






- 1EigentümergemeinschaftAufgeteiltes Haus: WEG-Verwaltung, bestellt per Beschluss der Eigentümer
- 2Ganzes MiethausUngeteiltes Haus, keine Gemeinschaft: Mietverwaltung per Vertrag mit Ihnen
- 3Einzelne WohnungVermietete Eigentumswohnung: eigener Vertrag neben der WEG-Verwaltung
- 4Preis nach EinheitenKeine Preisliste: Ihr Angebot nach Zahl der Einheiten, vorab schriftlich
Verwalten · Überblick
Hausverwaltung in Hannover
Ihr Verwalter hört auf, Ihre kleine Gemeinschaft findet keinen neuen, oder Ihr Miethaus kostet Sie zu viel Zeit? Ich kläre mit Ihnen, welche Verwaltung Ihr Haus braucht – WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung – und übernehme sie in Hannover und der Region. Sie haben einen festen Ansprechpartner und vorab einen schriftlichen Preis nach Zahl der Einheiten.
- WEG, Miethaus oder einzelne Wohnung
- Jede Größe – auch die kleine WEG
- Preis nach Einheiten, vorab schriftlich
Welche Verwaltung braucht Ihr Haus?
Hinter dem Wort Hausverwaltung stecken drei verschiedene Aufträge. Welcher passt, hängt nicht an der Größe des Hauses, sondern daran, wem was gehört.
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Eigentümergemeinschaft
Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, bestellen die Eigentümer den Verwalter per Beschluss (§ 26 Abs. 1 WEG). Er vertritt die Gemeinschaft und kümmert sich um das, was allen gehört: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und das gemeinsame Geld. Das ist die WEG-Verwaltung für Ihre Eigentümergemeinschaft.
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Ganzes Miethaus
Gehört Ihnen ein Haus, das nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist – allein oder etwa mit Miterben –, braucht es keine WEG-Verwaltung. Um Mieten, Mahnungen, Nebenkostenabrechnung, Reparaturen und Mieterwechsel kümmert sich dann die Mietverwaltung für ein ganzes Miethaus.
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Einzelne Wohnung
Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, kümmert sich der WEG-Verwalter nicht um Ihren Mieter, solange Sie ihn nicht eigens beauftragen. Dafür schließen Sie einen zweiten Vertrag, auch wenn beides in einer Hand liegt: die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung.
Sie suchen erst einen Mieter? Das ist eine eigene Leistung: einen Mieter für Ihre Wohnung finden. Was das Gesetz von einem Verwalter verlangt, erklärt der Ratgeber Aufgaben der Hausverwaltung.

Hellmuth Pusch · Geschäftsführer
Warum Sie Ihre Immobilie mit mir verwalten lassen
Im Branchenbarometer 2026 des Verwalterverbands VDIV planen 31 Prozent der Verwaltungen, kleinere Objekte abzustoßen; 21 Prozent wollen nur noch Objekte ab einer Mindestgröße annehmen. Ich übernehme jede Größe, auch die kleine Gemeinschaft – als zertifizierter Verwalter und Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter.
Erfahrung in jeder Größe
3 Einheiten oder mehrere Hundert: Ich habe kleine Gemeinschaften ebenso betreut wie große Anlagen.
Preis vorab schriftlich
Ihr Angebot nennt die Vergütung und jede Leistung, die dazugehört – gerechnet nach der Zahl der Einheiten.
Die passende Verwaltung
Ich sage Ihnen, ob Ihr Haus eine WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung braucht – oder zwei davon.
Start abgestimmt
Beginn und Übergabe der Unterlagen stimme ich mit Ihnen ab; einer Gemeinschaft stelle ich mich vorher vor.
Ein fester Ansprechpartner
Eigentümer und Mieter haben einen Ansprechpartner, der das Haus kennt – keine wechselnden Zuständigen.
Nachweise zum Prüfen
Erlaubnis, Zertifikat und Versicherung nenne ich mit der Stelle, bei der Sie sie nachprüfen können.
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, erteilt von der IHK Hannover · Hellmuth Pusch: zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter · Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG · Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Serbokroatisch
Muss ein Haus verwaltet werden?
Eine Pflicht zum Verwalter gibt es weder im Miethaus noch in der Eigentümergemeinschaft. In der Gemeinschaft kann aber in aller Regel jeder Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen.
Ganzes Miethaus
Ungeteilt, ohne Eigentümergemeinschaft.
- Pflicht
- Keine. Sie können Ihr Haus selbst verwalten oder einen Verwalter beauftragen.
- Grundlage
- Allein Ihr Vertrag mit dem Verwalter; welche Aufgaben er übernimmt, steht nur dort.
- Erlaubnis
- Für Ihr eigenes Haus brauchen Sie keine, ein gewerblicher Verwalter schon – siehe woran Sie eine seriöse Verwaltung erkennen.
Eigentümergemeinschaft
Aufgeteilt in Eigentumswohnungen.
- Pflicht
- Keine. Fehlt ein Verwalter, handeln die Eigentümer für die Gemeinschaft nur gemeinschaftlich (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG).
- Anspruch
- Jeder Eigentümer hat Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt (§ 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Davon frei ist nur eine Gemeinschaft mit weniger als neun Sondereigentumsrechten und einem Eigentümer als Verwalter – und auch sie nur, solange weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten verlangt. Mehr dazu: was ein zertifizierter Verwalter können muss.
- Selbst verwalten
- Dann erledigen die Eigentümer Versammlung, Wirtschaftsplan und Abrechnung selbst. Wie das geht, zeigt der Ratgeber eine Gemeinschaft ohne Verwalter.
So übernehme ich die Verwaltung
Ob Sie zum ersten Mal einen Verwalter suchen oder wechseln wollen: Der Weg zu mir hat vier Schritte.
Eckdaten nennen
Im Formular nennen Sie die Adresse des Hauses, die Zahl der Einheiten und Ihre Rolle – als Eigentümer, Verwaltungsbeirat, Bevollmächtigter oder bisherige Verwaltung.
Den Fall klären
Ich kläre mit Ihnen, welche Verwaltung Ihr Haus braucht und was sie umfassen soll. Vermieten Sie eine Wohnung in einer Gemeinschaft, können es zwei Aufträge sein.
Angebot mit Liste
Sie erhalten ein Angebot mit klarer Vergütung und einer Liste, welche Leistungen dazugehören und welche nicht.
Auftrag und Übergabe
Eine Gemeinschaft bestellt WLH Immobilien per Beschluss zum Verwalter, nachdem ich mich vorgestellt habe; für Miethaus oder Wohnung genügt Ihr Vertrag mit WLH Immobilien. Beginn und Übergabe der Unterlagen stimme ich mit Ihnen ab.
Wechsel in der Gemeinschaft
Über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Eigentümer, nicht der einzelne Eigentümer allein (§ 26 Abs. 1 WEG). Wie Ihre Gemeinschaft zu mir wechselt, zeigt die Seite zur WEG-Verwaltung Schritt für Schritt.
Wechsel bei Ihrer Mietverwaltung
Für Miet- und Sondereigentumsverwaltung gilt die Kündigungsfrist im Vertrag. Regelt er nichts und wird monatlich vergütet, kündigen Sie spätestens am 15. eines Monats zu dessen Ende (§§ 620, 621 Nr. 3 BGB). Die Abberufung des WEG-Verwalters beendet diesen Vertrag nicht, auch wenn beides in einer Hand liegt.
Fristen, Vorlagen und die Herausgabe der Unterlagen im Einzelnen: Verwalter wechseln – Abberufung, Frist und Übergabe.
Erreichbar für Eigentümer und Bewohner
Was eilt und was nicht: So erreichen Eigentümer und Bewohner der Häuser, die ich verwalte, die richtige Stelle.
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Telefon und Büro
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erreichen Sie mich am Telefon; ins Büro in der Georgstraße 38 kommen Sie nach Vereinbarung. Digital arbeite ich, wo es hilft – persönlich erreichbar bleibe ich.
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Was nicht eilt
Abrechnung, Reparatur, Fragen zum Haus: Bewohner wählen im Formular „Bewohner eines von mir verwalteten Hauses“ und nennen die Adresse. So landet die Meldung direkt bei mir, und die Reparatur koordiniere ich mit Handwerk aus meinem Netzwerk.
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Was sofort sein muss
Bei Feuer, Gasgeruch, Wasserrohrbruch, Stromausfall oder Einbruch rufen Sie sofort Feuerwehr, Polizei oder den Störungsdienst an – nicht die Verwaltung. Alle Notrufnummern für Gas, Strom, Wasser und Fernwärme stehen auf einer Seite.
Ist die Gefahr gebannt, melden Sie mir den Schaden am Haus. Dann kümmere ich mich um die Reparatur.
Woran Sie eine seriöse Verwaltung erkennen
Drei Dinge können Sie bei jeder Verwaltung prüfen, bevor Sie unterschreiben. Lassen Sie sich die Nachweise zeigen.
| Prüfpunkt | Was gilt – und was ich nachweise |
|---|---|
| Erlaubnis | Pflicht für jeden, der gewerbsmäßig Eigentümergemeinschaften oder für andere Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO). WLH Immobilien hat sie als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, erteilt von der IHK Hannover. |
| Versicherung | Ohne Berufshaftpflicht keine Erlaubnis als Verwalter; vorgeschrieben sind mindestens 500.000 € je Fall und 1.000.000 € für alle Fälle eines Jahres (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO, § 15 Abs. 2 MaBV). WLH Immobilien hat eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. |
| Zertifikat | „Zertifizierter Verwalter“ darf sich nur nennen, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat oder gleichgestellt ist (§ 26a WEG, § 7 ZertVerwV). Ich habe dieses Zertifikat und sitze selbst in der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter. |
Jede Angabe mit der Stelle, bei der Sie sie nachprüfen können: Erlaubnis, Zertifikat und Versicherung im Überblick.
Verwaltung in Hannover und der Region
Welche Verwaltung gefragt ist, hängt an der Eigentumsform der Häuser. So verteilen sich die Wohnungen nach dem Zensus 2022:
In der Stadt
Hannover
25,3 % in Häusern einer WEGJede vierte Wohnung liegt in einem Haus einer Eigentümergemeinschaft, vier von zehn in Häusern, die Privatpersonen im Ganzen gehören – und drei von vier sind vermietet. Alle drei Verwaltungsarten sind gefragt.
In der Region
Laatzen
31,5 % in Häusern einer WEGFast jede dritte Wohnung liegt in einem Haus einer Eigentümergemeinschaft – ein größerer Anteil als in jeder anderen Kommune der Region, die Landeshauptstadt eingeschlossen.
Sehnde
12,0 % in Häusern einer WEG76,8 % der Wohnungen liegen in Häusern, die Privatpersonen im Ganzen gehören, darunter viele selbst bewohnte Eigenheime. Wer hier vermietet, braucht eher eine Mietverwaltung.
Ich verwalte in der Stadt und in allen Kommunen der Region Hannover. Ihr Ort steht nicht dabei? Nennen Sie mir im Formular einfach die Adresse des Hauses.
Wie der Preis einer Verwaltung entsteht
Den Preis bestimmt vor allem die Zahl der Einheiten. Eine Preisliste habe ich deshalb nicht – jedes Haus bekommt ein eigenes Angebot.
Zahl der Einheiten
Zur Größe des Hauses kommt, was die Verwaltung umfassen soll. Das gilt für die kleine Gemeinschaft genauso wie für das große Haus.
Vorab schriftlich
Den Preis nenne ich Ihnen schriftlich, bevor Sie oder Ihre Gemeinschaft entscheiden – mit der Liste, welche Leistungen dazugehören und welche nicht.
Wer welche Rechnung trägt
Lassen Sie eine vermietete Eigentumswohnung verwalten, zahlen Sie zweimal: über das Hausgeld Ihren Anteil an der WEG-Verwaltung und allein die Sondereigentumsverwaltung. Im Miethaus gibt es nur die Mietverwaltung. Ihre Mieter tragen keine davon, denn Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV).
Durchschnittswerte und einen Rechner finden Sie im Ratgeber was eine Hausverwaltung im Durchschnitt kostet.