Ratgeber · Kaufen
Notarkosten beim Hauskauf in Niedersachsen: so viel kostet es
Notar und Grundbuchamt rechnen mit festen Gebühren aus dem Gesetz – alle Positionen einzeln, mit Rechner für Ihren Kaufpreis.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Für Notar und Grundbuchamt zahlen Sie beim Hauskauf in Niedersachsen zusammen rund 1 bis 1,3 % des Kaufpreises, wenn er zwischen 150.000 und 500.000 € liegt. Bei 300.000 € sind es nach dem Gesetz 3.343,82 €: 2.366,32 € beim Notar und 977,50 € beim Grundbuchamt. Finanzieren Sie mit einer Grundschuld über 240.000 €, kommen 1.322,78 € dazu. Die Gebühren sind bei jedem Notar gleich, auch außerhalb Niedersachsens.
KaufvertragUrkunde des Notars
Kaufpreis300.000 €
- Notar2.366,32 €
- Grundbuchamt977,50 €
- Zusammen3.343,82 €
- Anteil am Kaufpreis1,11 %
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Rund 1 bis 1,3 % des Kaufpreises kosten Notar und Grundbuchamt bei Preisen von 150.000 bis 500.000 €. Je teurer, desto kleiner in der Regel der Anteil.
Kosten nach Kaufpreis -
Der Notar berechnet 3,1 volle Gebühren, das Grundbuchamt 1,5 und 25 €. Eine volle Gebühr sind bei 300.000 € genau 635 € (Tabelle B1).
Die Positionen einzeln -
Mit Finanzierung kommt die Grundschuld dazu: je eine volle Gebühr bei Notar und Grundbuchamt, bei 240.000 € mit XML-Gebühr, Pauschale und Umsatzsteuer zusammen 1.322,78 €.
Zum Rechner -
Platzt der Kauf nach dem Entwurf, kann der Notar bis zur vollen Beurkundungsgebühr verlangen. Bestellen Sie den Entwurf erst, wenn die Finanzierung steht.
Was den Betrag verändert -
In ganz Deutschland gleich: Die Gebühren stehen in einem Bundesgesetz. Niedersächsisch ist die Grunderwerbsteuer von 5 %.
Was in Niedersachsen anders ist -
Zahlen muss der Käufer (§ 448 BGB10), die Löschung alter Grundschulden in der Regel der Verkäufer.
Wer zahlt
Abschnitt 2
Notarkosten beim Hauskauf in Niedersachsen: wie hoch sie sind
| Kaufpreis | Zusammen | davon |
|---|---|---|
| 150.000 € | 1.885,71 € | 1,26 % · Notar 1.329,71 € · Grundbuchamt 556,00 € |
| 200.000 € | 2.306,02 € | 1,15 % · Notar 1.628,52 € · Grundbuchamt 677,50 € |
| 250.000 € | 2.824,92 € | 1,13 % · Notar 1.997,42 € · Grundbuchamt 827,50 € |
| 300.000 € | 3.343,82 € | 1,11 % · Notar 2.366,32 € · Grundbuchamt 977,50 € |
| 400.000 € | 4.122,17 € | 1,03 % · Notar 2.919,67 € · Grundbuchamt 1.202,50 € |
| 500.000 € | 4.900,52 € | 0,98 % · Notar 3.473,02 € · Grundbuchamt 1.427,50 € |
Notar und Grundbuchamt nehmen keinen Prozentsatz vom Kaufpreis. Sie rechnen mit festen Gebühren aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grundlage ist der Kaufpreis, der Geschäftswert (§ 47 GNotKG3). Für ihn nennt Tabelle B eine volle Gebühr, bei 300.000 € sind das 635 €. Diese Tabelle gilt seit dem 1. Juni 2025.1 Notar und Grundbuchamt berechnen davon Vielfache und Bruchteile.
Gerechnet ist der übliche Kaufvertrag: Der Notar beurkundet, holt die nötigen Erklärungen ein, überwacht Zahlung und Umschreibung und schickt die Daten elektronisch an das Grundbuchamt. Die oft genannten 1,5 bis 2 % liegen bei diesen Preisen deutlich über den gesetzlichen Gebühren.
Mit Finanzierung: die Grundschuld kommt dazu
Braucht Ihre Bank eine Grundschuld, beurkundet der Notar sie in einem eigenen Termin, und das Grundbuchamt trägt sie ein. Beides kostet je eine volle Gebühr aus dem Betrag der Grundschuld (§ 53 GNotKG3, Nr. 21200, 141212), bei 240.000 € also je 535 €. Mit der XML-Gebühr des Notars (0,2), seiner Pauschale und der Umsatzsteuer sind es zusammen 1.322,78 €. Ein Kauf über 300.000 € kostet dann bei Notar und Grundbuchamt zusammen 4.666,60 € oder 1,56 %.
Abschnitt 3
Wofür Notar und Grundbuchamt Geld verlangen
Notar3,1 Gebühren
- Beurkundung2,0
- Vollzug0,5
- Betreuung0,5
- XML-Daten0,1
Grundbuchamt1,5 Gebühren + 25 €
- Eigentümer1,0
- Vormerkung0,5
- Löschung der Vormerkung25 €
1,0 = eine volle Gebühr, bei 300.000 € Kaufpreis 635 €
Jede Position hat eine Nummer im Kostenverzeichnis des GNotKG. Diese Nummern stehen auch auf der Rechnung des Notars. Das Beispiel rechnet mit 300.000 € Kaufpreis.
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Notar: Beurkundung (2,0) | 1.270,00 € | Nr. 21100, mindestens 120 € |
| Notar: Vollzug (0,5) | 317,50 € | Nr. 22110 |
| Notar: Betreuung (0,5) | 317,50 € | Nr. 22200 |
| Notar: XML-Daten (0,1) | 63,50 € | Nr. 22114, 22115, höchstens 125 € |
| Notar: Pauschale Post und Telefon | 20,00 € | Nr. 32005: 20 % der Gebühren, höchstens 20 € |
| Notar: Umsatzsteuer 19 % | 377,82 € | Nr. 32014 |
| Notar zusammen | 2.366,32 € | |
| Grundbuchamt: Vormerkung (0,5) | 317,50 € | Nr. 14150 |
| Grundbuchamt: Eigentümer (1,0) | 635,00 € | Nr. 14110 |
| Grundbuchamt: Löschung der Vormerkung | 25,00 € | Nr. 14152, keine Umsatzsteuer |
| Zusammen | 3.343,82 € | 1,11 % des Kaufpreises |
Beurkundung: die größte Position
Für Entwurf, Beratung und Beurkundung des Kaufvertrags berechnet der Notar eine 2,0-Gebühr (Nr. 211002). Fragen vor und nach dem Termin kosten nichts extra; die Beratung ist darin enthalten.5
Vollzug und Betreuung
Nach dem Termin holt der Notar ein, was für die Umschreibung nötig ist. Beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks gehört dazu die Erklärung der Gemeinde zu ihrem Vorkaufsrecht, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht einträgt (§ 28 BauGB6); beim Kauf einer Eigentumswohnung hat die Gemeinde dieses Vorkaufsrecht nicht (§ 24 Abs. 2 BauGB6). Stehen noch Grundschulden des Verkäufers im Grundbuch, besorgt er die Löschungsunterlagen von dessen Bank, bei Wohnungen die Zustimmung des Verwalters, wenn die Gemeinschaftsordnung sie verlangt. Das ist der Vollzug. Für die Mitteilung, dass Sie zahlen müssen, und die Überwachung der Umschreibung kommt die Betreuung dazu. Beide Gebühren fallen nur einmal an, egal wie viele Schritte es sind.4
XML-Daten für das Grundbuchamt
Ist bei einem Grundbuchamt der elektronische Rechtsverkehr eröffnet, müssen Notare dort elektronisch einreichen und die Angaben zusätzlich als strukturierten XML-Datensatz schicken (§ 1 Nds. eGruVO7). Beim Grundbuchamt Hannover gilt das seit dem 1. November 2022.7 Dafür berechnet der Notar neben dem Vollzug eine 0,1-Gebühr, höchstens 125 € (Nr. 22114, 221152).
Auslagen und Umsatzsteuer
Für Post und Telefon nimmt der Notar eine Pauschale von 20 % der Gebühren, höchstens 20 €. Kopien kosten 0,15 € je Seite, nach der Bundesnotarkammer erfahrungsgemäß zusammen rund 10 €.4 Ruft er das Grundbuch online ab, gibt er die Gebühr von 8 € je Abruf weiter (JVKostG Nr. 11518). Auf die Notarrechnung kommen 19 % Umsatzsteuer, auf die des Grundbuchamts nicht.
Grundbuchamt: drei Eintragungen
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht trägt zuerst eine Vormerkung für Sie ein, später Sie als Eigentümer, und löscht dann die Vormerkung (Nr. 14150, 14110, 141522). Wie lange es bis zur Vormerkung dauert, steht im Ratgeber Auflassungsvormerkung.
Abschnitt 4
Rechner: Notar und Grundbuch für Ihren Kauf
Tragen Sie Ihren Kaufpreis ein und, wenn Sie finanzieren, den Betrag der Grundschuld, den Ihre Bank verlangt. Der Rechner zeigt jede Gebühr einzeln, mit Pauschale und Umsatzsteuer.
Notar und Grundbuch beim Kauf
nach GNotKG, Stand 17.10.2026
Bis 3.000.000 €.
Notar und Grundbuch €
Anteil am Kaufpreis %
| Notar, Kaufvertrag | |
|---|---|
| Beurkundung (2,0) | € |
| Vollzug (0,5) | € |
| Betreuung (0,5) | € |
| XML-Daten (0,1) | € |
| Pauschale Post und Telefon | € |
| Umsatzsteuer 19 % | € |
| Notar, Kaufvertrag | € |
| Grundbuchamt, Kauf | |
| Vormerkung (0,5) | € |
| Eigentümer (1,0) | € |
| Löschung der Vormerkung | € |
| Grundbuchamt, Kauf | € |
| Grundschuld | |
| Notar: Beurkundung (1,0) | € |
| Notar: XML-Daten (0,2) | € |
| Notar: Pauschale | € |
| Notar: Umsatzsteuer 19 % | € |
| Grundbuchamt (1,0) | € |
| Grundschuld zusammen | € |
Gesetzliche Gebühren nach Tabelle B, keine Rechnung eines Notars. Geschäftswert ist der Kaufpreis; ist die Immobilie mehr wert, gilt der Verkehrswert. Nicht enthalten: Kopien, Grundbuchabrufe, eine mögliche Betreuungsgebühr bei der Grundschuld und die Kosten des Verkäufers für die Löschung seiner Grundschuld. Gerechnet mit einer Grundschuld ohne Brief.
Abschnitt 5
Was den Betrag erhöht oder senkt
Drei Fälle, in denen die Rechnung deutlich vom Beispiel abweicht.
-
50 €
Nur die Gemeinde fragen
Höchstbetrag für den Vollzug je behördlicher Erklärung statt einer 0,5-Gebühr (Nr. 221122).
-
2,0
Kauf platzt nach dem Entwurf
Für einen vollständigen Entwurf die volle Beurkundungsgebühr (§ 92 GNotKG9).
-
1,3
Grundschuld mit Brief
beim Grundbuchamt statt 1,0 Gebühren für eine Grundschuld ohne Brief (Nr. 141202).
Den größten Einfluss hat der Kaufpreis. Weil die Gebühren langsamer steigen als der Preis, sinkt ihr Anteil, je teurer die Immobilie ist. Nur an den Stufen der Tabelle springt er kurz nach oben: Bei 200.000 € sind es 1,15 %, bei 200.001 € schon 1,28 %. Daneben verändern diese Punkte die Rechnung:
Verkehrswert über dem Kaufpreis
Ist die Immobilie mehr wert als der vereinbarte Preis, rechnen Notar und Grundbuchamt mit dem Verkehrswert. Übernehmen Sie weitere Leistungen für den Verkäufer, zählen sie zum Preis dazu (§ 47 GNotKG3).
Wenn der Notar nur die Gemeinde fragt
Die volle 0,5-Gebühr für den Vollzug fällt an, wenn der Notar etwa Löschungsunterlagen oder eine Zustimmung des Verwalters einholt. Muss er nur die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht besorgen, sind es höchstens 50 € (Nr. 221122). Bei 300.000 € sinkt die Notarrechnung dadurch von 2.366,32 € auf 2.047,99 €.
Grundschuld mit Brief oder mit Auflagen der Bank
Eine Briefgrundschuld kostet beim Grundbuchamt 1,3 statt 1,0 Gebühren. Nimmt der Notar die Grundschuldurkunde für Ihre Bank entgegen oder muss er vor der Herausgabe Bedingungen prüfen, kann eine 0,5-Betreuungsgebühr aus dem Betrag der Grundschuld dazukommen.4
Wenn der Kauf platzt
Endet das Verfahren, nachdem der Notar seinen Entwurf verschickt hat, berechnet er 0,5 bis 2,0 Gebühren, mindestens 120 € (Nr. 213022). Für einen vollständigen Entwurf ist es die volle 2,0-Gebühr (§ 92 Abs. 2 GNotKG9), bei 300.000 € also 1.270 € plus Auslagen und Umsatzsteuer. Zahlen muss, wer den Entwurf in Auftrag gegeben hat (§ 29 GNotKG9). Lassen Sie ihn deshalb erst kommen, wenn Ihre Finanzierung steht. Was die Bank dafür prüft, steht im Ratgeber Finanzierungsbestätigung.
Verhandeln geht nicht
Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG9). Den Notar wählen Sie trotzdem frei. Weil der Käufer die Kosten trägt, hat er bei der Wahl meist das erste Wort.5
Abschnitt 6
Ist es in Niedersachsen anders als in NRW oder Bayern?
| Bundesrechtin allen Ländern gleich | NiedersachsenLandesrecht | |
|---|---|---|
| Was | Gebühren von Notar und Grundbuchamt | Grunderwerbsteuer und elektronisches Grundbuchamt |
| Gesetz | Gerichts- und Notarkostengesetz | Steuersatzgesetz, Verordnung zum Grundbuchamt |
| Bei 300.000 € | 3.268,25 € ohne XML-Gebühr | 15.000 € Steuer, dazu 75,57 € XML-Gebühr mit Umsatzsteuer |
| Fazit | kein Unterschied zu NRW, Bayern oder Hessen | Unterschiede liegen in der Steuer |
Das GNotKG ist ein Bundesgesetz. Ein Notar in Hannover rechnet deshalb nach denselben Sätzen ab wie einer in Köln, München oder Frankfurt, und das Grundbuchamt ebenso. Für einen Kauf in NRW, Bayern oder Hessen gelten dieselben Gebühren.
Was sich zwischen den Ländern unterscheidet, ist die Grunderwerbsteuer. In Niedersachsen beträgt sie 5 % des Kaufpreises.12 Bei 300.000 € sind das 15.000 €, rund viereinhalbmal so viel wie Notar und Grundbuch zusammen. Wie sie berechnet wird und wann Sie befreit sind, steht im Ratgeber Grunderwerbsteuer in Niedersachsen. Alle Kaufnebenkosten mit Makler rechnet die Übersicht Immobilie kaufen.
Auch die XML-Gebühr hängt vom Land ab: Sie fällt nur an, wo der elektronische Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt eröffnet ist. Niedersachsen hat ihn per Verordnung Amtsgericht für Amtsgericht eingeführt, in Hannover zum 1. November 2022.7
Abschnitt 7
Wer zahlt, und wie Sie die Rechnung prüfen
Kostenberechnung§ 19 GNotKG
- 1VerfahrenKaufvertrag
- 2NummerKV 21100
- 3Geschäftswert300.000 €
- 4Betrag1.270,00 €
- 5Vorschüsse0,00 €
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB10). Die Löschung alter Grundschulden übernimmt regelmäßig der Verkäufer. Gegenüber Notar und Grundbuchamt haften trotzdem beide.5 Was der Verkäufer im Einzelnen zahlt, steht im Ratgeber Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?
Wann die Rechnungen kommen
Notar und Grundbuchamt rechnen getrennt ab. Die Gebühren des Notars werden fällig, wenn das jeweilige Verfahren beendet ist, seine Auslagen sofort (§ 10 GNotKG11). Unterschreiben Käufer und Verkäufer gemeinsam, kann der Notar die Kosten des Vertrags von jedem verlangen (§§ 30, 32 GNotKG11).
So prüfen Sie die Rechnung
Die Rechnung des Notars muss das Verfahren, die Nummern des Kostenverzeichnisses, den Geschäftswert, jede Gebühr und Auslage sowie gezahlte Vorschüsse nennen. Fehlt eine dieser Angaben, ist sie unwirksam (§ 19 Abs. 2 und 4 GNotKG11). Mit dem Geschäftswert und dem Rechner oben können Sie jede Position nachrechnen.
Begriffe kurz erklärt
- Geschäftswert
- der Wert, nach dem Notar und Grundbuchamt ihre Gebühren berechnen; beim Kauf der Kaufpreis, mindestens der Verkehrswert.
- Tabelle B
- Gebührentabelle im GNotKG für Notare und Grundbuchämter; aus ihr folgt die volle Gebühr für einen Geschäftswert.
- Grundschuld
- die Sicherheit der Bank für Ihren Kredit, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs.
- Vormerkung
- Eintrag im Grundbuch, der Ihren Anspruch auf das Eigentum sichert, bis Sie selbst eingetragen sind.
Quellen
- § 34 GNotKG und Gebührentabelle B (Anlage 2, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109, in Kraft seit 1. Juni 2025 nach Art. 13 Abs. 3): § 34 · Gebührentabelle · BGBl. 2025 I Nr. 109
- GNotKG, Kostenverzeichnis (Anlage 1): Nr. 14110, 14120, 14121, 14150, 14152 (Grundbuchamt), 21100, 21200, 21300, 21302, 22110, 22112, 22114, 22115, 22200, 32001, 32005, 32011, 32014 (Notar): Kostenverzeichnis
- Geschäftswert nach GNotKG: § 45 (Vormerkung) · § 47 (Kaufpreis, mindestens Verkehrswert) · § 53 (Grundschuld) · §§ 112, 113 (Vollzug, Betreuung)
- Bundesnotarkammer – Beispielberechnungen (Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, 160.000 €; Grundschuldbestellung)
- Bundesnotarkammer: Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“ · Glossar Grundstückskaufverträge
- Baugesetzbuch: § 24 Abs. 2 – kein Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Kauf von Wohnungseigentum · § 28 – Eintragung nur mit Nachweis zum Vorkaufsrecht der Gemeinde
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern (Nds. eGruVO) vom 8. Februar 2022, § 1: Nds. GVBl. Nr. 6/2022 · Amtsgericht Hannover: Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
- Justizverwaltungskostengesetz, Kostenverzeichnis Nr. 1151 – Abruf aus dem Grundbuch
- GNotKG: § 29 (Kostenschuldner) · § 92 (Rahmengebühren) · § 125 (Verbot der Gebührenvereinbarung)
- § 448 BGB – Kosten der Beurkundung und Eintragung trägt der Käufer
- GNotKG: § 10 (Fälligkeit) · § 19 (Kostenberechnung) · § 30 · § 32 (Haftung, Gesamtschuld)
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, § 1 Abs. 2: 5 % ab 1. Januar 2014
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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