





- 1Mieteingang & MahnungFällig bis zum dritten Werktag: Eingang geprüft, Rückstand angemahnt
- 2NebenkostenabrechnungAus Ihren Rechnungen und Bescheiden, für jeden Mieter im Haus
- 3Reparaturen koordiniertHandwerk aus der Region, komplexe Projekte mit Sachverständigen
- 4Mieterwechsel geregeltKündigung, Übergabe mit Protokoll, auf Wunsch die Neuvermietung
Verwalten · Miethaus
Mietverwaltung in Hannover
Ihnen gehört ein ganzes Miethaus in Hannover oder der Region – geerbt, jahrelang selbst verwaltet oder weit weg von Ihrem Wohnort? Ich übernehme die laufende Arbeit im ganzen Haus: Mieteingang und Mahnwesen, die Nebenkostenabrechnung für alle Mieter, Reparaturen und Mieterwechsel. Sie gewinnen Zeit und bestimmen weiter über Mieter, Miete und Investitionen.
- Abrechnung für jeden Mieter im Haus
- Technik selbst, Hausmeister über Partner
- Ein Ansprechpartner für Sie und Mieter
Was ich in Ihrem Miethaus übernehme
Ohne Teilung in Wohnungseigentum gibt es keine Versammlung, kein Hausgeld und keinen Beschluss: Über das Haus entscheiden Sie allein. Welche Aufgaben ich übernehme, legt Ihr Vertrag mit WLH Immobilien fest – diese gehören dazu:
Miete und Abrechnung
- Mieteingang
- Mahnwesen
- Nebenkostenabrechnung
Am Haus
- Reparaturen
- Technische Betreuung
- Hausmeister über Partner
- Treppenhausreinigung über Partner
Mieterwechsel
- Kündigung
- Übergabe mit Protokoll
- Neuvermietung auf Wunsch
Bei Ihnen bleiben die Entscheidungen: wer einzieht, ob modernisiert wird und ob Sie die Miete anpassen. Mahnungen gehören als erlaubte Nebenleistung zur Hausverwaltung (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG); geht es vor Gericht, ist das ein Fall für einen Fachanwalt für Mietrecht.
Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, entscheidet über Dach, Fassade und Heizung die Gemeinschaft – dafür gibt es die WEG-Verwaltung für aufgeteilte Häuser. Für eine vermietete Wohnung darin gibt es die Sondereigentumsverwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung.

Hellmuth Pusch · Geschäftsführer
Warum Sie Ihr Miethaus mit mir verwalten lassen
Im ganzen Miethaus tragen Sie Abrechnung, Pflichten am Haus und Mieter allein – keine Gemeinschaft und kein Beirat teilt sie mit Ihnen. Diese Arbeit nehme ich Ihnen ab, als fester Ansprechpartner für Sie und Ihre Mieter. Zur Prüfung als zertifizierter Verwalter gehören auch Mietrecht und Heizkostenverordnung – die Regeln, nach denen hier abgerechnet wird.
Das letzte Wort haben Sie
Wer einzieht, welche Miete gilt und was ins Haus investiert wird, entscheiden Sie. Die laufende Arbeit am Haus übernehme ich.
Mahnwesen bei mir
Ich behalte den Mieteingang im Blick und schreibe die Mahnungen. Geht es vor Gericht, ist das ein Fall für einen Fachanwalt für Mietrecht.
Technik selbst betreut
Die technische Betreuung Ihres Hauses liegt bei mir; für komplexe Projekte hole ich bei Bedarf Sachverständige dazu.
Dienste über Partner
Für Hausmeisterdienst und Treppenhausreinigung arbeite ich mit Partnern, für Reparaturen mit Handwerk aus meinem Netzwerk.
Auszug mit Protokoll
Beim Auszug halte ich den Zustand der Wohnung im Protokoll fest und suche auf Wunsch den nächsten Mieter.
Meldungen direkt bei mir
Ihre Mieter melden Schäden über mein Formular oder Mo–Fr 9–17 Uhr am Telefon – Sie müssen nicht vermitteln.
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, erteilt von der IHK Hannover · Hellmuth Pusch: zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter · Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG · Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Serbokroatisch
Wenn die Miete nicht kommt
Ohne andere Vereinbarung ist die Miete zu Beginn des Monats fällig, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB). Ich prüfe den Eingang und mahne Rückstände an.
Fristlose Kündigung
Sie ist möglich, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist oder über mehr als zwei Termine hinweg mit insgesamt zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Eine Abmahnung braucht es dafür nicht (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3); ob die Kündigung im Einzelfall trägt, klärt ein Fachanwalt.
Schonfrist
Zahlt der Mieter bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage alles Fällige nach oder verpflichtet sich eine öffentliche Stelle dazu, wird die fristlose Kündigung unwirksam – außer das ist in den zwei Jahren davor schon einmal geschehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung wird durch die Nachzahlung nicht automatisch unwirksam; eine Reform dazu ist geplant, aber nicht beschlossen.
Mit Rechner für Ihren Fall: ab wann Mietrückstand zur Kündigung reicht.
Die Abrechnung der Nebenkosten im ganzen Haus
Im Miethaus rechnen Sie aus Ihren eigenen Rechnungen und Bescheiden ab, ohne Hausgeldabrechnung dazwischen. Diese Abrechnung erstelle ich für jeden Mieter im Haus.
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Hausmeister und Reinigung
Treppenhausreinigung und Hauswart lassen sich umlegen, wenn der Mietvertrag sie als Betriebskosten nennt (§ 556 Abs. 1 BGB, § 2 Nr. 9, 14 BetrKV). Beim Hauswart gilt das aber nicht für den Teil seiner Arbeit, der auf Reparatur, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder Verwaltung entfällt; diesen Anteil zahlen Sie selbst. Mehr dazu: welche Kosten Sie selbst tragen.
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Nach Wohnfläche
Ohne andere Vereinbarung verteilen Sie nach dem Anteil der Wohnfläche; was nach Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch (§ 556a Abs. 1 BGB). In einer vermieteten Eigentumswohnung gilt dagegen grundsätzlich der Schlüssel der Gemeinschaft.
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Heizung nach Verbrauch
Bei zentraler Heizung werden von den Heiz- und von den Warmwasserkosten je 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt (§§ 7, 8 HeizkostenV). Für die Heizkosten sind es genau 70 % in Häusern mit Öl- oder Gasheizung, die den Wärmeschutz von 1994 nicht erreichen und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind (§ 7 Abs. 1). Wer nicht verbrauchsabhängig abrechnet, riskiert 15 % Kürzung, ohne vorgeschriebene fernablesbare Zähler oder Verbrauchsinformation 3 % (§ 12 Abs. 1).
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Frist, Belege, Einwände
Geht die Abrechnung später als zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum zu, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Der Mieter hat ab Zugang zwölf Monate für Einwände (§ 556 Abs. 3 BGB) und darf die Belege einsehen – nach Ihrer Wahl auch digital (§ 556 Abs. 4).
Miete anpassen nach dem Mietspiegel
Im laufenden Vertrag ist die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze. In Hannover lässt sie sich mit dem qualifizierten Mietspiegel 2025 belegen, gültig seit 18.12.2025 – für Wohnungen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, und dort liegen 85 % aller Wohnungen der Stadt.
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Wartezeit | Zum Zeitpunkt der Erhöhung muss die Miete 15 Monate gleich geblieben sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen (§ 558 Abs. 1 BGB). |
| Form | Textform mit Begründung. Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben zur Wohnung, müssen sie im Schreiben stehen, selbst wenn Sie sich auf ein anderes Begründungsmittel stützen (§ 558a Abs. 1, 3 BGB). |
| Zustimmung | Zustimmen kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang; dann gilt die neue Miete ab Beginn des dritten. Bleibt die Zustimmung aus, haben Sie im Anschluss drei Monate für eine Klage (§ 558b BGB). |
| Kappungsgrenze | In drei Jahren höchstens 20 % mehr, in der Stadt und acht Umlandkommunen 15 % bis 31.12.2029. Mieterhöhungen wegen Modernisierung und Betriebskosten (§§ 559 bis 560) werden dabei nicht eingerechnet (§ 558 Abs. 3 BGB). |
Solange eine Staffel- oder Indexmiete läuft, gibt es keine Erhöhung nach § 558 (§§ 557a, 557b BGB, Indexmiete oder Staffelmiete im Vergleich). Liegt Ihr Haus in der Stadt Hannover, können Sie für jede Wohnung die Vergleichsmiete mit dem Rechner ablesen.
Miethäuser in Hannover und der Region
Welche Miete Sie verlangen dürfen, hängt an der Wohnlage und daran, ob Ihre Gemeinde in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung steht. Jede der 20 Umlandkommunen hat einen eigenen qualifizierten Mietspiegel 2025.
In der Stadt
Oststadt
Gute WohnlageAlle 52 Einträge im Wohnlagenverzeichnis liegen in guter Lage. Für eine Wohnung bis Baujahr 1918 unter 65 m² nennt der Mietspiegel dort im Mittel 8,66 €/m² (7,07 bis 10,57 €).
Vahrenwald
Normale WohnlageAlle 126 Einträge liegen in normaler Lage. Für eine Wohnung bis Baujahr 1918 unter 85 m² nennt der Mietspiegel hier im Mittel 7,91 €/m² (6,43 bis 9,98 €).
In der Region
Seelze
Kappungsgrenze 15 %56,3 % aller Wohnungen sind vermietet, mehr als in jeder anderen Umlandkommune. Wie in der Stadt darf die Miete bis zur Vergleichsmiete in drei Jahren um höchstens 15 % steigen.
Lehrte
Kappungsgrenze 20 %49,8 % aller Wohnungen sind vermietet, doch Lehrte steht nicht in der Verordnung. Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete dürfen hier in drei Jahren bis zu 20 % betragen.
Auch in den übrigen Kommunen der Region Hannover übernehme ich die Mietverwaltung – nennen Sie mir im Formular die Adresse Ihres Hauses.
Fristen im Miethaus
Vier Termine, die Eigentümer eines ganzen Miethauses bis 2029 im Blick haben sollten.
- 31.12.2026
Abrechnung und Zähler
Rechnen Sie nach Kalenderjahr ab, muss die Abrechnung für 2025 bei den Mietern sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wärme- und Warmwasserzähler sowie Heizkostenverteiler, die noch nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen bis dahin nachgerüstet oder getauscht sein – es sei denn, das ist im Einzelfall technisch nicht möglich oder eine unbillige Härte (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).
- April 2027
Mietspiegel angepasst
Zwei Jahre nach dem Stichtag der Daten, dem 1. April 2025, ist der qualifizierte Mietspiegel an die Marktentwicklung anzupassen (§ 558d Abs. 2 BGB).
- 30.09.2027
Heizungsprüfung
In Häusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis dahin geprüft und optimiert sein; zeigt die Prüfung Bedarf, sind die Maßnahmen binnen eines Jahres umzusetzen (§ 60b GModG).
- 31.12.2029
Ende der 15-%-Grenze
Mit Ablauf des Jahres endet die abgesenkte Kappungsgrenze der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung in der Stadt und acht Umlandkommunen. Verlängert das Land sie nicht, gelten danach auch dort 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB).
Dauerhaft dazu: Hat das Haus eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung und wird geduscht, ist das Trinkwasser mindestens alle drei Jahre auf Legionellen zu untersuchen. Wann das zutrifft, zeigt die Legionellenprüfung im Mietshaus.
Wenn ein Mieter auszieht
Ein Mieterwechsel läuft über mich – von der Kündigung bis zum nächsten Mietvertrag.
Kündigung und Frist
Gesetzlich gilt: Wer bis zum dritten Werktag eines Monats kündigt, beendet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Kündigen Sie selbst, brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, und Ihre Frist wächst fünf und acht Jahre nach der Überlassung um je drei Monate (§§ 573, 573c Abs. 1 BGB) – ob ein Grund trägt, klärt ein Fachanwalt.
Übergabe mit Protokoll
Beim Auszug halte ich den Zustand der Wohnung im Protokoll fest. Ob der Mieter renovieren muss, hängt an der Klausel im Vertrag: wann eine Klausel zu Schönheitsreparaturen gilt.
Neu vermieten
Auf Wunsch suche ich den nächsten Mieter: Miete, Inserat, Besichtigungen, stufenweise Bewerberprüfung, Vertrag. Wer einzieht, entscheiden Sie – mehr zur Neuvermietung: Mietpreis, Mieterauswahl und Vertrag.
Kommen Sie von einer anderen Mietverwaltung, sollten Ihre Mieter rechtzeitig erfahren, an wen sie ab wann zahlen. Wie Sie den bisherigen Vertrag beenden: eine Mietverwaltung kündigen oder wechseln.
Was die Mietverwaltung kostet
Was die Mietverwaltung Ihres Hauses kostet, steht in Ihrem Angebot, bevor Sie sich entscheiden – und bezahlt wird sie von Ihnen, nicht von den Mietern.
Ein Angebot für Ihr Haus
Eine Preisliste gibt es nicht; gerechnet wird vor allem nach der Zahl der Einheiten. Wie das im Einzelnen geht: wie ich den Preis einer Verwaltung berechne.
Abrechnung nur mit Verwaltung
Nur die Abrechnung abgeben können Sie bei mir nicht. Die Nebenkostenabrechnung erstelle ich im Rahmen der Mietverwaltung.
Ihre Kosten, nicht die der Mieter
Ob Sie selbst verwalten oder mich beauftragen: Weder die Vergütung noch der Wert Ihrer eigenen Verwaltungsarbeit gehört in die Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Steuerlich mindert die Vergütung in der Regel Ihre Einkünfte aus Vermietung; das prüft Ihr Steuerberater.
Nennen Sie mir im Formular die Adresse und die Zahl der Einheiten – dann erhalten Sie ein Angebot.