Ratgeber · Wohnungseigentümer
Instandhaltungsrücklage beim Verkauf: was mit Ihrem Anteil passiert
Warum Sie nichts ausgezahlt bekommen, warum die Rücklage die Grunderwerbsteuer nicht mehr senkt und wie sie trotzdem in den Preis einfließt.
Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover
Verkaufen Sie Ihre Eigentumswohnung, bleibt die Instandhaltungsrücklage, heute Erhaltungsrücklage genannt, bei der Eigentümergemeinschaft. Sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und wird beim Verkauf nicht ausgezahlt. Der Käufer wird Mitglied der Gemeinschaft und hat damit Teil an ihr, deshalb kann sie in den Kaufpreis einfließen. Die Grunderwerbsteuer senkt sie nicht: Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2020 zählt der volle Kaufpreis.
Gemeinschaft
Rücklage bleibtbeim Eigentümerwechsel
Grunderwerbsteuerauf den vollen Kaufpreisdie Rücklage wird nicht abgezogen
Abschnitt 1
Das Wichtigste in Kürze
-
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft. Sie haben keinen Anteil, den Sie verkaufen oder sich auszahlen lassen könnten (BFH, IX R 19/242).
Was mit dem Anteil passiert -
Keine Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer: Der Kaufpreis wird nicht um den Anteil an der Rücklage gemindert, auch wenn der Vertrag ihn gesondert nennt.
Die Grunderwerbsteuer -
Im Preis zählt sie trotzdem. Der Käufer profitiert von einer gut gefüllten Rücklage; eine dünne mit anstehenden Arbeiten spricht für eine Sonderumlage.
Einfluss auf den Preis -
Vermieter: Was Sie eingezahlt haben, setzen Sie nach dem Verkauf nicht mehr ab. Der Käufer setzt ab, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt.
Die Einkommensteuer -
Im Verkaufsjahr zahlen Sie Hausgeld bis zur Umschreibung. Sonderumlagen trägt, wer bei Fälligkeit im Grundbuch steht, eine Nachzahlung aus der Jahresabrechnung, wer beim Beschluss eingetragen ist – regeln Sie den Ausgleich im Kaufvertrag.
Das Verkaufsjahr
Abschnitt 2
Instandhaltungsrücklage bei Verkauf: Was passiert mit Ihrem Anteil?
| Posten | Betrag | Woher |
|---|---|---|
| Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft | 180.000 € | Vermögensbericht zum Jahresende (§ 28 Abs. 4 WEG)1 |
| Ihr Miteigentumsanteil | 45/1.000 | Grundbuch oder Teilungserklärung |
| Rechnerischer Anteil an der Rücklage | 8.100 € | 180.000 € × 45 ÷ 1.000; kein Anspruch, nur eine Rechengröße |
| Auszahlung an Sie beim Verkauf | 0 € | Das Geld bleibt bei der Gemeinschaft |
Die Rücklage ist Geld der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die selbst Rechte und Vermögen haben kann (§ 9a Abs. 1, 3 WEG1). Der einzelne Eigentümer hat daran keinen Anteil, den er verkaufen oder sich auszahlen lassen könnte (BFH, IX R 19/24, Rn. 182). Beim Eigentümerwechsel bleibt sie deshalb, wo sie ist. Selbst wenn Käufer und Verkäufer vereinbaren, die Rücklage gehe über, ändert das daran nichts (BFH, II R 49/17, Rn. 183).
Der Käufer wird mit der Eintragung im Grundbuch Eigentümer und zugleich Mitglied der Gemeinschaft (BFH, II R 49/17, Rn. 233). Von da an ist die Rücklage auch für seine Wohnung da: Die Gemeinschaft bezahlt aus ihr Reparaturen am gemeinschaftlichen Eigentum.
Instandhaltungsrücklage oder Erhaltungsrücklage?
Dasselbe. Seit der Reform vom 1. Dezember 2020 heißt sie Erhaltungsrücklage; der neue Name soll zeigen, dass es um verfügbares Geld geht und nicht um einen Posten in der Bilanz.4 Wie hoch sie sein muss, nennt das Gesetz nicht, nur: angemessen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG1).
Wo Sie den Stand finden
Im Vermögensbericht, den der Verwalter jedes Jahr allen Eigentümern zur Verfügung stellt (§ 28 Abs. 4 WEG1). Er nennt den tatsächlich vorhandenen Bestand, keine offenen Forderungen.4 Mit Ihrem Miteigentumsanteil rechnen Sie aus, welcher Betrag rechnerisch auf Ihre Wohnung entfällt. Wie die Rücklage im Hausgeld angespart wird, steht in der Übersicht für Wohnungseigentümer.
Abschnitt 3
Mindert die Rücklage den Kaufpreis für die Grunderwerbsteuer?
| Heuteseit dem Urteil des Bundesfinanzhofs 2020 | Frühernach dem Urteil von 1991 | |
|---|---|---|
| Steuer berechnet auf | 250.000 € | 241.900 € |
| Grunderwerbsteuer 5 % | 12.500 € | 12.095 € |
| Rücklage im Vertrag gesondert genannt | ändert nichts | senkte die Steuer |
| Ergebnis | kein Abzug | 405 € weniger – gilt nicht mehr |
Nein. Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis (§§ 8, 9 GrEStG5), in Niedersachsen mit 5 Prozent (Steuersatz Niedersachsen6). Den Anteil an der Rücklage abzuziehen, hat der Bundesfinanzhof 2020 ausdrücklich abgelehnt. Weil die Rücklage der Gemeinschaft gehört und nicht übertragen werden kann, zahlt der Käufer für sie nichts Eigenes; was er dafür wirtschaftlich aufwendet, ist Teil des Preises für die Wohnung (BFH, II R 49/17, Rn. 19, 203).
Das gilt auch, wenn der Kaufvertrag einen Teil des Preises ausdrücklich „für die Rücklage“ ausweist. Ältere Ratgeber empfehlen das noch; sie stützen sich auf ein Urteil von 1991 zum alten Recht, das der Bundesfinanzhof nicht mehr anwendet. Entschieden hat er 2020 über Teileigentum, also Gewerbe und Stellplätze; 2025 hat er die Linie ausdrücklich auf den Verkauf von Wohnungseigentum bezogen (BFH, IX R 19/24, Rn. 292).
Was weiterhin herausgerechnet werden darf
Mitverkauftes Zubehör, etwa bewegliche Einrichtung, unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer (BFH, II R 49/17, Rn. 183). Ob ein Gegenstand dazugehört, ist eine Frage des Einzelfalls. Wie Käufer die Nebenkosten insgesamt berechnen, steht im Ratgeber Immobilienkauf.
Abschnitt 4
Wie die Rücklage den Preis beeinflusst
Wie liest ein Käufer die Rücklage?
Auszahlen lässt sich die Rücklage nicht, doch sie kommt dem Käufer zugute. Der Bundesfinanzhof geht deshalb davon aus, dass der Verkäufer im Regelfall über einen Aufschlag auf den Kaufpreis ausgeglichen wird (BFH, IX R 19/24, Rn. 262). Ob und wie viel, ist Verhandlungssache. Eine feste Regel, den rechnerischen Anteil auf den Preis zu schlagen, gibt es nicht.
Entscheidend ist das Verhältnis zu dem, was ansteht. Eine große Rücklage nützt wenig, wenn das Dach bald erneuert werden muss und sie dafür nicht reicht; dann droht eine Sonderumlage, und Käufer rechnen sie ein. Eine kleinere Rücklage in einem gepflegten Haus kann dagegen genügen.
So nutzen Sie die Rücklage im Verkauf
- Besorgen Sie den letzten Vermögensbericht, den Wirtschaftsplan und die Protokolle der letzten Versammlungen.
- Rechnen Sie Ihren rechnerischen Anteil aus und notieren Sie, welche Arbeiten beschlossen oder geplant sind.
- Zeigen Sie beides offen. Kaufinteressenten dürfen Sie ermächtigen, die Beschluss-Sammlung einzusehen (§ 24 Abs. 7 WEG7).
- Regeln Sie im Kaufvertrag, wer schon beschlossene Umlagen und die Nachzahlung für das Verkaufsjahr trägt (Abschnitt 6).
Als Eigentümer dürfen Sie alle Verwaltungsunterlagen einsehen (§ 18 Abs. 4 WEG7). Fehlt etwas, fragen Sie den Verwalter rechtzeitig vor dem Verkauf.
Abschnitt 5
Einkommensteuer: Was Verkäufer und Käufer absetzen
Bei vermieteten Wohnungen zählt die Rücklage erst, wenn die Gemeinschaft sie ausgibt – und dann für den, dem die Wohnung gerade gehört.
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0 €
Beim Einzahlen
Zahlungen in die Rücklage sind noch keine Werbungskosten (BFH, IX R 19/242).
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0 €
Für den Verkäufer
Verkauft er vor der Ausgabe, bleibt ihm der Abzug endgültig verwehrt.
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Abzug
Für den Käufer
wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt und er vermietet.
Vermieter setzen das Hausgeld als Werbungskosten ab, aber nicht den Teil, der in die Erhaltungsrücklage fließt. Der zählt erst, wenn die Gemeinschaft ihn für Erhaltungsarbeiten ausgibt (BFH, IX R 19/24, Rn. 212). Verkaufen Sie vorher, verlieren Sie den Abzug; nach dem Bundesfinanzhof gleicht das in der Regel der Kaufpreis aus. Der Käufer kann ihn geltend machen, wenn die Ausgabe in seine Zeit fällt und er die Wohnung vermietet (BFH, IX R 19/24, Rn. 26, 272).
Ob Ihr Gewinn aus dem Verkauf selbst steuerpflichtig ist, hängt von anderen Fragen ab, vor allem von der Haltedauer. Das erklärt der Ratgeber Spekulationssteuer bei Immobilien.
Abschnitt 6
Hausgeld, Nachzahlung und Sonderumlage im Verkaufsjahr
Gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit im Grundbuch steht (BGH, V ZR 257/16, Rn. 88). Für das Verkaufsjahr heißt das:
- Hausgeld: Die monatlichen Vorschüsse zahlen Sie bis zur Umschreibung, danach der Käufer.
- Nachzahlung aus der Jahresabrechnung: Sie trifft den Käufer, wenn sie nach der Umschreibung beschlossen wird, auch für Ihre Monate. Mehr dazu steht im Ratgeber Abrechnungsspitze und Eigentümerwechsel.
- Sonderumlage: Zahlt, wer am Fälligkeitstag eingetragen ist, auch wenn sie vor dem Verkauf beschlossen wurde.
Untereinander regelt das der Kaufvertrag (BGH, V ZR 232/24, Rn. 29). Legen Sie fest, ab welchem Tag die Kosten den Käufer treffen und wer eine schon beschlossene Umlage oder eine spätere Nachzahlung trägt. Was beim Verkauf einer Wohnung sonst zu beachten ist, steht im Ratgeber Hausverkauf.
Begriffe kurz erklärt
- Vermögensbericht
- jährlicher Bericht des Verwalters über den Stand der Rücklagen und das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft.
- Miteigentumsanteil
- Ihr Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum laut Grundbuch, oft in Tausendsteln.
Quellen
- Wohnungseigentumsgesetz: § 9a (Gemeinschaft, Gemeinschaftsvermögen) · § 19 Abs. 2 Nr. 4 (angemessene Erhaltungsrücklage) · § 28 Abs. 4 (Vermögensbericht)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24 – Rücklage gehört der Gemeinschaft; Werbungskosten erst bei Verausgabung; Verkäufer und Erwerber; Grunderwerbsteuer beim Verkauf von Wohnungseigentum (Rn. 29)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17 – Kaufpreis für die Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Rücklage zu mindern (Aufgabe der Linie aus BFH, Urteil vom 9. Oktober 1991, II R 20/89, BStBl II 1992, 152)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, BT-Drucksache 19/18791, S. 61 (Erhaltungsrücklage statt Instandhaltungsrückstellung) und S. 77 (Vermögensbericht): Drucksache
- Grunderwerbsteuergesetz: § 8 · § 9 (Gegenleistung)
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen – 5 Prozent seit 1. Januar 2014
- Wohnungseigentumsgesetz: § 18 Abs. 4 (Einsicht) · § 24 Abs. 7 (Beschluss-Sammlung)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2017, V ZR 257/16 – Fälligkeitstheorie beim Eigentümerwechsel
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juni 2025, V ZR 232/24 – Ausgleich bleibt dem Kaufvertrag überlassen
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
WLH Immobilien
Wie ich Ihnen helfe
Makler und zertifizierter Verwalter in Hannover – ich bewerte, besorge Unterlagen und verkaufe.
Weil ich selbst Eigentümergemeinschaften verwalte, lese ich Wirtschaftsplan, Rücklage und Protokolle wie ein Verwalter – beim Verkauf wie beim Kauf. Verkaufen Sie Ihre Wohnung mit mir:
- Ich sage Ihnen, was fehlt, und besorge es; anfallende Gebühren stimme ich vorher mit Ihnen ab.
- Den Angebotspreis lege ich gemeinsam mit Ihnen fest, begründet mit Vergleichswerten aus Hannover.
- Ich stimme den Vertragsentwurf mit dem Notariat ab und begleite Sie zum Termin.
Wie ein Verkauf mit mir abläuft, steht auf meiner Seite Wohnung verkaufen.