Ratgeber · Verkaufen

Makleralleinauftrag: einfach oder qualifiziert?

Was Sie aufgeben und was Sie bekommen, wie lange der Auftrag bindet, was hineingehört – mit Checkliste statt riskantem Formular.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Mit einem Makleralleinauftrag verzichten Sie für eine feste Zeit darauf, weitere Makler zu beauftragen; im Gegenzug muss der Makler für Sie tätig werden. Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie trotzdem selbst einen Käufer suchen und an ihn ohne Provision verkaufen. Beim qualifizierten verzichten Sie auch darauf – wirksam ist das nur, wenn Sie es einzeln aushandeln, nicht aus einem Formular. Für Formularverträge hat der Bundesgerichtshof sechs Monate Laufzeit, Verlängerungen um je drei Monate und vier Wochen Kündigungsfrist gebilligt.

EinfachAlleinauftrag

  • Weitere Maklernein
  • Makler muss tätig werdenja
  • Sie verkaufen selbstja
  • Im Formular wirksamja

QualifiziertAlleinauftrag

  • Weitere Maklernein
  • Makler muss tätig werdenja
  • Sie verkaufen selbstnein
  • Im Formular wirksamnein

Vom BGH gebilligt

6 MonateErstlaufzeit

+3 Monateje Verlängerung

4 WochenKündigungsfrist

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tausch: Sie verzichten auf weitere Makler, der Makler muss für Sie tätig werden. Beim gewöhnlichen Maklervertrag muss er das nicht.

    Was ein Alleinauftrag ist
  • Einfach oder qualifiziert: Beim einfachen dürfen Sie selbst verkaufen. Beim qualifizierten verweisen Sie Interessenten an den Makler – wirksam nur, wenn einzeln ausgehandelt.

    Die drei Vertragsarten
  • Sechs Monate, je drei mehr, vier Wochen Frist: So hat es der BGH für Formularverträge gebilligt. Ein unbegrenzter Alleinauftrag ist unwirksam.

    Wie lange er bindet
  • Provision nur bei Erfolg: Ein Alleinauftrag kostet nicht mehr. Wer aber in der Laufzeit einen zweiten Makler einschaltet, kann Schadensersatz schulden.

    Kosten und Folgen
  • Muster: Statt eines Formulars die 14 Punkte, die in einen fairen Alleinauftrag gehören – zum Abhaken und Drucken.

    Was hineingehört
  • Beenden: zum Ende der Laufzeit mit Frist, vorher aus wichtigem Grund oder per Widerruf binnen 14 Tagen.

    Alleinauftrag beenden

Abschnitt 2

Was ist ein Makler­allein­auftrag?

Ein gewöhnlicher Maklervertrag verpflichtet nur Sie, und auch das nur im Erfolgsfall: Provision zahlen Sie, wenn der Kauf durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB4). Tätig werden muss er nicht (BGH, I ZR 160/172), und Sie können den Auftrag grundsätzlich jederzeit widerrufen und weitere Makler beauftragen (BGH, I ZR 40/19, Rn. 201).

Der Alleinauftrag ändert zwei Dinge: Sie beauftragen für die vereinbarte Zeit keinen weiteren Makler, und der Makler verpflichtet sich, für Sie tätig zu werden. Für diese Zeit können Sie den Auftrag nicht frei beenden (Rn. 211). Gleich bleibt: Provision entsteht nur bei Erfolg, und ob Sie verkaufen, entscheiden weiter Sie.

Was „tätig werden“ heißt

Der Makler darf Ihnen kein Angebot verschweigen oder falsch darstellen, den Kontakt zu Interessenten nicht abreißen lassen und muss ausreichend vermarkten. Tut er das nicht, verletzt er seine Pflichten und kann Ihnen Schadensersatz schulden (BGH, I ZR 160/172). Woran Sie einen Makler erkennen, der das ernst nimmt, steht im Ratgeber Guten Makler finden.

Abschnitt 3

Einfacher oder qualifizierter Makler­allein­auftrag?

Je fester die Bindung, desto mehr geben Sie ab – der qualifizierte Alleinauftrag auch das Recht, selbst zu verkaufen.
Drei Vertragsarten im Vergleich
Makler­vertragohne Allein­auftrag EinfacherAllein­auftrag Quali­fizierterAllein­auftrag
Weitere Maklererlaubtnicht erlaubtnicht erlaubt
Selbst verkaufenja, ohne Provisionja, ohne Provisionnein, Interessenten an den Makler verweisen
Makler muss tätig werdenneinjaja
Beendenjederzeitzum Ende der Laufzeit oder aus wichtigem Grundebenso
Im Formularwirksamwirksamnur einzeln ausgehandelt

Den einfachen Alleinauftrag kann ein Makler wirksam in seinen Formularvertrag schreiben. Er lässt den Kern des Maklerrechts unberührt: Provision nur bei Erfolg, und Sie dürfen weiter selbst nach Käufern suchen (BGH, I ZR 40/19, Rn. 20, 461). Verkaufen Sie an einen Käufer, den Sie selbst gefunden haben, schulden Sie keine Provision.

Was „qualifiziert“ bedeutet

Beim qualifizierten Alleinauftrag geben Sie mehr ab. Kern ist eine Verweisungsklausel, nach der Sie auch eigene Interessenten an den Makler verweisen; dazu kann eine Hinzuziehungsklausel kommen, nach der er an jeder Verhandlung beteiligt wird. Eine Verweisungspflicht wirkt nur, wenn Sie sie einzeln ausgehandelt haben. Im Formular ist sie unwirksam, ebenso eine Klausel, nach der Sie beim Verkauf an einen eigenen Käufer trotzdem zahlen (OLG Hamm, 18 U 109/183).

Formular oder ausgehandelt?

Ein Formular sind Bedingungen, die für viele Verträge vorformuliert sind; ausgehandelte Bedingungen sind keines (§ 305 Abs. 1 BGB6). Als Verbraucher sind Sie auch geschützt, wenn eine Klausel nur für Ihren Vertrag vorformuliert ist und Sie ihren Inhalt nicht beeinflussen konnten (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB6).

Abschnitt 4

Wie lange bindet ein Alleinauftrag?

Ohne Kündigung läuft der Auftrag je drei Monate weiter. Kündigen müssen Sie vier Wochen vor dem Ende des laufenden Zeitraums.

Wie lange Sie gebunden sind, steht in Ihrem Vertrag. Für Formularverträge hat der Bundesgerichtshof diese Werte gebilligt (BGH, I ZR 40/19, Leitsätze b bis d1):

  • sechs Monate erste Laufzeit – für Immobilien „regelmäßig angemessen“
  • je drei Monate automatische Verlängerung, also die Hälfte der ersten Laufzeit
  • vier Wochen Frist, um die Verlängerung durch Kündigung zu verhindern

Die strengen Regeln für Abos und andere Laufzeitverträge gelten für den Alleinauftrag nicht, weil er keine regelmäßige Dienstleistung zum Gegenstand hat (Rn. 23–251). Ein unbegrenzter Alleinauftrag ist unwirksam. Fehlt eine Laufzeit ganz, gilt eine angemessene Dauer (Rn. 221). Bei schwierigen Objekten hat der BGH im Einzelfall auch mehrere Jahre gebilligt (Rn. 271).

Die Frist muss im Vertrag stehen

Steht die Kündigungsfrist nur in einer Anlage, die der Vertrag nicht ausdrücklich zu seinem Inhalt macht, verlängert sich der Auftrag gar nicht (Leitsatz e1). Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie dem Makler keine Versäumnisse nachweisen (Rn. 461).

Abschnitt 5

Was der Alleinauftrag kostet – und was, wenn Sie sich nicht daran halten

Wer den Käufer gebracht hat, entscheidet, was Sie dem Makler schulden.

Ein Alleinauftrag kostet nicht mehr als ein gewöhnlicher Maklervertrag. Provision zahlen Sie nur, wenn der Kauf durch Ihren Makler zustande kommt; Aufwendungen nur, wenn Sie das vereinbart haben (§ 652 BGB4). Eine Gebühr, die ohne Erfolg fällig wird, etwa für eine Reservierung, ist im Formular unwirksam (BGH, I ZR 113/227). Wie sich die Provision zwischen Ihnen und dem Käufer teilt, steht im Ratgeber Hausverkauf: Maklerprovision.

Wenn Sie einen zweiten Makler einschalten

Verkaufen Sie während der Laufzeit über einen anderen Makler, verletzen Sie den Vertrag und können Ihrem Makler Schadensersatz schulden. Die entgangene Provision bekommt er aber nur, wenn er darlegt, dass er in der Laufzeit selbst einen kaufbereiten und zahlungsfähigen Käufer gestellt hätte (BGH, I ZR 40/19, Rn. 301). Haben Sie einen qualifizierten Auftrag einzeln vereinbart und verkaufen selbst, ohne den Käufer an den Makler zu verweisen, richten sich die Folgen nach dieser Vereinbarung.

Abschnitt 6

Muster: Was in Ihren Alleinauftrag gehört

Ein fertiges Formular hilft wenig: Den Vertrag legt Ihnen der Makler vor, und die Klauseln, auf die es ankommt, wirken je nach Formular oder Einzelabrede verschieden. Prüfen Sie deshalb, ob diese Punkte darin stehen. Der Vertrag braucht bei Wohnung und Einfamilienhaus Textform (§ 656a BGB5); Provision und Laufzeit muss der Makler Ihnen nach Annahme des Auftrags in Textform mitteilen (§ 11 MaBV8).

Punkte für Ihren Alleinauftrag

0 von 14 Punkten im Vertrag

Grundlagen
Leistungen
Geld
Laufzeit und Ende

Abschnitt 7

Alleinauftrag kündigen: so kommen Sie heraus

Drei Wege führen aus einem Alleinauftrag:

  • Zum Ende der Laufzeit: mit der Frist aus dem Vertrag; ohne Kündigung läuft er weiter, wenn eine wirksame Verlängerung vereinbart ist.
  • Aus wichtigem Grund: etwa wenn der Makler trotz Abmahnung untätig bleibt. Bei einer Pflichtverletzung mahnen Sie zuerst ab oder setzen eine Frist, und Sie kündigen zeitnah, nachdem Sie den Grund kennen (§ 314 BGB9).
  • Widerruf: 14 Tage, wenn Sie den Vertrag online, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause geschlossen haben; ohne Belehrung längstens zwölf Monate und 14 Tage (§§ 355, 356 BGB10).

Hat der Makler Ihnen den Käufer schon während der Laufzeit nachgewiesen, bleibt seine Provision bestehen, auch wenn der Kaufvertrag erst nach dem Ende geschlossen wird (BGH, I ZR 40/19, Rn. 481). Den Entscheidungsweg und ein Kündigungsschreiben finden Sie im Ratgeber Maklervertrag kündigen.

Begriffe kurz erklärt

Verweisungsklausel
Pflicht, alle Kaufinteressenten, auch selbst gefundene, an den Makler zu verweisen.
Hinzuziehungsklausel
Pflicht, den Makler an allen Verhandlungen mit Kaufinteressenten zu beteiligen.
Textform
eine lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel eine E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig.

Quellen

  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19 – Makleralleinauftrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist (Pressemitteilung 68/2020; Randnummern nach dem Urteil)
  2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2019, I ZR 160/17 – keine Tätigkeitspflicht ohne Alleinauftrag (Rn. 29); Pflichten des Maklers aus einem Alleinauftrag (Leitsatz a)
  3. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 7. Januar 2021, 18 U 109/18 – Verweisungs- und Ersatzklauseln im Formular-Alleinauftrag unwirksam, nur einzeln aushandelbar (Rn. 64, 123, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 27. März 1991, IV ZR 90/90)
  4. § 652 BGB – Entstehung des Lohnanspruchs, Ersatz von Aufwendungen
  5. §§ 656a, 125, 126b BGB: § 656a (Textform) · § 125 · § 126b
  6. Allgemeine Geschäftsbedingungen: § 305 BGB · § 307 BGB · § 310 Abs. 3 BGB
  7. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. April 2023, I ZR 113/22 – Reservierungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (Pressemitteilung 70/2023)
  8. Makler- und Bauträgerverordnung: § 11 (Informationspflicht) · § 10 Abs. 2 Nr. 2 a, f (Entgelt, Vertragsdauer)
  9. § 314 BGB – Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund; auf den Makleralleinauftrag angewandt: Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. März 2023, 5 U 72/22
  10. Widerrufsrecht: § 312g BGB · § 355 BGB · § 356 BGB

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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Bevor Sie bei mir unterschreiben, spreche ich den Auftrag mit Ihnen durch:

  • Provision, Leistungen, Fälligkeit, Laufzeit und Kündigung stehen schriftlich im Auftrag.
  • Ebenso, was gilt, wenn es nicht zum Verkauf kommt oder Sie selbst einen Käufer finden.
  • Erstgespräch und Online-Ersteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich; eine erste Zahl liefert mein Online-Bewertungsrechner.
  • Jedes Angebot lege ich Ihnen offen vor; vor der Reservierung kläre ich Kaufabsicht, Zeitplan und Finanzierung.

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