Ratgeber · Verkaufen

Guten Makler finden: woran Sie ihn erkennen

Vier Prüfsteine für das Erstgespräch – Erlaubnis, Preis, Vermarktung, Vertrag – mit Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Einen guten Makler erkennen Sie an vier Dingen, die Sie vor der Unterschrift prüfen können: Er hat eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, er begründet den Preis mit Vergleichswerten, er legt einen Vermarktungsplan vor, und sein Vertrag ist klar – Textform, Provision nur bei Erfolg, keine Gebühr vorab. Für einen Alleinauftrag hält der Bundesgerichtshof sechs Monate Bindung für angemessen. Weiterbilden müssen sich Makler seit dem 24. Juli 2026 gesetzlich nicht mehr; nach Ausbildung und Erfahrung fragen Sie deshalb selbst.

ErstgesprächPrüfbogen

  • Erlaubnis nach § 34c
  • Preis mit Vergleichswerten
  • Vermarktungsplan
  • Klarer Vertrag
  • Gebühr vorab
  • Bindung im Alleinauftrag, die der BGH für angemessen hält6 Monate
  • Pflicht zur Weiterbildung für Makler seit 24.07.2026keine
  • Geld vor dem Verkauf0 €

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht ist die Erlaubnis: Wer gewerbsmäßig Häuser vermittelt, braucht sie nach § 34c GewO. Geprüft werden Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse, nicht das Fachwissen.

    Was Pflicht ist
  • Weiterbildung ist keine Pflicht mehr: Seit dem 24. Juli 2026 gilt die Pflicht von 20 Stunden in drei Jahren nur noch für Verwalter (BGBl. 2026 I Nr. 2152).

    Ausbildung erfragen
  • Der Preis braucht Belege: Ein guter Makler begründet ihn mit Vergleichswerten, Bodenrichtwert und Zustand – nicht mit einem Versprechen.

    Wie er den Preis begründet
  • Ein Plan statt eines Inserats: Exposé mit Pflichtangaben, Zielgruppe, Besichtigungen, Prüfung der Käufer und regelmäßige Berichte.

    Der Vermarktungsplan
  • Ein fairer Vertrag: Textform, Provision nur bei Erfolg, keine Reservierungsgebühr (BGH, I ZR 113/2213); sechs Monate Bindung im Alleinauftrag hält der BGH für angemessen.

    Ein fairer Vertrag
  • 16 Punkte für das Erstgespräch zum Abhaken und Drucken. Stellen Sie zwei oder drei Maklern dieselben Fragen.

    Zur Checkliste

Abschnitt 2

Guten Makler finden: vier Prüfsteine

Was ein guter Makler im Erstgespräch zeigt – und woran Sie merken, dass Sie weitersuchen sollten.
Guter Makler oder Warnzeichen
Guter Maklerzeigt und begründet Warnzeichendann weitersuchen
Erlaubniszeigt die Erlaubnis nach § 34c; das Impressum nennt die Behördekeine Urkunde, keine Behörde im Impressum
Preisbegründet ihn mit Vergleichswerten, Bodenrichtwert und Zustandein hoher Preis ohne Begründung
Vermark­tunglegt einen Plan vor: Exposé, Kanäle, Besichtigungen, Käuferprüfung, Berichtenur ein Inserat, kein Plan
VertragTextform, Provision nur bei Erfolg, Laufzeit und Kündigung klarlange Bindung, Pflicht zur Abgabe eigener Interessenten im Formular
Geld vorabverlangt nichts vor dem VerkaufReservierungs- oder Bearbeitungsgebühr
ErgebnisAngebot vergleichenweitersuchen

Einen guten Makler erkennen Sie nicht an Werbung, sondern an dem, was er Ihnen vor der Unterschrift zeigt. Laden Sie zwei oder drei Makler ein und stellen Sie allen dieselben Fragen; die Checkliste unten hilft dabei. Unterschreiben Sie im ersten Gespräch noch nichts; vergleichen Sie erst.

Woher die Kandidaten kommen

Gute Hinweise geben Nachbarn und Bekannte, die verkauft haben, und die Anzeigen in Ihrer Gegend. Sehen Sie sich die Anzeigen genau an: Stehen Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse darin? Liegt ein Energieausweis vor, schreibt das Gesetz diese Angaben vor (§ 87 GModG8). Gibt es Grundrisse und eine Wohnflächenangabe, nicht nur Fotos?

Ob Sie überhaupt einen Makler brauchen, klärt der Ratgeber Haus mit oder ohne Makler verkaufen?

Abschnitt 3

Was für Makler Pflicht ist – und was nicht

Pflicht ist nur die Erlaubnis. Ausbildung, Weiterbildung und Versicherung müssen Sie selbst erfragen.

  • § 34c

    Erlaubnis

    Geprüft werden Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse; einen Sachkundenachweis verlangt das Gesetz nicht.3

  • IHK

    erteilt sie

    In der Region Hannover ist die IHK Hannover zuständig. Ein öffentliches Register für Makler gibt es nicht.4

  • 0 Std.

    Weiterbildungspflicht

    Seit dem 24. Juli 2026 für Makler aufgehoben; Verwalter müssen sich weiter 20 Stunden in drei Jahren weiterbilden.2

Die Erlaubnis prüfen

Wer gewerbsmäßig Häuser und Wohnungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (§ 34c Abs. 1 GewO1). Weil es für Makler kein öffentliches Register gibt, wie es etwa für Versicherungsvermittler geführt wird (§ 11a GewO4), lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen. Einen zweiten Hinweis gibt die Website: Für eine Tätigkeit mit behördlicher Zulassung muss das Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG5).

Ausbildung und Erfahrung erfragen

Bis Juli 2026 mussten sich Makler in drei Jahren 20 Stunden weiterbilden. Seit dem 24. Juli 2026 gilt das nur noch für Verwalter von Wohnungseigentum und Mietwohnungen (BGBl. 2026 I Nr. 215, Art. 1 Nr. 32). Fragen Sie deshalb selbst: nach einem Abschluss wie Immobilienkaufmann oder Geprüfter Immobilienfachwirt (§ 15b MaBV6), nach Verkäufen in Ihrer Gegend und nach Beispielen von Exposés.

Versicherung und Ausweis

Eine Berufshaftpflicht schreibt das Gesetz nur Verwaltern vor, mit mindestens 500.000 € je Schaden (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO1, § 15 MaBV6). Fragen Sie Ihren Makler, ob er eine Vermögensschadenhaftpflicht hat. Bittet er Sie um Ihren Ausweis, ist das Pflicht: Makler müssen die Parteien des Kaufs identifizieren, sobald Käufer und Verkäufer feststehen und ernsthaft am Abschluss interessiert sind (§ 11 Abs. 2 GwG7).

Abschnitt 4

Wie ein guter Makler den Preis begründet

Drei Belege führen zum Angebotspreis. Ein Preis ohne Belege ist ein Versprechen.

Den Preis legen Sie fest, nicht der Makler. Er muss Ihnen aber zeigen, woher seine Zahl kommt. Dazu gehören der Bodenrichtwert Ihrer Lage, Vergleichswerte ähnlicher Häuser und der Zustand Ihres Hauses. Welches Verfahren für welches Haus passt, erklärt der Ratgeber Immobilienwert: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren.

Drei Fragen zum Preis

  • Welche Vergleichsobjekte haben Sie herangezogen, und worin unterscheiden sie sich von meinem Haus?
  • Welchen Angebotspreis empfehlen Sie, und mit welchem Verkaufspreis rechnen Sie?
  • Was tun wir, wenn auf diesen Preis keine Anfragen kommen?

Nennt ein Makler einen Preis weit über den Vergleichswerten, ohne ihn zu begründen, ist das ein Warnzeichen. Lassen Sie sich dann die Verkäufe zeigen, auf die er seine Zahl stützt.

Abschnitt 5

Was ein Vermarktungsplan enthalten sollte

Ein Plan beschreibt jeden Schritt bis zum Notar – und wer ihn wann erledigt.
  1. 1

    Unterlagen

    Er sagt Ihnen, was fehlt: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung.

  2. 2

    Exposé

    Fotos, Grundriss, ehrliche Beschreibung – und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis (§ 87 GModG8).

  3. 3

    Anzeigen

    Welche Kanäle, welche Zielgruppe, und ob zuerst bekannte Interessenten angesprochen werden.

  4. 4

    Besichtigungen

    Wer sie führt und wie Sie danach erfahren, was Interessenten sagen. Spätestens dort liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG8).

  5. 5

    Käufer prüfen

    Finanzierung und Kaufabsicht vor jeder Reservierung; Angebote legt er Ihnen vollständig vor.

  6. 6

    Notar

    Er stimmt den Vertragsentwurf ab und nennt Ihnen, was bis zum Termin noch fehlt.

Was er Ihnen während des Auftrags schuldet

Mit einem einfachen Maklervertrag muss ein Makler gar nicht tätig werden. Erst ein Alleinauftrag verpflichtet ihn dazu. Dann verletzt er seine Pflichten, wenn er ein Angebot falsch darstellt oder verschweigt, den Kontakt zu Interessenten abreißen lässt oder nicht ausreichend vermarktet (BGH, I ZR 160/179). Fragen Sie deshalb, wie oft und in welcher Form er berichtet. Was einen Alleinauftrag sonst ausmacht, steht im Ratgeber Makleralleinauftrag.

Abschnitt 6

Woran Sie einen fairen Maklervertrag erkennen

  • 6 Monate

    Bindung im Alleinauftrag

    hält der Bundesgerichtshof in Formularverträgen für angemessen, dazu Verlängerungen um je drei Monate.12

  • 14 Tage

    Widerrufsrecht

    wenn Sie den Vertrag online, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause geschlossen haben.15

  • 0 €

    vor dem Verkauf

    Eine Reservierungsgebühr in Formularverträgen ist unwirksam.13

Sechs Punkte machen einen Maklervertrag fair. Prüfen Sie sie, bevor Sie unterschreiben:

  • Textform: Ein Vertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung braucht Textform, eine E-Mail genügt; ohne sie ist er nichtig (§§ 656a, 125 BGB11).
  • Provision nur bei Erfolg: Sie entsteht erst, wenn der Kauf durch seinen Nachweis oder seine Vermittlung zustande kommt. Höhe und Vertragsdauer muss er Ihnen nach Annahme des Auftrags in Textform mitteilen (§ 652 BGB10, § 11 MaBV6). Wie sie sich mit dem Käufer teilt, steht im Ratgeber Hausverkauf: Maklerprovision.
  • Laufzeit: Sechs Monate mit Verlängerung um je drei Monate und vier Wochen Kündigungsfrist hat der Bundesgerichtshof gebilligt (BGH, I ZR 40/1912).
  • Keine Gebühr vorab: Eine Reservierungsgebühr im Formularvertrag ist unwirksam; sie gleicht einer Provision ohne Erfolg (BGH, I ZR 113/2213). Aufwendungen schulden Sie nur, wenn Sie sie vereinbart haben (§ 652 Abs. 2 BGB10).
  • Eigene Interessenten: Eine Pflicht, Käufer, die Sie selbst finden, an den Makler abzugeben, gilt nur, wenn Sie sie einzeln ausgehandelt haben, nicht aus dem Formular (OLG Hamm, 18 U 109/1814).
  • Doppeltätigkeit offen: Lässt er sich auch vom Käufer bezahlen, zahlen bei Wohnung und Einfamilienhaus an einen privaten Käufer beide gleich viel (§§ 656b, 656c BGB11). Wird er dem Vertrag zuwider für die andere Seite tätig, verliert er seinen Lohn (§ 654 BGB10).

Wie Sie aus einem Vertrag wieder herauskommen, erklärt der Ratgeber Maklervertrag kündigen.

Abschnitt 7

Checkliste für das Erstgespräch

Haken Sie während des Gesprächs ab, was der Makler zeigen oder beantworten kann. Für den nächsten Makler drucken Sie die Liste aus oder entfernen die Häkchen. Gespeichert wird nichts.

Zum Abhaken im Erstgespräch

0 von 16 Punkten erfüllt

Erlaubnis und Person
Preis
Vermarktung
Vertrag

Begriffe kurz erklärt

Bodenrichtwert
durchschnittlicher Wert je Quadratmeter Boden in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss.
Alleinauftrag
Maklervertrag, in dem Sie für eine Zeit auf weitere Makler verzichten und der Makler sich verpflichtet, tätig zu werden.

Quellen

  1. § 34c GewO – Erlaubnis für Immobilienmakler, Versagungsgründe, Weiterbildung (Abs. 2a), Ausnahmen
  2. Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung … vom 20. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 215, Art. 1 Nr. 3 (Weiterbildungspflicht nur noch für Wohnimmobilienverwalter), Art. 11 (in Kraft am Tag nach der Verkündung, 24. Juli 2026)
  3. IHK Hannover – Erlaubnis nach § 34c GewO (Voraussetzungen, Zuständigkeit für die Region Hannover)
  4. § 11a GewO – Vermittlerregister (Immobilienmakler nicht erfasst)
  5. § 5 Digitale-Dienste-Gesetz – Allgemeine Informationspflichten (Aufsichtsbehörde)
  6. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): § 10 · § 11 (Informationspflicht) · § 15 (Versicherung) · § 15b (Weiterbildung)
  7. Geldwäschegesetz: § 2 Abs. 1 Nr. 14 · § 11 Abs. 2 (Identifizierung durch Immobilienmakler)
  8. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz): § 80 · § 87 · § 108
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2019, I ZR 160/17 – Pflichten des Maklers aus einem Alleinauftrag (Leitsatz a)
  10. §§ 652, 654 BGB: § 652 (Lohnanspruch, Aufwendungen) · § 654 (Verwirkung bei Tätigkeit für den anderen Teil)
  11. §§ 656a–656c, 125 BGB: § 656a (Textform) · § 656b (nur bei Käufer als Verbraucher) · § 656c (Tätigkeit für beide Parteien) · § 125 (Nichtigkeit bei Formmangel)
  12. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19 – Laufzeit und Verlängerung eines Makleralleinauftrags (Pressemitteilung 68/2020)
  13. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. April 2023, I ZR 113/22 – Reservierungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (Pressemitteilung 70/2023)
  14. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 7. Januar 2021, 18 U 109/18 – Verweisungs- und Ersatzklauseln im Formular-Alleinauftrag unwirksam, nur einzeln aushandelbar (Rn. 64, 123, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 27. März 1991, IV ZR 90/90)
  15. Widerrufsrecht: § 312g BGB · § 355 BGB (14 Tage) · § 356 BGB (Beginn, Erlöschen)

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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