Ratgeber · Verkaufen

Haus verkaufen oder vermieten?

Woran sich die Entscheidung festmacht: Steuer, Rendite nach Kosten und die Pflichten als Vermieter. Mit Rendite-Rechner.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Verkaufen ist meist richtig, wenn Sie das Geld brauchen, sich nicht um Mieter kümmern wollen oder jetzt steuerfrei verkaufen können. Vermieten lohnt sich, wenn die Miete nach allen Kosten genug abwirft und Sie die Pflichten eines Vermieters tragen wollen. Die wichtigste Zahl ist steuerlich: Wohnen Sie seit dem Kauf oder ohne Unterbrechung seit spätestens 31. Dezember des vorletzten Jahres selbst darin, ist ein Verkauf in diesem Jahr steuerfrei. Vermieten Sie erst, kann ein späterer Verkauf Einkommensteuer kosten, bis zehn Jahre seit Ihrem Kauf vergangen sind.

Verkaufenwenn …

  • Sie das Geld brauchen
  • Sie heute steuerfrei verkaufen
  • Sie keine Mieter betreuen wollen

Vermietenwenn …

  • die Miete nach Kosten genug bringt
  • ein Verkauf jetzt Steuer kosten würde
  • Sie Pflichten und Risiken tragen wollen

Kipppunkte10 Jahre seit dem KaufSelbst bewohnt bis 1. JanuarRendite nach Kosten

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkaufen bringt einmal Geld und keine Arbeit mehr, vermieten laufende Einnahmen, aber auch Pflichten und Risiken.

    Der Vergleich
  • Selbst bewohnt, jetzt verkauft: steuerfrei, wenn Sie seit dem Kauf oder seit spätestens 31. Dezember des vorletzten Jahres darin wohnen. Fehlt diese Eigennutzung, etwa weil vermietet war: steuerpflichtig, bis zehn Jahre seit dem Kauf vergangen sind (§ 23 EStG1).

    Der Steuer-Kipppunkt
  • Rendite nach Kosten: Jahreskaltmiete minus die Kosten, die Sie selbst tragen, geteilt durch den Wert des Hauses.

    Zum Rendite-Rechner
  • In Hannover gelten Grenzen: neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, Erhöhungen höchstens 15 % in drei Jahren.

    Grenzen in Hannover
  • Mieter haben Kündigungsschutz. Kündigen dürfen Sie nur mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf, und mit drei bis neun Monaten Frist. Um leer zu verkaufen, reicht das in der Regel nicht.

    Pflichten als Vermieter
  • Geerbt: Haben Sie das Elternhaus erbschaftsteuerfrei übernommen, weil Sie selbst einziehen, kostet Vermieten oder Verkaufen binnen zehn Jahren die Befreiung.

    Geerbtes Haus

Abschnitt 2

Haus verkaufen oder vermieten: der Vergleich

Verkaufen schließt ab, vermieten hält Einnahmen und Pflichten offen.
Verkaufen und vermieten im Vergleich
Verkaufeneinmal, dann erledigt VermietenSie bleiben Eigentümer
Geldder Kaufpreis, abzüglich Restschuld und Kostenmonatliche Miete; das Kapital bleibt im Haus
ArbeitVerkauf vorbereiten bis zum NotarterminMietersuche, jährliche Abrechnung, Reparaturen
Steuerfrei nach zehn Jahren oder bei EigennutzungMiete wird versteuert; späterer Verkauf binnen zehn Jahren seit Kauf steuerpflichtig
Risikoder Preis am Tag des VerkaufsMietausfall, Leerstand, unerwartete Reparaturen
BindungkeineMieter mit Kündigungsschutz
Passt, wennSie Geld brauchen oder steuerfrei verkaufendie Rendite nach Kosten stimmt und Sie Zeit haben

Die Frage hat keine allgemeine Antwort, aber drei Bedingungen, an denen sie sich entscheidet: ob ein Verkauf heute steuerfrei ist, ob die Miete nach Kosten genug abwirft und ob Sie die Arbeit eines Vermieters übernehmen wollen oder abgeben.

Eher verkaufen

  • Sie wohnen seit dem Kauf oder seit spätestens 31. Dezember des vorletzten Jahres selbst darin oder haben vor mehr als zehn Jahren gekauft: Der Verkauf ist jetzt steuerfrei.
  • Sie brauchen das Geld, etwa für eine neue Wohnung oder um einen Kredit abzulösen.
  • Das Haus braucht bald größere Reparaturen, die Sie nicht vorfinanzieren wollen.

Eher vermieten

  • Ein Verkauf wäre jetzt steuerpflichtig, und die zehn Jahre sind bald um.
  • Die Miete deckt nach allen Kosten mehr als das, was Ihnen das Geld aus einem Verkauf anderweitig brächte.
  • Sie wollen später selbst wieder einziehen oder das Haus vererben.

Was beide Wege kosten

Beim Verkauf tragen Sie in der Regel Ihren Anteil an der Maklerprovision und die Löschung Ihrer Grundschuld, läuft noch ein Kredit, gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Was davon auf Sie zukommt, zeigt der Ratgeber Haus verkaufen trotz Kredit. Beim Vermieten zahlen Sie laufend für Reparaturen und Verwaltung und tragen das Risiko von Mietausfall und Leerstand. Einen gültigen Energieausweis brauchen Sie in beiden Fällen: Kauf- wie Mietinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen (§ 80 Abs. 4, 5 GModG13).

Was beim Verkauf eines bereits vermieteten Hauses gilt, steht im Ratgeber Hausverkauf.

Abschnitt 3

Steuer: Wann Vermieten den Verkauf teurer macht

Zwei Zahlen entscheiden, ob ein Verkauf nach der Vermietung noch steuerfrei ist.

  • 10 Jahre

    seit Ihrem Kaufvertrag

    Danach ist der Verkauf steuerfrei, auch wenn das Haus vermietet war (§ 23 EStG1).

  • 1. Januar

    des Verkaufsjahres

    Ohne Unterbrechung vom 31. Dezember des vorletzten Jahres bis mindestens zu diesem Tag selbst gewohnt: Der Verkauf bleibt steuerfrei, auch wenn Sie danach vermieten.2

Ein Haus, das Sie seit dem Kauf selbst bewohnen, verkaufen Sie auch innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG1). Vermieten Sie es nach dem Auszug, geht diese Ausnahme meist verloren: Ein späterer Verkauf ist dann steuerpflichtig, bis zehn Jahre seit Ihrem Kaufvertrag vergangen sind.

Die Ausnahme vom 1. Januar

Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn Sie im Verkaufsjahr mindestens am 1. Januar, im ganzen Vorjahr und im Jahr davor mindestens am 31. Dezember selbst darin gewohnt haben. Vermieten Sie danach im Verkaufsjahr, schadet das nicht.2 Ziehen Sie also im Januar aus, müssen Sie noch im selben Kalenderjahr verkaufen. Ein Leerstand oder eine Vermietung im Vorjahr kostet die Steuerfreiheit.

Ein Beispiel

Sie haben am 15. Mai 2019 gekauft und bis Juni 2026 selbst darin gewohnt. Verkaufen Sie noch 2026, ist das steuerfrei, auch wenn Sie ab Juli vermieten. Verkaufen Sie erst 2027 oder 2028, ist der Gewinn steuerpflichtig, denn 2026 haben Sie nicht mehr das ganze Jahr selbst darin gewohnt. Ab dem 16. Mai 2029 sind die zehn Jahre um, dann ist der Verkauf wieder steuerfrei.

Miete und Abschreibung

Mieteinnahmen versteuern Sie als Einkünfte aus Vermietung (§ 21 EStG3). Kosten wie Zinsen, Reparaturen und die jährliche Abschreibung auf das Gebäude ziehen Sie ab; die Abschreibung beträgt bei Häusern, die zwischen 1925 und 2022 fertig wurden, 2 % der Gebäudekosten im Jahr (§ 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG3). Verkaufen Sie später innerhalb der zehn Jahre, erhöhen genau diese Abschreibungen den steuerpflichtigen Gewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG1). Wie viel Steuer dann anfällt, rechnet der Ratgeber Wie hoch ist die Spekulationssteuer? auf den Tag genau.

Abschnitt 4

Lohnt sich das Vermieten? Die Rendite nach Kosten

  • Bruttomietrendite = Jahreskaltmiete ÷ Wert des Hauses × 100
  • Rendite nach Kosten = (Jahreskaltmiete − Kosten, die Sie selbst tragen) ÷ Wert des Hauses × 100

Die Bruttomietrendite sagt wenig, solange die Kosten fehlen. Als Wert setzen Sie ein, was Sie beim Verkauf heute bekämen. Denn wer vermietet, lässt dieses Geld im Haus. Zu den Kosten, die Sie selbst tragen, gehört alles, was Sie nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen können, etwa Reparaturen, Verwaltung und Rücklagen für Leerstand. Zinsen für einen Kredit rechnen Sie hier nicht ein, sie gehören in den Vergleich unten.

Ein Beispiel mit den Startwerten des Rechners: 1.250 € Kaltmiete im Monat sind 15.000 € im Jahr. Bei einem Wert von 400.000 € ergibt das 3,75 % brutto. Tragen Sie selbst 3.000 € Kosten im Jahr, bleiben 12.000 €, also 3,0 % nach Kosten und vor Steuern.

Der Kipppunkt ist ein Vergleich: Liegt die Rendite nach Kosten unter dem, was Ihnen das Geld aus einem Verkauf anderweitig bringen würde, spricht die Zahl für den Verkauf. Lösen Sie mit dem Erlös einen Kredit ab, bringt Ihnen dieser Teil des Geldes so viel, wie Sie an Kreditzinsen sparen. Liegt sie darüber, spricht sie fürs Vermieten, sofern Sie die Arbeit übernehmen wollen.

Rendite Ihres Hauses

Beispiel, keine Bewertung

Kosten: alles, was nicht auf den Mieter umgelegt wird, etwa Reparaturen, Verwaltung, Leerstand; ohne Kreditzinsen. Leer = 0 €.

Bruttomietrendite3,75 %

Rendite nach Kosten3,00 %

Im Jahr bleiben Ihnen vor Steuern und Kreditzinsen 12.000 €.

Vor Einkommensteuer auf die Miete. Ob die Rendite reicht, zeigt erst der Vergleich mit dem, was Ihnen das Geld aus einem Verkauf anderweitig bringen würde.

Grenzen für die Miete in Hannover

In Hannover darf die Miete bei einer neuen Vermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und Erhöhungen im laufenden Vertrag sind auf 15 % in drei Jahren begrenzt; beides gilt bis Ende 2029 (§ 556d, § 558 Abs. 3 BGB5, NMiSchuV4). Was ortsüblich ist, zeigt in Hannover der qualifizierte Mietspiegel, allerdings nur für Wohnungen: Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern nimmt er aus.6 Für ein Haus begründen Sie die Vergleichsmiete anders, etwa mit drei vergleichbaren Objekten oder dem Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (§ 558a Abs. 2 BGB5). Wie Mietpreisbremse und Mieterhöhung im Einzelnen funktionieren, steht im Vermieter-Ratgeber unter Miethöhe und Mieterhöhung.

Abschnitt 5

Was Sie als Vermieter übernehmen

Je länger der Mieter im Haus wohnt, desto länger die Frist, wenn Sie es zurückbrauchen.
Ihre Kündigungsfrist als Vermieter
MietdauerFristVoraussetzung
bis fünf Jahre3 MonateKündigung bis zum dritten Werktag eines Monats
mehr als fünf Jahre6 Monategerechnet ab der Überlassung der Wohnung
mehr als acht Jahre9 Monategerechnet ab der Überlassung der Wohnung
immerGrundberechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf; ein Verkauf allein reicht nicht
  • Sie halten das Haus während der Mietzeit in einem bewohnbaren Zustand und zahlen die Reparaturen (§ 535 Abs. 1 BGB7).
  • Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten rechnen Sie jährlich ab, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums; danach können Sie nichts mehr nachfordern, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB8).
  • Kündigen dürfen Sie nur mit berechtigtem Interesse, etwa wenn Sie das Haus für sich oder Ihre Familie brauchen (§ 573 BGB9), und mit den Fristen aus der Tabelle (§ 573c BGB9).

Später selbst einziehen oder leer verkaufen

Wollen Sie nach einigen Jahren selbst wieder einziehen, können Sie den Mietvertrag von vornherein befristen. Den Grund, die eigene Nutzung, müssen Sie dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 575 BGB9). Für einen Verkauf ohne Mieter gibt es diesen Weg nicht: Eine Kündigung, um besser verkaufen zu können, setzt erhebliche Nachteile voraus (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB9).

Später doch verkaufen

Wenn Sie Ihr vermietetes Haus verkaufen, übernimmt der Käufer den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 BGB10). Was dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus verkaufen.

Die laufende Arbeit können Sie abgeben, etwa an mich: Ich vermiete und verwalte auch. Was eine Mietverwaltung übernimmt, steht im Ratgeber für Vermieter.

Abschnitt 6

Geerbtes Haus: verkaufen oder vermieten?

Beim geerbten Haus kommen zwei Regeln dazu. Die Zehn-Jahres-Frist läuft ab dem Kauf durch den Erblasser weiter (H 23 EStH14). Hat er vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf steuerfrei. Hat er selbst darin gewohnt, zählt seine Nutzung für Sie mit.2 Vermieten Sie das Haus dann, endet diese Nutzung, und ein späterer Verkauf vor Ablauf der zehn Jahre seit seinem Kauf ist steuerpflichtig.

Erbschaftsteuer beim Familienheim

Erben Ehepartner oder Kinder das Haus, in dem der Verstorbene selbst gewohnt hat, das sogenannte Familienheim, und ziehen sie unverzüglich selbst ein, bleibt es von der Erbschaftsteuer befreit; bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Die Befreiung entfällt rückwirkend, wenn Sie das Haus innerhalb von zehn Jahren nicht mehr selbst bewohnen, es sei denn, zwingende Gründe hindern Sie daran (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG11). Vermieten und verkaufen sind dann gleichermaßen teuer.

Wenn mehrere erben

Vermieten gehört zur Verwaltung des Nachlasses. Darüber entscheiden die Erben mit Mehrheit nach Erbteilen, wenn es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Verkaufen können sie nur gemeinsam (§ 2038, § 745, § 2040 BGB12). Was zu tun ist, wenn ein Erbe nicht mitzieht, steht im Ratgeber Erbengemeinschaft: ein Erbe will nicht verkaufen.

Begriffe kurz erklärt

Bruttomietrendite
Jahreskaltmiete im Verhältnis zum Wert des Hauses, vor allen Kosten.
Ortsübliche Vergleichsmiete
die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum üblich ist; in Hannover zeigt sie der Mietspiegel für Wohnungen, nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Familienheim
das selbst bewohnte Haus des Verstorbenen, das Ehepartner oder Kinder erbschaftsteuerfrei erben können, wenn sie selbst einziehen.

Quellen

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte: Zehn-Jahres-Frist, Eigennutzung, Abschreibungen, Frist des Rechtsvorgängers
  2. BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000 (BStBl I S. 1383), Rz. 25, mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2020 (BStBl I S. 576): Eigennutzung im Verkaufsjahr mindestens am 1. Januar, Vermietung danach unschädlich
  3. Einkünfte aus Vermietung und Abschreibung: § 21 EStG · § 9 EStG · § 7 Abs. 4 EStG
  4. Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024, Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Nr. 1: Landeshauptstadt Hannover) · Änderung vom 3. Dezember 2025, Nds. GVBl. 2025 Nr. 93: §§ 1 und 2 gelten bis 31. Dezember 2029
  5. Miethöhe: § 556d BGB (Mietpreisbremse) · § 558 BGB (Kappungsgrenze) · § 558a BGB (Begründung mit Mietspiegel, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen)
  6. Landeshauptstadt Hannover – qualifizierter Mietspiegel 2025, gültig ab 18. Dezember 2025; Geltungsbereich (Abschnitt 2 der Broschüre): ausgenommen sind Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
  7. § 535 BGB – Pflicht des Vermieters, die Mietsache zu erhalten
  8. § 556 Abs. 3 BGB – jährliche Abrechnung der Betriebskosten, Frist zwölf Monate
  9. Kündigung und Befristung: § 573 BGB · § 573c BGB · § 575 BGB (Zeitmietvertrag)
  10. § 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete
  11. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG – Familienheim, Wegfall bei Aufgabe der Selbstnutzung binnen zehn Jahren
  12. Erbengemeinschaft: § 2038 BGB · § 745 BGB · § 2040 BGB
  13. § 80 Abs. 4 und 5 Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz) – Energieausweis bei Verkauf und Vermietung vorlegen
  14. Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, H 23 „Veräußerungsfrist“: beim Erbe zählt der Kauf durch den Erblasser (BFH vom 12.07.1988, IX R 149/83)

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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