1. Neben­kosten­abrechnungAus Ihren Rechnungen und Bescheiden, für jeden Mieter im Haus
  2. Reparaturen koordiniertHandwerk aus der Region, komplexe Projekte mit Sachverständigen
Was ich in Ihrem Miethaus übernehme – vom Mieteingang bis zum Mieterwechsel

Verwalten · Miethaus

Mietverwaltung in Hannover

Ihnen gehört ein ganzes Miethaus in Hannover oder der Region – geerbt, jahrelang selbst verwaltet oder weit weg von Ihrem Wohnort? Ich übernehme die laufende Arbeit im ganzen Haus: Mieteingang und Mahnwesen, die Nebenkostenabrechnung für alle Mieter, Reparaturen und Mieterwechsel. Sie gewinnen Zeit und bestimmen weiter über Mieter, Miete und Investitionen.

  • Abrechnung für jeden Mieter im Haus
  • Technik selbst, Hausmeister über Partner
  • Ein Ansprechpartner für Sie und Mieter

Was ich in Ihrem Miethaus übernehme

Ohne Teilung in Wohnungseigentum gibt es keine Versammlung, kein Hausgeld und keinen Beschluss: Über das Haus entscheiden Sie allein. Welche Aufgaben ich übernehme, legt Ihr Vertrag mit WLH Immobilien fest – diese gehören dazu:

Miete und Abrechnung

  • Mieteingang
  • Mahnwesen
  • Nebenkostenabrechnung

Am Haus

  • Reparaturen
  • Technische Betreuung
  • Hausmeister über Partner
  • Treppenhausreinigung über Partner

Mieterwechsel

  • Kündigung
  • Übergabe mit Protokoll
  • Neuvermietung auf Wunsch

Bei Ihnen bleiben die Entscheidungen: wer einzieht, ob modernisiert wird und ob Sie die Miete anpassen. Mahnungen gehören als erlaubte Nebenleistung zur Hausverwaltung (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG); geht es vor Gericht, ist das ein Fall für einen Fachanwalt für Mietrecht.

Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, entscheidet über Dach, Fassade und Heizung die Gemeinschaft – dafür gibt es die WEG-Verwaltung für aufgeteilte Häuser. Für eine vermietete Wohnung darin gibt es die Sondereigentumsverwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung.

Hellmuth Pusch, Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH

Hellmuth Pusch · Geschäftsführer

Warum Sie Ihr Miethaus mit mir verwalten lassen

Im ganzen Miethaus tragen Sie Abrechnung, Pflichten am Haus und Mieter allein – keine Gemeinschaft und kein Beirat teilt sie mit Ihnen. Diese Arbeit nehme ich Ihnen ab, als fester Ansprechpartner für Sie und Ihre Mieter. Zur Prüfung als zertifizierter Verwalter gehören auch Mietrecht und Heizkostenverordnung – die Regeln, nach denen hier abgerechnet wird.

Siegel „immowelt Partner“

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, erteilt von der IHK Hannover · Hellmuth Pusch: zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter · Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG · Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Serbokroatisch

Wenn die Miete nicht kommt

Ohne andere Vereinbarung ist die Miete zu Beginn des Monats fällig, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB). Ich prüfe den Eingang und mahne Rückstände an.

Mit Rechner für Ihren Fall: ab wann Mietrückstand zur Kündigung reicht.

Die Abrechnung der Nebenkosten im ganzen Haus

Im Miethaus rechnen Sie aus Ihren eigenen Rechnungen und Bescheiden ab, ohne Hausgeldabrechnung dazwischen. Diese Abrechnung erstelle ich für jeden Mieter im Haus.

Miete anpassen nach dem Mietspiegel

Im laufenden Vertrag ist die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze. In Hannover lässt sie sich mit dem qualifizierten Mietspiegel 2025 belegen, gültig seit 18.12.2025 – für Wohnungen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, und dort liegen 85 % aller Wohnungen der Stadt.

Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete
RegelWas gilt
WartezeitZum Zeitpunkt der Erhöhung muss die Miete 15 Monate gleich geblieben sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen (§ 558 Abs. 1 BGB).
FormTextform mit Begründung. Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben zur Wohnung, müssen sie im Schreiben stehen, selbst wenn Sie sich auf ein anderes Begründungsmittel stützen (§ 558a Abs. 1, 3 BGB).
ZustimmungZustimmen kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang; dann gilt die neue Miete ab Beginn des dritten. Bleibt die Zustimmung aus, haben Sie im Anschluss drei Monate für eine Klage (§ 558b BGB).
Kappungs­grenzeIn drei Jahren höchstens 20 % mehr, in der Stadt und acht Umlandkommunen 15 % bis 31.12.2029. Mieterhöhungen wegen Modernisierung und Betriebskosten (§§ 559 bis 560) werden dabei nicht eingerechnet (§ 558 Abs. 3 BGB).

Solange eine Staffel- oder Indexmiete läuft, gibt es keine Erhöhung nach § 558 (§§ 557a, 557b BGB, Indexmiete oder Staffelmiete im Vergleich). Liegt Ihr Haus in der Stadt Hannover, können Sie für jede Wohnung die Vergleichsmiete mit dem Rechner ablesen.

Miethäuser in Hannover und der Region

Welche Miete Sie verlangen dürfen, hängt an der Wohnlage und daran, ob Ihre Gemeinde in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung steht. Jede der 20 Umlandkommunen hat einen eigenen qualifizierten Mietspiegel 2025.

In der Stadt

  • Oststadt

    Gute Wohnlage

    Alle 52 Einträge im Wohnlagenverzeichnis liegen in guter Lage. Für eine Wohnung bis Baujahr 1918 unter 65 m² nennt der Mietspiegel dort im Mittel 8,66 €/m² (7,07 bis 10,57 €).

  • Vahrenwald

    Normale Wohnlage

    Alle 126 Einträge liegen in normaler Lage. Für eine Wohnung bis Baujahr 1918 unter 85 m² nennt der Mietspiegel hier im Mittel 7,91 €/m² (6,43 bis 9,98 €).

In der Region

  • Seelze

    Kappungsgrenze 15 %

    56,3 % aller Wohnungen sind vermietet, mehr als in jeder anderen Umlandkommune. Wie in der Stadt darf die Miete bis zur Vergleichsmiete in drei Jahren um höchstens 15 % steigen.

  • Lehrte

    Kappungsgrenze 20 %

    49,8 % aller Wohnungen sind vermietet, doch Lehrte steht nicht in der Verordnung. Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete dürfen hier in drei Jahren bis zu 20 % betragen.

Auch in den übrigen Kommunen der Region Hannover übernehme ich die Mietverwaltung – nennen Sie mir im Formular die Adresse Ihres Hauses.

Fristen im Miethaus

Vier Termine, die Eigentümer eines ganzen Miethauses bis 2029 im Blick haben sollten.

  1. 31.12.2026

    Abrechnung und Zähler

    Rechnen Sie nach Kalenderjahr ab, muss die Abrechnung für 2025 bei den Mietern sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wärme- und Warmwasserzähler sowie Heizkostenverteiler, die noch nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen bis dahin nachgerüstet oder getauscht sein – es sei denn, das ist im Einzelfall technisch nicht möglich oder eine unbillige Härte (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).

  2. April 2027

    Mietspiegel angepasst

    Zwei Jahre nach dem Stichtag der Daten, dem 1. April 2025, ist der qualifizierte Mietspiegel an die Marktentwicklung anzupassen (§ 558d Abs. 2 BGB).

  3. 30.09.2027

    Heizungsprüfung

    In Häusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis dahin geprüft und optimiert sein; zeigt die Prüfung Bedarf, sind die Maßnahmen binnen eines Jahres umzusetzen (§ 60b GModG).

  4. 31.12.2029

    Ende der 15-%-Grenze

    Mit Ablauf des Jahres endet die abgesenkte Kappungsgrenze der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung in der Stadt und acht Umlandkommunen. Verlängert das Land sie nicht, gelten danach auch dort 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB).

Dauerhaft dazu: Hat das Haus eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung und wird geduscht, ist das Trinkwasser mindestens alle drei Jahre auf Legionellen zu untersuchen. Wann das zutrifft, zeigt die Legionellenprüfung im Mietshaus.

Wenn ein Mieter auszieht

Ein Mieterwechsel läuft über mich – von der Kündigung bis zum nächsten Mietvertrag.

  1. Kündigung und Frist

    Gesetzlich gilt: Wer bis zum dritten Werktag eines Monats kündigt, beendet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Kündigen Sie selbst, brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, und Ihre Frist wächst fünf und acht Jahre nach der Überlassung um je drei Monate (§§ 573, 573c Abs. 1 BGB) – ob ein Grund trägt, klärt ein Fachanwalt.

  2. Übergabe mit Protokoll

    Beim Auszug halte ich den Zustand der Wohnung im Protokoll fest. Ob der Mieter renovieren muss, hängt an der Klausel im Vertrag: wann eine Klausel zu Schönheitsreparaturen gilt.

  3. Neu vermieten

    Auf Wunsch suche ich den nächsten Mieter: Miete, Inserat, Besichtigungen, stufenweise Bewerberprüfung, Vertrag. Wer einzieht, entscheiden Sie – mehr zur Neuvermietung: Mietpreis, Mieterauswahl und Vertrag.

Kommen Sie von einer anderen Mietverwaltung, sollten Ihre Mieter rechtzeitig erfahren, an wen sie ab wann zahlen. Wie Sie den bisherigen Vertrag beenden: eine Mietverwaltung kündigen oder wechseln.

Was die Mietverwaltung kostet

Was die Mietverwaltung Ihres Hauses kostet, steht in Ihrem Angebot, bevor Sie sich entscheiden – und bezahlt wird sie von Ihnen, nicht von den Mietern.

Nennen Sie mir im Formular die Adresse und die Zahl der Einheiten – dann erhalten Sie ein Angebot.