Ratgeber · Verkaufen
Ablauf eines Hausverkaufs: von der Bewertung bis zur Übergabe
Alle Schritte in der richtigen Reihenfolge – mit den Kosten, die auf Sie als Verkäufer zukommen, und den Fristen, die das Gesetz setzt.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Ein Hausverkauf folgt einer festen Reihenfolge. Bis zum Notartermin entscheiden Sie über Preis, Unterlagen und Käufer. Danach gestaltet der Notar die Abwicklung so, dass keine Seite ungesichert in Vorleistung geht. Hier finden Sie jeden Schritt mit Kosten und Fristen. Für eine Eigentumswohnung gilt derselbe Ablauf, mit wenigen Besonderheiten.
Bis zum NotarterminSie entscheiden
- Preis
- Unterlagen
- Käufer
DanachDer Notar sichert ab
- 1Vormerkung
- 2Kaufpreis
- 3Grundbuch
Käufer ist Eigentümer
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Acht Schritte: Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigung, Käuferprüfung, Notar, Übergabe, Grundbuch.
Die Schritte -
Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar (§ 311b BGB2).
Zum Notartermin -
Geld gegen Eigentum, gesichert:
- Der Käufer zahlt in der Regel erst, wenn sein Anspruch durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert ist.
- Umgeschrieben wird erst, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.
-
Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer (in Niedersachsen 5 %) zahlt in der Regel der Käufer.
Wer was zahlt -
Sie tragen typischerweise Ihren Provisionsanteil, die Löschung Ihrer Grundschuld und den Energieausweis, gegebenenfalls auch Vorfälligkeitsentschädigung und Steuer.
Ihre Kosten im Einzelnen -
Steuerfrei bleibt der Gewinn bei einem Haus im Privatvermögen nach mehr als zehn Jahren oder bei Eigennutzung, so wie § 23 EStG14 sie verlangt.
Zehn-Jahres-Frist -
Eine feste Wochenzahl gibt es nicht: Die Käufersuche hängt von Haus, Preis und Nachfrage ab, danach vor allem von vollständigen Unterlagen und der Finanzierung des Käufers.
Wie lange es dauert
Abschnitt 2
Die Schritte: Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigung, Käuferprüfung, Notar, Übergabe, Grundbuch
- 1Bewertung
- 2Unterlagen
- 3Vermarktung
- 4Besichtigung
- 5Käuferprüfung
- 6Notar
- 7Übergabe
- 8Grundbuch
- 1
Bewertung
Am Anfang steht der Preis. Eine erste Orientierung gibt der Bodenrichtwert, der Durchschnittswert je Quadratmeter Boden in Ihrer Lage (§ 196 BauGB9); die Gutachterausschüsse zeigen ihn kostenfrei in BORIS-NI.26 Eine erste Zahl für Ihr Haus liefert unser Online-Bewertungsrechner, Zustand und Modernisierungen erfasst eine persönliche Bewertung. Mehr im Ratgeber Immobilienwert.
- 2
Unterlagen
Was Käufer, Bank und Notar sehen wollen:
- Grundbuchauszug vom Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Haus liegt (einfacher Ausdruck 10 €, amtlicher Ausdruck 20 €)24
- Flurkarte als Liegenschaftskarte vom Katasteramt (LGLN), auch online25
- Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Nachweise über Modernisierungen
- bei vermieteten Häusern die Mietverträge, bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
- 3
Vermarktung
Liegt ein Energieausweis vor, muss jede Anzeige in kommerziellen Medien seine Kernangaben nennen, darunter Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger und Effizienzklasse. So verlangt es § 8718 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Sonst droht ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GModG18).
- 4
Besichtigung
Spätestens bei der Besichtigung legen Sie oder Ihr Makler den Energieausweis vor; ein deutlich sichtbarer Aushang genügt (§ 80 Abs. 4 GModG18). Sprechen Sie bekannte Mängel offen an. Wer einen Mangel arglistig verschweigt, haftet trotz eines Haftungsausschlusses im Vertrag (§ 444 BGB3).
- 5
Käuferprüfung
Die Verpflichtung zum Grundstückskauf braucht die notarielle Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB2). Schon vorher können aber Rücksichtnahmepflichten und Kosten entstehen (§ 311 Abs. 2, § 652 Abs. 2 BGB27). Klären Sie deshalb vor dem Notartermin, ob der Käufer den Kaufpreis aufbringen kann, zum Beispiel mit einer Finanzierungsbestätigung seiner Bank.
- 6
Notar
Den Notar wählen beide Seiten frei. Weil der Käufer die Beurkundung bezahlt, hat er dabei regelmäßig einen gewissen Vorrang.23 Vorab kommt ein Entwurf des Kaufvertrags. Ist eine Seite Unternehmer und die andere Verbraucher, soll der Verbraucher ihn in der Regel zwei Wochen vor dem Termin haben (§ 17 Abs. 2a BeurkG8); unter Privatleuten gibt es keine feste Frist. Im Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor (§ 13 BeurkG8). Alles Vereinbarte gehört in die Urkunde. Absprachen außerhalb der Urkunde sind grundsätzlich unwirksam.23
- 7
Übergabe
Sie übergeben das Haus an dem Tag, den der Kaufvertrag nennt, in der Regel nach Zahlung des Kaufpreises.23 Gezahlt wird erst nach der Fälligkeitsmitteilung: Darin teilt der Notar dem Käufer schriftlich mit, dass alle Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind.23 Überwiesen wird nur auf das Konto, das im Kaufvertrag steht oder das der Notar mitteilt. Ab der Übergabe stehen dem Käufer die Nutzungen zu, und er trägt die Lasten wie die Grundsteuer (§ 446 BGB3). Halten Sie Zählerstände, Schlüssel, übergebene Unterlagen und den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest.
- 8
Grundbuch
Die Auflassung, also die Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer übergeht, erklären Sie beide beim Notar, meist schon im Kaufvertrag. Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Umschreibung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB4). Der Notar beantragt sie, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben.23 Bis dahin bleiben Sie Eigentümer, auch wenn der Käufer schon eingezogen ist.
Welche dieser Schritte wir für Sie übernehmen, steht auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
Abschnitt 3
Nach dem Notartermin: vom Vertrag bis zum Grundbuch
Nach der Unterschrift übernimmt der Notar die Abwicklung, den sogenannten Vollzug. Er schützt beide Seiten vor ungesicherten Vorleistungen; üblich ist diese Reihenfolge:23
- Auflassungsvormerkung: Der Notar lässt für den Käufer eine Vormerkung ins Grundbuch eintragen. Sie sichert seinen Anspruch auf das Eigentum: Spätere Verfügungen, etwa eine weitere Übertragung oder eine Belastung, sind ihm gegenüber unwirksam, soweit sie diesen Anspruch beeinträchtigen (§ 883 BGB4).
- Lastenfreistellung: Ist Ihr Haus noch mit einer Grundschuld belastet, der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit Ihrer Bank, holt der Notar die Löschungsunterlagen ein. Ihr offener Kredit wird aus dem Kaufpreis bezahlt.23 Nötige Genehmigungen holt er ebenfalls ein, etwa die des Betreuungsgerichts, wenn ein Betreuer verkauft (§ 1850 BGB7).
- Fälligkeitsmitteilung: Liegen alle Voraussetzungen vor, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Der Käufer überweist innerhalb der vereinbarten Frist an Sie und, soweit nötig, an Ihre Bank.23 Bar zahlen darf er nicht (§ 16a GwG19).
- Grunderwerbsteuer: Der Käufer muss sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zahlen (§ 15 GrEStG12). Für die Umschreibung braucht das Grundbuchamt grundsätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Üblicherweise wird sie nach Zahlung der Steuer erteilt, möglich ist sie auch bei Sicherstellung, Stundung oder Steuerfreiheit (§ 22 GrEStG12).
- Umschreibung im Grundbuch: Der Notar beantragt sie erst, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben.23 Mit der Eintragung ist der Käufer Eigentümer (§§ 873, 925 BGB4).
Abschnitt 4
Welche Kosten fallen an?
Maklerprovisionwenn Sie den Makler beauftragen · Wohnung oder Einfamilienhaus · privater Käufer
- Notar
- Grundbuch
- Grunderwerbsteuer 5 %
- Sie haften mit
- Löschung der Grundschuld
- Energieausweis
- ggf. Vorfälligkeitsentschädigung
- ggf. Steuer auf den Gewinn
Verbindlich regelt es der Kaufvertrag; Gesetz und übliche Verträge setzen den Rahmen.23
Maklerprovision und Halbteilung
Ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung braucht Textform; eine E-Mail genügt (§ 656a BGB1). Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gelten besondere Regeln, die Halbteilung:
- Beauftragen beide Seiten den Makler, verpflichten sich beide in gleicher Höhe (§ 656c BGB1).
- Beauftragen nur Sie den Makler, kann der Käufer höchstens in gleicher Höhe beteiligt werden; sein Anteil wird erst fällig, wenn Sie Ihren nachweislich gezahlt haben (§ 656d BGB1).
Beauftragt allein der Käufer den Makler, greift diese Teilung nicht. Für Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke gilt sie ebenfalls nicht. Was der Verkauf mit uns kostet, steht auf Immobilie verkaufen.
Notar und Grundbuch
Diese Kosten trägt nach Gesetz und üblichem Vertrag der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB3). Die Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); sie sind bei jedem Notar gleich.23 Ein Beispiel der Bundesnotarkammer: Für eine Eigentumswohnung zu 160.000 € kosten Beurkundung, Vollzug und Betreuung 1.143 €, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Gegenüber Notar und Grundbuchamt haften allerdings beide Seiten.23
Löschung Ihrer Grundschuld
Sie müssen das Haus frei von Rechten Dritter verschaffen, die der Käufer nicht übernimmt (§§ 433, 435 BGB3); die Kosten dieser Lastenfreistellung tragen regelmäßig Sie.23 Das Grundbuchamt berechnet für die Löschung eine halbe Gebühr aus dem Betrag der Grundschuld (GNotKG Nr. 14140, Tabelle B11). Bei 200.000 € sind das 217,50 €. Stellt Ihre Bank Treuhandauflagen, kann eine Treuhandgebühr des Notars hinzukommen.23
Vorfälligkeitsentschädigung
Lösen Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung wegen des Verkaufs vorzeitig ab, kann die Bank Ersatz ihres Schadens verlangen (§ 490 Abs. 2, §§ 500, 502 BGB5). Ohne Entschädigung kündigen Sie zum Ende der Zinsbindung, wenn kein neuer Sollzins vereinbart ist (ein Monat Frist), oder zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens (sechs Monate Frist); eine spätere Zins- oder Rückzahlungsvereinbarung setzt diese zehn Jahre neu in Gang. Zahlen Sie nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt (§ 489 BGB5).
Energieausweis
Für den Verkauf brauchen Sie grundsätzlich einen gültigen Energieausweis; Ausnahmen gelten derzeit etwa für kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler. Er wird für zehn Jahre ausgestellt, nach bestimmten Umbauten endet er früher (§§ 3, 79, 80 GModG18). Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen bis Ende 2026 einen Bedarfsausweis, wenn sie den Wärmeschutz von 1977 nicht erreichen (§ 80 Abs. 3 GModG18).
Bereits beschlossen ab 1. Januar 2027: Neue Energieausweise werden digital ausgestellt; die Ausnahme für Baudenkmäler und diese Bedarfsausweispflicht entfallen. Vorhandene gültige Ausweise gelten weiter, Anzeigen nennen bei neuen Ausweisen auch das Ausstellungsdatum (BGBl. 2026 I Nr. 22630).
Grunderwerbsteuer
In Niedersachsen beträgt sie 5 % des Kaufpreises;13 im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Schuldner sind aber beide Seiten: Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt die Steuer von Ihnen fordern (§ 13 GrEStG12).
Erschließungsbeiträge
Für Erschließungs- und Anliegermaßnahmen, die bis zum Vertragsschluss bautechnisch begonnen haben, zahlen Sie, wenn der Vertrag nichts anderes regelt (§ 436 BGB3).
Steuer: die Zehn-Jahres-Frist
Bei einem Haus im Privatvermögen kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung steuerpflichtig sein; es zählen die Daten der bindenden Kaufverträge (§ 23 EStG14; BFH, IX R 18/1328). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie seit der Anschaffung ausschließlich selbst bewohnt haben oder zusammenhängend im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor, das mittlere ganz (BFH, IX R 37/1628). Für Betriebsvermögen und gewerblichen Grundstückshandel gilt das nicht allgemein. Steuerfrei bleibt auch ein Gesamtgewinn aus solchen Geschäften unter 1.000 € im Jahr. Bei Erbe oder Schenkung zählt der Kauf durch den Erblasser oder Schenker. Nach einer Vermietung erhöhen die abgesetzten Abschreibungen den Gewinn.
Abschnitt 5
Wie lange dauert es?
Wie lange die Suche nach einem Käufer dauert, hängt vom Haus, vom Preis und von der Nachfrage ab. Eine seriöse Wochenzahl gibt es dafür nicht. Rund um den Notartermin gelten dagegen feste Fristen:
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| spätestens bei der Besichtigung | Energieausweis vorlegen | § 80 Abs. 4 GModG18 |
| in der Regel zwei Wochen vor dem Termin | Vertragsentwurf an den Verbraucher, wenn die andere Seite Unternehmer ist | § 17 Abs. 2a BeurkG8 |
| einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids | Grunderwerbsteuer des Käufers fällig | § 15 GrEStG12 |
| einen Monat zum Ende der Zinsbindung, sechs Monate nach zehn Jahren | Kündigung Ihres Darlehens ohne Entschädigung, unter den Voraussetzungen in Abschnitt 4 | § 489 BGB5 |
Wovon die Dauer außerdem abhängt
- von vollständigen Unterlagen, bei einem geerbten Haus etwa dem Erbschein
- von der Finanzierung des Käufers: Seine Bank zahlt in der Regel erst aus, wenn ihre Grundschuld eingetragen ist23
- von den Löschungsunterlagen Ihrer Bank und nötigen Genehmigungen
Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht es erst für die Umschreibung. Zu den üblichen Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises gehören sie nicht.23
Abschnitt 6
Besondere Ausgangslagen
- Geerbt Erbnachweis zum Grundbuchamt
- Getrennt zwei Unterschriften unter einem Vertrag
- Vermietet Der Mietvertrag geht mit zum Käufer
- Wohnung dazu die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Geerbtes Haus
Ihr Erbrecht weisen Sie dem Grundbuchamt mit einem Erbschein oder Europäischen Nachlasszeugnis nach; häufig genügt auch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag samt Niederschrift über die Eröffnung. Reicht das nicht, kann das Grundbuchamt einen weiteren Nachweis verlangen (§ 35 GBO10). Die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben kostet keine Grundbuchgebühr, wenn sie binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird (GNotKG Nr. 1411011). In einer Erbengemeinschaft verkaufen alle Erben gemeinsam (§ 2040 BGB7). Für die Zehn-Jahres-Frist zählt der Kauf durch den Erblasser (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG14).
Trennung oder Scheidung
Gehört das Haus Ihnen beiden, verkaufen Sie es gemeinsam (§ 747 BGB7). Steht es nur auf Ihren Namen und ist es im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen, brauchen Sie in der Zugewinngemeinschaft, dem Güterstand ohne Ehevertrag, die Zustimmung Ihres Ehepartners (§ 1365 BGB7). Ohne Einigung kann jeder Miteigentümer beim Gericht die Versteigerung beantragen, die sogenannte Teilungsversteigerung (§ 753 BGB7, § 180 ZVG22). Bleibt nach Ihrem Auszug Ihr Partner im Haus, nutzen Sie es steuerlich nicht mehr selbst; ein Verkauf Ihres Anteils innerhalb der zehn Jahre kann dann steuerpflichtig sein, auch an den früheren Partner (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/2115).
Vermietetes Haus
Mit seiner Eintragung im Grundbuch tritt der Käufer in den Mietvertrag und in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Kann der Mieter bei Mietende die Kaution vom Käufer nicht zurückerlangen, bleiben Sie zur Rückzahlung verpflichtet (§§ 566, 566a BGB6). Ein Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund; die Hürden einer Kündigung zur wirtschaftlichen Verwertung sind hoch (§ 573 BGB6). Halten Sie Mietvertrag, Mieterhöhungen und Kautionsnachweis bereit. Mehr im Ratgeber für Vermieter.
Eigentumswohnung statt Haus
Der Ablauf ist derselbe; dazu kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Die Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer brauchen Sie nur, wenn sie für Ihre Anlage vereinbart ist (§ 12 WEG20). Mehr im Ratgeber für Wohnungseigentümer.
Den Ablauf aus Käufersicht erklärt unser Ratgeber Immobilienkauf.
Abschnitt 7
Häufige Fragen
Wann gilt ein Haus als verkauft?
Verbindlich verkauft ist es mit der Beurkundung beim Notar (§ 311b BGB2).
Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB4).
Wann bekomme ich das Geld?
Nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist. Läuft noch ein Kredit, geht der offene Betrag an Ihre Bank, der Rest an Sie.23
Was passiert mit der Gebäudeversicherung?
Der Käufer tritt in Ihren Vertrag ein, sobald er Eigentümer ist (§ 95 VVG21).
Zeigen Sie den Verkauf Ihrem Versicherer unverzüglich an (§ 97 VVG21).
Der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen; kennt er die Versicherung nicht, beginnt die Frist erst, wenn er von ihr erfährt (§ 96 VVG21).
Wer zahlt nach dem Verkauf die Grundsteuer?
Die Grundsteuer schuldet für das ganze Jahr, wem das Haus am 1. Januar steuerlich zugerechnet ist (§§ 9, 10 GrStG16). Ein Wechsel wirkt zum folgenden 1. Januar, unter Umständen schon nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und nicht erst nach dem Grundbuch (§ 222 BewG16; BFH, II R 44/1729).
Den Eigentümerwechsel trägt das Finanzamt in Niedersachsen von sich aus nach.17
Untereinander gilt der Kaufvertrag: Ab der Übergabe trägt in der Regel der Käufer die Grundsteuer.23
Wie lange hafte ich nach dem Verkauf für Mängel?
In der Regel gar nicht: Gebrauchte Häuser werden meist so verkauft, wie sie stehen und liegen; die Haftung für Sachmängel wird im Kaufvertrag ausgeschlossen.23
Für Mängel, die Sie arglistig verschweigen, haften Sie trotzdem, ebenso für eine Beschaffenheit, die Sie garantiert haben (§ 444 BGB3).
Fünf Jahre Gewährleistung gibt es beim Neubau vom Bauträger, gerechnet ab der Abnahme (§ 634a BGB3). Verkaufen Sie in dieser Zeit, treten Sie Ihre Ansprüche gegen den Bauträger in der Regel im Kaufvertrag an den Käufer ab.
Begriffe kurz erklärt
- Auflassung
- die Einigung von Verkäufer und Käufer vor dem Notar, dass das Eigentum übergehen soll.
- Auflassungsvormerkung
- Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis er eingetragen ist.
- Grundschuld
- die im Grundbuch eingetragene Sicherheit einer Bank für einen Kredit.
- Lastenfreistellung
- die Löschung von Belastungen wie Ihrer Grundschuld, damit der Käufer das Haus frei erhält.
- Fälligkeitsmitteilung
- Schreiben des Notars an den Käufer, dass der Kaufpreis jetzt zu zahlen ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bestätigung des Finanzamts, dass der Eintragung steuerlich nichts entgegensteht, meist nach Zahlung der Grunderwerbsteuer; ohne sie grundsätzlich keine Umschreibung im Grundbuch.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ersatz, den die Bank verlangen kann, wenn Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen.
- Halbteilung
- Regel beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher: Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen beide gleich viel; hat nur der Verkäufer beauftragt, trägt der Käufer höchstens die Hälfte.
- Textform
- eine lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel eine E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig.
- Zugewinngemeinschaft
- der Güterstand, in dem Ehepaare leben, wenn sie per Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben.
- Teilungsversteigerung
- Versteigerung durch das Gericht, mit der ein Miteigentümer die Gemeinschaft am Haus auflöst.
- Bodenrichtwert
- durchschnittlicher Wert je Quadratmeter Boden in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- seit 29. Juli 2026 der Name des früheren Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Quellen
- §§ 656a–656d BGB – Maklerkosten bei Wohnung und Einfamilienhaus; § 126b BGB – Textform: § 656a · § 656b · § 656c · § 656d · § 126b
- § 311b BGB – Beurkundungspflicht
- §§ 433, 435, 436, 444, 446, 448 BGB – Kaufrecht; § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche gegen den Bauträger: § 433 · § 435 · § 436 · § 444 · § 446 · § 448 · § 634a
- §§ 873, 883, 925 BGB – Eigentum, Vormerkung, Auflassung: § 873 · § 883 · § 925
- §§ 489, 490, 500, 502 BGB – Kündigung von Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung: § 489 · § 490 · § 500 · § 502
- §§ 566, 566a, 573 BGB – Mietverhältnis beim Verkauf: § 566 · § 566a · § 573
- §§ 747, 753, 1363, 1365, 1850, 2040 BGB – Miteigentum, Ehe, Betreuung, Erbengemeinschaft: § 747 · § 753 · § 1363 · § 1365 · § 1850 · § 2040; dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2013, XII ZR 141/10 („im Wesentlichen das ganze Vermögen“)
- §§ 13, 17 BeurkG – Vorlesen, Entwurf vorab: § 13 · § 17
- § 196 BauGB – Bodenrichtwerte
- § 35 GBO – Nachweis der Erbfolge
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 53, Kostenverzeichnis Nr. 14110, 14140, 17000, 17001 und Gebührentabelle B: § 53 · Kostenverzeichnis · Gebührentabelle
- §§ 13, 15, 22 GrEStG – Grunderwerbsteuer: § 13 · § 15 · § 22
- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer (Steuersatz 5 %)
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21
- §§ 9, 10 GrStG und § 222 BewG – Grundsteuer beim Eigentümerwechsel (in Niedersachsen anwendbar nach § 1 NGrStG): § 9 GrStG · § 10 GrStG · § 222 BewG · Niedersächsisches Grundsteuergesetz, § 1
- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Grundsteuer – Anzeige von Änderungen (Stand Mai 2026)
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz) §§ 3, 79, 80, 87, 108: GModG · § 3 · § 79 · § 80 · § 87 · § 108
- § 16a GwG – Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien
- § 12 WEG – Veräußerungsbeschränkung
- §§ 95, 96, 97 VVG – Gebäudeversicherung beim Verkauf: § 95 · § 96 · § 97
- § 180 ZVG – Teilungsversteigerung
- Bundesnotarkammer: Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“ · Glossar „Grundstückskaufverträge“ · Fälligkeit des Kaufpreises · Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten · Übergang des Eigentums · Notarkosten · Beispielberechnungen
- Justizportal Niedersachsen, Grundbuch (Zuständigkeit, Ausdrucke, Gebühren)
- LGLN, Liegenschaftskarte
- Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, BORIS-NI (Bodenrichtwerte, Zugriff kostenfrei): BORIS-NI · Nutzungsbedingungen
- § 311 Abs. 2 und § 652 Abs. 2 BGB – Pflichten und Kosten vor dem Vertrag: § 311 · § 652
- Bundesfinanzhof zur Zehn-Jahres-Frist: Urteil vom 08.04.2014, IX R 18/13 (maßgeblich sind die schuldrechtlichen Verträge) · Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16 (zusammenhängende Eigennutzung)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.02.2021, II R 44/17 – Zurechnung bei Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
- BGBl. 2026 I Nr. 226 – Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Stufe ab 1. Januar 2027 (Art. 2, Art. 9 Abs. 2)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
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- Wir sagen Ihnen, was an Unterlagen fehlt, und kümmern uns um die Beschaffung.
- Für den Energieausweis arbeiten wir mit Greensmile Energieberatung zusammen.
- Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Serbokroatisch.
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