Ratgeber · Wohnungseigentümer

Hausverwaltung: Kosten pro Wohnung und wer sie zahlt

Was Verwalter je Einheit verlangen, was extra kostet und wie viel davon auf Sie entfällt – mit Rechner.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine WEG-Verwaltung kostet im Durchschnitt 29,12 € netto pro Wohnung und Monat, mit Umsatzsteuer 34,65 €. So viel verlangten Verwalter 2025 laut der Erhebung ihres Verbands VDIV. In kleinen Gemeinschaften bis elf Einheiten waren es 35,84 €, in großen ab 100 Einheiten 23,56 €. Dazu können Sondervergütungen für Leistungen kommen, die die Grundvergütung nicht abdeckt. Bezahlt wird die Verwaltung über das Hausgeld; auf Ihren Mieter umlegen können Sie sie nicht.

Verwaltung1 Wohnung · 1 Monat

Grundvergütung, Durchschnitt 202529,12 €

+ 19 % Umsatzsteuer5,53 €

Zusammen34,65 €

  • kleine Gemeinschaftbis 11 Einheiten, netto35,84 €
  • große Gemeinschaftab 100 Einheiten, netto23,56 €
  • auf den Mieter umlegbarVerwaltungskosten0 €

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • 29,12 € netto je Einheit und Monat kostete eine WEG-Verwaltung 2025 im Schnitt, in kleinen Gemeinschaften 35,84 €, in großen 23,56 € (VDIV)1.

    Die Zahlen nach Größe
  • Grundvergütung plus Sondervergütungen: Der Vertrag muss klar trennen, was im Grundpreis steckt und was extra kostet (BGH, V ZR 278/173).

    Wofür Sie zahlen
  • Ihren Anteil rechnen Sie selbst aus: aus der Zahl der Einheiten, der Vergütung und Ihrem Miteigentumsanteil.

    Zum Rechner
  • Verteilt wird nach Miteigentumsanteil, wenn die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat, etwa gleich je Einheit (§ 16 Abs. 2 WEG5).

    Wer was zahlt
  • Auf den Mieter umlegen geht nicht: Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV6). Als Vermieter setzen Sie sie als Werbungskosten ab.

    Mieter und Steuer
  • Teurer als üblich ist erlaubt, deutlich teurer nur mit einem sachlichen Grund, der den Aufschlag rechtfertigt.

    Angebote vergleichen

Abschnitt 2

Hausverwaltung: Kosten pro Wohnung und Monat

Je kleiner die Gemeinschaft, desto höher die Vergütung je Einheit.

Eine aktuelle Erhebung mit Namen und Jahr ist das Branchenbarometer 2026 des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), eine Befragung von Verwaltungsunternehmen. Danach lag die durchschnittliche Grundvergütung einer WEG-Verwaltung 2025 bei 29,12 € netto je Einheit und Monat, ein Jahr zuvor bei 28,35 €. Entscheidend für die Höhe ist die Größe der Gemeinschaft: Bei bis zu elf Einheiten waren es 35,84 €, ab 100 Einheiten 23,56 € je Einheit.1

Auf die Nettobeträge kommen 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG2). Aus 29,12 € werden so 34,65 €, aus 35,84 € werden 42,65 € je Einheit und Monat.

Mietverwaltung: je Einheit oder in Prozent der Miete

Für die Mietverwaltung nennt die Erhebung 30,19 € je Einheit und Monat; ausdrücklich als Nettobeträge bezeichnet sind in den veröffentlichten Ergebnissen nur die WEG-Werte. 56,7 % der befragten Mietverwaltungen rechnen pauschal je Einheit ab, rund ein Fünftel in Prozent der Miete, im Schnitt 5,5 %. Eine Vergütung je Quadratmeter nennen die veröffentlichten Ergebnisse nicht.1 Für ein Mehrfamilienhaus, das nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, gibt es keine Eigentümergemeinschaft und damit keine WEG-Verwaltung; dort zählt allein der Preis der Mietverwaltung (WEG- oder Mietverwaltung).

2026 wird es teurer

Für 2026 wollen die befragten Verwaltungen die WEG-Vergütung im Bestand um durchschnittlich 9,1 % auf 31,77 € anheben, in Gemeinschaften bis zehn Einheiten um 12,1 %. Als Gründe nennen sie vor allem höhere gesetzliche Anforderungen und steigende Personalkosten. Die Zahlen sind Durchschnitte einer Befragung, keine Preisliste. Was Ihre Gemeinschaft zahlt, steht in ihrem Verwaltervertrag.

Abschnitt 3

Wofür Sie zahlen: Grundvergütung, Sondervergütungen, Umsatzsteuer

Die Grundvergütung ist der größte Posten; Sondervergütungen kommen nur für das hinzu, was der Vertrag gesondert nennt.
Beispiel: Gemeinschaft mit 10 Einheiten, 35,84 € netto je Einheit
PostenBetragGrundlage
Grundvergütung im Monat358,40 €10 Einheiten × 35,84 €, Durchschnitt 2025 bis elf Einheiten1
Grundvergütung im Jahr4.300,80 €× 12 Monate
Umsatzsteuer 19 %817,15 €auf die Nettovergütung (§ 12 UStG)2
Sondervergütungennach Vertragnur für Leistungen, die der Vertrag gesondert nennt
Zusammen im Jahr5.117,95 €ohne Sondervergütungen; je Einheit 511,80 € im Jahr, 42,65 € im Monat

Die Grundvergütung bezahlt die Arbeit, die in jeder Gemeinschaft laufend anfällt: Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld und Buchhaltung. Was der Verwalter dafür im Einzelnen tun muss, steht im Ratgeber Aufgaben einer Hausverwaltung.

Sondervergütungen: erlaubt, aber klar abgegrenzt

Ein Verwalter darf seinen Preis als Pauschale anbieten oder in eine Grundvergütung und gesonderte Entgelte aufteilen. Teilt er auf, verlangt der Bundesgerichtshof zweierlei: Der Vertrag muss klar abgrenzen, was die Grundvergütung abdeckt und was gesondert kostet. Und für die Aufgaben, die in jeder Gemeinschaft laufend anfallen, muss der Gesamtbetrag erkennbar sein. Ist eine Pauschale vereinbart, deckt sie in der Regel alle gesetzlichen Pflichtaufgaben ab; für Sondervergütungen bleibt dann wenig Raum (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019, V ZR 278/173).

Im entschiedenen Fall standen Sondervergütungen für Mahnungen, für die Verwaltung von Sonderumlagen und für zusätzliche Eigentümerversammlungen im Vertrag. Der Bundesgerichtshof hat das nicht beanstandet und betont: Zu beurteilen ist das Vergütungsgefüge insgesamt, nicht jeder Posten für sich.

Nicht im Hausgeld: Ihre Mietverwaltung

Lassen Sie Ihre vermietete Wohnung verwalten, ist das ein eigener Vertrag zwischen Ihnen und dem Verwalter. Diese Vergütung zahlen Sie allein, nicht über das Hausgeld der Gemeinschaft.

Abschnitt 4

Rechner: Was kostet die Verwaltung Ihre Gemeinschaft – und Sie?

Tragen Sie die Zahl der Einheiten ein, die der Verwalter berechnet, und seine Vergütung je Einheit und Monat aus dem Angebot oder Vertrag. Steht dort ein Nettobetrag, rechnet der Rechner 19 % Umsatzsteuer dazu. Mit Ihrem Miteigentumsanteil aus dem Grundbuch sehen Sie Ihren Anteil, falls nach Anteilen verteilt wird. Vorbelegt ist das Beispiel aus Abschnitt 3 mit einem Anteil von 120/1.000.

Verwalterkosten im Monat und im Jahr

Beispielwerte, keine Preisangabe

Gemeinschaft im Monat426,50 €

Gemeinschaft im Jahr5.117,95 €

Ihr Anteil im Monat, je Einheit verteilt42,65 €

Ihr Anteil im Jahr, je Einheit verteilt511,80 €

Ihr Anteil im Monat, nach Miteigentumsanteil51,18 €

Ihr Anteil im Jahr, nach Miteigentumsanteil614,15 €

Grundvergütung mit Umsatzsteuer, ohne Sondervergütungen. Vorbelegt: Durchschnitt 2025 für Gemeinschaften bis elf Einheiten laut VDIV. Ihre eigene Rechnung, kein Angebot. Auf Ihren Mieter umlegen können Sie den Betrag nicht.

Abschnitt 5

Wer zahlt die Verwaltung – und darf ich sie auf den Mieter umlegen?

Die Gemeinschaft zahlt den Verwalter aus dem Hausgeld; bei Ihrem Mieter endet die Kette.

Vertragspartner des Verwalters ist die Gemeinschaft. Sie bezahlt ihn aus dem Hausgeld, also aus den Vorschüssen, die die Versammlung nach dem Wirtschaftsplan beschließt (§ 28 Abs. 1 WEG4). Die Kosten der Verwaltung trägt jeder Eigentümer nach seinem Miteigentumsanteil, wie er im Grundbuch steht. Für einzelne Kostenarten kann die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit eine andere Verteilung beschließen, zum Beispiel gleich je Einheit (§ 16 Abs. 2 WEG5). Welcher Schlüssel bei Ihnen gilt, zeigen Gemeinschaftsordnung, Beschluss-Sammlung und Wirtschaftsplan. Wie das Hausgeld insgesamt zustande kommt, steht im Ratgeber Eigentümergemeinschaft.

Der Unterschied kann spürbar sein: Im Beispiel aus Abschnitt 3 zahlt eine Wohnung mit 120/1.000 Anteilen nach Miteigentumsanteil 614,15 € im Jahr, gleich je Einheit verteilt 511,80 €.

Umlage auf den Mieter: nein

Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV6), und nur Betriebskosten dürfen Sie im Mietvertrag auf Ihren Mieter umlegen (§ 556 Abs. 1 BGB7). Das gilt für den Verwalteranteil in Ihrem Hausgeld genauso wie für Ihre eigene Mietverwaltung. Welche Teile des Hausgelds Sie weitergeben dürfen, steht im Ratgeber Hausgeld auf den Mieter umlegen.

Steuerlich zählen die Verwaltungskosten einer vermieteten Wohnung zu den Werbungskosten, denn Sie wenden sie auf, um Mieteinnahmen zu erzielen (§ 9 Abs. 1 EStG8).

Abschnitt 6

Was den Preis treibt – und wie Sie Angebote vergleichen

Was eine Verwaltung kostet, hängt an wenigen Stellschrauben:

  • Größe der Gemeinschaft: Sie ist laut VDIV entscheidend, nicht die Größe des Verwaltungsunternehmens. Je weniger Einheiten, desto höher der Preis je Einheit (Abschnitt 2).
  • Leistungsumfang: was in der Grundvergütung steckt und was gesondert kostet, etwa zusätzliche Versammlungen, Mahnungen oder Sonderumlagen.
  • Stellplätze und Tiefgaragenplätze: Die Erhebung führt sie als eigene Einheiten. Fragen Sie, ob und wie der Verwalter sie berechnet.
  • Stundensätze für Zusatzarbeit: Die meisten Verwaltungen kombinieren eine Grund- mit einer Zusatzvergütung; die Stundensätze stiegen 2025 um durchschnittlich 5,9 %.1

So vergleichen Sie Angebote

Rechnen Sie jedes Angebot auf einen Jahresbetrag für die ganze Gemeinschaft hoch, mit Umsatzsteuer und den Sondervergütungen, die Sie erwarten. Erst dann sind Pauschale und Baukasten vergleichbar. Ein Preis über dem üblichen Satz ist erlaubt. Eine deutliche Überschreitung entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung aber nur, wenn Sachgründe sie rechtfertigen (BGH, V ZR 278/173).

Laufzeit und Vergütung muss die Versammlung schon bei der Bestellung in ihren Grundzügen festlegen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015, V ZR 114/149). Bestellt werden darf ein Verwalter höchstens für fünf Jahre, der erste nach der Aufteilung für drei (§ 26 Abs. 2 WEG10). Wie Sie Angebote einholen und den Verwalter wechseln, steht im Ratgeber Hausverwaltung kündigen und wechseln.

Begriffe kurz erklärt

Grundvergütung
regelmäßiger Betrag je Einheit und Monat für die laufenden Aufgaben des Verwalters; auch Regelvergütung genannt.
Sondervergütung
gesondertes Entgelt für eine Leistung, die der Vertrag ausdrücklich außerhalb der Grundvergütung nennt.
Miteigentumsanteil
Ihr Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, im Grundbuch eingetragen, oft in Tausendsteln; nach ihm werden die Kosten verteilt, soweit nichts anderes gilt.

Quellen

  1. Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV): 14. Branchenbarometer 2026, Online-Befragung von Verwaltungsunternehmen vom 4. März bis 11. Mai 2026 (Pressemitteilung des Verbands vom 19. August 2026), Ergebnisse zur Verwaltervergütung 2025 (WEG-Regelvergütung 29,12 € netto je Einheit und Monat, 2024: 28,35 €; bis elf Einheiten 35,84 €, ab 100 Einheiten 23,56 €; Mietverwaltung 30,19 €; Plan 2026: 31,77 €), veröffentlicht auf der Seite „Verwaltervergütung“ des Verbands mit Auszügen aus dem Bericht (S. 53: „mittlere Netto-Regelsatz“; S. 58: WEG-Vergütungen „als Netto-Beträge ausgewiesen“), abgerufen am 17. Oktober 2026
  2. § 12 Umsatzsteuergesetz – Steuersatz 19 Prozent
  3. Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019, V ZR 278/17 – Verwaltervergütung: Wirtschaftlichkeit, Pauschale oder Teilentgelte, Sondervergütungen
  4. § 28 WEG – Vorschüsse und Wirtschaftsplan
  5. § 16 WEG – Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen, abweichende Verteilung durch Beschluss
  6. § 1 Betriebskostenverordnung – Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten
  7. § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
  8. § 9 Einkommensteuergesetz – Werbungskosten
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Februar 2015, V ZR 114/14 – Bestellung des Verwalters nur mit den Eckpunkten des Vertrags (Laufzeit und Vergütung)
  10. § 26 WEG – Bestellung und Abberufung des Verwalters

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

WLH Immobilien

Wie ich Ihnen helfe

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG in Hannover – für Gemeinschaften jeder Größe, als fester Ansprechpartner.

Eine Preisliste habe ich nicht, denn was eine Verwaltung kostet, hängt vor allem von der Zahl der Einheiten ab. Nennen Sie mir die Größe Ihrer Gemeinschaft, dann spreche ich mit Ihnen über den Preis. Übernehmen kann ich:

  • Versammlungen vorbereiten, moderieren und protokollieren
  • Wirtschaftsplan, Hausgeld und Jahresabrechnung
  • Instandhaltung und Rücklage
  • auf Wunsch die Sondereigentumsverwaltung Ihrer vermieteten Wohnung samt Nebenkostenabrechnung

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