Ratgeber · Vermieter
Mietspiegel Hannover 2025: so lesen Sie die Vergleichsmiete ab
Was der qualifizierte Mietspiegel 2025 sagt, wie Sie das Feld für Ihre Wohnung finden und was daraus für Neuvermietung und Mieterhöhung folgt. Mit Rechner aus der amtlichen Tabelle.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
In Hannover gilt seit 18. Dezember 2025 der qualifizierte Mietspiegel 2025. Er nennt je nach Wohnlage, Baujahr und Größe Mittelwerte von 7,81 bis 14,54 € je Quadratmeter nettokalt; im Durchschnitt aller erhobenen Mieten sind es 8,73 €. Den Wert für eine bestimmte Wohnung lesen Sie in vier Schritten ab: Wohnlage, Tabellenfeld, Ausstattungspunkte, Platz in der Spanne. Dieser Wert ist die Messlatte für die Mietpreisbremse bei einer neuen Vermietung und für jede Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete.
Mietspiegel 2025qualifiziert · gültig seit 18.12.2025
8,73 €je m² nettokalt: Durchschnitt aller erhobenen Mieten
7,81 bis 14,54 €je m²: Mittelwerte der 110 Tabellenfelder
Mittelwerte der Tabellenfelder, € je m² nettokalt
normale Wohnlage
gute Wohnlage
Jeder Strich ist der Mittelwert eines Tabellenfeldes. Welcher für Ihre Wohnung gilt, bestimmen Lage, Baujahr und Größe.
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Seit 18. Dezember 2025 gilt der Mietspiegel 2025, qualifiziert nach § 558d BGB, mit Daten zum Stichtag 1. April 2025 – nur für das Stadtgebiet.
Was der Mietspiegel ist -
Wohnlage, Baujahr und Größe ergeben das Tabellenfeld, die Ausstattungspunkte den Platz in seiner Spanne.
In vier Schritten zum Wert -
Der Rechner enthält alle 110 Felder der amtlichen Tabelle und die Punkteregel der Stadt.
Zum Rechner -
Neuvermietung höchstens 10 % über der Vergleichsmiete, Erhöhungen höchstens 15 % in drei Jahren – in Hannover bis 31.12.2029.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze -
Eine Mieterhöhung begründen Sie in Textform mit Feld und Merkmalen; stimmt der Mieter zu, gilt sie ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.
Mieterhöhung begründen -
Weder der Durchschnitt von 8,73 € noch Angebotsmieten aus Portalen sind die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung.
Häufige Fehler
Abschnitt 2
Mietspiegel Hannover 2025: was er ist und für welche Wohnungen er gilt
Gilt für
- vermietete Wohnungen im Stadtgebiet Hannover
- in Häusern mit mindestens drei Wohnungen, auch vermietete Eigentumswohnungen
- mit Bad, WC und einer Heizung für alle Wohnräume
Gilt nicht für
- Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
- möblierte oder teilmöblierte Wohnungen
- Staffel- und Indexmiete während der Laufzeit, feste Mieten über mehr als drei Jahre
- preisgebundene geförderte Wohnungen
- Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, Wohnungen mit gewerblich genutzten Räumen
- Werks-, Dienst- und Hausmeisterwohnungen, Heime, Untermiete, gemeinsam genutzte Küche oder Bad
Aktuell ist der Mietspiegel 2025. Der Rat der Landeshauptstadt hat ihn am 18. Dezember 2025 beschlossen; seitdem gilt er und hat den Mietspiegel 2023 abgelöst.1 Einen Mietspiegel 2026 gibt es nicht; auch 2026 gilt der Mietspiegel 2025. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel: nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB5). Erstellt hat ihn die Region Hannover mit einer Kommission, in der unter anderem Mieterbund, Haus- und Grundeigentum, Wohnungsunternehmen und das Amtsgericht Hannover saßen. Grundlage ist eine repräsentative Befragung von Mietern und Vermietern zum Stichtag 1. April 2025.
Die Tabelle nennt Nettokaltmieten je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Eingeflossen sind nur Mieten, die in den sechs Jahren vor dem Stichtag vereinbart oder geändert wurden (§ 558 Abs. 2 BGB6). Im Durchschnitt aller erhobenen Mieten sind das 8,73 € je m², 2021 waren es 7,84 €.3 Über eine einzelne Wohnung sagt dieser Durchschnitt nichts; dafür gibt es die Tabellenfelder.
Warum „qualifiziert“ zählt
Vor Gericht wird vermutet, dass die Werte eines qualifizierten Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Das gilt, solange er zwei Jahre nach dem Stichtag an den Markt angepasst und nach vier Jahren neu erstellt wird (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB5). Für den Mietspiegel 2025 ist die Anpassung also zum April 2027 fällig. Enthält er Werte für Ihre Wohnung, nennen Sie diese in einer Mieterhöhung auch dann, wenn Sie sie anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB7).
Wo Sie ihn bekommen
Die Broschüre mit der Tabelle und das Wohnlagenverzeichnis stellt die Stadt als PDF bereit: Mietspiegel 2025 auf hannover.de. Fragen beantwortet der Bürgerservice Bauen am Rudolf-Hillebrecht-Platz 1.
Wenn kein Wert abzulesen ist
Für die Wohnungen unter „Gilt nicht für“ lässt sich aus dem Mietspiegel kein Wert unmittelbar ablesen. Eine Mieterhöhung begründen Sie dann zum Beispiel mit einem Sachverständigengutachten oder drei vergleichbaren Wohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB7). Bei Staffel- und Indexmiete ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ohnehin ausgeschlossen (§§ 557a, 557b BGB10).
Mietspiegel für die Region Hannover
Der Mietspiegel der Landeshauptstadt gilt nur im Stadtgebiet. Die übrigen 20 Städte und Gemeinden der Region haben je einen eigenen qualifizierten Mietspiegel 2025, gültig seit November oder Dezember 2025. Alle stehen auf der Seite der Region.4
Abschnitt 3
In vier Schritten zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- 1Wohnlage nachschlagen
- 2Feld bestimmen
- 3Punkte zählen
- 4Wert ablesen
- 1
Wohnlage nachschlagen
Der Mietspiegel kennt die normale und die gute Wohnlage. Maßgeblich ist das Wohnlagenverzeichnis (Straßenverzeichnis) mit Straße und Hausnummer; die Karte in der Broschüre gibt nur eine erste Orientierung.
- 2
Feld bestimmen
Baujahr (bezugsfertig) ergibt die Spalte A bis K, die Wohnfläche die Zeile: vier Größenklassen in normaler, sechs in guter Lage. Im Feld stehen Mittelwert und Spanne.
- 3
Punkte zählen
19 Ausstattungsmerkmale mit zusammen höchstens 26 Punkten, von der Einbauküche bis zur Energieeffizienzklasse. Es zählt nur, was der Vermieter gestellt hat.
- 4
Wert ablesen
Die Punkte bestimmen das Viertel der Spanne: 0 bis 9, 10 bis 12, 13 bis 15 oder 16 bis 26 Punkte.
Was die Spanne bedeutet
Jedes Feld nennt einen Mittelwert und eine Spanne. Die Spanne umfasst die mittleren vier Fünftel der erhobenen Mieten. Wo Ihre Wohnung darin liegt, entscheiden die Ausstattungspunkte. Innerhalb des so gefundenen Viertels können weitere Merkmale und Lageunterschiede den Ausschlag geben. Die Punkteregel selbst ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels; sie hat die Qualität eines einfachen Mietspiegels.1
Das Beispiel der Stadt
Rechenbeispiel aus der Broschüre
Eine Wohnung, gebaut 1965, 58 m² groß, in normaler Wohnlage, gehört in das Feld C2: Mittelwert 8,26 €, Spanne 7,03 bis 9,83 € je m². Sie hat 14 Ausstattungspunkte, unter anderem Bad mit Fenster und Fußbodenheizung, Balkon, Aufzug und Energieeffizienzklasse C. Damit liegt sie in der unteren Hälfte zwischen Mittelwert und Oberwert: bei 8,26 bis 9,05 € je m². Für 58 m² sind das 479,08 bis 524,90 € Nettokaltmiete im Monat.
Beispiel: 14 Punkte
7,037,658,269,059,83
Punkte im Band · darunter € je m²: Unterwert, Mittelwert, Oberwert der Spanne
Welche Ausstattung wie viele Punkte bringt
- Je 2 Punkte: komplette Einbauküche mit Geräten, Spüle, Arbeitsplatte und Schränken · Gäste-WC · Fußbodenheizung im Bad · Bad mit Fenster · Fliesen oder gleichwertiger Boden (etwa Parkett, Naturstein, Dielen) in allen Wohnräumen · Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten · Energieeffizienzklasse A++ bis B
- Je 1 Punkt: Fliesen oder gleichwertiger Boden in der Küche · dasselbe im Bad · separate Dusche neben der Badewanne · neuwertige Badausstattung · überwiegend Dreifachverglasung · eigener oder gestalteter Gemeinschaftsgarten · Gegensprechanlage mit Türöffner · Aufzug · abschließbarer, überdachter Fahrradraum · Fußbodenheizung in allen Wohnräumen · barrierearm mit schwellenlosen Türen und bodengleicher Dusche · Mietvertrag überträgt keine Schönheitsreparaturen auf den Mieter · Energieeffizienzklasse C oder D
Was der Mieter auf eigene Kosten eingebaut hat, zählt nicht. Die Energieeffizienzklasse steht im Energieausweis. Ob eine Klausel zu Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam ist, steht im Ratgeber Schönheitsreparaturen: welche Klausel noch gilt.
Abschnitt 4
Rechner: Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel 2025
Der Rechner enthält alle 110 Felder der amtlichen Tabelle und die Punkteregel der Broschüre. Voreingestellt ist das Beispiel der Stadt aus Abschnitt 3. Die Wohnlage Ihrer Adresse finden Sie im Wohnlagenverzeichnis der Stadt.
Vergleichsmiete Ihrer Wohnung
Mietspiegel 2025, Stand 17.10.2026
Tabellenfeld
Mittelwert je m² €
Vergleichsmiete Ihrer Wohnung je m² bis €
Nettokaltmiete im Monat bis €
·
Neu vermieten: Mietpreisbremse +10 %höchstens bis € im Monat
Nettokaltmiete nach Tabelle 5.1 und der Punkteregel des Mietspiegels 2025 der Landeshauptstadt Hannover; die Punkteregel hat die Qualität eines einfachen Mietspiegels. Innerhalb des Viertels können weitere Merkmale und Lageunterschiede zählen. Nicht für die Ausnahmen aus Abschnitt 2. Die Grenze der Mietpreisbremse gilt ohne die Ausnahmen aus Abschnitt 5.
Abschnitt 5
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Hannover
Zwei Obergrenzen, beide gemessen an der Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel.
-
+10 %
Mietpreisbremse
Bei einer neuen Vermietung höchstens 10 % über der Vergleichsmiete (§ 556d BGB8).
gilt bis 31.12.2029
-
+15 %
Kappungsgrenze
Im laufenden Vertrag höchstens 15 % mehr in drei Jahren und nie über die Vergleichsmiete (§ 558 BGB6).
gilt bis 31.12.2029
-
1 Jahr
Sperrfrist
Ein neues Erhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung; wirksam erst, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist.
Hannover gilt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Niedersächsische Mieterschutzverordnung nennt die Landeshauptstadt für die Mietpreisbremse und für die abgesenkte Kappungsgrenze; beides gilt bis 31. Dezember 2029.9 In der Region stehen außerdem Garbsen, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Wedemark und Wunstorf in der Verordnung.
Mietpreisbremse: bei der neuen Vermietung
Zu Beginn des Mietverhältnisses darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen, auch bei einer Vermietung innerhalb der Familie (§ 556d Abs. 1 BGB8). Liegt die Vergleichsmiete wie im Beispiel bei 8,26 bis 9,05 €, darf die neue Miete höchstens 9,09 bis 9,96 € je m² betragen – je nachdem, wo genau die Wohnung in diesem Viertel liegt. Ausnahmen gelten vor allem in vier Fällen (§§ 556e, 556f BGB8):
- Die Vormiete war höher. Dann darf die neue Miete so hoch sein wie sie; Mietminderungen und Erhöhungen, die im letzten Jahr vor dem Ende des alten Mietverhältnisses vereinbart wurden, zählen dabei nicht.
- Sie haben in den drei Jahren vor Mietbeginn modernisiert. Dann darf die Grenze um den Betrag überschritten werden, den eine Modernisierungsmieterhöhung erlaubte.
- Die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet.
- Es ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
Wollen Sie eine Ausnahme nutzen, sagen Sie das dem Mieter unaufgefordert in Textform, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Fehlt die Auskunft, können Sie sich erst zwei Jahre nach ihrer Nachholung auf die höhere Miete berufen. Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter nach einer Rüge zurückverlangen (§ 556g BGB8).
Kappungsgrenze: im laufenden Mietvertrag
Im laufenden Vertrag können Sie die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Dabei darf die Miete in drei Jahren um höchstens 15 % steigen; außerhalb der Gebiete der Verordnung wären es 20 %. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen nicht mit (§ 558 Abs. 1 und 3 BGB6). Es gilt die niedrigere der beiden Grenzen. Wie weit Sie erhöhen dürfen, rechnet der Kappungsgrenzen-Rechner im Ratgeber für Vermieter aus.
Abschnitt 6
Wie begründe ich eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel?
Das Erhöhungsverlangen erklären und begründen Sie in Textform; ein Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Namen genügt (§ 558a Abs. 1 BGB7, § 126b BGB11). Mit dem Mietspiegel begründen Sie es so, dass der Mieter nachrechnen kann:
- das Feld, etwa C2, mit Wohnlage, Baujahr und Wohnfläche,
- Mittelwert und Spanne dieses Feldes,
- die Ausstattungsmerkmale, die Sie gezählt haben, und die Punktzahl,
- die bisherige und die neue Nettokaltmiete.
Formal genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 BGB7). Zustimmen muss der Mieter aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete seiner Wohnung. Wer mehr verlangt, als die Punkteregel hergibt, riskiert deshalb einen Streit über den Rest.
Fristen nach dem Zugang
Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Stimmt er zu, schuldet er die neue Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats. Stimmt er nicht zu, können Sie danach innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB7).
Haben Sie eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, gibt es keine Erhöhung nach dem Mietspiegel. Wie beide Modelle funktionieren, steht im Ratgeber Indexmiete oder Staffelmiete?
Abschnitt 7
Häufige Fehler beim Mietspiegel
| Mietspiegel 2025der Landeshauptstadt | Angebotsmietenin Immobilienportalen | |
|---|---|---|
| Zeigt | gezahlte Mieten aus Verträgen und Erhöhungen der letzten sechs Jahre | Preise, die Vermieter in Inseraten verlangen |
| Erstellt von | Region und Stadt mit Mieter- und Vermieterverbänden, vom Rat beschlossen | dem Betreiber des Portals |
| Vor Gericht | Vermutung, dass er die Vergleichsmiete wiedergibt | keine Vermutung |
| Taugt für | Mietpreisbremse und Mieterhöhung | ein Bild vom Markt |
- Die Angebotsmiete nehmen. Portale zeigen, was in Inseraten verlangt wird. Für die Mietpreisbremse und jede Erhöhung zählt die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel.
- Den Durchschnitt nehmen. 8,73 € ist der Schnitt über alle erhobenen Wohnungen. Der Wert Ihrer Wohnung steht in ihrem Feld.
- Die Wohnlage aus der Karte lesen. Sie zeigt statistische Bezirke; manche haben beide Lagen. Verbindlich ist das Verzeichnis mit Hausnummern.
- Einbauten des Mieters mitzählen. Punkte gibt es nur für Ausstattung, die Sie als Vermieter gestellt haben.
- Nach einer Modernisierung das neue Baujahr nehmen. Modernisierte Wohnungen bleiben grundsätzlich im Baujahr der Ersterrichtung; anders nur nach einer Modernisierung mit wesentlichem Bauaufwand.
- Den alten Mietspiegel verwenden. Seit 18. Dezember 2025 gilt der Mietspiegel 2025, nicht mehr der von 2023.
Wer neu vermietet, wählt danach den Mieter aus. Was Sie dabei fragen dürfen und wie Sie Zahlungsausfälle vermeiden, steht im Ratgeber Zuverlässige Mieter finden.
Begriffe kurz erklärt
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- die üblichen Mieten, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden; der Mietspiegel hilft, sie zu ermitteln.
- Qualifizierter Mietspiegel
- ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt ist; vor Gericht wird vermutet, dass er die Vergleichsmiete wiedergibt.
- Nettokaltmiete
- die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten.
- Spanne
- der Bereich der mittleren vier Fünftel der erhobenen Mieten eines Tabellenfeldes, vom Unter- bis zum Oberwert.
- Mietpreisbremse
- die Obergrenze bei einer neuen Vermietung: in Hannover höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Kappungsgrenze
- die Obergrenze für Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete: in Hannover höchstens 15 % in drei Jahren.
- Textform
- eine lesbare Erklärung mit dem Namen des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger, etwa Brief oder E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig.
Quellen
- Landeshauptstadt Hannover – Mietspiegel 2025, beschlossen am 18.12.2025: Seite der Stadt · Broschüre mit Tabelle 5.1 und Punkteregel (PDF)
- Wohnlagenverzeichnis zum qualifizierten Mietspiegel für die Landeshauptstadt Hannover 2025 (PDF)
- Region Hannover – Dokumentation der qualifizierten Mietspiegel 2025, Tabelle 11: durchschnittliche Nettokaltmiete (PDF)
- Region Hannover – Mietspiegel 2025 der Städte und Gemeinden der Region
- §§ 558c, 558d BGB – Mietspiegel und qualifizierter Mietspiegel: § 558c · § 558d
- § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze
- §§ 558a, 558b BGB – Form, Begründung und Zustimmung: § 558a · § 558b
- §§ 556d bis 556g BGB – Mietpreisbremse: § 556d · § 556e · § 556f · § 556g
- Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024, §§ 1, 2 und 4: Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 · Änderung vom 3.12.2025 (§§ 1 und 2 bis 31.12.2029): Nds. GVBl. 2025 Nr. 93
- §§ 557a, 557b BGB – Staffel- und Indexmiete: § 557a · § 557b
- § 126b BGB – Textform
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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