Ratgeber · Verkaufen

Checkliste Hausverkauf: alle Unterlagen und wo Sie sie bekommen

26 Unterlagen in fünf Gruppen, zu jeder die Stelle, die sie ausstellt, und die amtlichen Kosten. Zum Abhaken und Drucken.

Hellmuth Pusch

Hellmuth Pusch

Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH, Immobilienmakler und Verwalter in Hannover

Stand: 17. Oktober 2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Für den Hausverkauf brauchen Sie Unterlagen zum Haus und Grundstück, Nachweise zu Zustand und laufenden Kosten einschließlich der Gebäudeversicherung, bei Vermietung die Mietverträge, bei einer Wohnung die Papiere der Eigentümergemeinschaft und für den Notar Ausweis, Steuer-Identifikationsnummer und die Daten Ihrer Grundschuld. Vieles liegt schon bei Ihnen. Beim Amt fordern Sie vor allem den Grundbuchauszug an, beim Grundbuchamt für 10 € einfach oder 20 € amtlich, und die Liegenschaftskarte beim Katasteramt ab 20 € zuzüglich Umsatzsteuer. Den Energieausweis bestellen Sie am besten vor der ersten Anzeige; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der ersten Besichtigung.

Woher die Unterlagen kommen

Bei Ihnenzu Hause

  • Grundsteuer­bescheid
  • Versicherungs­schein
  • Rechnungen für Moderni­sierungen
  • Miet­verträge

Beim Amtanfordern

  • Grundbuch­auszugAmtsgericht · 10 oder 20 €
  • Liegenschafts­karteKatasteramt · ab 20 € + USt
  • Bauakte, BaulastenBauaufsicht

Erstellenlassen

  • Energie­ausweisvor der ersten Besichtigung
  • Wohnflächen­berechnungfalls sie fehlt

Abschnitt 1

Das Wichtigste in Kürze

  • 26 Unterlagen in fünf Gruppen: Haus und Grundstück, Zustand und Kosten, Vermietung, Wohnung, Notar. Nicht jede brauchen Sie.

    Zur Checkliste
  • Grundbuchauszug: 10 oder 20 € beim Grundbuchamt, das sei günstiger und zuverlässiger als über Internetportale.1

    Wo und wie teuer
  • Energieausweis zuerst: Vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung, sonst droht ein Bußgeld bis 10.000 €; liegt er beim Inserieren schon vor, gehören seine Kernangaben in die Anzeige.

    Wann Sie was brauchen
  • Für den Notar: Ausweis, Steuer-Identifikationsnummer, Daten Ihrer Grundschuld, bei einem Erbfall der Erbnachweis.

    Was der Notar braucht
  • Was aufhalten kann: fehlender Erbnachweis, alte Rechte im Grundbuch, eine nötige Zustimmung des Verwalters.

    Was den Verkauf aufhält

Abschnitt 2

Checkliste Hausverkauf: Welche Unterlagen brauchen Sie?

Drei Ordner brauchen Sie immer, zwei nur bei Vermietung oder einer Wohnung; jeder füllt sich mit Ihren Häkchen.

Haken Sie ab, was Sie schon haben, und drucken Sie die Liste mit den Stellen aus, die Sie noch anfragen müssen. Ihre Häkchen werden nicht gespeichert. Was davon für Ihr Haus nicht zutrifft, etwa die Gruppe zur Vermietung, lassen Sie einfach weg.

Checkliste zum Abhaken

0 von 26 Unterlagen bereit

Haus und Grundstück
Zustand und Kosten
Für den Notar
Bei Vermietung
Bei einer Wohnung

Abschnitt 3

Wo bekommen Sie die Unterlagen, und was kosten sie?

Amtliche Preise gibt es für Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Erbschein; alles andere fragen Sie vorher bei der Stelle an.
Unterlagen beim Amt: Stelle und Kosten
UnterlageKostenWo · was Sie brauchen
Grundbuchauszug10 / 20 €Grundbuchamt beim Amtsgericht; schriftlich, per Fax oder persönlich; einfach oder amtlich1
Liegenschaftskarteab 20 € + UStKatasteramt des Landesamts für Geoinformation (LGLN), online oder vor Ort; je nach Format2
Baulastenauskunftvorher erfragenBauaufsichtsbehörde, die das Baulastenverzeichnis führt3
Bauakte: Pläne, Genehmigungvorher erfragenBauaufsicht; Eigentümernachweis und Ausweis4
Erbschein2 × 273 €Beispiel bei 100.000 € Nachlass: Antrag und Erteilung, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer beim Notar5

Grundbuchauszug

Das Grundbuch führt das Amtsgericht als Grundbuchamt, zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk Ihr Haus liegt. Den Ausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich, nicht per Telefon oder E-Mail. Er kostet 10 € als einfacher und 20 € als amtlicher Ausdruck; das sei günstiger und zuverlässiger als über Internetportale.1 Als Eigentümer haben Sie das nötige berechtigte Interesse (§ 12 GBO, Nr. 17000, 17001 GNotKG6).

Liegenschaftskarte

Die Flurkarte heißt amtlich Liegenschaftskarte. Sie bekommen sie beim Katasteramt des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, online oder vor Ort. Die Kosten beginnen bei 20 € zuzüglich Umsatzsteuer und richten sich nach dem Format. Das Landesamt warnt vor privaten Anbietern, die nicht in seinem Auftrag handeln.2

Bauakte und Baulasten

Pläne, Baugenehmigung und Baubeschreibung, die Sie nicht selbst haben, liegen in der Bauakte. Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 4 NBauO3). In der Stadt Hannover ist das die Bauordnung der Landeshauptstadt, im Umland je nach Kommune deren Bauaufsicht oder die der Region Hannover. Für die Einsicht in die Bauakte verlangt die Region einen aktuellen Eigentümernachweis, etwa einen Grundbuchauszug, und Ihren Ausweis.4

Energieausweis und Wohnfläche

Den Energieausweis stellt nur eine Person mit der gesetzlichen Berechtigung aus (§ 88 GModG7); einen amtlichen Preis gibt es nicht. Wann Sie ihn brauchen und welche Ausnahmen gelten, steht im Ratgeber Hausverkauf ohne Energieausweis.

Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

Bei einer Wohnung liegen die meisten Unterlagen beim Verwalter: Jeder Eigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG8). Die Beschluss-Sammlung führt der Verwalter, den Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklage stellt er jedem Eigentümer zur Verfügung (§ 24 Abs. 8, § 28 Abs. 4 WEG8). Wo Sie die Teilungserklärung finden, erklärt der Ratgeber Teilungserklärung einsehen.

Abschnitt 4

Wann brauchen Sie welche Unterlage?

Der Energieausweis kommt zuerst, der Erbnachweis spätestens zum Notar, das Übrige bis zur Übergabe.
  1. 1

    Bewertung

    Grundbuchauszug, Pläne, Wohnfläche, Nachweise über Modernisierungen.

  2. 2

    Anzeige

    Liegt ein Energieausweis vor, nennt die Anzeige seine Kernangaben.

  3. 3

    Besichtigung

    Energieausweis vorlegen; Grundrisse und Liste der bekannten Mängel bereithalten.

  4. 4

    Käufer und Bank

    Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Baulastenauskunft, bei Vermietung die Mietunterlagen, bei einer Wohnung die Papiere der Gemeinschaft.

  5. 5

    Notar

    Ausweis, Steuer-Identifikationsnummer, Daten zur Grundschuld, Erbnachweis, Vollmacht, gegebenenfalls Zustimmung des Verwalters.

  6. 6

    Übergabe

    Anleitungen, Wartungsnachweise und Schlüssel; den Energieausweis hat der Käufer schon nach dem Kaufvertrag bekommen.

Vor der Anzeige: der Energieausweis

Liegt ein Energieausweis vor, muss jede Anzeige in kommerziellen Medien seine Kernangaben nennen (§ 87 GModG7). Spätestens bei der Besichtigung legen Sie ihn vor, nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn oder eine Kopie unverzüglich. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§§ 80 Abs. 4, 108 GModG7). Bestellen Sie ihn deshalb als Erstes. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hieß bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz.

Für den Notar

Der Notar meldet den Vertrag dem Finanzamt;9 die Anzeige muss für Verkäufer und Käufer unter anderem Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer enthalten (§ 20 Abs. 1 GrEStG10). Für die Löschung Ihrer Grundschuld braucht er Ihre Bank und die Darlehensnummer. Erklärungen für das Grundbuch müssen in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorliegen (§ 29 GBO11); das gilt auch für eine Vollmacht, mit der jemand für Sie unterschreibt. Bei einer Wohnung kann die Zustimmung des Verwalters nötig sein, wenn sie für Ihre Anlage vereinbart ist; ohne sie ist der Verkauf unwirksam (§ 12 WEG8).

Wie es nach dem Notartermin bis zur Übergabe weitergeht, zeigt der Ratgeber Hausverkauf: die Schritte.

Abschnitt 5

Was hält den Verkauf auf?

Steht der Verstorbene noch im Grundbuch, brauchen Sie einen Erbnachweis; ein notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen.
  • Erbnachweis fehlt. Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis; liegt ein notarielles Testament vor, genügt es meist mit der Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 GBO11). Die Eintragung der Erben kostet keine Grundbuchgebühr, wenn sie binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird (Nr. 1411012).
  • Alte Rechte in Abteilung II. Ist zum Beispiel der Inhaber eines eingetragenen Wohnrechts verstorben, braucht das Grundbuchamt zur Löschung die Sterbeurkunde; unter Umständen erst ein Jahr nach dem Tod.1 Prüfen Sie Abteilung II deshalb früh.
  • Verwalterzustimmung bei einer Wohnung. Ist sie vereinbart, holt sie der Notar ein; ohne sie bleibt der Verkauf unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG8).
  • Energieausweis zu spät bestellt. Fehlt er bei der ersten Besichtigung, droht ein Bußgeld bis 10.000 €; liegt er beim Inserieren schon vor, müssen seine Kernangaben in die Anzeige (§§ 80, 87, 108 GModG7).
  • Unterlagen über Portale bestellt. Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte gibt es direkt bei Grundbuchamt und Katasteramt günstiger als bei privaten Anbietern.2

Was nach dem Erbfall sonst zu tun ist, steht im Ratgeber Haus geerbt – was tun?

Begriffe kurz erklärt

Liegenschaftskarte
amtliche Karte des Katasters mit Flurstücksnummern und Grenzen; früher Flurkarte genannt.
Baulast
öffentlich-rechtliche Pflicht eines Grundstücks, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, eingetragen im Baulastenverzeichnis statt im Grundbuch.
Beschluss-Sammlung
vom Verwalter geführte Liste aller Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.

Quellen

  1. Justizportal Niedersachsen – Grundbuch (Zuständigkeit, Antrag, Gebühren 10 € und 20 €, Portale, Löschung von Rechten Verstorbener)
  2. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) – Liegenschaftskarte (Kosten ab 20 € zzgl. USt, Bestellung, Hinweis auf private Anbieter)
  3. § 81 Niedersächsische Bauordnung – Baulasten, Baulastenverzeichnis
  4. Bauaufsicht in Hannover: Landeshauptstadt Hannover, Bauordnung · Region Hannover, Bauaufsicht · Region Hannover, Akteneinsichten bei der Bauaufsicht (Stand April 2022)
  5. Bundesnotarkammer – Beispielberechnungen (Erbscheinsantrag bei 100.000 € Nachlass: 273 € beim Notar, 273 € für die Erteilung)
  6. Grundbucheinsicht und Ausdruck: § 12 GBO · GNotKG, Kostenverzeichnis Nr. 17000, 17001
  7. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz): § 80 · § 87 · § 88 · § 108
  8. Wohnungseigentumsgesetz: § 12 (Zustimmung) · § 18 (Einsicht) · § 24 (Beschluss-Sammlung) · § 28 (Vermögensbericht)
  9. Bundesnotarkammer – Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“ (Meldung des Vertrags an das Finanzamt)
  10. § 20 GrEStG – Inhalt der Anzeigen (Identifikationsnummer von Veräußerer und Erwerber)
  11. Grundbuchordnung: § 29 (Form) · § 35 (Nachweis der Erbfolge)
  12. GNotKG, Kostenverzeichnis Nr. 14110 Anm. 1 – keine Gebühr für die Eintragung der Erben binnen zwei Jahren

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.

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  • Weil ich selbst Eigentümergemeinschaften verwalte, lese ich Wirtschaftsplan, Rücklage und Protokolle wie ein Verwalter.
  • Für den Energieausweis arbeite ich mit Greensmile Energieberatung zusammen.

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