Ratgeber · Vermieter

Nebenkosten­abrechnung zu spät: bis wann sie da sein muss und was dann gilt

Für Vermieter und Mieter: die Frist von zwölf Monaten, was nach ihrem Ablauf gilt und wann eine Verspätung entschuldigt ist. Mit Fristrechner.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Kommt die Nebenkostenabrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter an, ist sie zu spät: Eine Nachzahlung darf der Vermieter dann nicht mehr verlangen. Für das Kalenderjahr 2025 ist der 31. Dezember 2026 der letzte Tag. Es zählt, wann die Abrechnung ankommt, nicht wann sie abgeschickt wurde. Ein Guthaben muss der Vermieter trotzdem auszahlen. Nachfordern darf er nur, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

2025Abrechnungsjahr

2026zwölf Monate Zeit

31.12.2026Abrechnung muss beim Mieter sein

  • Zugang bis 31.12.2026Nachzahlung möglich
  • Zugang ab 1.1.2027keine Nachzahlungaußer die Verspätung ist nicht zu vertreten
  • Guthabenimmer auszahlen

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

Abschnitt 2

Bis wann muss die Nebenkosten­abrechnung beim Mieter sein?

Zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung beim Mieter sein.
Letzter Tag für den Zugang beim Mieter
AbrechnungszeitraumSpätester ZugangWochentag
1. 1. bis 31. 12. 202531.12.2026Donnerstag
1. 7. 2025 bis 30. 6. 202630.06.2027Mittwoch
1. 10. 2025 bis 30. 9. 202630.09.2027Donnerstag
1. 1. bis 31. 12. 202631.12.2027Freitag

Das Gesetz spricht von Betriebskosten. Zahlt Ihr Mieter darauf Vorauszahlungen, rechnen Sie jährlich ab. Die Abrechnung ist ihm „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“ (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB1). Rechnen Sie nach Kalenderjahr ab, endet die Frist für 2025 also am 31. Dezember 2026. Endet Ihr Abrechnungszeitraum an einem anderen Monatsletzten, etwa am 30. Juni, ist es dieser Tag ein Jahr später.

Es zählt der Zugang, nicht der Poststempel

Mitgeteilt ist die Abrechnung erst mit dem Zugang beim Mieter. Sie rechtzeitig abzuschicken, genügt nicht. Geht der Brief verloren oder kommt er zu spät, tragen Sie das Risiko, denn die Post handelt für Sie. Dass Sie einen Brief abgeschickt haben, beweist auch nicht, dass er angekommen ist (BGH, VIII ZR 107/082).

Wochenende und Feiertage

Die Fristregeln des BGB gelten auch hier (§§ 186 bis 188 BGB3). Auf den nächsten Werktag verschiebt § 193 BGB ein Fristende, das auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, aber nur bei Willenserklärungen und Leistungen. Ob das für die Abrechnung gilt, ist nicht geklärt: Der Bundesgerichtshof sieht in ihr einen bloßen Rechenvorgang (VIII ZR 263/094) und nennt für das Abrechnungsjahr 2004 den 31. Dezember 2005 als Fristende, einen Samstag (VIII ZR 107/082). Verlassen Sie sich deshalb nicht auf den Montag: Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sorgen Sie für Zugang an einem Werktag davor. Im Jahr 2028 ist der 31. Dezember ein Sonntag.

Was als Abrechnung zählt

Die Frist wahrt nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung. In Häusern mit mehreren Wohnungen gehören dazu regelmäßig die Gesamtkosten, die erläuterten Verteilerschlüssel, der Anteil des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen. Ob jede Zahl stimmt, ist für die Frist gleich. Einen inhaltlichen Fehler zulasten des Mieters können Sie nach Fristablauf aber nicht mehr korrigieren, außer Sie haben ihn nicht zu vertreten (BGH, VIII ZR 115/045). Welche Kosten überhaupt hineingehören, zeigt der Ratgeber Nicht umlagefähige Nebenkosten.

Abschnitt 3

Fristrechner: Bis wann muss die Abrechnung da sein?

Tragen Sie den letzten Tag Ihres Abrechnungszeitraums ein. Ist die Abrechnung schon beim Mieter, auch den Tag, an dem sie ankam. Dann zeigt der Rechner, ob sie rechtzeitig war und bis wann Ihr Mieter Einwendungen erheben kann.

Fristen der Nebenkosten­abrechnung

nach § 556 BGB, Stand 17.10.2026

Spätester Zugang beim Mieter31. Dezember 2026Donnerstag
Ihre Abrechnung kamrechtzeitigEine Nachzahlung können Sie verlangen.
Einwendungen des Mieters bis16. November 2027Dienstag

Gerechnet nach § 556 Abs. 3 BGB mit §§ 187 und 188 BGB. Fällt ein Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag in Niedersachsen, verschiebt der Rechner es nicht, sondern nennt den sicheren Werktag davor. Ob eine Verspätung entschuldigt ist, prüft der Rechner nicht (Abschnitt 5).

Abschnitt 4

Nebenkosten­abrechnung zu spät: was dann gilt

Nach Fristablauf verlieren Sie die Nachzahlung, nicht die Pflicht abzurechnen.
Rechtzeitig oder zu spät beim Mieter
Rechtzeitigbis zum letzten Tag der Frist Zu spätdanach zugegangen
Nachzahlungkönnen Sie verlangenausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten
Guthabenzahlen Sie auszahlen Sie aus
Fehler zulasten des Mietersbis Fristende korrigierbarnicht mehr korrigierbar
AbrechnenPflichtbleibt Pflicht

Nach Ablauf der Frist ist nur die Nachforderung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB1). Ihre Pflicht, jährlich abzurechnen, bleibt. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, zahlen Sie es auch nach Fristende aus. Ein Mieter, der eine Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten hat, prüft deshalb zuerst das Datum, an dem sie ankam.

Wenn der Mieter schon gezahlt hat

Hat Ihr Mieter eine Nachforderung bezahlt, die wegen der Frist ausgeschlossen war, kann er das Geld zurückverlangen (BGH, VIII ZR 94/056).

Gar keine Abrechnung: Vorauszahlungen zurück?

Im laufenden Mietverhältnis nicht. Ihr Mieter darf aber seine laufenden Vorauszahlungen zurückhalten, bis die Abrechnung vorliegt. Dieses Zurückbehaltungsrecht schützt ihn ausreichend (BGH, VIII ZR 191/057). Ist er ausgezogen, kann er die Vorauszahlungen für den nicht abgerechneten Zeitraum zurückverlangen, soweit er sie nicht schon während der Mietzeit zurückhalten konnte (BGH, VIII ZR 57/04 und 315/118).

Abschnitt 5

Wann ist eine Verspätung entschuldigt?

Nachfordern dürfen Sie nur, wenn weder Sie noch Ihre Helfer die Verspätung verschuldet haben und Sie danach zügig abrechnen.

Nach Fristablauf dürfen Sie nur nachfordern, wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben. Dann müssen Sie konkret darlegen, was Sie unternommen haben, um rechtzeitig abzurechnen (BGH, VIII ZR 249/159). Für Fehler von Personen, die Sie mit der Abrechnung oder ihrer Zustellung betrauen, haften Sie wie für eigene (§ 278 BGB10). Solche Personen heißen Erfüllungsgehilfen.

Wenn die Hausverwaltung zu spät abrechnet

Haben Sie eine Mietverwaltung mit der Nebenkostenabrechnung beauftragt, ist ihre Verspätung gegenüber dem Mieter Ihre Verspätung (§ 278 BGB10). Sie verlieren die Nachzahlung genauso, als hätten Sie selbst zu spät abgerechnet.

Wenn die Hausgeldabrechnung der WEG fehlt

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung warten viele Vermieter auf die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft. Die Frist gilt trotzdem. Der Beschluss der Eigentümer über die Jahresabrechnung ist keine Voraussetzung für Ihre Abrechnung. Eine Klausel im Mietvertrag, nach der erst danach abgerechnet wird, ist unwirksam (§ 556 Abs. 5 BGB1).

Der WEG-Verwalter ist zwar nicht Ihr Erfüllungsgehilfe. Entlastet sind Sie aber nur, wenn Sie konkret darlegen, was Sie selbst unternommen haben. Zumutbar ist, ihn rechtzeitig zur Vorlage der Jahresabrechnung aufzufordern, Einsicht in die Unterlagen zu verlangen und notfalls gerichtlich gegen ihn vorzugehen; so das Landgericht in dem Fall, den der Bundesgerichtshof bestätigt hat (BGH, VIII ZR 249/159). Welche Teile des Hausgelds Sie überhaupt umlegen dürfen, steht im Ratgeber Hausgeld auf den Mieter umlegen.

Wenn ein Bescheid später kommt

Setzt das Finanzamt etwa die Grundsteuer rückwirkend neu fest, haben Sie das nicht zu vertreten. Sie dürfen sich die Nachberechnung dieser Position in der Abrechnung vorbehalten (BGH, VIII ZR 264/1211). Liegen die Unterlagen vor, fordern Sie im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach (BGH, VIII ZR 220/0512).

Abschnitt 6

Wie lange kann der Mieter Einwendungen erheben?

Zweimal zwölf Monate: erst für Ihre Abrechnung, dann für die Einwendungen Ihres Mieters.

Auch Ihr Mieter hat eine Frist. Einwendungen gegen die Abrechnung muss er Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach ihrem Zugang mitteilen. Danach kann er sie nicht mehr geltend machen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BGB1). Erhält er die Abrechnung am 16. November 2026, endet seine Frist am 16. November 2027.

Um die Abrechnung zu prüfen, darf er die Belege einsehen. Sie dürfen sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB1). Nach einer Abrechnung kann jede Seite die Vorauszahlungen in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB13).

Abschnitt 7

So kommt Ihre Abrechnung rechtzeitig an

Von den Unterlagen bis zum Zugang beim Mieter – in dieser Reihenfolge.
  1. 1

    Unterlagen anfordern

    Rechnungen, Bescheide und Zählerstände sammeln. Bei einer Eigentumswohnung die Jahresabrechnung früh und schriftlich beim WEG-Verwalter anfordern.

  2. 2

    Abrechnen

    Gesamtkosten, erläuterte Schlüssel, Anteil des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen. Fehlt ein Bescheid ohne Ihr Verschulden, behalten Sie die Position vor.

  3. 3

    Zustellen

    Persönlich übergeben oder durch einen Boten einwerfen lassen, der es bezeugen kann. Datum und Uhrzeit notieren.

  4. 4

    Letzter Tag

    Zugang spätestens am letzten Tag der Frist. Fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, an einem Werktag davor.

  5. 5

    Belege zeigen

    Ihr Mieter darf sie einsehen und hat zwölf Monate für Einwendungen.

Und Ihre Steuererklärung?

Sie hängt nicht an der Abrechnung. Einnahmen zählen in dem Jahr, in dem sie Ihnen zufließen, Ausgaben in dem Jahr, in dem Sie sie zahlen (§ 11 EStG14). Eine Nachzahlung für 2025, die erst 2026 eingeht, ist also eine Einnahme des Jahres 2026.

Welche Pflichten als Vermieter sonst jedes Jahr wiederkommen, zeigt mein Überblick Pflichten als Vermieter.

Begriffe kurz erklärt

Betriebskosten
laufende Kosten von Haus und Grundstück, die Sie nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegen dürfen, wenn der Mietvertrag es vorsieht; im Alltag oft Nebenkosten genannt.
Abrechnungszeitraum
die zwölf Monate, über die Sie die Vorauszahlungen abrechnen; oft das Kalenderjahr.
Zugang
die Abrechnung ist beim Mieter angekommen, also in seinen Empfangsbereich gelangt, etwa in seinen Briefkasten.
Formell ordnungsgemäß
eine Abrechnung, die die Kosten geordnet zusammenstellt und die Mindestangaben enthält, auch wenn einzelne Zahlen falsch sind.
Zurückbehaltungsrecht
das Recht, eine eigene Zahlung zu verweigern, bis die andere Seite ihre Pflicht erfüllt (§ 273 BGB).
Erfüllungsgehilfe
eine Person oder Firma, der Sie die Erfüllung Ihrer Pflicht überlassen, etwa die Post oder Ihre Mietverwaltung.

Quellen

  1. § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten (Abs. 3: Abrechnungs- und Einwendungsfrist, Abs. 4: Belege, Abs. 5: abweichende Vereinbarungen)
  2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Januar 2009, VIII ZR 107/08 – Frist nur gewahrt, wenn die Abrechnung zugeht; die Post ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters
  3. Fristberechnung im BGB: § 186 · § 187 · § 188 · § 193 (Sonn- und Feiertag; Sonnabend)
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. April 2010, VIII ZR 263/09 – die Betriebskostenabrechnung ist ein Rechenvorgang ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert
  5. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. November 2004, VIII ZR 115/04 – formell ordnungsgemäße Abrechnung wahrt die Frist; Mindestangaben
  6. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2006, VIII ZR 94/05 – bezahlte, ausgeschlossene Nachforderung kann zurückverlangt werden
  7. Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. März 2006, VIII ZR 191/05 – im laufenden Mietverhältnis Zurückbehaltungsrecht statt Rückzahlung: Urteil · § 273 BGB
  8. Bundesgerichtshof zur Rückzahlung nach dem Auszug: Urteil vom 9. März 2005, VIII ZR 57/04 · Urteil vom 26. September 2012, VIII ZR 315/11
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, VIII ZR 249/15 – Frist gilt auch ohne Beschluss über die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümer; eigene Bemühungen des Vermieters
  10. § 278 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
  11. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2012, VIII ZR 264/12 – Vorbehalt der Nachberechnung bei rückwirkender Grundsteuer
  12. Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Juli 2006, VIII ZR 220/05 – Nachforderung im Regelfall binnen drei Monaten nach Wegfall des Hindernisses
  13. § 560 BGB – Veränderungen von Betriebskosten (Abs. 4: Anpassung der Vorauszahlungen)
  14. § 11 EStG – Zufluss von Einnahmen und Abfluss von Ausgaben

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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Meine Mietverwaltung übernimmt auch für einzelne Wohnungen die Arbeit, die jedes Jahr wiederkommt:

  • Mieteingang und Mahnwesen
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  • Mieterwechsel und Neuvermietung

Als WEG-Verwalter erstelle ich außerdem die Jahresabrechnung für Eigentümergemeinschaften. Was ich bei Vermietung und Verwaltung übernehme, steht auf meinen Seiten Wohnung vermieten in Hannover und Mietverwaltung in Hannover.