Ratgeber · Wohnungseigentümer

Hausgeld auf Mieter umlegen: welche Kosten erlaubt sind

Welche Posten Ihres Hausgelds der Mieter trägt, wie Sie daraus die Vorauszahlung berechnen und nach welchem Schlüssel Sie abrechnen. Mit Tabelle und Rechner.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Das Hausgeld als Ganzes dürfen Sie nicht auf Ihren Mieter umlegen, nur die Betriebskosten darin – und nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Umlagefähig sind etwa Heizung, Wasser, Müll, Reinigung, Hausmeister und Versicherung, dazu die Grundsteuer, die gar nicht im Hausgeld steckt. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen tragen Sie selbst. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, verteilen Sie nach dem Schlüssel der Eigentümergemeinschaft.

Ihr Hausgeld im Monat380 €

250 € 130 €

Betriebskostendarf der Mieter tragen

Verwaltung, Rücklage, Reparaturentragen Sie

+ 20 € Grundsteuernicht im Hausgeld, aber umlagefähig

Vorauszahlung Ihres Mieters270 €im Monat

Rechenbeispiel mit runden Zahlen

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Betriebskosten: Heizung, Wasser, Müll, Reinigung, Hausmeister, Versicherung und andere laufende Kosten. Verwaltung und Instandhaltung nicht (§ 1 Abs. 2 BetrKV2).

    Die Tabelle
  • Das Hausgeld zahlen Sie, nicht der Mieter. Er zahlt Ihnen Miete und Vorauszahlungen, mit der Gemeinschaft hat er keinen Vertrag.

    Mieter oder Vermieter
  • Beispiel: Von 380 € Hausgeld sind 250 € Betriebskosten; mit 20 € Grundsteuer ergibt das 270 € Vorauszahlung im Monat. Ihre Zahlen setzen Sie in den Rechner ein.

    Zum Rechner
  • Ohne andere Vereinbarung gilt der Schlüssel der Gemeinschaft, etwa nach Miteigentumsanteilen (§ 556a Abs. 3 BGB3); Heizkosten nach der Heizkostenverordnung.

    Der Schlüssel
  • Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungsjahres muss die Abrechnung beim Mieter sein – auch wenn die Jahresabrechnung der Gemeinschaft noch fehlt.

    Abrechnen und Fristen

Abschnitt 2

Hausgeld auf Mieter umlegen: welche Posten umlagefähig sind

Ihr Mieter trägt Betriebskosten nur, wenn Sie das im Mietvertrag vereinbart haben (§ 556 Abs. 1 BGB1). Dafür genügt der Satz, dass der Mieter „die Betriebskosten“ trägt; der Katalog der Betriebskostenverordnung gilt dann mit (BGH, VIII ZR 137/154). Für „sonstige Betriebskosten“ hat der Bundesgerichtshof das offengelassen; nennen Sie solche Posten im Vertrag einzeln.

Welche Teile Ihres Hausgelds Betriebskosten sind, zeigt die Einzelabrechnung der Gemeinschaft Posten für Posten. Maßgeblich ist der Katalog in § 2 der Betriebskostenverordnung. Die Tabelle ordnet die üblichen Posten zu:

Laufende Kosten für Betrieb und Nutzung: ja. Verwaltung, Reparaturen und Rücklage: nein.
Hausgeld-Posten: auf den Mieter umlegen?
Posten im HausgeldUmlegen?Grundlage
Heizung und Warmwasser (zentral)ja§ 2 Nr. 4 bis 6; verteilt nach Heizkostenverordnung
Wasser und Abwasserja§ 2 Nr. 2, 3
Müllabfuhr, Straßenreinigungja§ 2 Nr. 8
Treppenhausreinigung, Ungezieferbekämpfungja§ 2 Nr. 9
Gartenpflegeja§ 2 Nr. 10
Licht in Treppenhaus, Keller und außenja§ 2 Nr. 11
Schornsteinfegerja§ 2 Nr. 12
Gebäude- und Haftpflichtversicherungja§ 2 Nr. 13
Aufzug: Strom, Wartung, Prüfung, Reinigungja§ 2 Nr. 7; Reparaturen nicht
Hausmeisterteilweise§ 2 Nr. 14; nicht der Anteil für Reparaturen und Verwaltung
Kabelfernsehen (Nutzungsentgelt)neinseit 1. Juli 2024; bei älteren Anlagen bleibt nur der Betriebsstrom, § 2 Nr. 15 b
Verwaltervergütung, KontoführungneinVerwaltungskosten, § 1 Abs. 2 Nr. 1
Reparaturen, Instandhaltungnein§ 1 Abs. 2 Nr. 2
Zahlung in die Erhaltungsrücklageneindient der Instandhaltung
Sonderumlage für Reparaturenneindient der Instandhaltung
Miete für Rauchwarnmelderneinwie Anschaffungskosten (BGH, VIII ZR 379/20)5
Grundsteuerjasteht nicht im Hausgeld, zusätzlich umlegen, § 2 Nr. 1

Paragrafen ohne Gesetzesangabe stammen aus der Betriebskostenverordnung.2 Die Grundsteuer zahlt die Gemeinschaft nicht für das ganze Haus; jede Eigentumswohnung wird für sie gesondert erfasst.10 Deshalb fehlt sie im Hausgeld, und Sie legen sie gesondert um. Welche Nebenkosten unabhängig vom Hausgeld nicht umlagefähig sind, steht im Ratgeber Nicht umlagefähige Nebenkosten.

Abschnitt 3

Wer zahlt das Hausgeld: Mieter oder Vermieter?

Das Geld fließt in zwei getrennten Verträgen: vom Mieter zu Ihnen, von Ihnen zur Gemeinschaft.

Zwischen Mieter und Gemeinschaft gibt es keinen Vertrag und keine Zahlung.

Das Hausgeld schulden Sie als Eigentümer der Gemeinschaft, nach Ihrem Anteil und den beschlossenen Vorschüssen (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 1 WEG6). Den Anspruch hat allein die Gemeinschaft (BGH, V ZR 166/167). Ihr Mieter zahlt an Sie: die Miete und, wenn vereinbart, Vorauszahlungen auf die Betriebskosten in angemessener Höhe (§ 556 Abs. 2 BGB1).

Deshalb zahlen Sie das Hausgeld auch, wenn der Mieter im Rückstand ist oder die Wohnung leer steht. Wie die Vorschüsse festgelegt werden, erklärt der Ratgeber Wirtschaftsplan der WEG; einen Überblick über Hausgeld und Kostenverteilung gibt die Übersicht für Wohnungseigentümer.

Abschnitt 4

Beispiel und Rechner: Wie hoch die Vorauszahlung sein darf

Vorauszahlungen dürfen Sie nur in angemessener Höhe verlangen (§ 556 Abs. 2 BGB1). Ein guter Anhalt ist der Teil Ihres Hausgelds, der auf Betriebskosten entfällt, plus die Grundsteuer. Die Beträge stehen in Ihrem Einzelplan oder der letzten Einzelabrechnung.

  • Vorauszahlung im Monat = (Hausgeld − Verwaltung − Rücklage − Reparaturen und andere nicht umlagefähige Posten + Grundsteuer) ÷ 12
So wird aus 380 € Hausgeld eine Vorauszahlung von 270 €.
Rechenbeispiel mit runden Zahlen, Beträge im Jahr
PostenBetragErläuterung
Hausgeld4.560 €380 € im Monat
− Verwaltervergütung360 €nicht umlagefähig
− Zahlung in die Rücklage720 €nicht umlagefähig
− Reparaturen480 €nicht umlagefähig
= Betriebskosten im Hausgeld3.000 €rund 66 Prozent des Hausgelds
+ Grundsteuer240 €laut Grundsteuerbescheid
Umlagefähig im Jahr3.240 €Vorauszahlung 270 € im Monat

Vorauszahlung aus dem Hausgeld

Beträge im Jahr

Vorauszahlung im Monat270,00 €

Umlagefähig im Jahr3.240,00 €

Betriebskosten-Anteil am Hausgeld65,8 %

Richtwert für eine angemessene Vorauszahlung, keine Abrechnung. Voraussetzung: Der Mietvertrag legt die Betriebskosten um, und die übrigen Posten sind Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Gilt im Mietvertrag ein anderer Schlüssel als in der Gemeinschaft, rechnen Sie die Posten um. Leere Felder mit 0 füllen.

Abschnitt 5

Nach welchem Schlüssel Sie umlegen

Erst der Mietvertrag, dann der Schlüssel der Gemeinschaft, notfalls die Wohnfläche – Heizkosten nach der Heizkostenverordnung.

Ist Wohnungseigentum vermietet und im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, legen Sie die Betriebskosten nach dem Schlüssel um, der in der Gemeinschaft gilt (§ 556a Abs. 3 BGB3). Grundsätzlich sind das die Miteigentumsanteile, für einzelne Kosten auch Verbrauch oder Zahl der Wohnungen. Der Vorteil: Sie können die Beträge aus der Einzelabrechnung übernehmen. Ändert die Gemeinschaft ihren Schlüssel, gilt der neue auch für Ihren Mieter, denn das Gesetz verweist auf den „jeweils geltenden“ Maßstab.

Widerspricht der Schlüssel der Gemeinschaft billigem Ermessen, verteilen Sie nach der Wohnfläche. Kosten, die nach erfasstem Verbrauch anfallen, legen Sie nach Verbrauch um (§ 556a Abs. 1 BGB3). Für zentrale Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung: 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch. Sie geht dem Mietvertrag vor, außer in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, von denen Sie eine selbst bewohnen (§§ 2, 7 HeizkostenV8).

Abschnitt 6

Abrechnen, wenn die Jahresabrechnung der Gemeinschaft spät kommt

Die Frist läuft für Sie, nicht für den Verwalter der Gemeinschaft.

  • 12 Monate

    Zeit für Ihre Abrechnung

    nach Ende des Abrechnungszeitraums; danach keine Nachforderung mehr (§ 556 Abs. 3 BGB1).

  • 12 Monate

    Zeit für Einwände des Mieters

    nach Zugang Ihrer Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB1).

Auch wenn die Gemeinschaft ihre Jahresabrechnung noch nicht beschlossen hat, müssen Sie Ihrem Mieter innerhalb der Jahresfrist abrechnen. Der Beschluss ist keine Voraussetzung, und der Verwalter der Gemeinschaft ist nicht Ihr Erfüllungsgehilfe. Wollen Sie sich auf eine Verspätung berufen, die Sie nicht zu vertreten haben, müssen Sie konkret darlegen, was Sie für eine rechtzeitige Abrechnung getan haben (BGH, VIII ZR 249/159). Wie Sie die Frist berechnen und was bei Verspätung gilt, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung zu spät.

Was Sie dem Mieter zeigen müssen

Auf Verlangen dürfen Mieter die Belege einsehen; Sie können sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB1). Die Einzelabrechnung der Gemeinschaft allein ist keine Betriebskostenabrechnung: Sie enthält Posten, die der Mieter nicht trägt, und weder seine Vorauszahlungen noch die Grundsteuer.

Und die Kosten, die bei Ihnen bleiben?

Bei einer vermieteten Wohnung sind Verwaltung und Reparaturen Werbungskosten. Die Zahlung in die Rücklage zählt erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt (BFH, IX R 19/2411). Mehr dazu steht im Ratgeber Abrechnungsspitze.

Begriffe kurz erklärt

Einzelabrechnung
Teil der Jahresabrechnung der Gemeinschaft, der die Kosten eines Jahres auf Ihre Wohnung verteilt.
Miteigentumsanteil
Ihr Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum laut Grundbuch, oft in Tausendsteln; nach ihm werden Kosten in der Gemeinschaft grundsätzlich verteilt.

Quellen

  1. § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten, Vorauszahlungen, Abrechnungsfrist, Belege
  2. Betriebskostenverordnung: § 1 (keine Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) · § 2 (Katalog der Betriebskosten)
  3. § 556a BGB – Abrechnungsmaßstab, Abs. 3 für vermietetes Wohnungseigentum
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Februar 2016, VIII ZR 137/15 – Vereinbarung „die Betriebskosten“ genügt
  5. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2022, VIII ZR 379/20 – Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig
  6. Wohnungseigentumsgesetz: § 16 (Kosten) · § 28 (Vorschüsse)
  7. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Februar 2017, V ZR 166/16 – Anspruch auf das Hausgeld hat allein die Gemeinschaft
  8. Heizkostenverordnung: § 2 (Vorrang) · § 7 (50 bis 70 Prozent nach Verbrauch)
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, VIII ZR 249/15 – Abrechnungsfrist auch ohne Beschluss über die Jahresabrechnung der Gemeinschaft
  10. Landesamt für Steuern Niedersachsen, Ausfüllhilfe zur Grundsteuererklärung, Anlage Grundstück – jede Eigentumswohnung wird gesondert angesetzt
  11. Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24 – Rücklage erst bei Verausgabung Werbungskosten

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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Als WEG-Verwalter erstelle ich die Jahresabrechnung der Gemeinschaft, in der Mietverwaltung die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Meine Mietverwaltung übernimmt auch einzelne Wohnungen (Sondereigentumsverwaltung):

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