.
Abschnitt 6
Was gilt, wenn die Klausel unwirksam ist?
Fällt die Klausel weg, renovieren Sie selbst – dann zählen diese drei Zahlen.
-
0 €
Zuschlag zur Miete
Einen Aufschlag auf die Vergleichsmiete dürfen Sie dafür nicht verlangen.12
-
½
Kosten
War die Wohnung bei Einzug unrenoviert und verlangt der Mieter eine Renovierung, beteiligt er sich in der Regel zur Hälfte.3
-
1 Punkt
Mietspiegel Hannover
Steht im Mietvertrag gar keine Übertragung, bringt das einen Ausstattungspunkt.13
Ist die Klausel unwirksam, gilt die gesetzliche Regel: Die Schönheitsreparaturen sind Ihre Sache als Vermieter (§ 306 Abs. 2 BGB4). Ihr Mieter muss weder während der Mietzeit noch beim Auszug renovieren. Maßstab für Ihre Pflicht ist der Zustand bei Mietbeginn – bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung also dieser.
Wenn der Mieter eine Renovierung verlangt
Haben Sie die Wohnung unrenoviert übergeben und verschlechtert sich ihr Zustand wesentlich, kann der Mieter verlangen, dass Sie renovieren. Weil er dann eine frisch renovierte Wohnung bekommt, die er vorher nicht hatte, muss er sich an den Kosten beteiligen, in der Regel zur Hälfte.3 Diese Kostenteilung gilt für unrenoviert übergebene Wohnungen. War die Wohnung bei Einzug renoviert, bleibt es bei Ihrer Pflicht, sie in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB1).
Was eine unwirksame Quote nicht ändert
Ist nur die Quotenklausel unwirksam, bleibt eine wirksame Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen bestehen; die beiden Klauseln werden getrennt geprüft.14 Anders bei Farbvorgaben für die Mietzeit oder nur in Weiß: Sie reißen die ganze Übertragung mit (Abschnitt 3).
Abschnitt 7
Was Sie als Vermieter konkret tun
- 1
Bestandsverträge lesen
Starre Fristen, Farbvorgaben für die Mietzeit oder nur in Weiß, unrenoviert übergeben? Dann rechnen Sie damit, selbst zu renovieren. Quote und Endrenovierung ohne Bedarf können Sie per Formularklausel ohnehin nicht verlangen.
- 2
Neu vermieten: renoviert übergeben
Oder einen Ausgleich vereinbaren, der dem Aufwand einer Renovierung entspricht, und ihn schriftlich festhalten.
- 3
Zustand dokumentieren
Übergabeprotokoll mit Fotos jedes Raums, von beiden unterschrieben.
- 4
Klausel schlicht halten
Erforderliche Schönheitsreparaturen, Fristen „üblicherweise“, keine Quote, keine Endrenovierung, Farben höchstens für die Rückgabe und mit Spielraum.
Eine Alternative ist, gar keine Schönheitsreparaturen zu übertragen. Dann renovieren Sie selbst, haben aber Klarheit – und im Mietspiegel Hannover zählt das als ein Ausstattungspunkt, der die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung in der Spanne nach oben schieben kann. Wie die Punkte wirken, zeigt der Ratgeber Mietspiegel Hannover. Ihre übrigen Pflichten bei der Erhaltung fasst der Ratgeber Pflichten als Vermieter zusammen.
Wenn der Mieter trotz wirksamer Klausel nicht renoviert
Ist Ihre Klausel wirksam und die Renovierung beim Auszug nötig, fordern Sie den Mieter schriftlich dazu auf und setzen ihm eine angemessene Frist. Lässt er sie verstreichen, können Sie Schadensersatz verlangen (§ 281 BGB15). Warten Sie damit nicht: Dieser Anspruch verjährt sechs Monate, nachdem Sie die Wohnung zurückerhalten haben (§ 548 BGB15) – auch wenn der Mietvertrag erst später endet.16
Begriffe kurz erklärt
- Schönheitsreparaturen
- Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen.
- Formularvertrag
- ein vorformulierter Vertrag, den eine Seite für viele Fälle verwendet; seine Klauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden auf unangemessene Benachteiligung geprüft.
Quellen
- § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
- § 28 Abs. 4 Zweite Berechnungsverordnung – Begriff der Schönheitsreparaturen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 (Folgen der unwirksamen Übertragung, hälftige Kostenbeteiligung; ebenso VIII ZR 270/18)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: § 306 BGB · § 307 BGB
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 2004 – VIII ZR 361/03 (starrer Fristenplan)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. März 2015 – VIII ZR 242/13 (Quotenabgeltungsklausel; Vorinstanzen AG und LG Hannover)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juni 2008 – VIII ZR 224/07 (Farbvorgabe während der Mietzeit)
- Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 12. September 2007 – VIII ZR 316/06 (Endrenovierung)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14 (unrenoviert übergebene Wohnung)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. August 2018 – VIII ZR 277/16 (Renovierungsvereinbarung mit dem Vormieter)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2008 – VIII ZR 283/07 (wirksame Klausel mit flexiblen Fristen)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2008 – VIII ZR 181/07 (kein Zuschlag zur Vergleichsmiete)
- Mietspiegel 2025 der Landeshauptstadt Hannover – Ausstattungsmerkmal „keine Übertragung der Schönheitsreparaturen“ (S. 7)
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. Januar 2024 – VIII ZB 43/23 (Beweislast; Quoten- und Vornahmeklausel getrennt)
- Schadensersatz und Verjährung: § 281 BGB · § 548 BGB
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. März 2006 – VIII ZR 123/05 (Verjährung ab Rückgabe der Wohnung)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. März 2024 – VIII ZR 79/22 (Quotenabgeltungsklausel als Formularklausel unwirksam, einzeln ausgehandelt grundsätzlich wirksam)
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Dezember 2010 – VIII ZR 198/10 (Rückgabe nur in Weiß unwirksam, Übertragung insgesamt unwirksam)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
WLH Immobilien
Wie ich Ihnen helfe
Ich vermiete und verwalte Wohnungen und Häuser in Hannover und der Region.
Bei einer Neuvermietung übernehme ich die Schritte, auf die es bei Schönheitsreparaturen ankommt:
- Ich bereite den Mietvertrag vor.
- Ich übergebe die Wohnung mit Protokoll.
- In der Mietverwaltung, auch für einzelne Wohnungen, koordiniere ich Reparaturen und begleite den Mieterwechsel.
Für eine Renovierung greife ich auf Handwerk aus meinem Netzwerk zurück. Wie ich für Sie vermiete, zeigt die Seite Wohnung vermieten in Hannover.