Ratgeber · Verkaufen

Haus mit oder ohne Makler verkaufen?

Was Sie ohne Makler selbst erledigen, was beide Wege kosten und ab welchem Mehrpreis sich die Provision rechnet – mit Vergleichstabelle.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein Haus können Sie ohne Makler verkaufen: Den Kaufvertrag beurkundet in jedem Fall der Notar; er formuliert ihn und belehrt beide Seiten. Ohne Makler übernehmen Sie fünf Aufgaben selbst – Preis, Unterlagen, Anzeige, Besichtigungen und die Prüfung der Käufer – und zahlen keine Provision. Ein Makler rechnet sich, wenn er mehr erzielt, als Ihr Anteil an der Provision kostet: Bei einem angenommenen Anteil von 3 % des Kaufpreises muss der Preis um rund 3,1 % höher liegen. Steht Ihr Käufer schon fest, gehen Sie direkt zum Notar.

Ohne Maklerdas machen Sie

  1. Preis
  2. Unterlagen
  3. Anzeige
  4. Besichtigungen
  5. Käuferprüfung

Mit Maklerdas macht der Makler

  1. Preis
  2. Unterlagen
  3. Anzeige
  4. Besichtigungen
  5. Käuferprüfung
NotarVertrag, Belehrung, Abwicklung – in beiden Fällen gleich

Provision0 €

ProvisionIhr Anteil

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Makler geht es immer: Den Vertrag entwirft und verliest der Notar, unparteiisch für beide Seiten (§ 17 BeurkG1, § 14 BNotO2).

    Wer was übernimmt
  • Fünf Aufgaben liegen dann bei Ihnen: Preis, Unterlagen, Anzeige mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis, Besichtigungen und die Prüfung der Käufer.

    Ihre Aufgaben ohne Makler
  • Der Kipppunkt ist eine Rechnung: Mit Makler muss der Preis um etwas mehr steigen, als Ihr Anteil an der Provision beträgt – bei angenommenen 3 % Anteil um 3,09 %.

    Ab wann er sich rechnet
  • Provision nur bei Erfolg: Kommt kein Kauf durch den Makler zustande, schulden Sie keine Provision; Aufwendungen nur, wenn Sie sie vereinbart haben (§ 652 BGB4).

    Was Sie zahlen
  • Haftung bleibt bei Ihnen: Für verschwiegene Mängel haften Sie mit und ohne Makler. Fehlen in Ihrer Anzeige die Pflichtangaben zum Energieausweis, drohen bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 108 GModG3).

    Was immer gleich bleibt
  • Sparkasse oder Makler: Vermittelt Ihre Bank, ist sie Makler. Provision, Textform und Halbteilung gelten für sie genauso.

    Makler oder Sparkasse

Abschnitt 2

Haus mit oder ohne Makler verkaufen: wer was übernimmt

Der Unterschied liegt vor dem Notartermin: Wer bereitet vor, wer trägt die Zeit – und wer bekommt dafür Geld.
Aufgaben, Zeit, Haftung und Kosten im Vergleich
Ohne MaklerSie bereiten alles bis zum Notar vor Mit Maklerer bereitet vor, Sie entscheiden
PreisSie werten Bodenrichtwert und Vergleichsangebote aus, auf Wunsch mit einem Gutachten auf eigene KostenEr bewertet mit Vergleichswerten; den Angebotspreis legen Sie fest
UnterlagenSie beantragen Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und EnergieausweisEr sagt, was fehlt, und kann es mit Ihrer Vollmacht anfordern; Gebühren zahlen Sie
AnzeigeSie fotografieren, schreiben und inserieren – mit den PflichtangabenEr erstellt Exposé und Anzeigen und verantwortet die Pflichtangaben
ZeitAlle Anfragen, Besichtigungen und Rückfragen laufen über SieEr führt Besichtigungen; Sie müssen nicht dabei sein
Käufer­prüfungSie fragen nach der Finanzierungs­bestätigung und verhandeln selbstEr fragt Finanzierung und Kaufabsicht ab und legt Ihnen die Angebote vor
VertragDer Notar entwirft, verliest und wickelt abgenauso
HaftungSie haften für Mängel, die Sie verschweigengenauso; der Makler haftet nur für eigene Fehler
Provision0 €Ihr Anteil, nur bei Erfolg

Ob mit oder ohne Makler: Ein Hauskauf wird erst beim Notar verbindlich, und den Vertrag schreibt der Notar. Er klärt den Sachverhalt, belehrt beide Seiten über die Folgen und gibt ihre Erklärungen klar wieder (§ 17 Abs. 1 BeurkG1). Er vertritt keine Seite, sondern betreut beide unparteiisch (§ 14 Abs. 1 BNotO2). Einen Vertragsentwurf müssen Sie also auch ohne Makler nicht selbst aufsetzen.

Der Unterschied liegt in der Zeit davor. Ohne Makler übernehmen Sie Preisfindung, Unterlagen, Anzeigen, Besichtigungen und die Prüfung der Käufer. Mit Makler erledigt er diese Arbeit, und Sie zahlen dafür Ihren Anteil an der Provision. Was zwischen Bewertung und Grundbuch alles geschieht, zeigt der Ratgeber Hausverkauf: die Schritte.

Abschnitt 3

Ohne Makler verkaufen: Was Sie selbst erledigen

Fünf Schritte liegen bei Ihnen, der sechste beim Notar.
  1. 1

    Preis finden

    Den Bodenrichtwert Ihrer Lage zeigt BORIS-NI kostenfrei.6 Für das Haus selbst zählen Zustand, Modernisierungen und Vergleichsangebote. Wie der Wert entsteht, erklärt der Ratgeber Immobilienwert.

  2. 2

    Unterlagen

    Den Grundbuchauszug gibt das Grundbuchamt aus, einfach für 10 €, amtlich für 20 €.7 Dazu kommen die Liegenschaftskarte vom LGLN,8 der Energieausweis, Grundrisse und die Wohnflächenberechnung. Die vollständige Liste steht in der Checkliste Hausverkauf.

  3. 3

    Anzeige

    Liegt ein Energieausweis vor, nennt jede Anzeige fünf Pflichtangaben: Art des Ausweises, Energiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 GModG3). Verantwortlich ist, wer die Anzeige aufgibt – ohne Makler also Sie.

  4. 4

    Besichtigung

    Spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Energieausweis vor; ein sichtbarer Aushang genügt (§ 80 Abs. 4 GModG3). Bekannte Mängel sprechen Sie offen an.

  5. 5

    Käufer prüfen

    Bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, lassen Sie sich die Finanzierungsbestätigung zeigen. Bis zur Beurkundung ist niemand gebunden.

  6. 6

    Notar

    Den Notar wählen Sie und der Käufer gemeinsam; weil der Käufer die Beurkundung bezahlt, hat er dabei meist Vorrang (§ 448 Abs. 2 BGB9). Den Entwurf schickt der Notar in der Regel beiden Seiten vorab.

Was der Notar nicht für Sie tut

Der Notar sucht keinen Käufer; Grundstücksgeschäfte zu vermitteln, ist ihm verboten (§ 14 Abs. 4 BNotO2). Über den Preis verhandelt er nicht, und ob der Käufer zahlen kann, prüfen Sie vorher selbst. Er gestaltet die Abwicklung aber so, dass das Eigentum erst umgeschrieben wird, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben.

Wo es ohne Makler eng wird

Bußgeld droht bei fehlenden Pflichtangaben in der Anzeige und bei einem Energieausweis, den Sie nicht oder zu spät vorlegen: bis zu 10.000 € (§ 108 GModG3). Bestellen Sie den Ausweis deshalb, bevor die erste Anzeige erscheint.

Abschnitt 4

Ab wann rechnet sich ein Makler?

Rechenbeispiel mit 3 % Anteil: Erst bei 412.371 € statt 400.000 € bleibt Ihnen mit Makler gleich viel.

Ein Makler lohnt sich rechnerisch, wenn Ihnen nach Abzug Ihres Anteils an der Provision mindestens so viel bleibt wie bei einem Verkauf ohne ihn. Weil die Provision vom höheren Preis berechnet wird, muss der Preis etwas stärker steigen als Ihr Anteil:

  • Nötiger Mehrpreis in % = Ihr Anteil ÷ (100 − Ihr Anteil) × 100

Nur Rechenbeispiele

Gleichstand bei 400.000 € ohne Makler
Ihr Anteil mit Umsatzsteuernötiger MehrpreisPreis mit Makler mindestens
1 %1,01 %404.040 €
2 %2,04 %408.163 €
3 %3,09 %412.371 €
4 %4,17 %416.667 €

Die Prozentsätze sind Rechenbeispiele, keine üblichen Sätze. Ihren tatsächlichen Anteil nennt Ihnen jeder Makler vorab; er steht im Maklervertrag. Ob ein Makler den nötigen Mehrpreis erreicht, hängt von Haus, Lage und Nachfrage ab. Eine verlässliche Durchschnittszahl dafür gibt es nicht. Ihre eigenen Kosten beim Verkauf ohne Makler, etwa für Anzeigen und Fotos, enthält die Tabelle nicht; sie senken den nötigen Mehrpreis.

Wann der Weg ohne Makler passt

Neben dem Geld entscheiden drei Fragen: Steht der Käufer schon fest, etwa ein Nachbar, Mieter oder ein Kind? Haben Sie Zeit und sind Sie vor Ort? Kennen Sie den Marktwert und die Immobilienpreise in Hannover? Wie Sie einen Makler auswählen, wenn Sie einen beauftragen, steht im Ratgeber Woran erkenne ich einen guten Makler?

Drei Fragen entscheiden, ob Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen können.

Abschnitt 5

Was Sie zahlen – mit und ohne Makler

Drei Regeln aus dem Gesetz begrenzen, was ein Makler von Ihnen verlangen kann.

  • 0 €

    ohne Erfolg

    Provision schulden Sie nur, wenn der Kauf durch seinen Nachweis oder seine Vermittlung zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB4).

  • ½

    Ihr Mindestanteil

    Beim Einfamilienhaus an einen privaten Käufer tragen Sie mindestens die Hälfte, wenn nur Sie den Makler beauftragen (§ 656d BGB5).

  • E-Mail

    genügt als Form

    Der Maklervertrag über ein Einfamilienhaus braucht Textform; fehlt sie, ist er nichtig (§§ 656a, 125 BGB5).

Ohne Makler

Sie zahlen keine Provision, und auch der Käufer zahlt keine. Ihre Kosten sind Grundbuchauszug, Anzeigen auf den Portalen nach deren Preisliste, Fotos und, wenn Sie unsicher sind, ein Gutachten. Den Energieausweis brauchen Sie in beiden Fällen.

Mit Makler

Sie zahlen Ihren Anteil an der Provision, und zwar erst nach dem Kauf. Seine Aufwendungen, etwa für Anzeigen, müssen Sie ihm nur ersetzen, wenn Sie das vereinbart haben; das gilt auch, wenn kein Verkauf zustande kommt (§ 652 Abs. 2 BGB4).

Wie sich die Provision zwischen Ihnen und dem Käufer aufteilt, regelt die Halbteilung. Sie gilt nur, wenn ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft (§ 656b BGB5); die Einzelheiten stehen im Ratgeber Hausverkauf: Maklerprovision und Halbteilung. Notar und Grundbuch zahlt in beiden Fällen in der Regel der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB9).

Abschnitt 6

Makler, Sparkasse oder privat: was immer gleich bleibt

Wer auch immer den Käufer findet: Der Kaufvertrag braucht den Notar (§ 311b BGB9), und Verkäufer sind Sie. Zwei Dinge nimmt Ihnen deshalb niemand ab.

Die Haftung für Mängel

Gebrauchte Häuser werden üblicherweise ohne Haftung für Sachmängel verkauft. Für Mängel, die Sie arglistig verschweigen, haften Sie trotzdem, ebenso für eine Beschaffenheit, die Sie garantiert haben (§ 444 BGB9). Ein Makler übernimmt diese Haftung nicht; er haftet nur für eigene Pflichtverletzungen.

Der Energieausweis

Sie müssen ihn ausstellen lassen, wenn noch kein gültiger vorliegt (§ 80 Abs. 3 GModG3). Vorlegen kann ihn der Makler für Sie; die Kosten tragen Sie in beiden Fällen.

Makler oder Sparkasse?

Vermittelt Ihre Bank oder Sparkasse das Haus, handelt sie als Makler. Eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung braucht sie nicht, weil ihre Banklizenz genügt; vermittelt eine eigene Immobiliengesellschaft der Bank ohne Banklizenz, braucht diese die Erlaubnis (§ 34c Abs. 1 und 5 GewO10). Für Provision, Textform und Halbteilung gelten dieselben Regeln wie bei jedem Makler (§ 6524, §§ 656a–656d BGB5). Vergleichen Sie deshalb nach denselben Kriterien: Bewertung, Vermarktungsplan, Vertrag.

Begriffe kurz erklärt

Bodenrichtwert
durchschnittlicher Wert je Quadratmeter Boden in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss.
Finanzierungsbestätigung
Schreiben der Bank des Käufers, dass sie den Kauf bis zu einem bestimmten Betrag finanzieren will.
Textform
eine lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel eine E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig.
Halbteilung
Regel beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher: Der Käufer zahlt höchstens so viel Provision wie der Verkäufer.

Quellen

  1. § 17 BeurkG – Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars
  2. § 14 BNotO – unparteiische Betreuung, Verbot der Vermittlung von Grundstücksgeschäften
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz): § 80 (Ausstellung und Vorlage) · § 87 (Pflichtangaben in Anzeigen) · § 108 (Bußgeld)
  4. § 652 BGB – Entstehung des Lohnanspruchs, Ersatz von Aufwendungen
  5. §§ 656a–656d, 125, 126b BGB – Textform und Maklerkosten: § 656a · § 656b · § 656c · § 656d · § 125 · § 126b
  6. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, BORIS-NI – Bodenrichtwerte
  7. Justizportal Niedersachsen – Grundbuch: Einsicht und Ausdrucke (einfach 10 €, amtlich 20 €)
  8. LGLN – Liegenschaftskarte
  9. §§ 311b, 444, 448 BGB – Beurkundung, Haftungsausschluss, Kosten der Beurkundung: § 311b · § 444 · § 448
  10. § 34c GewO – Erlaubnis für Immobilienmakler; Abs. 5: Ausnahme für Kreditinstitute

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

WLH Immobilien

Wie ich Ihnen helfe

Makler und zertifizierter Verwalter in Hannover – ich bewerte, besorge Unterlagen und verkaufe.

Entscheiden Sie sich für einen Makler, wissen Sie bei mir vorher, was Sie bekommen:

  • Erstgespräch und Online-Ersteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich; eine erste Zahl liefert mein Online-Bewertungsrechner.
  • Provision, Leistungen, Laufzeit und Kündigung stehen schriftlich im Auftrag – auch, was gilt, wenn Sie selbst einen Käufer finden.
  • Besichtigungen führe ich; Sie müssen nicht dabei sein und erfahren danach, was Interessenten sagen.
  • Vor der Reservierung kläre ich Kaufabsicht, Zeitplan und Finanzierung; jedes Angebot lege ich Ihnen offen vor.

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