Ratgeber · Kaufen

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: 5 % und wer befreit ist

Wie viel Euro das für Ihren Kaufpreis sind, was mitzählt, wann Sie zahlen – mit Rechner, Stand 2026.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachsen 5 % des Kaufpreises, bei 300.000 € also 15.000 €. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2014 und ist 2026 unverändert; einen Freibetrag für Erstkäufer gibt es nicht. Mitverkaufte Möbel zählen nicht mit, der Anteil an der Rücklage einer Eigentümergemeinschaft schon. Wer von Ehepartner, Eltern oder Kindern kauft, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Fällig ist sie einen Monat nach dem Bescheid des Finanzamts.

Kaufpreis300.000 €

Niedersachsen5 %

Grunderwerbsteuer15.000 €

  • seit 2014unverändert, auch 2026
  • 1 Monatnach dem Bescheid fällig
  • 0 €beim Kauf von Ehepartner, Eltern oder Kindern

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • 5 % seit 2014, auch 2026 (Landesgesetz1): bei 200.000 € sind es 10.000 €, bei 300.000 € 15.000 €, abgerundet auf volle Euro.

    So viel Euro sind das
  • Möbel und Inventar sind steuerfrei; nennen Sie ihren Preis im Vertrag gesondert. Der Anteil an der Rücklage der Eigentümer zählt mit.

    Was mitzählt
  • Befreit sind Käufe vom Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und unter Eltern, Kindern und Enkeln, nicht aber unter Geschwistern.

    Wer befreit ist
  • Fällig ist die Steuer einen Monat nach dem Bescheid. Erst wenn sie bezahlt ist, kann das Grundbuchamt Sie als Eigentümer eintragen.

    Ablauf und Fristen
  • Der Rechner zeigt Ihre Steuer, was mitverkauftes Inventar spart und ob ein Kauf in der Familie befreit ist.

    Zum Rechner

Abschnitt 2

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: 5 % – so viel Euro sind das

Kaufpreis mal 5 %, Cent-Beträge fallen weg.
Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis
KaufpreisSteuerRechenweg
150.000 €7.500 €150.000 € × 5 %
200.000 €10.000 €200.000 € × 5 %
250.000 €12.500 €250.000 € × 5 %
287.650 €14.382 €14.382,50 €, abgerundet auf volle Euro
300.000 €15.000 €300.000 € × 5 %
400.000 €20.000 €400.000 € × 5 %
500.000 €25.000 €500.000 € × 5 %

Das Bundesgesetz nennt einen Satz von 3,5 % (§ 11 GrEStG3). Niedersachsen hat ihn durch ein eigenes Gesetz ersetzt: Für Käufe ab dem 1. Januar 2014 gilt 5 % (§ 1 Landesgesetz1), berechnet von der Gegenleistung, vor allem dem Kaufpreis.2 Das Landesgesetz ist seitdem nicht geändert worden, und das Bundesgesetz kennt keinen Freibetrag für Erstkäufer (Stand 17. Oktober 2026).

So rechnen Sie: Kaufpreis mal 5 %. Den Betrag rundet das Finanzamt auf volle Euro ab (§ 11 Abs. 2 GrEStG3). Es gilt in jeder Stadt und Gemeinde Niedersachsens derselbe Satz, in Hannover genauso wie in Celle oder Göttingen.

Planen Sie die Steuer in die Finanzierung ein

Die Steuer ist eine der größten Kaufnebenkosten. Das Landesamt für Steuern rät, das Geld bereitzustellen und gegebenenfalls in die Finanzierung einzubinden.2 Dazu kommen Notar und Grundbuchamt, bei 300.000 € zusammen 3.343,82 €; die Positionen stehen im Ratgeber Notarkosten beim Hauskauf in Niedersachsen. Alle Kaufnebenkosten, auch die Maklerprovision, rechnet die Übersicht Immobilie kaufen.

Abschnitt 3

Rechner: Grunderwerbsteuer für Ihren Kauf

Tragen Sie den Kaufpreis aus dem Vertrag ein. Werden Möbel oder anderes Inventar mitverkauft, geben Sie dessen Preis an. Wählen Sie dann, von wem Sie kaufen.

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

5 %, Stand 17.10.2026

Grunderwerbsteuer15.000 €

5 % des Werts, auf volle Euro abgerundet

Rechenweg
Wert für die Steuer (Kaufpreis ohne Inventar)300.000,00 €
Steuer gespart durch Inventar0 €

Einfacher Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung in Niedersachsen. Übernehmen Sie weitere Leistungen, etwa ein Wohnrecht für den Verkäufer, zählen sie zum Wert dazu. Den Anteil an der Rücklage einer Eigentümergemeinschaft dürfen Sie nicht abziehen. Kaufen mehrere gemeinsam, erhält jeder einen Bescheid über seinen Anteil.

Abschnitt 4

Was zum Kaufpreis zählt – und was nicht

Möbel mit eigenem Preis bleiben steuerfrei, der Anteil an der Rücklage nicht.

Besteuert wird die Gegenleistung: der Kaufpreis samt allem, was Sie dem Verkäufer zusätzlich gewähren oder für ihn übernehmen (§§ 8, 9 GrEStG3). Behält der Verkäufer etwa ein Wohnrecht, zählt dessen Wert mit, ebenso übernommene Belastungen.2 Die Grunderwerbsteuer selbst wird weder dazu- noch abgerechnet.

Möbel und Inventar: eigener Preis im Vertrag

Steuerpflichtig ist nur, was zum Grundstück gehört, also Boden und Gebäude (§ 2 GrEStG3). Mitverkaufte Möbel und anderes Inventar gehören nicht dazu.2 Damit das Finanzamt sie herausrechnen kann, sollten sie im Kaufvertrag einen eigenen Preis haben. Setzen Sie einen Preis an, den Sie mit Fotos oder Rechnungen begründen können. Ob eine Einbauküche fest zum Gebäude gehört oder als Inventar zählt, hängt vom Einzelfall ab.

Erhaltungsrücklage: zählt mit

Weist der Kaufvertrag einer Wohnung einen Betrag für den Anteil an der Rücklage der Eigentümergemeinschaft aus, dürfen Sie ihn nicht abziehen: Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verkäufer, und lässt sich deshalb nicht mitkaufen (BFH, II R 49/174). Was beim Verkauf sonst mit der Rücklage geschieht, steht im Ratgeber Erhaltungsrücklage beim Wohnungsverkauf.

Neubau vom Bauträger

Auch eine Wohnung, die noch gebaut wird, unterliegt der Steuer.2 Besteuert wird dann der Preis für die fertige Wohnung, nicht nur für den Boden. Worauf Sie beim Vertrag achten, steht im Ratgeber Bauträgervertrag.

Abschnitt 5

Wer keine Grunderwerbsteuer zahlt

Zwei Fragen entscheiden: Von wem kaufen Sie, und liegt der Wert über 2.500 €?

Das Gesetz nimmt bestimmte Erwerbe von der Steuer aus (§ 3 GrEStG3). Für einen Kauf zählen vor allem diese:

  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner kaufen voneinander steuerfrei (Nr. 4), frühere Partner bei der Vermögensteilung nach der Scheidung ebenso (Nr. 5).
  • Verwandte in gerader Linie sind befreit: Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel. Stiefkinder stehen Kindern gleich, Ehe- und Lebenspartner der Kinder ebenfalls (Nr. 6). Kauft ein Ehepaar vom Vater der Frau, sind also beide befreit.
  • Miterben, die ein Grundstück aus dem Nachlass übernehmen, um ihn zu teilen (Nr. 3).
  • Kleine Werte bis 2.500 €, etwa ein Streifen Garten (Nr. 1).

Nicht befreit sind Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen, denn sie sind nicht in gerader Linie verwandt. Auch Paare ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft zahlen die volle Steuer. Kaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner von einem Dritten, hilft die Ehe nicht; jeder erhält einen Bescheid über seinen Anteil.2

Schenken und Erben

Wer ein Haus erbt oder geschenkt bekommt, zahlt keine Grunderwerbsteuer; dafür gilt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (§ 3 Nr. 2 GrEStG3). Übernimmt der Beschenkte dabei Auflagen, kann für deren Wert Grunderwerbsteuer anfallen. Ob Eltern ihr Haus besser verschenken oder verkaufen, steht im Ratgeber Haus an Kinder verschenken oder verkaufen?

Abschnitt 6

Wann Sie zahlen müssen – und wer

Vom Notartermin bis zum Grundbuch: Ohne bezahlte Steuer keine Umschreibung.
  1. 1

    Notartermin

    Mit dem wirksamen Kaufvertrag entsteht die Steuer, nicht erst mit Übergabe, Zahlung oder Eintragung.2 Braucht der Vertrag eine Genehmigung, entsteht sie erst mit ihr (§ 14 GrEStG3).

  2. 2

    Anzeige ans Finanzamt

    Der Notar meldet den Vertrag binnen zwei Wochen, auch wenn er steuerfrei ist (§ 18 GrEStG3). Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt.2

  3. 3

    Bescheid

    Das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid.6 Per Post gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 AO5).

  4. 4

    Zahlen

    Fällig ist die Steuer einen Monat nach der Bekanntgabe; das Finanzamt darf eine längere Frist setzen (§ 15 GrEStG3). Wer zu spät zahlt, schuldet für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag (§ 240 AO5).

  5. 5

    Grundbuch

    Nach der Zahlung schickt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar.2 Erst damit darf das Grundbuchamt Sie als Eigentümer eintragen (§ 22 GrEStG3).

Wer zahlt

Käufer und Verkäufer schulden die Steuer gemeinsam (§ 13 GrEStG3). Übernimmt im Vertrag der Käufer die Steuer, wie es üblich ist,6 schickt das Finanzamt den Bescheid zuerst ihm. Zahlt er nicht, kann es sich an den Verkäufer halten.2 Kann der Käufer nicht rechtzeitig zahlen, stellt das Finanzamt die Bescheinigung auch aus, wenn es die Steuer gestundet hat oder sie gesichert ist (§ 22 Abs. 2 GrEStG3).

Wenn der Kauf platzt

Heben Käufer und Verkäufer den Vertrag binnen zwei Jahren auf, bevor das Eigentum übergegangen ist, setzt das Finanzamt die Steuer auf Antrag nicht fest oder hebt den Bescheid auf. Dasselbe gilt, wenn eine Seite den Vertrag nicht erfüllt und er deshalb rückabgewickelt wird. Wird der Preis innerhalb von zwei Jahren gesenkt, sinkt die Steuer auf Antrag mit (§ 16 GrEStG3).

Begriffe kurz erklärt

Gegenleistung
alles, was der Käufer für das Grundstück gibt: Kaufpreis, übernommene Lasten und Leistungen, vorbehaltene Nutzungen wie ein Wohnrecht.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung des Finanzamts, dass der Eintragung ins Grundbuch steuerlich nichts entgegensteht; ohne sie keine Umschreibung.

Quellen

  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, § 1 Abs. 2: 5 % für Rechtsvorgänge ab 1. Januar 2014
  2. Landesamt für Steuern Niedersachsen – Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
  3. Grunderwerbsteuergesetz: § 2 · § 3 · § 8 · § 9 · § 11 · § 13 · § 14 · § 15 · § 16 · § 18 · § 22 (Fassung nach Art. 9 des Gesetzes vom 29. Juni 2026)
  4. Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17 – Kaufpreis nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern
  5. Abgabenordnung: § 122 (Bekanntgabe) · § 240 (Säumniszuschläge)
  6. Bundesnotarkammer – Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

WLH Immobilien

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Ich bin Makler und zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG. Für Ihren Kauf heißt das:

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  • Suchauftrag: Nennen Sie mir Lage, Größe und Budget. Ich melde mich, sobald ein passendes Angebot zu mir kommt.
  • Verwaltersicht: Weil ich selbst Eigentümergemeinschaften verwalte, lese ich Wirtschaftsplan, Rücklage und Protokolle wie ein Verwalter.
  • Finanzierung: Auf Wunsch stelle ich den Kontakt zu Interhyp her; die Beratung übernimmt Interhyp.