Ratgeber · Kaufen
Wie lange dauert eine Finanzierungsbestätigung?
Was die Bank prüft, welche Unterlagen sie braucht und wann Sie wirklich eine Zusage in der Hand haben – mit Checkliste.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Eine feste Dauer gibt es nicht: Kein Gesetz schreibt der Bank eine Frist vor. Eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung können Sie bei manchen Banken online in wenigen Minuten anfragen. Eine verbindliche Zusage für eine bestimmte Immobilie gibt die Bank erst, wenn sie Ihre Nachweise und den Wert der Immobilie geprüft hat. Wie schnell das geht, liegt vor allem an Ihren Unterlagen. Welche Nachweise sie bis wann braucht, muss Ihnen die Bank sagen.
gesetzliche Fristkeine
Die Dauer hängt ab von
- 1Ihren Unterlagenvollständig und richtig
- 2der Immobilieihr Wert für die Bank
- 3Ihrer BankArt und Umfang der Prüfung
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Keine gesetzliche Frist: Wie lange es dauert, hängt von Ihren Unterlagen, der Immobilie und der Bank ab.
Wovon die Dauer abhängt -
Bestätigung ist nicht Zusage: Die Bestätigung bindet die Bank in der Regel nicht, ein Angebot schon, der Vertrag beide Seiten.
Die drei Stufen -
Die Bank muss Ihnen sagen, welche Nachweise sie bis wann braucht (Art. 247 § 1 EGBGB1). Vollständige Unterlagen sparen die meiste Zeit.
Unterlagen und Checkliste -
Erst der Darlehensvertrag, dann der Notar: Scheitert die Finanzierung nach dem Termin, bleibt der Kaufvertrag in der Regel wirksam.
Der Weg zum Notartermin -
Nebenkosten einplanen: In Niedersachsen kommen 5 % Grunderwerbsteuer zum Kaufpreis, dazu Notar und Grundbuch für Kaufvertrag und Grundschuld. Bei 300.000 € Kaufpreis und 240.000 € Grundschuld sind das zusammen 19.666,60 €.
Häufige Fehler
Abschnitt 2
Wie lange dauert eine Finanzierungsbestätigung?
| BestätigungFinanzierungsbestätigung oder -zertifikat | Angebotoft Finanzierungszusage genannt | VertragDarlehensvertrag | |
|---|---|---|---|
| Wofür | Suche, Besichtigung, Reservierung | die Immobilie, die Sie kaufen wollen | Auszahlung für den Kaufpreis |
| Die Bank prüft | Ihre Angaben zu Einkommen, Ausgaben, Eigenkapital | Ihre Nachweise und den Wert der Immobilie | ist mit der Prüfung fertig |
| Bindet | in der Regel niemanden; es zählt der Wortlaut | die Bank bis zum Ende der Annahmefrist | beide; Sie können 14 Tage widerrufen |
| Dauer | online in Minuten anzufragen, oft mit Gespräch | keine Frist; hängt von Unterlagen und Immobilie ab | steht, wenn beide unterschrieben haben |
Für die Finanzierungsbestätigung gibt es keine gesetzliche Frist, für die verbindliche Zusage auch nicht. Das Gesetz verlangt aber Klarheit: Die Bank muss Ihnen mitteilen, welche Informationen und Nachweise sie innerhalb welchen Zeitraums braucht. Hat sie Ihre Angaben, schickt sie Ihnen unverzüglich das Europäische Standardisierte Merkblatt, kurz ESIS-Merkblatt. Will sie Ihnen keinen Kredit geben, muss sie das ebenfalls unverzüglich sagen (Art. 247 § 1 Abs. 4 EGBGB1, ab 20. November 2026 § 505a Abs. 1 BGB4).
Bestätigung, Angebot, Vertrag
Was Banken Finanzierungsbestätigung nennen, ist meist eine unverbindliche Erklärung: Nach Ihren Angaben hält die Bank die Finanzierung für möglich, vorbehaltlich der Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit und der Immobilie. Wie verbindlich sie ist, steht im Wortlaut. Online lässt sie sich bei manchen Banken in wenigen Minuten anfragen, oft folgt ein Gespräch.2
Verbindlich wird es mit einem Angebot der Bank: An ihr Angebot ist sie gebunden, bis die Frist abläuft, die sie Ihnen setzt (§§ 145, 148 BGB3). Auf Wunsch bekommen Sie einen Vertragsentwurf (§ 491a BGB3). Der Darlehensvertrag wird schriftlich geschlossen; danach können Sie ihn 14 Tage lang widerrufen (§§ 492, 495, 355 BGB3).
Wovon die Dauer abhängt
- Ihre Unterlagen: Die Bank muss Ihre Angaben überprüfen, soweit nötig anhand von Unterlagen (§ 505b Abs. 3 BGB4). Fehlt ein Nachweis, wartet die Prüfung.
- Die Immobilie: Für das Angebot ermittelt die Bank den Beleihungswert. Sie kann die Immobilie besichtigen oder die Prüfung einem anderen Unternehmen übertragen.5 Das geht erst, wenn feststeht, welche Immobilie Sie kaufen.
- Ihre Lage: Erwartete Änderungen wie das Ende der Elternzeit, eine Entfristung oder eine Beförderung darf die Bank berücksichtigen, einen deutlichen Einkommensanstieg oder eine Abfindung nur mit Nachweis. Reicht der Kredit bis in den Ruhestand, muss sie das geringere Einkommen einrechnen (§ 4 ImmoKWPLV6).
- Die Bank: Art und Umfang der Prüfung bestimmt sie selbst.5
Wie lange eine Bestätigung gilt
Ein Gesetz regelt das nicht. Das Sparkassen-Finanzportal nennt für Finanzierungsbestätigungen üblicherweise sechs Monate.2 Maßgeblich ist, was im Schreiben Ihrer Bank steht; bei einem Angebot ist es die Annahmefrist. Ändern sich Kaufpreis, Darlehensbetrag oder Ihr Einkommen, fragen Sie neu an.
Abschnitt 3
Welche Unterlagen die Bank braucht
Die Bank darf Ihnen einen Immobilienkredit nur geben, wenn wahrscheinlich ist, dass Sie ihn zurückzahlen (§ 505a BGB4). Dafür prüft sie eingehend Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und Ihre übrigen finanziellen Umstände (§§ 505a, 505b Abs. 2 BGB4), dazu laufende Kredite, Mieteinnahmen und Ersparnisse (§ 4 ImmoKWPLV6). Für die Immobilie braucht sie Unterlagen, um ihren Beleihungswert einzuschätzen.5
Welche Unterlagen sie genau verlangt, legt jede Bank selbst fest.5 Die Liste ordnet, wonach Banken fragen, nach dem, was das Gesetz prüfen lässt. Haken Sie ab, was Sie schon haben; die Häkchen bleiben nur, solange die Seite offen ist.
Checkliste zum Abhaken
0 von 16 Unterlagen bereit
Abschnitt 4
Schritt für Schritt bis zum Notartermin
- 1Budget
- 2Bestätigung
- 3Immobilie
- 4Angebot
- 5Darlehensvertrag
- 6Notar
- 1
Budget rechnen
Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, gegebenenfalls Makler und Renovierung zusammenzählen. Was Ihr Eigenkapital nicht deckt, ist Ihr Finanzierungsbedarf.7 Die Steuer steht im Ratgeber Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, Notar und Grundbuch im Ratgeber Notarkosten beim Hauskauf.
- 2
Finanzierungsbestätigung
Mit Ihren Angaben zu Einkommen, Ausgaben und Eigenkapital. Sie zeigt, in welchem Rahmen Sie suchen können, und Sie können sie zur Hausbesichtigung mitnehmen.2
- 3
Immobilie gefunden
Schicken Sie der Bank die Unterlagen zur Immobilie und Ihre Nachweise. Jetzt ermittelt sie den Beleihungswert.5
- 4
Angebot mit Merkblatt
Jedem verbindlichen Angebot liegt das ESIS-Merkblatt bei (Art. 247 § 1 EGBGB1). Darin stehen unter anderem Zins, Raten und ein Beispiel für die Tilgung. Vergleichen Sie auch, ab wann Bereitstellungszinsen anfallen.5
- 5
Darlehensvertrag
Unterschreiben Sie ihn vor dem Kaufvertrag. Die Bundesnotarkammer rät, die Finanzierung vor der Beurkundung sicherzustellen und die Darlehensverträge abzuschließen; die Unterlagen der Bank für die Grundschuld sollen schon vor der Beurkundung beim Notar sein.7
- 6
Notartermin und Grundschuld
Mit der Unterschrift ist der Kaufvertrag verbindlich. Die Grundschuld für Ihre Bank wird möglichst gleich danach beurkundet, denn die Bank zahlt in aller Regel erst, wenn sie eingetragen ist.7 Was das kostet, steht im Ratgeber Notarkosten: Grundschuld.
Wie die übrigen Schritte des Kaufs ineinandergreifen, vom Budget bis zum Grundbuch, zeigt die Übersicht Immobilie kaufen: Finanzierung.
Abschnitt 5
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Den Kaufvertrag unterschreiben, bevor der Kredit steht
Mit der Unterschrift beim Notar ist der Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich. Zurücktreten können Sie nur, wenn der Vertrag es vorsieht oder der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt.7 Dass Ihre Bank später absagt, ist für sich genommen kein solcher Grund; den Kaufpreis schulden Sie dann trotzdem.
Die Bestätigung für eine Zusage halten
Eine Finanzierungsbestätigung steht in der Regel unter dem Vorbehalt, dass die Prüfung von Ihnen und der Immobilie gut ausgeht.2 Planen Sie mit ihr die Suche, aber nicht den Notartermin.
Die Nebenkosten vergessen
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises.8 Bei 300.000 € sind das 15.000 €. Notar und Grundbuch kosten für den Kaufvertrag 3.343,82 € und für eine Grundschuld über 240.000 € zugunsten Ihrer Bank weitere 1.322,78 €, ohne Makler zusammen also 19.666,60 €. Diese Kosten gehören von Anfang an in Ihren Finanzierungsbedarf.7
Angaben schönen oder Nachweise nachreichen
Die Bank kann nur prüfen, wenn Ihre Angaben richtig und vollständig sind; darauf muss sie Sie hinweisen (Art. 247 § 1 EGBGB1). Jeder fehlende Nachweis verlängert die Prüfung. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht, verliert zudem den Schutz, den das Gesetz bei einer fehlerhaften Prüfung der Bank gibt (§ 505d Abs. 3 BGB4).
Den Kredit zu früh bereitstellen lassen
Zwischen dem vereinbarten Bereitstellungstermin und dem Abruf des Geldes berechnet die Bank Bereitstellungszinsen, die im Effektivzins nicht enthalten sind.5 Stimmen Sie den Termin auf den Notartermin und die Fälligkeit des Kaufpreises ab.
Begriffe kurz erklärt
- ESIS-Merkblatt
- Europäisches Standardisiertes Merkblatt: das einheitliche Informationsblatt, das die Bank vor dem Vertrag aushändigen muss.
- Beleihungswert
- der Wert, den die Bank nach ihren festgelegten Verfahren für die Immobilie als Sicherheit ansetzt; er unterscheidet sich vom Verkehrswert.
- Bereitstellungszins
- Zins für ein Darlehen, das die Bank bereithält, das Sie aber noch nicht abgerufen haben.
Quellen
- Art. 247 § 1 EGBGB – Vorvertragliche Informationen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (Nachweise und Zeitraum, ESIS-Merkblatt; Mitteilung einer Absage in Abs. 4, gestrichen zum 20. November 2026)
- Angaben von Banken zur Finanzierungsbestätigung, abgerufen 17. Oktober 2026: Deutsche Kreditbank AG, „Finanzierungsbestätigung – direkt online erstellen“ (dkb.de); Sparkassen-Finanzportal, „Finanzierungsbestätigung beim Immobilienkauf“ (sparkasse.de)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 145 · § 148 · § 491a · § 492 · § 495 · § 355
- Bürgerliches Gesetzbuch, Kreditwürdigkeitsprüfung: § 505a · § 505b · § 505c · § 505d · ab 20. November 2026 in der Fassung von BGBl. 2026 I Nr. 139 (Absage unverzüglich: § 505a Abs. 1 Satz 3 neu)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), „Immobilienkredit im Überblick“, abgerufen 18. Oktober 2026
- Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV), §§ 2, 4
- Bundesnotarkammer: Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“ · Glossar Grundstückskaufverträge
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, § 1 Abs. 2: 5 %
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
WLH Immobilien
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