Ratgeber · Erbe, Alter, Trennung
Pflichtteil auszahlen: Muss man das Haus verkaufen?
Wie hoch der Pflichtteil ist, welcher Wert für das Haus zählt und wie Sie zahlen, ohne zu verkaufen. Mit Pflichtteilsrechner.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Nein, ein Gesetz, das den Verkauf verlangt, gibt es nicht. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, und woher das Geld kommt, entscheidet der Erbe: aus Ersparnissen, mit einem Kredit auf das Haus, in Raten oder nach einer Stundung durch das Gericht. Der Anspruch entsteht aber mit dem Todestag. Zahlt der Erbe nicht, kann der Pflichtteilsberechtigte klagen und aus dem Urteil das Haus versteigern lassen. Wie viel er bekommt: die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, bei einem Haus für 400.000 €, das dem Verstorbenen allein gehörte, einem erbenden Ehegatten ohne Ehevertrag und zwei Kindern 50.000 € je Kind.
Haus 400.000 € · Ehegatte erbt · zwei Kinder
1/8 = 50.000 €Pflichtteil eines Kindes
- Fälligab dem Todestag
- GeschuldetGeld
- Verkaufnicht vorgeschrieben
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Kein Verkaufszwang: Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld. Woher es kommt, entscheidet der Erbe.
Die Antwort im Einzelnen -
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils: Mit erbendem Ehegatten in Zugewinngemeinschaft und zwei Kindern ist das je Kind ein Achtel.
So wird gerechnet -
Rechner: Nachlasswert, Güterstand und Zahl der Kinder eingeben, Pflichtteil in Euro ablesen.
Zum Pflichtteilsrechner -
Wert am Todestag: Wird das Haus bald danach verkauft, zählt in der Regel der erzielte Preis.
Welcher Wert zählt -
Kredit, Raten, Stundung: Würde die sofortige Zahlung den Erben zwingen, sein Zuhause aufzugeben, kann das Gericht stunden.
Zahlen ohne Verkauf -
Wird nicht gezahlt, drohen Verzugszinsen, Klage und am Ende eine Zwangshypothek oder die Versteigerung.
Wenn nicht gezahlt wird
Abschnitt 2
Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?
Woher kommt das Geld für den Pflichtteil?
Wer enterbt ist, obwohl er Kind, Ehegatte oder unter Umständen Elternteil des Verstorbenen ist, kann vom Erben den Pflichtteil verlangen. Er besteht in der Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils und entsteht mit dem Erbfall (§§ 2303, 2317 BGB1). Geschuldet ist also Geld, kein Anteil am Haus. Dass der Erbe dafür verkaufen muss, steht nirgends. Er muss nur zahlen.
Was passiert, wenn der Erbe nicht zahlt
Fordert der Berechtigte den Betrag an und zahlt der Erbe trotzdem nicht, kommt er in Verzug und schuldet Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 286, 288 BGB2). Mit einem Urteil kann der Berechtigte dann in das Haus vollstrecken: eine Zwangshypothek eintragen oder es versteigern lassen (§§ 866, 867 ZPO3). Das Haus hergeben muss der Erbe also nicht wegen des Erbrechts, sondern erst, wenn aus einem Urteil vollstreckt wird.
Zeit hat der Berechtigte, aber nicht unbegrenzt: Sein Anspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat (§§ 195, 199 BGB4).
Abschnitt 3
Pflichtteil berechnen: So viel steht jedem Kind zu
| Familie | Pflichtteil | Rechnung |
|---|---|---|
| Kein Ehegatte, zwei Kinder | 100.000 € | Erbteil 1/2, Pflichtteil 1/4 |
| Ehegatte erbt, Zugewinngemeinschaft, zwei Kinder | 50.000 € | Ehegatte 1/2, Kind 1/4, Pflichtteil 1/8 |
| Ehegatte geht leer aus, Zugewinngemeinschaft, zwei Kinder | 75.000 € | Ehegatte 1/4, Kind 3/8, Pflichtteil 3/16 |
| Gütertrennung, zwei Kinder | 66.666,67 € | alle je 1/3, Pflichtteil 1/6 |
| Ehegatte erbt, Zugewinngemeinschaft, drei Kinder | 33.333,33 € | Ehegatte 1/2, Kind 1/6, Pflichtteil 1/12 |
Gerechnet wird in drei Schritten: Wie groß wäre der Erbteil ohne Testament? Davon die Hälfte ergibt die Pflichtteilsquote. Diese Quote nehmen Sie vom Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden.
- Pflichtteil = Wert des Nachlasses × gesetzlicher Erbteil × 1/2
Der gesetzliche Erbteil
Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind schon gestorben, treten seine Kinder an seine Stelle (§ 1924 BGB5). Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB5). Lebten die Eheleute ohne Ehevertrag in der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich sein Erbteil um ein weiteres Viertel auf die Hälfte (§ 1371 Abs. 1 BGB6). Erbt er nicht und erhält auch kein Vermächtnis, wird der Pflichtteil der Kinder dagegen mit seinem einfachen Viertel gerechnet (§ 1371 Abs. 2 BGB6). Er selbst kann dann den Zugewinnausgleich verlangen und als Pflichtteil die Hälfte dieses Viertels, also ein Achtel. Den Zugewinnausgleich schuldet der Nachlass: Er wird wie eine Schuld abgezogen, bevor der Pflichtteil der Kinder gerechnet wird (§ 1371 Abs. 2, § 1967 BGB6). Bei Gütertrennung erben Ehegatte und ein oder zwei Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB5).
Mitgezählt werden alle Kinder, auch die enterbten und die, die ausgeschlagen haben; nur wer per Vertrag auf sein Erbe verzichtet hat, zählt nicht (§ 2310 BGB7).
Schenkungen zählen mit
Hat der Verstorbene in den letzten zehn Jahren etwas verschenkt, etwa das Haus an ein Kind übertragen, kann der Berechtigte eine Ergänzung verlangen. Eine Schenkung im letzten Jahr zählt voll, jedes Jahr davor ein Zehntel weniger (§ 2325 BGB8). Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt diese Frist erst mit dem Ende der Ehe. Hat sich der Verstorbene am verschenkten Haus den vollen Nießbrauch vorbehalten, beginnt sie ebenfalls nicht; bei einem Wohnrecht nur ausnahmsweise (§ 2325 Abs. 3 BGB, BGH, IV ZR 474/158).
Abschnitt 4
Pflichtteilsrechner: Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?
Tragen Sie den Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden ein: das Haus mit seinem Verkehrswert am Todestag – gehörte es den Eheleuten gemeinsam, nur der Anteil des Verstorbenen (§ 2311 BGB9) –, dazu Konten und anderes Vermögen, abzüglich Kredite und Beerdigungskosten. Wählen Sie dann, ob und in welchem Güterstand der Verstorbene verheiratet war und wie viele Kinder er hatte.
Pflichtteil eines Kindes
Beispiel, keine Bewertung
Zugewinn: verheiratet ohne Ehevertrag. „Erbt nicht“: weder Erbe noch Vermächtnis.
Erbteil eines Kindes · Pflichtteil · Erbteil des Ehegatten:
Pflichtteil je Kind €sind alle Kinder enterbt, zusammen €
Gerechnet nach §§ 1924, 1931, 1371, 2303 und 2310 BGB. Nicht enthalten: Ergänzung wegen Schenkungen, Anrechnung von Zuwendungen zu Lebzeiten. Geht der Ehegatte leer aus, ziehen Sie seinen Zugewinnausgleich vorher als Schuld vom Nachlass ab. Ist ein Kind gestorben, zählen seine Kinder zusammen als ein Kind.
Abschnitt 5
Welcher Wert zählt für das Haus?
Maßgeblich ist der Wert am Todestag – bei einem baldigen Verkauf in der Regel der erzielte Preis.
-
Todestag
Stichtag
Bestand und Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 BGB9).
-
3 Jahre
Verkaufspreis zählt
Auch drei Jahre nach dem Erbfall kann der Erlös noch den Wert bestimmen (BGH, IV ZR 150/1410).
-
Nachlass
zahlt das Gutachten
Ein Wertgutachten kann der Berechtigte verlangen; die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB11).
Der Pflichtteil wird nach Bestand und Wert des Nachlasses am Todestag berechnet. Der Wert ist, soweit nötig, zu schätzen; was der Verstorbene selbst als Wert bestimmt hat, gilt nicht (§ 2311 BGB9). Für das Haus zählt damit der Verkehrswert, also der Preis, der sich am Todestag am Markt hätte erzielen lassen.
Wird verkauft, zählt meist der Preis
Verkauft der Erbe das Haus nach dem Erbfall, richtet sich der Wert in der Regel nach dem tatsächlich erzielten Preis, ob er über oder unter einem Gutachten liegt, solange keine außergewöhnlichen Verhältnisse vorliegen (BGH, IV ZR 124/0910). Das gilt auch noch, wenn zwischen Erbfall und Verkauf drei Jahre liegen (IV ZR 150/1410). Wer einen höheren Wert behauptet, muss ihn beweisen.
Auskunft und Gutachten
Ist der Berechtigte nicht selbst Erbe, muss ihm der Erbe Auskunft über den Nachlass geben. Er kann außerdem verlangen, dass der Wert des Hauses ermittelt wird; die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB11). Das geht auch noch, wenn das Haus schon verkauft ist; das Gutachten muss ein unparteiischer Sachverständiger erstellen (BGH, IV ZR 328/2012). Was ein solches Gutachten kostet, steht im Ratgeber Hauswert im Erbfall.
Abschnitt 6
Zahlen ohne Verkauf: Kredit, Raten, Stundung
| Kreditmit Grundschuld auf das Haus | Ratennach Einigung | Stundungdurch das Gericht | |
|---|---|---|---|
| Wer entscheidet | Ihre Bank | Sie und der Berechtigte | Nachlassgericht oder Prozessgericht |
| Voraussetzung | Einkommen für die Raten | Einverständnis | sofortige Zahlung wäre eine unbillige Härte |
| Kosten | Zinsen, Grundschuld | vereinbarte Zinsen | Zinsen, auf Antrag Sicherheit |
Stundung: wenn sonst das Zuhause verloren ginge
Der Erbe kann verlangen, dass der Pflichtteil gestundet wird, wenn die sofortige Zahlung wegen der Art des Nachlasses eine unbillige Härte wäre. Das Gesetz nennt ausdrücklich den Fall, dass er sonst das Familienheim aufgeben müsste. Die Interessen des Berechtigten werden dabei angemessen berücksichtigt (§ 2331a Abs. 1 BGB13). Ist der Anspruch unbestritten, entscheidet das Nachlassgericht, sonst das Gericht im Pflichtteilsprozess. Die gestundete Summe ist zu verzinsen, und das Gericht kann eine Sicherheit verlangen (§ 2331a Abs. 213, § 1382 BGB14).
Die Stundung verschiebt die Zahlung, sie erlässt nichts. Sie hilft deshalb vor allem, wenn absehbar Geld kommt.
Kredit und Einigung
Ein Kredit mit einer Grundschuld auf das geerbte Haus erspart den Verkauf, wenn das Einkommen für die Raten reicht. Ebenso können sich Erbe und Berechtigter auf Raten einigen. Halten Sie Betrag, Raten, Zinsen und Sicherheit schriftlich fest.
Wenn doch verkauft wird
Reicht nichts davon, ist ein freier Verkauf unter Zahlungsdruck der bessere Weg als eine Versteigerung aus einem Urteil: Preis, Käufer und Zeitpunkt bestimmen Sie dann selbst. Was nach dem Erbfall sonst zu erledigen ist, steht im Ratgeber Haus geerbt – was tun? und in der Übersicht Hausverkauf: geerbtes Haus.
Begriffe kurz erklärt
- Pflichtteil
- Geldanspruch naher Angehöriger, die enterbt wurden: die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils.
- Zugewinngemeinschaft
- der Güterstand aller Eheleute, die keinen Ehevertrag geschlossen haben.
- Verkehrswert
- der Preis, der beim Verkauf am Markt zu erzielen wäre.
Quellen
- §§ 2303, 2317 BGB – Pflichtteilsberechtigte, Höhe, Entstehung mit dem Erbfall: § 2303 · § 2317
- §§ 286, 288 BGB – Verzug nach Mahnung, Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz: § 286 · § 288
- §§ 866, 867 ZPO – Zwangsvollstreckung in ein Grundstück, Zwangshypothek, Versteigerung: § 866 · § 867
- §§ 195, 199 BGB – Verjährung in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres der Kenntnis: § 195 · § 199
- §§ 1924, 1931 BGB – Kinder zu gleichen Teilen, Ehegatte neben Kindern ein Viertel, bei Gütertrennung gleiche Teile mit ein oder zwei Kindern: § 1924 · § 1931
- § 1371 BGB – Zugewinnausgleich im Todesfall: Erbteil um ein Viertel erhöht; Pflichtteil nach nicht erhöhtem Erbteil, wenn der Ehegatte weder erbt noch ein Vermächtnis erhält · § 1967 BGB – Nachlassverbindlichkeiten
- § 2310 BGB – bei der Berechnung mitgezählt werden auch Enterbte und Ausschlagende, nicht wer verzichtet hat
- § 2325 BGB – Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen, jedes Jahr ein Zehntel weniger; Frist beginnt bei Schenkungen an den Ehegatten nicht vor Auflösung der Ehe · Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15 – vorbehaltener Nießbrauch hindert den Fristbeginn, ein Wohnungsrecht nur in Ausnahmefällen
- § 2311 BGB – Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls
- Bundesgerichtshof zum Verkaufspreis: Beschluss vom 25. November 2010, IV ZR 124/09 · Beschluss vom 8. April 2015, IV ZR 150/14
- § 2314 BGB – Auskunft und Wertermittlung, Kosten trägt der Nachlass
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. September 2021, IV ZR 328/20 – Wertermittlung auch nach dem Verkauf
- § 2331a BGB – Stundung des Pflichtteils bei unbilliger Härte
- § 1382 BGB – gestundete Forderung ist zu verzinsen, Sicherheitsleistung
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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