Ratgeber · Vermieter
Zuverlässige Mieter finden – Schritt für Schritt
Vom Inserat bis zur Schlüsselübergabe: was Sie wann fragen dürfen, welche Nachweise zählen und wie Sie Mietnomaden vorbeugen. Mit Checkliste zum Abhaken.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Zuverlässige Mieter finden Sie mit einer Auswahl in drei Stufen: Bei der Besichtigung genügen Name und Anschrift, wer mieten will, füllt eine Selbstauskunft aus, und erst Ihr Wunschkandidat belegt Einkommen und Bonität. So prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit gründlich und bleiben in den Grenzen, die die Datenschutzaufsichtsbehörden im Januar 2026 beschrieben haben. Eine Ausweiskopie, die Kontaktdaten des Vorvermieters oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dürfen Sie nicht verlangen.
1 · Besichtigungalle Interessenten
Name und Anschrift; Ausweis nur zeigen lassen, wenn jemand allein besichtigt
2 · Mietwunschwer mieten will
Selbstauskunft: Haushalt, Beruf, Einkommen, Insolvenz, Räumungstitel, Haustiere
3 · Ihre Wahlder Wunschkandidat
Einkommensnachweis, Bonitätsauskunft für Mietzwecke
Nie verlangen: Ausweiskopie · Kontakt zum Vorvermieter · Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Sechs Schritte: Miete festlegen, inserieren, besichtigen, Selbstauskunft, Nachweise vom Wunschkandidaten, Vertrag und Einzug.
Der Weg in sechs Schritten -
Je näher der Vertrag, desto mehr dürfen Sie fragen. Eine Einwilligung im Fragebogen ersetzt das nicht.
Erlaubte Fragen -
Checkliste für alle Stationen zum Abhaken und Ausdrucken – gespeichert wird nichts.
Zur Checkliste -
Herkunft darf kein Grund sein, auch für kleine Vermieter – außer bei besonderer Nähe, etwa auf demselben Grundstück; bei mehr als 50 Wohnungen können auch Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität geschützt sein.
Gleichbehandlung -
Gegen Mietnomaden helfen Bonitätsprüfung zur rechten Zeit und Kaution; bei zwei Monatsmieten Rückstand ist die fristlose Kündigung möglich.
Mietnomaden vermeiden -
Beauftragen Sie einen Makler, zahlen Sie seine Provision – nicht Ihr Mieter.
Häufige Fehler
Abschnitt 2
Mieter finden: der Weg in sechs Schritten
- 1Miete festlegen
- 2Inserieren
- 3Besichtigen
- 4Selbstauskunft
- 5Nachweise prüfen
- 6Vertrag und Einzug
- 1
Miete festlegen
In Hannover darf die neue Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Den Wert Ihrer Wohnung zeigt der Mietspiegel-Rechner für Hannover.
- 2
Inserieren
Ob Portal oder Zeitung: Liegt ein Energieausweis vor, nennt jede Anzeige Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
- 3
Besichtigen
Den Energieausweis legen Sie spätestens jetzt vor. Von den Interessenten brauchen Sie nur Name und Anschrift.
- 4
Selbstauskunft
Wer mieten will, beantwortet die erlaubten Fragen: Haushalt, Beruf, Einkommen, Insolvenz, Räumungstitel, Haustiere.
- 5
Nachweise prüfen
Erst für Ihren Wunschkandidaten: Einkommensnachweis mit geschwärzten Nebenangaben und eine Bonitätsauskunft für Mietzwecke.
- 6
Vertrag und Einzug
Mietvertrag, Kaution, Übergabe mit Protokoll, Energieausweis übergeben, Einzug binnen zwei Wochen bestätigen.
Eine Miete, die zur Wohnung passt, ist der erste Filter: Sie zieht Interessenten an, die sie sich leisten können, und hält die Mietpreisbremse ein (§ 556d BGB8). Verlangen Sie wegen einer Ausnahme mehr, etwa wegen einer höheren Vormiete oder weil die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde, teilen Sie das dem Interessenten unaufgefordert in Textform mit, bevor er den Vertrag unterschreibt (§§ 556e–556g BGB8). Für das Inserat gilt: Liegt ein Energieausweis vor, gehören seine Kennwerte in jede Anzeige in kommerziellen Medien, egal ob Portal oder Zeitung (§ 87 GModG4). Für Ausweise, die ab 1. Januar 2027 ausgestellt werden, nennt die Anzeige zusätzlich das Ausstellungsdatum und statt des Endenergiewerts den Jahres-Primärenergiebedarf; für ältere Ausweise bleibt es bei den bisherigen Angaben (§§ 87, 112 GModG ab 20274). Spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis vor, nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn. Wer das vorsätzlich oder leichtfertig versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§§ 80, 108 GModG4).
Formulieren Sie das Inserat sachlich: Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution, Einzugstermin. Wünsche zu Herkunft, Religion oder Alter haben darin nichts zu suchen (Abschnitt 5). Nach dem Einzug muss sich Ihr Mieter binnen zwei Wochen anmelden; in dieser Frist bestätigen Sie ihm den Einzug (§§ 17, 19 BMG6). Alle Pflichten rund um die Vermietung fasst der Ratgeber Pflichten als Vermieter zusammen.
Abschnitt 3
Was darf ich Mietinteressenten fragen – und wann?
1Besichtigung
- Name, Vorname, Anschrift
- Ausweis zeigen lassen, wenn der Interessent allein besichtigt
- bei geförderter Wohnung: ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt, für welche Fläche und wie viele Räume
- Ausweiskopie
- in aller Regel Fragen zum Einkommen
2Mietwunsch
- Zahl der Einziehenden, Kinder oder Erwachsene
- Beruf und Arbeitgeber
- Nettoeinkommen, auch als „über … €“, und Betrag der monatlichen Belastungen
- laufendes Insolvenzverfahren; Räumungstitel wegen Mietschulden in den letzten fünf Jahren
- Haustiere, die Ihrer Zustimmung bedürfen; Kopie des Wohnberechtigungsscheins
- Familienstand, Dauer der Beschäftigung, Gründe der Belastungen, Kleintiere
- Einkommen, wenn ein Amt die Miete vollständig direkt an Sie zahlt
3Ihre Wahl
- Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Steuerbescheid, Nebenangaben geschwärzt
- Bonitätsauskunft für Mietzwecke, die der Bewerber selbst holt
- Nachweis, dass ein Amt die Miete übernimmt
- Pflichtverletzungen im bisherigen Mietverhältnis, die eine Kündigung rechtfertigen: Kündigung rechtskräftig oder Verstoß unbestritten
- Kontaktdaten des Vorvermieters, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- vollständige Datenkopie einer Auskunftei; Einwilligung in eine eigene Abfrage
In keiner Stufe: Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft · Vorstrafen und Ermittlungsverfahren · Schwangerschaft, Heirat, Kinderwunsch · Partei oder Mieterverein
erlaubt nur eingeschränkt nicht erlaubt
Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern haben im Januar 2026 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie unterscheidet drei Zeitpunkte: die Besichtigung, die Erklärung eines Interessenten, mieten zu wollen, und Ihre Entscheidung für einen Bewerber. Erlaubt ist jeweils nur, was in diesem Schritt nötig ist; unzulässige Fragen muss niemand beantworten.1
Warum eine Einwilligung nicht hilft
Viele Formulare für die Mieterselbstauskunft enden mit „Ich willige ein …“. Das trägt nicht: Hängt der Mietvertrag an den Angaben, ist die Einwilligung nicht freiwillig. Maßgeblich bleibt, ob eine Frage für die Vermietung erforderlich ist. Auch eine eigene Abfrage bei einer Auskunftei stützen Sie nicht auf eine Einwilligung; liegen ausreichende Nachweise vor, ist sie unzulässig.1
Nach der Entscheidung: löschen
Daten von Bewerbern, die nicht einziehen, löschen Sie, sobald Sie sie nicht mehr brauchen. Länger dürfen sie nur bleiben, solange eine Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht werden kann – regelmäßig höchstens sechs Monate. Eine „schwarze Liste“ auffälliger Interessenten ist grundsätzlich unzulässig.1 Kontaktdaten dürfen Sie behalten, wenn jemand eingewilligt hat, über frei werdende Wohnungen informiert zu werden. Auch die Prüfunterlagen Ihres neuen Mieters löschen Sie, soweit Sie sie für die Durchführung des Mietvertrags nicht brauchen.1
Abschnitt 4
Checkliste: Mieter auswählen, Schritt für Schritt
Haken Sie ab, was erledigt ist, und drucken Sie die Liste bei Bedarf aus. Die Häkchen gelten nur, solange diese Seite geöffnet ist; gespeichert wird nichts.
Checkliste zum Abhaken
0 von 18 Punkten erledigt
Abschnitt 5
Wen darf ich bei der Auswahl nicht benachteiligen?
Welche Merkmale sind bei Ihrer Auswahl geschützt?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bei Vermietungen gilt es in zwei Stufen (§ 19 AGG2):
- Herkunft immer: Bieten Sie eine Wohnung öffentlich an, etwa mit einem Inserat, dürfen Sie niemanden wegen Rasse oder ethnischer Herkunft benachteiligen – auch als privater Vermieter mit einer Wohnung.
- Alle Merkmale ab mehr als 50 Wohnungen: Wer insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen dauerhaft vermietet, betreibt in der Regel kein Massengeschäft; dann gelten die übrigen Merkmale nicht nach dem AGG. Wer mehr vermietet, muss damit rechnen, dass das Verbot für alle Merkmale gilt.
Wohnen Sie oder Angehörige auf demselben Grundstück, kann ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis entstehen; dann greifen diese Regeln nicht. Wer benachteiligt wird, kann Schadensersatz und eine Entschädigung verlangen und muss das binnen zwei Monaten geltend machen (§ 21 AGG2). Auswählen dürfen Sie nach der Zahlungsfähigkeit: Sie ist ein sachlicher Maßstab und genau das, was die Selbstauskunft klären soll.
Abschnitt 6
Wie vermeide ich Mietnomaden?
5 Jahre
Räumungstitel abfragen
So weit zurück dürfen Sie nach Räumungsklagen wegen Mietschulden fragen.1
3 Monatsmieten
Kaution höchstens
ohne Betriebskosten, zahlbar in drei Raten, die erste zu Mietbeginn.5
2 Monatsmieten
Rückstand
Spätestens bei diesem Rückstand ist die fristlose Kündigung möglich, ohne Abmahnung.7
Mietnomaden ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint sind Mieter, die von Anfang an nicht zahlen wollen und nach der Räumung weiterziehen. Vorbeugen können Sie mit der Prüfung aus Abschnitt 3 – zur richtigen Zeit:
- In der Selbstauskunft fragen Sie nach einem laufenden Insolvenzverfahren und nach Räumungstiteln wegen Mietschulden aus den letzten fünf Jahren.
- Vor der Unterschrift sehen Sie den Einkommensnachweis und eine Bonitätsauskunft für Mietzwecke. Passen Angaben und Nachweise nicht zusammen, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.
- Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Ihr Mieter darf sie in drei Raten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den nächsten Mieten (§ 551 BGB5). Ist er mit einem Betrag in Höhe von zwei solchen Monatsmieten im Verzug, können Sie fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen (§ 569 Abs. 2a BGB7).
Wenn die Miete trotzdem ausbleibt
Ist der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten oder einem nicht unerheblichen Teil davon im Verzug – bei Wohnraum mehr als eine Monatsmiete –, oder über mehr als zwei Zahlungstermine mit zusammen zwei Monatsmieten, können Sie fristlos kündigen; eine Abmahnung ist dann nicht nötig (§ 543 Abs. 2 und 3, § 569 Abs. 3 BGB7). Wie die Kündigung abläuft und wann der Mieter sie durch Zahlung abwenden kann, steht im Ratgeber Kündigung bei Mietrückstand.
Abschnitt 7
Häufige Fehler bei der Mietersuche
- Unterlagen zu früh verlangen. Gehaltsnachweise schon bei der Besichtigung einzusammeln, ist in aller Regel nicht erforderlich – und es sammeln sich Daten von Menschen, die nie einziehen.
- Ausweis kopieren. Besichtigt jemand allein, dürfen Sie sich den Ausweis zeigen lassen; eine Kopie ist unzulässig.1
- Nach den Kontaktdaten des Vorvermieters fragen oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Beides ist nicht zulässig;1 der Vorvermieter muss eine solche Bescheinigung auch nicht ausstellen.9
- Die vollständige Schufa-Selbstauskunft verlangen. Zulässig ist nur eine Bonitätsauskunft für Mietzwecke mit den dafür nötigen Angaben.
- Den Bewerber die Maklerprovision zahlen lassen. Beauftragen Sie einen Makler, darf er vom Mieter kein Entgelt verlangen (§ 2 Abs. 1a WoVermRG3). Ausnahmen gelten nur, wenn der Makler die Wohnung allein im Auftrag des Mieters gesucht hat.
- Daten abgelehnter Bewerber aufheben. Löschen Sie sie, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, regelmäßig spätestens nach sechs Monaten.
Wie hoch die Miete sein darf und ob sich eine Staffel- oder Indexmiete lohnt, steht in den Ratgebern Mietspiegel Hannover und Indexmiete oder Staffelmiete?
Begriffe kurz erklärt
- Mieterselbstauskunft
- Fragebogen, in dem ein Mietinteressent Angaben zu Haushalt, Beruf und Einkommen macht; erlaubt sind nur die für die Vermietung nötigen Fragen.
- Auskunftei
- ein Unternehmen, das Daten zur Kreditwürdigkeit sammelt und Bonitätsauskünfte erteilt, etwa die Schufa.
- Mietnomaden
- umgangssprachlich für Mieter, die von Anfang an nicht zahlen wollen und nach der Räumung weiterziehen.
Quellen
- Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026 (PDF) · Anlage Musterfragebogen (PDF)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: § 1 · § 2 · § 19 · § 20 · § 21
- § 2 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung – Bestellerprinzip
- Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz): § 80 (Vorlage, Übergabe) · § 87 (Pflichtangaben in Anzeigen) · § 108 (Bußgeld) · Fassung ab 1. Januar 2027 (§§ 87, 112): BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2 Nr. 34 und 45
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- Bundesmeldegesetz: § 17 (Anmeldung) · § 19 (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: § 543 BGB · § 569 BGB
- Mietpreisbremse: § 556d BGB · § 556e · § 556f · § 556g · Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 · Nds. GVBl. 2025 Nr. 93
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. September 2009 – VIII ZR 238/08 (keine Pflicht zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
WLH Immobilien
Wie ich Ihnen helfe
Ich finde Mieter, die zu Ihrer Wohnung passen – Sie entscheiden am Ende, wer einzieht.
Anfragen, Besichtigungen und Unterlagen laufen über mich:
- Ich ermittle eine marktgerechte Miete und kümmere mich um Exposé, Fotos und Inserate.
- Ich organisiere die Besichtigungen und prüfe Bewerber stufenweise und datensparsam.
- Den Mietvertrag bereite ich vor und übergebe die Wohnung mit Protokoll.
Auf Wunsch übernehme ich danach die Mietverwaltung, auch für einzelne Wohnungen. Wie ich für Sie vermiete, zeigt die Seite Wohnung vermieten in Hannover.