Ratgeber · Verkaufen

Immobilie schnell verkaufen: was wirklich Zeit spart

Wo ein Verkauf Zeit verliert, was Sie vor der ersten Anzeige erledigen und was ein Sofortankauf wirklich verspricht – mit Rechner für den Kipppunkt.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Schnell wird ein Verkauf vor allem durch das, was Sie vor der ersten Anzeige erledigen: vollständige Unterlagen, einen begründeten Preis und einen Käufer, der seine Finanzierung belegt. Was nach dem Notartermin folgt – Vormerkung, Löschungsunterlagen Ihrer Bank, Kaufpreis, Grundbuch –, läuft bei jedem Käufer gleich, auch bei einem Sofortankäufer. Kauft eine Firma von Ihnen als Privatperson, soll der Notar Ihnen den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin geben. Ob sich der Preisabschlag eines Ankäufers lohnt, zeigt eine einfache Rechnung: Abschlag geteilt durch die Kosten jedes Monats, den Sie länger warten.

Tempo bestimmen SieBis zum NotarUnterlagen · Preis · Käuferhier gewinnen Sie Zeit
feste RegelnNotarEntwurf vorab2 Wochen, wenn eine Firma kauft
Banken und ÄmterDanachVormerkung · Löschungs­unterlagen · Kaufpreis · Grundbuchbei jedem Käufer gleich

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine feste Dauer gibt es nicht: Bis zum Notar bestimmen Haus, Preis und Nachfrage das Tempo, danach vor allem Unterlagen und die Finanzierung des Käufers.

    Wo die Zeit verloren geht
  • Unterlagen zuerst: Energieausweis, Grundbuchauszug, Grundrisse und bei einem Erbe der Erbnachweis gehören vor die erste Anzeige.

    Vor der ersten Anzeige
  • Käufer mit Beleg: Bevor Sie einen Notartermin machen, lassen Sie sich die Finanzierungsbestätigung zeigen. Bis zur Beurkundung ist niemand gebunden.

    Käufer prüfen
  • „In 48 Stunden“ ist nur das Angebot: Kauft eine Firma, soll der Notar Ihnen den Entwurf in der Regel zwei Wochen vorher geben (§ 17 Abs. 2a BeurkG1).

    Was ein Sofortankauf bedeutet
  • Kipppunkt rechnen: Abschlag des Ankäufers geteilt durch Ihre Kosten je Monat ergibt, wie viele Monate längeres Warten er wert ist.

    Zum Rechner
  • Nach dem Notar zahlt der Käufer, sobald Vormerkung und Löschungsunterlagen vorliegen – bei jedem Käufer in derselben Reihenfolge.

    Was nach dem Notar zählt

Abschnitt 2

Immobilie schnell verkaufen: wo die Zeit verloren geht

Jeder dieser Zeitfresser lässt sich vor der ersten Anzeige beseitigen.
Was bremst, was beschleunigt
Bremstfällt erst später auf Beschleunigtvorher erledigt
Energie­ausweisfehlt bei der ersten Anzeigevor der ersten Anzeige bestellt
UnterlagenGrundbuchauszug, Grundrisse, Wohnfläche erst auf Nachfragevollständig und digital bereit
Preisüber allen Vergleichswertenmit Vergleichswerten begründet
KäuferFinanzierung ungeklärtFinanzierungs­bestätigung vor dem Notartermin
ErbeErbnachweis fehltfrüh beim Nachlassgericht beantragt
GrundschuldGrundschuldbrief nicht auffindbarBrief und Kreditunterlagen bereit, Restschuld bekannt
WohnungZustimmung des Verwalters nötig, aber nicht angefragtfrüh beim Verwalter angefragt
ErgebnisKäufer warten auf SieSie warten nur auf den Käufer

Wie lange die Suche nach einem Käufer dauert, hängt vom Haus, vom Preis und von der Nachfrage ab; eine seriöse Wochenzahl gibt es dafür nicht. Zeit geht aber auch an Stellen verloren, die Sie selbst in der Hand haben: Unterlagen, die erst gesucht werden, wenn ein Käufer fragt, und Nachweise, die erst beantragt werden, wenn der Notar sie braucht.

Erben brauchen für das Grundbuch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO3). Bei einer Eigentumswohnung kann der Verkauf die Zustimmung des Verwalters brauchen, wenn das für Ihre Anlage vereinbart ist; ohne sie ist der Vertrag unwirksam (§ 12 WEG4). Ist über Ihre Grundschuld ein Brief ausgestellt, wird ohne ihn nicht gelöscht (§§ 41, 42 GBO5). Was ein Verkauf insgesamt dauert und welche Fristen fest sind, steht im Ratgeber Hausverkauf: Wie lange dauert es?

Abschnitt 3

Was Sie vor der ersten Anzeige erledigen

Fünf Dinge erledigt, dann erst die Anzeige – so fragt kein Käufer ins Leere.
  1. 1

    Energieausweis

    Pflicht beim Verkauf, wenn kein gültiger vorliegt; spätestens bei der Besichtigung legen Sie ihn vor (§ 80 GModG2).

  2. 2

    Unterlagen

    Grundbuchauszug (einfach 10 €),6 Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Nachweise über Modernisierungen.

  3. 3

    Preis

    Mit Vergleichswerten begründet; eine erste Zahl liefert eine Online-Bewertung.

  4. 4

    Bank

    Restschuld und Zinsbindung erfragen, bei einer Briefgrundschuld den Brief heraussuchen.

  5. 5

    Sonderfälle

    Erbnachweis, Zustimmung des Verwalters, Mietverträge bei vermieteten Häusern.

  6. 6

    Anzeige

    Mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis; fehlen sie, droht ein Bußgeld bis 10.000 € (§§ 87, 108 GModG2).

Die vollständige Liste der Unterlagen steht in der Checkliste Hausverkauf. Läuft noch ein Kredit mit fester Zinsbindung, kann die Bank bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB7) – gleich, an wen Sie verkaufen. Wann sie anfällt und wann nicht, erklärt der Ratgeber Haus verkaufen trotz Kredit.

Abschnitt 4

Wie Sie den Käufer schneller finden und prüfen

Verbindlich wird ein Kauf erst beim Notar (§ 311b BGB8). Bis dahin kann jeder Interessent abspringen, und mit ihm die Zeit, die Sie in ihn gesteckt haben. Fragen Sie deshalb vor dem Notartermin nach der Finanzierungsbestätigung seiner Bank. Wie lange Banken dafür brauchen und was darin stehen sollte, steht im Ratgeber Finanzierungsbestätigung: Dauer.

Was nach dem Notartermin die Auszahlung bestimmt

Nach der Beurkundung lässt der Notar eine Vormerkung für den Käufer eintragen (§ 883 BGB9) und holt die Löschungsunterlagen Ihrer Bank ein. Liegt beides vor, teilt er dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Finanziert der Käufer, zahlt seine Bank in der Regel erst, wenn auch ihre Grundschuld eingetragen ist. Ein Käufer ohne Finanzierung spart diesen Schritt; bar zahlen darf aber auch er nicht (§ 16a GwG10). Die Schritte im Einzelnen zeigt der Ratgeber Hausverkauf: nach dem Notartermin.

Abschnitt 5

Sofortankauf: was „in 48 Stunden“ bedeutet

Schnell ist beim Ankauf das Angebot. Für den Vertrag gelten dieselben Schritte wie bei jedem Käufer, dazu eine Frist zu Ihrem Schutz.

  • 48 Std.

    nur das Angebot

    Damit werben manche Ankäufer – gemeint ist das Kaufangebot, nicht der Vertrag und nicht das Geld.

  • 2 Wochen

    Entwurf vorab

    Kauft eine Firma von Ihnen als Privatperson, soll der Notar Ihnen den Text in der Regel so früh geben.1

  • gleich

    nach dem Notar

    Vormerkung, Löschungsunterlagen der Bank, Fälligkeit, Grundbuch – wie bei jedem anderen Käufer.

Ein Ankäufer ist eine Firma, die Immobilien auf eigene Rechnung kauft. Verkaufen Sie als Privatperson an sie, schließen Unternehmer und Verbraucher einen Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB11). Dann soll der Notar Ihnen den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen; wird die Frist unterschritten, soll er die Gründe in der Urkunde festhalten (§ 17 Abs. 2a BeurkG1). Die Frist schützt Sie: Nutzen Sie sie, um den Entwurf zu lesen.

Kauft er selbst oder vermittelt er?

Manche Anbieter kaufen nicht selbst, sondern geben Ihr Haus an Käufer weiter. Wer das gewerbsmäßig tut, ist Makler und braucht eine Erlaubnis; ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung braucht Textform (§ 34c GewO, § 656a BGB12). Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben, mit Käufer, Preis und allen Bedingungen wie Besichtigung oder Gutachten.

Was die Geschwindigkeit kostet

Wie weit ein Ankaufsangebot unter dem Marktpreis liegt, legt jeder Anbieter selbst fest; eine belastbare Durchschnittszahl gibt es nicht. Ob sich der Abschlag für Sie lohnt, hängt davon ab, was Sie jeder Monat des Wartens kostet. Das rechnet der Rechner im nächsten Abschnitt.

Abschnitt 6

Rechner: Ab wann lohnt sich der Abschlag eines Ankäufers?

Ein Ankaufsangebot lohnt sich, wenn der Abschlag kleiner ist als das, was Sie das längere Warten auf einen Käufer am Markt kosten würde. Der Kipppunkt ist eine Zahl in Monaten:

  • Abschlag = (erwarteter Preis am Markt − Ihre Kosten des Marktverkaufs) − Angebot des Ankäufers
  • Kipppunkt in Monaten = Abschlag ÷ Ihre Kosten je Monat Wartezeit

Ein angenommenes Beispiel: Sie erwarten am Markt 400.000 €, ein Ankäufer bietet 360.000 €, und jeder Monat kostet Sie 1.500 €. Der Abschlag von 40.000 € entspricht 26,7 Monaten. Nur wenn der Marktverkauf mehr als 26,7 Monate länger dauern würde als der Ankauf, ist das Angebot unterm Strich besser.

Kipppunkt für ein Ankaufsangebot

Angenommene Zahlen, keine Marktwerte

Etwa Ihr Provisionsanteil laut Angebot; 0, wenn Sie selbst verkaufen.

Was nur bis zum Verkauf anfällt: Kreditzinsen, Hausgeld oder Nebenkosten, Grundsteuer, Versicherung, bei schon gekauftem neuem Zuhause die Zinsen der Zwischenfinanzierung.

Kipppunkt26,7 Monate

Abschlag40.000 €

in % des Erlöses10,0 %

Dauert der Verkauf am Markt mehr als 26,7 Monate länger als der Ankauf, ist das Angebot unterm Strich besser.

Grobe Rechnung ohne Zinsen auf den Erlös und ohne Steuern; keine Bewertung Ihrer Immobilie.

Begriffe kurz erklärt

Finanzierungsbestätigung
Schreiben der Bank des Käufers, dass sie den Kauf bis zu einem bestimmten Betrag finanzieren will.
Vormerkung
Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis er eingetragen ist.
Verbrauchervertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer, etwa einer Ankaufsfirma, und einem Verbraucher, also einer Privatperson.

Quellen

  1. § 17 Abs. 2a BeurkG – Text des Vertrags bei Verbraucherverträgen im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz): § 80 · § 87 · § 108
  3. Erbnachweis: § 35 GBO (Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt) · § 2353 BGB (Erbschein vom Nachlassgericht)
  4. § 12 WEG – Veräußerungsbeschränkung (Zustimmung zum Verkauf)
  5. Grundbuchordnung: § 41 · § 42 (Vorlage des Grundschuldbriefs)
  6. Justizportal Niedersachsen – Grundbuch: Ausdrucke (einfach 10 €, amtlich 20 €)
  7. Vorfälligkeitsentschädigung: § 490 Abs. 2 BGB · § 502 BGB
  8. § 311b BGB – notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrags
  9. § 883 BGB – Vormerkung
  10. § 16a GwG – Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien
  11. Verbrauchervertrag: § 13 · § 14 · § 310 Abs. 3 BGB
  12. Vermittler: § 34c GewO (Erlaubnis) · § 656a BGB (Textform)

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

WLH Immobilien

Wie ich Ihnen helfe

Makler und zertifizierter Verwalter in Hannover – ich bewerte, besorge Unterlagen und verkaufe.

Eine pauschale Zahl, wie schnell Ihr Verkauf geht, nenne ich nicht. Was ich tue:

  • Im Erstgespräch kläre ich Anlass, Zeitplan und Ausgangslage und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung samt Zeitplan bis zum Notartermin.
  • Ich sage Ihnen, welche Unterlagen fehlen, und besorge sie; anfallende Gebühren stimme ich vorher ab.
  • Zuerst spreche ich vorgemerkte Kaufinteressenten an, dann passende Portale. Vor der Reservierung kläre ich Kaufabsicht, Zeitplan und Finanzierung.
  • Eine erste Zahl liefert mein Online-Bewertungsrechner, kostenfrei und unverbindlich.

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