1. GeboteGebote zählen ab dem Mindestpreis – jedes legen wir Ihnen offen vor
  2. PrüfungBei jedem Bieter klären wir Kaufabsicht, Zeitplan und Finanzierung
Wie wir Gebote einholen, prüfen und bis zum Notar begleiten

Verkaufen · Verfahren

Bieterverfahren in Hannover

Für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Hannover oder der Region interessiert sich mehr als ein ernsthafter Käufer? Dann kann ein Bieterverfahren passen: Wir begründen den Mindestpreis mit Vergleichswerten, prüfen bei jedem Bieter Kaufabsicht und Finanzierung und legen Ihnen jedes Gebot offen vor. Sie wählen den Käufer – bindend wird erst der Vertrag beim Notar.

  • Jedes Gebot offen vorgelegt
  • Jeder Bieter vor der Reservierung geprüft
  • Keine Bindung vor dem Notar

Was ein Bieterverfahren ist – und was nicht

Ein Bieterverfahren ist ein Verkauf mit festen Spielregeln: Mindestpreis, Frist, Gebote. Der Kaufvertrag entsteht wie bei jedem Verkauf erst beim Notar. Vier Punkte, die Eigentümer und Bieter oft anders erwarten.

Hellmuth Pusch, Geschäftsführer der WLH Immobilien GmbH

Hellmuth Pusch · Geschäftsführer

Warum Sie im Bieterverfahren mit uns verkaufen

Ich führe das Unternehmen selbst und begleite Ihren Verkauf vom ersten Gespräch bis nach der Übergabe. Ich bin seit vielen Jahren in der Immobilienbranche tätig und habe in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen in der Verwaltung und in der Vermarktung von Immobilien unterschiedlichster Art gesammelt. 2026 habe ich die WLH Immobilien GmbH gegründet.

Hellmuth Pusch

Ein Bieterverfahren ist nur so fair wie seine Regeln. Deshalb stehen sie vor dem Start fest, der Mindestpreis ist mit Vergleichswerten begründet, jeder Bieter wird vor der Reservierung geprüft und jedes Gebot kommt offen auf Ihren Tisch. Passt das Verfahren nicht zu Ihrem Objekt, sagen wir Ihnen das ehrlich – und verhandeln direkt in Ihrem Sinne.

Siegel „immowelt Partner“

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, erteilt von der IHK Hannover · Hellmuth Pusch: zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Mitglied der Prüfungskommission der IHK Hannover für zertifizierte Verwalter · Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG · Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Serbokroatisch

Bieterverfahren, Festpreis, Versteigerung

Wer entscheidet, wann es verbindlich wird und welche Rolle der Preis spielt: Daran unterscheiden sich die Wege zum Käufer.

Vier Wege zum Käufer im Vergleich
WegWer entscheidet?Wann ist es bindend?Welche Rolle spielt der Preis?
FestpreisSie, nach Verhandlung mit den Interessentenmit der Beurkundung beim NotarDer Angebotspreis ist der Ausgangspunkt der Verhandlung.
BieterverfahrenSie, unter allen Geboten – nicht zwingend für das höchstemit der Beurkundung beim NotarGebote zählen ab dem Mindestpreis, den Sie festlegen.
Konzeptverfahrendie Verkäuferin, etwa die Stadt, nach ihren Kriterienmit der Beurkundung beim NotarDie Bewerbung enthält ein Bebauungs- und Nutzungskonzept; der Preis entscheidet nicht allein.
Zwangsversteigerungdas Gerichtmit dem ZuschlagDas Höchstgebot zählt; im ersten Termin gibt es unter der Hälfte des Grundstückswerts keinen Zuschlag (§ 85a ZVG).

Ob Angebotspreis oder Bieterverfahren: Den Preis begründen wir in beiden Fällen mit Vergleichswerten – vor dem Start, nicht erst in der Verhandlung.

Wann ein Bieterverfahren passt – und wann nicht

Das Verfahren braucht mehrere ernsthafte Interessenten und ein Objekt, dessen Preis sich schwer aus Vergleichsverkäufen ablesen lässt. Ein Versprechen höherer Preise ist es nicht: Eine belastbare Zahl dafür gibt es nicht. Ob es zu Ihrem Objekt passt, sagen wir Ihnen im Erstgespräch ehrlich.

Eher Bieterverfahren

Mehrere Interessenten, schwer zu vergleichen

Seltenes Objekt
Ein freistehendes Haus in der Stadt, eine Villa in einer der teuersten Einfamilienhaus-Zonen: wenige Vergleichsfälle, wenig Angebot. Diese Lagen beschreiben wir bei Villa verkaufen.
Spürbare Nachfrage
Schon die ersten Anfragen und Besichtigungen zeigen, dass mehr als ein Käufer ernsthaft interessiert ist.
Mehrere Eigentümer
Erben oder Miteigentümer brauchen einen Weg zum Preis, den alle nachvollziehen können. Feste Regeln und offen vorgelegte Gebote machen ihn sichtbar. Mehr zum Verkauf im Erbfall im Ratgeber Hausverkauf.

Eher Angebotspreis

Viele Vergleichsfälle oder nur ein Interessent

Häufiges Objekt
Im Umland flossen 858 Verkäufe von Reihenhäusern und Doppelhaushälften und 611 von freistehenden Häusern in die amtlichen Mittelpreise ein. Wo es so viele Vergleiche gibt, findet ein begründeter Angebotspreis den Markt leichter.
Ein ernsthafter Interessent
Ohne mehrere Bieter trägt das Verfahren nicht. Dann verhandeln wir direkt in Ihrem Sinne.

So läuft ein Bieterverfahren mit uns

Der Weg ähnelt jedem Verkauf. Anders sind der Mindestpreis statt des Angebotspreises, die Frist und die Prüfung der Gebote. Die Bieter betreuen wir, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

  1. Erstgespräch

    Passt das Verfahren zu Ihrem Objekt, oder findet ein Angebotspreis den Käufer leichter? Das sagen wir Ihnen ehrlich. Ob offen oder verdeckt geboten wird und wie lange die Frist läuft, besprechen wir im Erstgespräch.

  2. Mindestpreis

    Wir bewerten vor Ort und begründen den Angebotspreis „ab“ mit Vergleichswerten aus Hannover. Wie ein Angebotspreis entsteht, zeigt der Ratgeber Immobilienwert.

  3. Vermarktung

    Aussagekräftige Fotos, verständliche Grundrisse, ein ehrliches Exposé. Zuerst sprechen wir vorgemerkte Kaufinteressenten an, dann inserieren wir auf den passenden Portalen.

  4. Besichtigungen

    Wir bereiten die Termine vor und führen durch. Sie müssen nicht dabei sein und erfahren danach, was die Interessenten sagen.

  5. Gebote prüfen

    Bei jedem Bieter klären wir Kaufabsicht, Zeitplan und Finanzierung. Jedes Gebot legen wir Ihnen offen vor, auch die niedrigen.

  6. Ihre Wahl, dann Notar

    Sie wählen den Käufer, nicht zwingend das höchste Gebot. Wir stimmen den Vertragsentwurf mit dem Notariat ab und begleiten Sie zum Termin. Erst die Beurkundung macht den Verkauf verbindlich.

Alle sieben Schritte eines Verkaufs, bis zur Übergabe und danach, stehen bei Immobilie verkaufen.

Was Bieter wissen sollten

Wie viel über dem Mindestpreis Sie bieten, entscheiden Sie allein – wir verhandeln im Auftrag des Eigentümers. Diese vier Punkte gelten für jedes Gebot.

Bieterverfahren in Hannover und Umgebung

Auch die Landeshauptstadt verkauft Häuser und Grundstücke. In ihrer Übersicht „Verkauf und Erbbaurecht“ ist von Höchstgeboten keine Rede. Zwei Beispiele zeigen, wie sie vergibt:

So verkauft die Stadt

  • Misburg-Anderten

    425.000 € Festpreis

    Für die Doppelhaushälfte am Polziner Weg 3 im Stadtbezirk Misburg-Anderten sah die Stadt ein Losverfahren vor, kein Gebot – nur für Privatpersonen, die selbst einziehen, Bewerbungsfrist 12.10.2025.

  • Südstadt

    Bewerbung bis 27.11.2026

    An der Sallstraße und Am Bokemahle vergibt die Stadt im Konzeptverfahren: Bestandteil der Bewerbung ist ein Bebauungs- und Nutzungskonzept.

Für private Eigentümer ist das Bieterverfahren ein Weg unter mehreren. Ob er zu Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrem Grundstück passt, klären wir im Erstgespräch – in Hannover und der ganzen Region.

Aktuell bei uns im Verkauf

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Was kostet ein Bieterverfahren mit uns?

Bevor wir anfangen, wissen Sie, was der Verkauf kostet. Nicht ungefähr, sondern schriftlich.

Widerruf, Laufzeit und was gilt, wenn Sie selbst einen Käufer finden: Kosten beim Verkauf.